Wenn die Wirtschaft in den Vorstand kommt, gibt es aber ein Problem. Das wäre ein Dammbruch, wenn Private bei hoheitlichen Aufgaben beteiligt würden. Diesen Malus Ihres Gesetzes haben Sie inzwischen selbst erkannt und schwadronieren, dies könne man durch zwei unterschiedliche Tagesordnungen lösen.
In Ihrem Gesetzentwurf und in Ihren zwei Änderungsanträgen zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf ist davon jedoch keine Rede. Dann stellt sich als Nächstes die Frage: Warum nur die Wirtschaft? Was ist mit den Vereinen, den Gewerkschaften, den Kulturverbänden – sind Sie auch bereit, diesen gesellschaftlichen Gruppen die Teilhabe am Regionalvorstand zu ermöglichen?
Eine besondere Botschaft richte ich an dieser Stelle an die Abgeordneten der CDU, die sich eigentlich als Interessenvertreter der Städte Rüsselsheim, Hanau und Bad Homburg verstehen sollten. Überlegen Sie genau, wofür Sie hier die Hand heben, Herr Burghardt, Herr Lenz, Herr Bellino. Nehmen Sie die Interessen und die politischen Willensbekundungen Ihrer kommunalen Gremien ernst, und sorgen Sie dafür, dass Hanau, Rüsselsheim und Bad Homburg nicht das Stimmrecht im Regionalvorstand ohne sachlichen Grund entzogen wird.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Holger Bellino (CDU): Dazu brauchen wir gerade Sie!)
Mit der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag können Sie etwas zum Wohle der Städte in Ihren Wahlkreisen tun. Auch die Herren Bauer, Stephan und Sürmann möchte ich hier persönlich ansprechen. Sie hat gestern Nachmittag ein Hilferuf ereilt. Ich zitiere aus der E-Mail an Sie:
Aus der Sicht des Kreises Bergstraße kann es nicht sein, dass eine normierte europäische Metropolregion durch ein Gesetz auf etwa ein Drittel ihrer eigentlichen Fläche reduziert wird. Diesen eindeutigen sachlichen und von Brüssel sicherlich ebenfalls nicht hinnehmbaren Widerspruch habe ich seit April letzten Jahres in mehrfacher Weise gegenüber unterschiedlichen Stellen in Wiesbaden zum Ausdruck gebracht. Leider offensichtlich bis heute ohne Erfolg. Da ich davon ausgehe, dass Sie, von der Bergsträßer Bevölkerung gewählte Landtagsabgeordnete, ebenfalls einem Gesetz nicht zustimmen werden, welches qua Gebietsabgrenzung den Kreis Bergstraße erstmalig aus der Metropolregion Rhein-Main herauskatapultiert, möchte ich Sie herzlich bitten, dem Gesetzentwurf in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Wilkes.
Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, die Kritik an Ihrem Gesetzentwurf kommt aus den eigenen Reihen, und zwar massiv. Sie können nicht einfach ein Gesetz über den Ballungsraum in ein Gesetz über die Metropolregion umbenennen, ohne am Zuschnitt auch nur das Geringste zu ändern.
Haben Sie eigentlich einmal daran gedacht, ob es Folgen haben könnte, wenn Sie hier etwas als Metropolregion definieren, das auf europäischer Ebene mit einem viel größeren Zuschnitt festgelegt ist? Hat dies Auswirkungen auf die Förderung, die von der EU künftig an die Metropol
region direkt fließen wird? All dies hätte in einer ordentlichen Evaluation geklärt werden können, die Sie fahrlässig unterlassen haben. Deswegen müssen Sie peinlicherweise ständig Ihren eigenen Gesetzentwurf nachbessern.
Mit unserem Antrag möchten wir eine kürzere Laufzeit des Gesetzes, damit eine dringend notwendige Evaluation schnellstmöglich nachgeholt werden kann. Mit dem Antrag, der jetzt ausgeteilt wurde, wollen wir bis dahin verhindern, dass es zu Irritationen zu dem von der Landesregierung nach Brüssel gemeldeten Gebietszuschnitt der europäischen Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main mit dem Zuschnitt des neuen Gesetzes kommt. Wenn etwas nur einen Ballungsraum behandelt, dann sollte es nicht nach einer Metropolregion benannt werden.
