der muss sich nicht wundern, dass es im Klein-Klein am Ende auseinanderläuft; dann kommt noch der Finanzminister hierher und erzählt Dinge, die niemand gesagt hat.
Verehrter Herr Finanzminister, die Unterstellung, insbesondere der Kollege Al-Wazir hätte behauptet, dass die vorgezogene Spitzabrechnung zweimal auf die gleichen Beträge zugreife, ist schlicht falsch, denn wir wissen Bescheid. Sie haben in Ihrem vorläufigen Jahresabschluss eine Steuermehreinnahmesumme von 904,9 Millionen € ausgewiesen. Aus der gesamten Summe kann man noch nicht genau die Verteilung entnehmen. Nehmen wir aber an, dass sich der weit überwiegende Teil auf die Steuerarten bezieht, die auch in die Finanzausgleichsmasse einfließen.
Rechnen wir über den dicken Daumen davon 23 %, dann sind wir bei 208,12 Millionen €, die den Kommunen zustehen. Davon haben Sie 150 Millionen € mit dem Haushalt 2011 vorab zugewiesen und haben jetzt unter dem Motto „Schlaglöcher müssen zugemacht werden, und kommunale Finanzlöcher müssen aufgerissen werden“, weitere 50 Millionen € verplant. Es bleiben bestenfalls 8,12 Millionen für die Spitzabrechnung, die nächstes Jahr tatsächlich erfolgt. Dies haben wir nie anders behauptet, und das sind die Fakten.
Überlegen Sie sich einmal, wenn Sie jetzt keine Spitzab rechnung vorziehen und dann auch noch die Mittel wie bei den Schlaglöchern widmen – wir kommen heute Mittag im Ausschuss und morgen Mittag darauf zurück –, statt diese der Schlüsselmasse weiter zuführen, was bei einer normalen zeitgemäßen Spitzabrechnung möglich wäre,
wie stark Sie erstens eine Verschiebung, was die Finanzkraftverhältnisse angeht, mit Ihrem Fehler bewirken und zweitens insbesondere denjenigen, die jetzt auch klagen, nämlich den Landkreisen, richtig Geld entziehen. Das, was in die Schlüsselmasse einfließt, findet sich auch – wie wir wissen – in den Kreisumlagen wieder, die Sonderprogramme aber nicht.
Das wird ein zusätzliches Loch reißen. Wir sagen Ihnen, dieses alles haben Sie nicht beachtet; trotzdem behaupten Sie weiterhin, die Entwicklung sei weiter aufwärtsgerichtet. – Meine Damen und Herren, wer so in den Wahlkampf geht, muss sich nicht wundern, wenn der Wähler sagt: Die wollen wir nicht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, Sie haben mich und den Kreis Groß-Gerau angesprochen und gesagt, die CDU habe dort nichts zu gewinnen. Offensichtlich kennen Sie die Verhältnisse im Kreis Groß-Gerau nicht.
Die CDU im Kreis Groß-Gerau stellt den direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Dr. Franz Josef Jung.
Die CDU hat die Direktwahl des Bürgermeisters in Gernsheim im Januar dieses Jahres gewonnen. Die SPD hat die Direktwahl des Bürgermeisters in Riedstadt im Januar verloren. Dort ist ein Unabhängiger von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden. Dies zeigt, dass Ihre Kampagne, dass die CDU mit ihrer Politik nichts gewinnen kann, schlicht und einfach falsch ist.
Das lässt sich auch in Bezug auf die kommunalen Finanzen und die Maßnahmen, die durch die Politik der CDUgeführten Landesregierung und der Koalitionsfraktionen gemacht wurden, sehr deutlich belegen. Gehen Sie doch einmal in die Kreise und in die Kommunen. In jeder Kommune und in jedem Kreis lässt sich nahezu jeden Tag ein Bürgermeister dafür feiern, dass im Zuge des Konjunkturprogramms Schulen saniert wurden, in den Schulen die Ausstattung für das Lernen verbessert wurde. All dies wurde mit etwa 1,6 Milliarden € bewirkt, die aus originä
Die SPD-Bürgermeister vergessen in aller Regel, dabei zu erwähnen, dass dies Gelder sind, die sie vom Land zur Verfügung gestellt bekommen haben, und lassen sich dafür feiern.
All dies macht sehr deutlich – ich habe vorhin gesagt, es seien 3.000 Projekte –, dass das, was wir als Politiker eingeleitet haben, bei den Kommunen und der Bevölkerung angekommen ist und der Zielrichtung dient, die Infrastruktur für Bildung zu verbessern und den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen damit die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.
