Jeder, der im Februar dieses Jahres beim parlamentarischen Abend der Justus-Liebig-Universität war – ich war dort, ich weiß, einige Kollegen auch –, der konnte beispielhaft erleben, wie gut unsere Hochschulen arbeiten. Die Zahlen sprechen für sich. In Hessen wird Bildung großgeschrieben. Solange wir Verantwortung tragen, das sage ich Ihnen gleich, wird das auch so bleiben.
Deshalb, damit komme ich zum Schluss, Frau Sorge, Herr Grumbach, denken Sie an den Beginn meiner Rede, denken Sie an „Dinner for one“. Wer Realitäten nicht wahrnimmt, der mag unterhaltsam sein. Das will ich gar nicht abstreiten. Der ist aber ganz schön einsam, und der passt am Ende schlicht nicht mehr in die Zeit. – Danke sehr.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bürger, man kann versuchen, etwas gesundzubeten. Aber wie Sie wissen sollten, seit den Zeiten der Aufklärung ist bekannt, dass beten gegen Krankheiten nicht hilft. Und gegen Unterfinanzierung der Hochschulen hilft auch das Schönreden nicht.
Wenn Sie jetzt auf die Haushaltsstrukturkommission Bezug nehmen, haben Sie uns natürlich nur die Hälfte erzählt. Die Mittel pro Einwohner – schauen wir doch einmal auf die Mittel pro Student. Da ist Hessen unterdurchschnittlich dabei. Wenn ich Ihnen ein Geheimnis verraten darf – am Ende kommt es auf die Mittel pro Studierenden an, denn die wollen am Ende die Leistung abfordern und lernen. Der Rest der Bevölkerung muss es bezahlen. Es geht aber um die Zahl der Studenten.
Um Ihnen endgültig zu zeigen, dass die Hochschulunterfinanzierung offensichtlich fortgesetzt werden soll, greife ich nach einem Papier der Landesregierung, dem Haushaltsaufstellungserlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 11. Februar, der gerade am Montag im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht wurde. Danach ist als Vorgabe vorgesehen, im Bereich Wissenschaft – das ist überwiegend der Bereich Hochschule – nochmals insgesamt 49,5 Millionen € zu „reduzieren“, wie Sie sagen. Ich würde sagen: zu kürzen, weil es eine aktive Vorgabe des Finanzministers ist und nicht nur eine zufällige Minderveranschlagung; darüber hinaus noch weitere 1,44 Millionen € aus dem Bereich politische Führung, den ich einmal beiseite lasse.
Herr Kollege Büger, erklären Sie bitte, wie die Reduzierung von knapp 50 Millionen € im Haushalt 2012 mit dem, was Sie uns gerade über die tolle Finanzierung der hessischen Hochschulen erzählt haben, in Einklang zu bringen ist. – Vielen Dank.
Lieber Herr Kaufmann! Natürlich hat die Medaille zwei Seiten. Die erste Seite ist schlicht das Geld, das wir als Land Hessen pro Einwohner – das ist die relevante Größe – ausgeben. Da müssen wir erst einmal feststellen: Da sind wir an der Spitze. Als Zweites kommt hinzu, da kommt dann die Zahl pro Student, dass wir, bezogen auf die Einwohner, schlicht mehr Studenten ausbilden als alle anderen westdeutschen Flächenländer.
Wir haben den Länderfinanzausgleich schon häufig als Thema gehabt. Dann sehen Sie sich doch einmal an, wie viele Nehmerländer es gibt, die nicht nur das hessische Geld nehmen, sondern auch noch ihre Studenten zu uns schicken und sich ihre Studenten mit hessischem Geld ausbilden lassen. Auch das ist ein weiterer Teil der Wahrheit, den Sie an dieser Stelle sagen müssen.
Wenn ich mir dann als letzten Punkt die Mittel pro Studierenden ansehe, dann ist es richtig, dass wir da nicht an der absoluten Spitze liegen. Da liegt z. B. auch Niedersachsen vor uns, das pro Einwohner auch weniger ausgibt, weil man dort rund ein Viertel weniger Studenten hat.
Es ist nicht unser Ziel und auch nicht das Ziel dieser Landesregierung, die berühmten 23.000 Studenten, die wir mehr als der Durchschnitt haben, zu reduzieren. Aber wenn Sie sich die Mittel pro Student ansehen, dann ist es richtig: Die sind nicht so stark gestiegen wie die Mittel pro Einwohner.
Aber es ist auch wahr, dass diese Mittel über die letzten 15 Jahre gestiegen und höher sind als zu dem Zeitpunkt, als Sie hier zusammen mit der SPD regiert haben. Das gilt sogar noch – wir haben es bei der Anfrage ausrechnen lassen –, wenn Sie das inflationsbereinigen. Dann ist es nicht mehr ganz so stark; dann sind es nicht mehr plus 30 %, sondern nur noch plus 9 %. Aber selbst inflationsberei nigt haben wir noch einen entsprechend höheren Betrag. Schauen Sie sich deswegen die Zahlen an. Dann werden Sie sehen, dass die hessischen Hochschulen im Vergleich hervorragend finanziert sind. – Danke sehr.
Schönen Dank, Herr Büger. – Für die Landesregierung, Frau Staatsminister Kühne-Hörmann, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema des heutigen Setzpunktes haben wir im Jahr 2010 im Ausschuss mehrmals ausführlich behandelt, mit einem Dringlichen Berichtsantrag im April 2010 und mit einem Berichtsantrag mit ausführlichen Darstellungen über die einzelnen Ausgaben an jeder Hochschule im Juni 2010. Deswegen will ich damit beginnen, das Gesetz zu zitieren – weil in Teilen der Eindruck erweckt worden ist, es würden sich die Hochschulen nicht nach dem Gesetz richten.
