Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

den Staatsgerichtshof gewählt wurden und dass Sie im Oktober 1997 erstmals den Eid auf dieses Amt abgelegt haben.

Sie, Herr Scheuer, sind am 17. Mai 2000, also vor elf Jahren, als stellvertretendes richterliches Mitglied in den Staatsgerichtshof gewählt worden und haben etwa ein Jahr später, im Januar 2001, Ihren Eid abgelegt.

Ich darf auf diesen Eid Bezug nehmen. Er bindet Sie auch für die neue Amtszeit. Ich wünsche Ihnen für die Arbeit Glück und Erfolg, und dass Sie mit ganzer Kraft und in guter Gesundheit daran mitwirken. – Danke schön.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident, wir verabschieden uns.

(Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie noch zwei Sekunden warteten, bis ein paar Shakehands gemacht worden sind und Sie auch meine Glückwünsche entgegengenommen haben.

(Die richterlichen Mitglieder des Staatsgerichts- hofs werden zu ihrer Wiederwahl beglückwünscht.)

Herr Präsident Paul, meine sehr geehrten Herren! Sie sind unser Verfassungsgericht. Man muss das ein wenig übersetzen, weil sich die Menschen in unserem Land mit dem Staatsgerichtshof oder dem Verfassungsgericht nicht so genau auskennen. Sie stehen, wie Sie gesagt haben, schützend vor unserer Verfassung.

Wir bemühen uns in der Politik nach Möglichkeit darum, Sie nicht zu benötigen. Es lässt sich aber nicht vermeiden, und das ist auch gut so. Ein Gang zum Verfassungsgericht ist nichts Schlimmes, sondern etwas Notwendiges, wenn es denn sein muss; denn jeder Bürger hat das Recht dazu, also auch die Politiker.

Wir sehen das in aller Regel gelassen. Einmal gewinnt man, einmal verliert man – das ist so üblich. Trotzdem wissen wir es zu würdigen, dass wir bei der Struktur unserer Demokratie, nämlich der Gewaltenteilung, die Justiz mit Ihnen verbunden haben: sehr unabhängig von allen anderen Aspekten des politischen Lebens.

Wir alle wünschen uns, dass Sie im Rahmen dieser Arbeit weiterhin mit großer Verantwortung und mit großer Sachkompetenz im Interesse dieses Landes handeln. Herzlichen Dank dafür und den Wiederberufenen herzlichen Glückwunsch.

(Allgemeiner Beifall)

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf:

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend sichere und intelligente Stromnetze für die Zukunft – Drucks. 18/4032 –

in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 76:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend in die Zukunft investieren – erneuerbare Energien und Stromnetze ausbauen – Drucks. 18/4065 –

sowie Tagesordnungspunkt 80:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Optimierungsmöglichkeiten und Synergieeffekte beim Netzausbau nutzen – Drucks. 18/4069 –

Diese drei Anträge werden gemeinsam beraten. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Wir eröffnen die Aussprache. Herr Lenders, Sie haben für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön.

(Vizepräsident Heinrich Heidel übernimmt den Vorsitz.)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt gute Gründe, warum wir die Stromnetze in Hessen ausbauen müssen. Nicht erst seit den Ereignissen in Japan, sondern auch schon davor war die Notwendigkeit für einen zügigen Netzausbau gegeben. Zum einen ist das ein stärkeres Hinwenden zu den erneuerbaren Energien, die in der Regel eher dezentral erzeugt werden. Zum anderen ist es ein Zusammenwachsen der nationalen, aber auch der internationalen Strommärkte. Wir wollen in Hessen mehr intelligente Stromnetze haben.

Aber am Ende steht natürlich der Ausstieg aus der Kernenergie. Wir, die Liberalen und die CDU, machen deutlich: Was ist eigentlich notwendig, um einen schnellen Ausstieg aus der Kernenergie zu ermöglichen?

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Nach unserer Auffassung ist es unverzichtbar, dass man mit den Offshoreanlagen in Nord- und Ostsee – dort, wo man sehr effizient Energie aus Windkraft erzeugen kann – zugleich eine Struktur schafft, die es ermöglicht, dass der Strom von dort in Gegenden transportiert wird, wo er gebraucht wird. Das geht nicht im Tankwagen. Dafür brauchen wir Hochleistungsnetze. Dafür brauchen wir 380-kVAnlagen.

(Beifall bei der FDP)

Das Problem der Windkraft ist hier an der einen oder anderen Stelle immer wieder sehr deutlich gemacht worden. Die Windkraft ist nun einmal sehr temporär vorhanden, und das geht nicht immer im Einklang mit dem Ort und der Zeit, wo ich sie brauche. Dieses Auseinanderdriften von Ort und Zeit, zu der ich Energie mit erneuerbaren Energien – nämlich mit Windkraft – erzeugen kann, und dem tatsächlichen Verbrauch macht es sehr schwierig, sicherzustellen, dass immer ausreichend Strom für die Verbraucher, aber auch für die hessische Industrie und die deutschen Unternehmen vorhanden ist.

(Beifall bei der FDP)

Das ist ein Aspekt, der manchmal in der Debatte etwas untergeht. Die Energiefrage ist natürlich eine Sozialfrage des nächsten Jahrhunderts. Aber sie ist eben auch eine Standortfrage – hier in Hessen und in ganz Deutschland.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir machen mit unserem Antrag deutlich, dass die dena-Netzstudie II für uns eine geeignete Grundlage ist, um eine Diskussion darüber zu eröffnen, wie viele Stromleitungen wir denn brauchen.

Ich weiß, dass die Diskussion auch darüber geht, ob wir wirklich diese 3.500 km als Grundlage nehmen oder ob wir nicht vielleicht auch einmal die Leitungsdurchflussda

ten brauchen. Sie sind nicht transparent – so sagt der eine oder andere.

