Wir werden den Anspruch der Menschen, Flüge durchzuführen, nicht ändern, wenigstens nicht im Hessischen Landtag. Unser Ziel muss sein, den Bedarf, den wir in Deutschland und in Hessen haben, über den Flughafen zu kanalisieren, um damit Arbeit, Arbeit und Arbeit zu schaffen. Das ist unser Ziel. – Herzlichen Dank.
Arbeit, Arbeit, Arbeit, in der Tat. Wenn man das unreflektiert in den Vordergrund stellt – Herr Reif, ich nehme Ihnen sogar ab, dass Sie glauben, was Sie sagen –, dann kommt man genau zu diesen Ergebnissen.
Aber ich will Ihnen ganz konkret widersprechen, wenn Sie sagen, es habe noch nie so viel Mitbeteiligung bei einem Projekt gegeben wie beim Ausbau des Frankfurter Flughafens.
Die Mitbeteiligung wird letztendlich daran gemessen – damit sind wir wieder beim Thema Demokratie –, wie das Ergebnis aussieht.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis liegt doch offensichtlich auf der Hand. Es gab ein über Jahre diskutiertes und entwickeltes Mediationsergebnis, das sagte: ein Ausbau des Flughafens und keine Nachtflüge von 23 bis 5 Uhr. Das war das Ergebnis.
Dazu gab es – das wissen Sie doch besser als ich; Sie waren doch daran beteiligt – auch Erklärungen und Anträge sowie Entscheidungen im Hessischen Landtag.
Aber Sie werden mich nicht übertönen. Ich werde Ihnen das immer wieder vorhalten. Sie werden am Ergebnis gemessen. Der Wirtschaftsminister, diese Landesregierung werden am Ergebnis gemessen.
Das Ergebnis ist, dass Sie nach diesem sehr transparenten, offenen und zugegebenermaßen möglicherweise demokratischen Verfahren zu dem undemokratischen Ergebnis gekommen sind, das alles zu ignorieren und Nachtflüge weiterhin zu erlauben.
Das ist die Krux. Deswegen ist auch die Frage nach dem Demokratieverständnis oder nach Demokratieverdrossenheit an dieser Stelle von entscheidender Bedeutung. Darüber sollten Sie einmal nachdenken.
(Beifall bei der LINKEN – Michael Boddenberg (CDU): Bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt: das Motto der LINKEN! Gibt es neue Hüttendörfer, Herr Schaus?)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte wiederholt feststellen: Diese Landesregierung steht für den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Ausbau des Frankfurter Flughafens hat eine unmittelbare Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung dieses erfolgreichen Landes. Daran halten wir auch in Zukunft fest.
Wir können nicht einerseits feststellen, dass wir in einer global aufgestellten Welt leben, in der die Bedeutung eines Bundeslandes unter anderem davon abhängt, wie wettbewerbsfähig seine Wirtschaft in einer globalen Welt ist. Deswegen erinnert mich die Diskussion, die wir hier führen, insbesondere wie sie vonseiten der Opposition geführt wird, an ein sehr kleinkariertes Denken. Denn dieser Aspekt scheint bei Ihnen keine Rolle zu spielen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Bundesland ist mehr als jedes andere von seiner Exportstärke ab
hängig. Wir sind das exportstärkste Land in der Bundesrepublik Deutschland. Deswegen brauchen wir die Flughäfen. Herr Kollege Arnold und Herr Kollege Reif haben völlig recht, diesen Aspekt in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen zu stellen. Ohne diesen Flughafen wäre diese positive wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land und in Deutschland überhaupt nicht möglich.
Es ist schon interessant, dass dieser Aspekt schlicht und ergreifend unter den Tisch fällt, wenn auch das Thema der Beeinträchtigung angesprochen wird. Herr Kollege Kaufmann, deswegen will ich eines festhalten. Dieser Flughafen hat eine Planfeststellung erfahren, und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Planfeststellungsbehörde diesen Flughafen nach Recht und Gesetz planfestgestellt hat. Versuchen Sie doch nicht, den Eindruck zu erwecken, als sei das nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, es gibt eine einzige Frage – und Sie wissen ganz genau, warum wir diese Frage grundsätzlich klären wollen –: Das ist die Frage, ob die Lärmbekämpfung mit den Maßnahmen, die im Planfeststellungsbeschluss enthalten sind, ausreichend ist oder nicht. Ich habe mehrfach gesagt, aus sehr grundsätzlichen Erwägungen wollen wir diese Frage durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt wissen.