Als weiteren Punkt plädieren wir entschieden für die Streichung des dritten hauptamtlichen Geschäftsführers, den Sie nur eingeführt haben, damit die FDP auch noch ein Pöstchen abbekommt. Ich habe in der Anhörung explizit gefragt, warum ein dritter Geschäftsführer nötig sei. Mir konnte keine genügende Antwort darauf gegeben werden.
Gerade wurde uns von der Haushaltsstrukturkommission bescheinigt, dass unter dieser Landesregierung die Ausgaben für politische Führung in Hessen im Schnitt 190 Millionen € über vergleichbaren Flächenländern liegen. Als Erstes nach der Bekanntgabe dieser Zahl legt die Regierung der Koalition einen Gesetzentwurf vor, der einen zusätzlichen Versorgungsposten schafft. Herzlichen Glückwunsch, kann ich da nur sagen.
Herr Präsident, vielen Dank, letzter Satz. – Herr Bellino, Sie brauchen nicht dazwischenzukrakeelen, das können wir nachher in einem Einzelgespräch klären.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist unausgegoren und schlampig. Dies haben Sie durch Ihre mehrfachen Nachbesserungen bewiesen. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, der zumindest die gröbsten Fehler darin korrigiert. Aber besser noch: Legen Sie uns etwas vor, was den Kuchen rund macht, ein Gesetz, das der Region Frankfurt/Rhein-Main gerecht wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Marius, du hast heute Geburtstag, also nicht so aufgeregt. Ich möchte nur Stellung zu dem Schreiben nehmen, das gestern zu den Abgeordneten aus der Bergstraße gegangen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landrat hat das, wie er sagt, in den letzten Monaten mehrfach an
die zuständigen Stellen gerichtet, die es ausgewertet, geprüft und gesagt haben, es sei kein Problem, so wie wir es geregelt haben, und es habe keinerlei Auswirkungen auf irgendwelche Meldungen nach Brüssel mit Metropolregion etc. Die Überschrift Metropolregion ist das eine. Wir haben den Zuschnitt, welche Gebietskörperschaften dazu gehören, in § 2 geregelt. Dort heißt es: Der Ballungsraum Rhein-Main setzt sich wie folgt zusammen.
Insofern kann ich an dieser Stelle absolute Entwarnung geben. Es ist nicht erforderlich, an dieser Stelle den Gesetzentwurf zu ändern.
Herr Präsident, entschuldigen Sie, das nächste Mal gebe ich einen Zettel ab. Ich wollte gern ganz kurz zwei Sätze dazu sagen.
Ich habe die E-Mail hier, die auch an Abg. Schmitt gegangen ist. Das ist nichts Geheimes. Unter anderem heißt der Satz von Landrat Wilkes: Aus meiner Sicht lassen sich die ansonsten ergebende Irritation und sachliche Unrichtigkeit sehr leicht in der morgigen letzten Sitzung heilen. Das Gesetz könnte z. B. einfach in ein Gesetz über die Region Frankfurt/Rhein-Main umbenannt werden.
Herr Müller, es gibt offensichtlich eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Herrn Wilkes und Ihnen. Unter anderem basiert unser Änderungsantrag, den wir Ihnen noch vorgelegt haben, darauf, Schwierigkeiten und eventuelle Probleme aus dem Weg zu räumen. Wenn es die Meinung gibt, dass es solche Probleme rechtlicher Art nicht geben könnte, dann lasst uns einfach unserem Änderungsantrag zustimmen. Dann haben wir gar keine Gefahr, dass so etwas passiert.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die Diskussion, die wir über das Gesetz führen, in gewisser Weise bezeichnend. Es ist richtig und eigentlich auch logisch, was der Änderungsantrag der SPD im Namen vorsieht, denn wir haben es weder in inhaltlicher noch in perspektivischer Hinsicht mit einem Metropolgesetz zu tun.
Nicht nur, dass die Region in sich umfassend ist; darauf ist schon hingewiesen worden. Wenn man allein das RheinMain-Gebiet betrachtet, dessen Definition nach wie vor umstritten ist, dann ist der Bereich natürlich ohne Wiesbaden, ohne Darmstadt und möglicherweise auch ohne Regionen außerhalb Hessens, die mit diesem Gesetz nicht erfasst werden können, schwer zu umschreiben.
