Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Ein weiterer Punkt zur heutigen Debatte. Ich lege Wert darauf, dass wir die konkreten Petitionen unterscheiden, die wir in der Sitzung des Petitionsausschusses der vergangenen Woche entschieden haben, wo wir Einzelfälle aufgrund der jetzt bestehenden Rechtslage beraten haben, wie es andere schon gesagt haben. Etwas anderes konnten und können wir im Petitionsausschuss nicht tun. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir Petitionen zu kosovarischen Staatsangehörigen auf der Tagesordnung hatten, wo wir einstimmige Beschlüsse zur Sach- und Rechtslage gefasst haben, die auch heute völlig unstrittig sind. Ich denke, damit einen Beitrag zu leisten, um das Thema an dieser Stelle zu versachlichen.

Dass es daneben jetzt einen Antrag gibt, der sich von dem im letzten Dezember deutlich unterscheidet, weil es eben nicht um einen generellen Abschiebestopp für das Kosovo geht, sondern für ganz bestimmte Gruppen und Gruppierungen, das ist es wert, erneut darüber nachzudenken – zumal im Kosovo nicht alles katastrophal ist. Manche der Vorredner haben darauf hingewiesen.

Dennoch gibt es konkrete Anzeichen – ich nenne Organisationen und Institutionen –, die darauf hinweisen, dass manche Dinge doch noch sehr im Argen liegen und wir

bei der Abschiebung gerade der angesprochenen Personengruppen sehr sorgsam prüfen müssen. Das sind die EU-Kommission selbst, das Auswärtige Amt in seinem Lagebericht, die Deutsche Bischofskonferenz, die UNMenschenrechtskommissarin, die Diakonie, UNICEF. Sie allesamt äußern sich, indem sie die Situation vor Ort problematisieren. Sie sagen nicht, das darf alles nicht sein, empfehlen aber doch, was die in dem Antrag der GRÜNEN angesprochene Personengruppe angeht, sehr sorgfältig zu prüfen.

Mein Plädoyer ist, das Problem nicht zu generalisieren, sondern sehr sorgfältig den Einzelfall zu prüfen und dabei im Blick zu haben, welche Möglichkeiten die Landesregierung überhaupt hat. Die Aussetzung für sechs Monate, wie eben vom Kollegen Reuscher genannt, hilft dem einen oder anderen wirklich nicht weiter. Deshalb ist besonderer Wert auf den zweiten Punkt des Antrags der GRÜNEN zu legen, in der Innenministerkonferenz mit dem Bundesinnenminister und den Länderinnenministern das Thema noch einmal aufzurufen und für diese Minderheiten einen Weg zu finden, der für uns alle verlässlich beschritten werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Von daher werden wir die Petitionen so entscheiden, wie wir sie im Petitionsausschuss entschieden haben, aufgrund der jetzt geltenden Situation.

Herr Kollege Roth, ich darf Sie bitten, zum Schluss Ihrer Rede zu kommen.

Wir werden aber auch, um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Innenminister Rhein das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das den Hessischen Landtag in den vergangenen zwei Jahren bereits mehrfach beschäftigt hat, und zwar, verehrte Frau Kollegin Öztürk, ohne dass es zu irgendwelchen neuen Erkenntnissen geführt hätte oder führen würde. Insoweit werden Sie auch nicht davon ausgehen – das glaube ich schon behaupten zu können –, dass ich Ihnen heute neue Argumente in dieser Diskussion liefere.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade!)

Es gab eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN im Jahr 2009. Wir hatten die Plenardebatte, auf die der Kollege Roth hingewiesen hat, am 16. Dezember 2010. Und es gab den Berichtsantrag der SPD, der am 27. Januar 2011 im Petitionsausschuss behandelt worden ist. Jetzt ist es Ihr gutes Recht, die Dinge immer wieder auf

zurufen, aber es gibt in der Tat überhaupt nichts Neues hinzuzufügen.

Ich sage noch einmal sehr deutlich und ausdrücklich im Namen der Landesregierung, dass die Rückkehr ausreisepflichtiger kosovarischer Staatsangehöriger ausschließlich behutsam stattfindet, in wirklich kleinen Schritten – das zeigen auch die Zahlen – und insbesondere unter Berücksichtigung der Reintegrationsmöglichkeiten vor Ort.

Genau diese Sprache sprechen auch die Zahlen. Ich will sie nicht alle wiederholen, weil wir sie schon mehrfach gehört haben. Allein das Jahr 2011 – da rede ich vom Stand 1. April 2011 – zeigt doch, dass hier wirklich mit Augenmaß vorgegangen wird. Wir haben in diesem Jahr keine einzige Abschiebung von Minderheitsangehörigen aus Hessen gehabt. Das zeigt doch, wie in Hessen vorgegangen wird. Das zeigt doch, dass auch humanitäre Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Und das zeigt auch, dass hier nicht kalt und herzlos gehandelt wird, sondern dass das Gegenteil der Fall ist.