Herr Kollege Kaufmann, Sie haben das hier dramatisch dargestellt. Offensichtlich sind Sie an diesem Tag am Morgen um diese Uhrzeit aufgestanden. Was Sie den Leuten nicht gesagt haben, das ist die Ursache für diese Veränderung. Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn muss der gesamte Luftraum neu organisiert werden. Die Neuordnung des Luftraums ist nicht nur auf den Main-Taunus-Kreis oder auf Wiesbaden begrenzt, sondern – das kann man sich vorstellen; wenn man selbst geflogen ist, erlebt man das – sie zieht sich in westlicher Richtung bis in den Luftraum nach Belgien, in das Ruhrgebiet – und dann eben auch in das Rhein-Main-Gebiet. Das ist die gegenwärtige Situation.
Deswegen finde ich es ungeheuerlich, wenn in der Überschrift, bezogen auf diesen Punkt, gesagt wird, es handele sich um eine „wachsende Fluglärmbelastung“. Meine Damen und Herren, mit dieser Maßnahme wird umverteilt. Es wird etwas Neues gemacht. Aber damit ist keineswegs eine Mehrbelastung impliziert. Sie führen die Menschen in die Irre.
Meine Damen und Herren, es ist eine Umverteilung. „Mehr“ bedeutet immer: heute mehr als gestern. Herr Schaus, das, was hier stattfindet, ist eine andere Verteilung. Nehmen Sie das doch bitte zur Kenntnis.
Es geht darum, in welcher Art und Weise wir versuchen, den Menschen zu erklären, was wir hier tun. Wenn Sie sagen, das sei mehr, dann sagt jeder Mensch, es ist mehr. Wenn ich Ihnen sage, das ist nicht mehr, sondern das ist eine Neustrukturierung, dann ist es nicht mehr, sondern
eine andere Verteilung. Es gehört auch zur Redlichkeit dieser Diskussion, den Sachverhalt überhaupt erst einmal richtig darzustellen.
Verehrter Herr Kaufmann, ich komme auf Ihren Antrag noch einmal zurück. Sie glauben, hier eine Achillesferse angesprochen zu haben. Aber zuvor will ich noch einmal auf das zurückkommen, was Sie dort sagen: Es bestünde ein Desinteresse der Landesregierung, der Koalitionsfraktionen, dem Lärmschutz einen Stellenwert einzuräumen.
Herr Kollege Arnold hat darauf hingewiesen: Es gab jede Menge Gutachten, die qualitätsgesichert worden sind und die Grundlage der Planfeststellungsentscheidung waren. Jetzt gibt es eine Langzeitstudie. Es wurde gesagt, wie viel Geld wir in die Hand nehmen, um das zu tun. Meine Damen und Herren, ich weiß, Sie hören das ungern. Aber es geht um die Tatsache, dass es sich zwischen 23 und 5 Uhr – wenn das so bestätigt werden sollte, was ich im Moment nicht weiß – um 17 Ausnahmen handelt. 17 aber ist wesentlich mehr als das, was wir gegenwärtig haben.
Jetzt kann man darüber streiten, ob das ausreichend ist. Tun Sie aber bitte nicht so, als sei in diesem Planfeststellungsbeschluss nichts unternommen worden, was auch dazu beiträgt, die Lärmbelastung zu reduzieren.
Ich will nur ein Beispiel nennen, weil das sonst untergeht. Wir haben die Lärmentgelte festgesetzt. Warum? Wir wollen die Airlines dazu zwingen, weniger lärmintensives Fluggerät einzusetzen. Meine Damen und Herren, die Lärmentgelte sind seit 2009 um 70 % gestiegen. Damit wollen wir die Airlines zwingen – und zwingen sie erfolgreich –, weniger lärmintensives Gerät einzusetzen.