Aber mir geht es primär um die Frage der Inhalte. Was in einem großen Gesetz mit einem großen Namen begonnen werden sollte, ist letztendlich kläglich gescheitert, denn die Reduzierung auf die bisher schon bestehende Flächennutzungsplanung und die Landschaftsplanung ist das magerste aller möglichen Ergebnisse für die Zuständigkeit eines solchen Gebildes, wie es uns hier als Metropolgesetz verkauft werden soll.
Die Freiwilligkeit, wie Sie es dargestellt haben, und die Übertragung zusätzlicher Aufgaben müssten auch die Bereitschaft, die entsprechenden Kommunen einzubeziehen, und die Voraussetzung beinhalten, formal Bestandteil des Regionalvorstandes zu sein. So bleibt das eine leere Hülse, und die Wahrscheinlichkeit, dass zusätzliche Aufgaben übertragen werden, ist sehr gering.
Aber was wir in den letzten Wochen hatten, waren im Schwerpunkt die Auseinandersetzung und der Streit um die Struktur. Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen. In § 14 haben Sie zunächst drei beratende Mitglieder im Regionalvorstand vorgesehen. Nachdem – so die Gerüchte – Herr Ministerpräsident Bouffier auf dem Neujahrsempfang der IHK in Frankfurt der Wirtschaft drei zusätzliche beratende Mandate zugesagt hat, haben Sie festgestellt, dass Sie einen weiteren Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf einbringen müssen, um auf die Zahl fünf zu kommen.
Wie Sie allerdings auf die Zahl fünf kommen, ist mir ganz schleierhaft, denn wenn man hier den Beteuerungen der Koalitionsvertreter folgt, dann müssen wir die einfachste Rechenart bemühen. Drei Wirtschaftsvertreter plus drei Vertreter der Sonderstatusstädte Rüsselsheim, Hanau und Bad Homburg sind bei mir sechs und nicht fünf. Meine Damen und Herren, diese politische Rechenart erinnert mich sehr an die seinerzeitigen Wahlkampfaussagen 2005 im Bundestagswahlkampf zur Mehrwertsteuer erhöhung, wo die CDU gesagt hat, sie wolle die Mehrwertsteuer um 2 % erhöhen, die SPD um 0 %, und das Ergebnis waren dann 3 %. Solche politischen Rechenspiele sollte man tunlichst unterlassen
und auch nicht so tun, als ob tatsächlich – weil die Leute das merken – hier alle Interessen berücksichtigt werden. Was berücksichtigt werden soll, ist mit dieser Ansage und dieser Erweiterung der beratenden Mitglieder im Regionalvorstand klar. Es sollen ausschließlich mit einer Zweidrittelmehrheit Wirtschaftsvertreter in den Regionalvorstand kooptiert werden können.
Meine Damen und Herren, ich frage an dieser Stelle: Sind die Wirtschaftsvertreter diejenigen, die hier in der Region die Werte schaffen, oder sind das nicht z. B. auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Was ist denn mit deren Vertretung auch innerhalb der Region bzw. dem Regionalvorstand? Oder wie ist es mit Vertretern von Kirchen und Sozialverbänden?
Da das im Gesetz nicht klar definiert ist, wer die beratenden Mitglieder sein sollen, kann es nicht sein, dass man lediglich die Metropolregion auf Wirtschaft und Wirtschaftsvertreter zusammenstreicht und sie so definiert. Meine Damen und Herren von der Koalition, aber genau das ist Ihr Verständnis. Sie haben gar keine anderen Gedanken dazu.
Ich will an dieser Stelle mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, den Oberbürgermeister der Stadt Bad Homburg,
Wenn der Entwurf in seiner vorliegenden Fassung verabschiedet wird, sind die Sonderstatusstädte auf das Wohlwollen der Mehrheit in der Regionalversammlung angewiesen, um in den Regionalvorstand gewählt zu werden.
Die drei Städte vertreten zusammen über 200.000 Einwohnerinnen und Einwohner in der Region, und sie fördern regionale Projekte mit hohen Summen. Es darf doch nicht wahr sein, dass es keine Regelung gibt, um deren Stimmrecht dauerhaft zu sichern. Blechschmidts und Bellinos Behauptung, an die Sonderstatusstädte sei gedacht, ist unseriös und falsch.