Das ist im Übrigen auch die Antwort auf die Frage, warum es in Hessen keinen Abschiebestopp gibt, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, nämlich weil die Zahlen so gering sind, im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Wenn die Zahlen so gering sind, brauchen Sie keinen generalisierenden Abschiebestopp, der zudem langfristig gar nichts bringen würde.

Schauen wir uns doch einmal die Situation der Minderheitsangehörigen in der Republik Kosovo an. Die Sicherheitslage ist weiterhin stabil. Es gibt überhaupt keine Hinweise auf Diskriminierung durch staatliche Stellen der Republik Kosovo aufgrund der Volksgruppenzugehörigkeit. Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und insbesondere auch in medizinischer Hinsicht ist gewährleistet. Ich sage nicht, dass alles gut ist. Es ist nicht wie in Hessen, es ist nicht wie in Baden-Württemberg oder einem anderen deutschen Bundesland. Das ist doch überhaupt keine Frage. Dennoch, die Grundversorgung der Bevölkerung ist gewährleistet. Ein weiterer Fakt ist, dass es geeigneten Wohnraum für Rückkehrer gibt, dass er auch für Roma ausreichend vorhanden ist und dass insoweit kein Handlungsdruck besteht.

Ich sage noch einmal: Es gibt weder für den geforderten Abschiebestopp, den Sie hier noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben, noch für die generelle Einräumung von Bleiberechten irgendeinen nachvollziehbaren Grund.

Herr Abg. Roth, ich werde es auch nicht in die Innenministerkonferenz einbringen, weil ich es aus den Gründen, die ich genannt habe, nicht für notwendig halte. Das kann jedes Bundesland tun, wie es will. Aber Fakt ist nach all dem, was ich eben aufgezeigt habe, dass es im Augenblick überhaupt keine Veranlassung gibt, irgendwie zu reagieren.

Eines gestehe ich zu; das ist das, was Herr Roth gesagt hat. Wenn es den einen oder anderen Fall geben sollte, bei dem es besondere humanitäre Gründe gibt, ist die Hessische Landesregierung die Letzte und bin ich der Letzte,

(Holger Bellino (CDU): Immer schon!)

der nicht in irgendeiner Art und Weise handelt, auch in irgendeiner Weise fünf gerade sein lässt oder entsprechendes Recht anwendet. Ich glaube, darüber brauchen wir gar nicht lange zu diskutieren. Das ist so, das sage ich Ihnen zu.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Wilhelm Reu- scher (FDP))

Deswegen glaube ich, dass wir so verfahren können, wie ich vorgeschlagen habe. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es wurde gebeten, zu dem Sachverhalt, der gerade besprochen wurde, drei Petitionen aus den Beschlussempfehlungen herauszunehmen und getrennt abzustimmen. Ich lasse, wenn dem nicht widersprochen wird, diese drei Petitionen gemeinsam getrennt abstimmen. Das sind die Beschlussempfehlungen zu den Petitionen Nr. 903/18, 2101/18 und 2064/18. Wer diesen die Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit sind diese Beschluss empfehlungen angenommen.

Des Weiteren wurde ich gebeten, eine Beschlussempfehlung herauszunehmen und getrennt abzustimmen. Das ist die Beschlussempfehlung zu der Petition Nr. 2134/18. Wer dieser die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen nun zu den restlichen Beschlussempfehlungen der Drucks. 18/3819. Wer diesen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit sind sie ebenfalls angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 34:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine Abschiebung von Roma und anderen Minderheitenangehörigen in das Kosovo – Drucks. 18/3903 –

Hierzu ist ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE eingegangen, Drucks. 18/3940.

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wir stimmen direkt ab.

Wer dem Änderungsantrag der LINKEN die Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU, SPD, FDP und GRÜNE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Es wurde gebeten, über die beiden Absätze des Antrags der GRÜNEN getrennt abstimmen zu lassen.

Wer kann Nr. 1 des Antrags die Zustimmung geben? – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Absatz abgelehnt.

Wer Nr. 2 des Antrags die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist Nr. 2 ebenfalls abgelehnt.

Jetzt kommen wir zu den Beschlussempfehlungen, über die ohne Aussprache abgestimmt wird. Ich rufe Tagesordnungspunkt 52 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Abg. Dr. Spies, Decker, Merz, Müller (Schwalmstadt), Roth (SPD) und Fraktion betreffend Kompromiss bringt Fortschritt beim Bildungspaket, beim Mindestlohn und in der Grundsicherung – Drucks. 18/3906 zu Drucks. 18/3801 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Mick. Ich schlage vor, dass wir hier und auch bei den anderen Beschlussempfehlungen auf die Berichterstattung verzichten. – Das ist so beschlossen.

Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 54 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Maßnahmen zur Stärkung des sensiblen Umgangs mit personenbezogenen Daten in Hessen – Drucks. 18/3910 zu Drucks. 18/3806 –

Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 61 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine Zweckentfremdung der Mittel zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre (QSL-Mittel) – Drucks. 18/3929 zu Drucks. 18/3755 –

Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 62:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend kommunal ist nicht egal – Schluss mit der „Kommunalfeindlichkeit“ dieser Landesregierung – Drucks. 18/3930 zu Drucks. 18/3758 –