Die Hochschule ist verpflichtet, die Leistungen... zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden. Sie ist insbesondere verpflichtet, die Voraussetzun
gen für die Studierenden zu schaffen, in angemessener Zeit zum Studienerfolg zu kommen, indem sie sicherstellt, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. Sie intensiviert die Beratung und Betreuung der Studierenden...
Die Vergabe der Mittel innerhalb der Hochschule erfolgt auf Grundlage einer Satzung des Präsidiums...
Darin ist festzulegen, dass der Vorschlag für das Präsidium für die Vergabe der Mittel von einer Kommission erarbeitet wird, in der die Hälfte der Mitglieder von den studentischen Mitgliedern des Senats benannt wird. In der Kommission sollten neben Studiendekaninnen oder -dekanen und Professorinnen oder Professoren insbesondere auch wissenschaftliche und administrativ-technische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vertreten sein.
Das ist der Gesetzestext. Herr Kollege Grumbach, genau an diesen Gesetzestext halten sich die Hochschulen, und genau danach werden die Mittel vergeben, sodass kein Rechtsverstoß vorliegt. Jedenfalls ist mir keiner bekannt, und es hat kein anderer einen Punkt genannt, an dem man jetzt hätte konkret prüfen müssen, was da eigentlich passiert.
Nein, Frau Kollegin Sorge, Sie haben die Aussage der Zeitung genannt. Es gibt keinen einzigen Punkt, womit das eindeutig belegt ist.
In dem Gesetz steht drin, dass diese Mittel zweckentsprechend verwendet werden müssen. Diese zweckentsprechende Verwendung wird in dem Verfahren, wie ich es eben vorgelesen habe, an den Hochschulen vollzogen. Die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen durch die QSL-Mittel wird immer dann erzielt, wenn ihr Einsatz über das mit den Komponenten der Budgetierung Mögliche hinaus die Erreichung der Ziele fördert. Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln – Herr Kollege Büger hat es gesagt –, dass das genauso passiert.
Ich will darauf hinweisen, dass im Gesetz nicht mehr vorgesehen ist. Man hätte auch andere Dinge noch genauer regeln können. Das ist nicht erfolgt. Der Einsatz von QSL-Mitteln schließt auch grundsätzlich weder Maßnahmen im investiven Bereich noch unbefristete Einstellungen von Personal aus. Maßgeblich sind die Zielsetzung und die für diese Zielsetzung eintretenden Effekte der Maßnahme. – Vorhin ist eine Baumaßnahme für kleinere Seminargruppen genannt worden. Auch das führt zur Verbesserung der Lehre und ist deswegen nach dem Gesetz, das in diesem Hause beschlossen worden ist, rechtmäßig und die Mittel sind zweckentsprechend verwendet.
Die Rechtsaufsicht, die ich für diesen Bereich habe, nehme ich wahr. Wir haben im Gesetz festgelegt, dass die Hochschulen einen Bericht vorlegen müssen. Diese Berichte werden auch vorgelegt. Das habe ich dem Ausschuss vorgetragen. Die Hochschulen tun das in Form eines finanzwirtschaftlichen Berichts über die Verwendung der QSL-Mittel. In diesem wurden die tatsächlich verausgabten Mittel in Summe einerseits nach Fachbereichen und zentralen Einrichtungen aufgeteilt und andererseits
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da das Gesetz vorsieht, dass die Hochschulen Satzungen beschließen müssen und darin bestimmen können, wie sie das in der Ausgestaltung des Gesetzes einzeln regeln, gibt es an den Hochschulen unterschiedliche Verfahren, und es gibt auch unterschiedliche Quoten der Mittel, die den einzelnen Fachbereichen zugewiesen werden.
Ich habe derzeit keinen Anlass, davon auszugehen, dass Mittel in diesen Bereichen nicht zweckentsprechend verwendet worden sind. Bei den Hochschulen gibt es Rücklagen, auch das habe ich im Ausschuss ausführlich vorgetragen, und die Hochschulen haben genau beschrieben, dass sie auch unterschiedliche Kriterien der Vergabe von Rücklagen haben und die für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellen.
In diesem Sinne sage ich heute: Ich habe keinen aktuellen Fall, bei dem mir vorgetragen wird, dass die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet worden sind. Damit ist dem Gesetz Genüge getan, und die Mittel sind für die Studierenden zur Verbesserung der Qualität der Lehre eingesetzt worden.
Schönen Dank, Frau Ministerin Kühne-Hörmann. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beantragt worden. Dann verfahren wir so.
Vielleicht können wir jetzt einmal versuchen, die Sitzung in Bewegung zu bringen. Ich will die Unterhaltungen nicht stören, bitte aber darum, wenn Gespräche notwendig sein sollten, sie nach außen zu verlegen. Ansonsten wollen wir dann mit der unterbrochenen Sitzung fortfahren, wenn der Kollege Lenders jetzt Platz genommen hat. So ist es.
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Datenschutz stärken und Bürger vor Gefahren in „Sozialen Netzwerken“ schützen – Drucks. 18/3774 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Maßnahmen zur Stärkung des sensiblen Umgangs mit personenbezogenen Daten in Hessen – Drucks. 18/3806 –