Das sind aber auch sensible betriebswirtschaftliche Daten, die man da herauslesen kann. Deswegen ist es nicht einfach, zu sagen: Wir legen da einmal alles offen, und dann können wir das auf eine Zahl von 1.700 km – diese Zahl steht da auf einmal im Raum – reduzieren, wenn wir nur ein effektives Netzmanagement betreiben können. – Das ist zu kurz gesprungen. Ich glaube sogar, dass der Antrag der SPD, der hier eine Offenlegung dieser Daten bei der Bundesnetzagentur verlangt, eigentlich schon in die richtige Richtung führen kann.

Wir haben eine mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz, gerade was diese Hochleistungsnetze anbelangt. Ich habe beim Energiegipfel gelernt, dass der BUND gar nicht sagt, dass es dann zwangsläufig zu einer Erdverkabelung kommen muss. Das fand ich ganz interessant. Auch Vertreter von den GRÜNEN haben sich ähnlich geäußert. Dann würde ich mir allerdings wünschen, dass Sie den Protest der Menschen, die betroffen sind, vor Ort auch einmal in diesem Sinne aufgreifen und sich nicht permanent als Protestpartei an die Speerspitze stellen und dann noch sagen: Nein, wir wollen keine Hochspannungsleitung, sondern wir bestehen auf Erdverkabelung.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo denn?)

Ich will Ihnen das nur einmal sagen. Herr Kollege, gehen Sie doch mit uns gemeinsam nach Wahle und Mecklar, und tragen Ihre Argumente dann einmal vor. Da bin ich aber gespannt, wie die Bevölkerung darauf reagiert.

(Beifall bei der FDP)

Was diese langen Genehmigungsverfahren angeht, ist angesprochen worden, umwelt- und naturschutzrechtliche Belange würden doch einem beschleunigten Ausbau gar nicht im Wege stehen. Die Realität sieht allerdings ein wenig anders aus. Wir müssen permanent in den Planungsverfahren abwägen – auf der einen Seite naturschutzrechtliche Belange und auf der anderen Seite umweltschutzrechtliche Belange. Das ist immer eine Abwägung und muss zu einem vernünftigen Ausgleich gebracht werden.

Aber dann gehört auch noch dazu, dass wir den Kopf dabei einschalten und auch noch einen volkswirtschaftlichen Aspekt dabei berücksichtigen. Das heißt, wir haben die Aufgabe, zum einen ein schnelles Planungsverfahren zu machen, was Planungssicherheit bedeutet, aber auch einen ausgewogenen Einklang dieser berechtigten Interessen – das will ich deutlich sagen – zu erreichen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wenn wir uns über diese Beteiligungsverfahren unterhalten, dann dauert es nicht lange, bis der Begriff „Stuttgart 21“ in diesem Zusammenhang fällt. Da sagt dann der eine oder andere Kollege, das hat doch gar nichts miteinander zu tun. – Natürlich hat das etwas miteinander zu tun. Denn wir haben gesehen, dass in einem absolut rechtsstaatlichen Verfahren am Ende die Entscheidung nach dem bestehenden Planungsrecht nicht akzeptiert worden ist. Es sind 2.000 Demonstranten auf die Straße gegangen. Das ist in eine politische Willensbildung gemündet, die die Rechtsstaatlichkeit wieder auf den Kopf gestellt hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Dann müssen wir uns doch darüber unterhalten: Wie können wir das Planungsrecht so verändern, dass es eine größere Akzeptanz, aber auch eine Planungssicherheit erfährt? Ich persönlich denke, dass wir die Menschen früher mitnehmen müssen. Der Fehler der Politik – das ist komplett von der politischen Couleur losgelöst – besteht oftmals darin, dass wir den Menschen nicht erklärt haben, wofür wir solche großen Infrastrukturmaßnahmen vornehmen und wo die Risiken, vor allen Dingen aber auch die Chancen sind.

Wir müssen also ein Verfahren entwickeln, mit dem wir die Menschen früher auf diesem Weg mitnehmen und sie sich auch wirklich mit den Fakten auseinandersetzen können. Meine Damen und Herren, wenn wir das machen, wenn wir also früher in ein transparentes Planungsrecht und in eine Stärkung der Bürgerbeteiligung eintreten, dann muss es aber auch das Ziel sein, dass diese wichtigen Infrastrukturmaßnahmen am Ende schneller durchgeführt werden können, als es bislang in Deutschland der Fall gewesen ist.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Industrieverbände rechnen uns vor, dass man bei einem Wechsel rund vier Jahre einsparen kann. Ich weiß nicht, ob Sie diese Meinung teilen würden, aber man muss sich einmal damit auseinandersetzen, wie das bei solchen großen Infrastrukturmaßnahmen läuft. Wenn man die komplette Fauna und Flora betrachten will, vergeht darüber ein gesamtes Jahr. Denn man muss natürlich den ganzen Zyklus abwarten. Das macht natürlich deutlich, wie viel da eigentlich in diesem Planungsrecht an Potenzialen steckt.

Meine Damen und Herren, wir dürfen auch nicht den Fehler machen, dass wir permanente Doppelplanungen machen. Wenn eine Planung erfolgt ist, muss das auch Substanz haben – auch für die nachgelagerten Planungsverfahren.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das wird dann gern unter dem Begriff „Demokratisierung des Planungsrechts“ verstanden. Thorsten SchäferGümbel ist jetzt nicht da. Das ist eine wichtige Debatte. Da fehlt der gnädige Herr.

(Anhaltende Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von der SPD: Jetzt machen Sie hier solche Sprüche! – Zurufe von der FDP und der CDU)