Letzte Bemerkung, auch weil es hier angesprochen wurde: die angekündigten Klagen. Es ist schon sehr bezeichnend, dass seit zwei, drei Jahren davon gesprochen wird, dass geklagt wird. Die Kommunalen Spitzenverbände haben jetzt wieder angekündigt, dass sie klagen werden, aber das Ergebnis der Kommunalwahl abwarten und erst danach einen Kreis suchen wollen, der bereit sei, gegen den Kommunalen Finanzausgleich zu klagen. Bisher liegt noch keine Klage vor; und wir sehen dem mit aller Gelassenheit entgegen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Schork. – Wir sind damit am Ende der Debatte zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP betreffend Land stärkt Kommunen in Hessen usw. Dazu waren der Antrag der SPD betreffend kommunal ist nicht egal, und der Dringliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend verlässliche Finanzausstattung der Kommunen durch grundlegende KFA-Reform aufgerufen worden.
Dann darf ich fragen: Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Land stärkt Kommunen in Hessen – Entwicklung weiter aufwärtsgerichtet, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.
Dann darf ich davon ausgehen, dass der Antrag der SPD und der Dringliche Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Haushaltsausschuss überwiesen werden? – So verfahren wir, vielen Dank.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Einigung bei Verhandlungen zur Hartz-IV-Reform hilft bedürftigen Kindern und entlastet die Kommunen, Drucks. 18/3808, vorliegt. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 80 und könnte mit den Tagesordnungspunkten 38, 75 und 76 zum gleichen Thema aufgerufen und sofort abgestimmt werden. – Wir können so ver
Ein Hinweis: Ich darf Frau Kollegin Habermann wegen Krankheit für die heutige Sitzung als fehlend entschuldigen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend willkürliche und rechtswidrige Verschiebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg – Drucks. 18/3760 –
Lieber Rolf, ich werde mein Bestes tun. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg war politisch falsch. Was heute aber viel schwerer wirkt: Sie war vom Anfang bis zum Ende handwerklich dilettantisch und stümperhaft umgesetzt.
Erinnern wir uns einen Moment: Der Ministerpräsident, seinerzeit noch namens Koch, kündigt die Fusion an. In Gießen macht sich heftiger Widerstand breit, und die Panikattacken des heutigen Ministerpräsidenten führen dazu, dass man eine politische Lösung finden muss, weil die Gießener an jeden verkauft werden wollen, nur nicht an die Marburger. Am Ende wird das Ganze dann gelöst und vorwärtsgebracht: erst Fusion und anschließend, damit man für Gießens politische Stimmung noch ein Bonbon hat, Privatisierung.
Dass dies von vorne bis hinten völlig unvorbereitet und nicht durchdacht ist – man muss es immer wieder erwähnen –, dafür ist dies das beste Beispiel: Am 16. Dezember verkündet der Ministerpräsident die anstehende Privatisierung, die ein 400-Millionen-€-Risiko für das Land bedeutet hat, was schon jeder lange vorher wusste, und am 12. Mai des Folgejahres hatte noch niemand aus dieser Landesregierung mit der VBL gesprochen. Dieses Beispiel zeigt wie viele andere, wie die fehlende wissenschaftliche Begleitung, die unzureichende Durchsetzung der „Quertapete“ in der Folge und die Tatsache, dass das Land zwar einen Anteil, aber keinerlei Prüfrechte besitzt, an jeder dieser Stellen zeigt sich: Es ist handwerklich dilettantisch umgesetzt.
Meine Damen und Herren, wer sich heute hinstellt und bejubelt, dass die Rhön-Klinikum AG dahin Beton gestellt hat, wozu sie sich verpflichtet hatte, und wer es für bejubelnswert hält, dass Verträge eingehalten werden, verdient unser Mitleid. Wir sind der Ansicht, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, Verträge einzuhalten.
Jetzt zeigt sich das politische Desaster schlechthin. Das Verfassungsgericht stellt fest: Die Überleitung des Perso
nals war verfassungswidrig. Sie haben die Grundrechte der Beschäftigten in einer Art und Weise verletzt, die gegen die Verfassung verstößt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
An der Stelle frage ich allerdings die Damen und Herren von der FDP auch, ob das Ihr Bild vom guten Kaufmann, vom liberalen Weltverständnis ist, dass sich das Land die Gesetze passend macht, um anschließend mit den selbst passend gemachten Gesetzen den Verkauf zu erleichtern, den Sie sonst niemals hinbekommen hätten. Hoch motivierte und engagierte Beschäftigte wurden von ihnen nach Strich und Faden über den Tisch gezogen. Ansonsten wäre es auch nie etwas geworden.