In diesem Prozess muss die Frage der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit einer solchen Maßnahme ein größeres Gewicht haben. Das ist das Kernproblem, das mir in der Nacharbeitung zu Stuttgart 21sehr deutlich geworden ist.
Das ist formal alles prima zustande gekommen. Aber nach 15 Jahren rechtsstaatlicher Verfahren stellen sie auf einmal fest, dass sie die demokratische Legalität haben, dass aber die demokratische Legitimität von allen möglichen gesellschaftlichen Gruppen infrage gestellt wird. Die Frage, warum wir etwas machen, hat also nicht zu sehr im Vordergrund gestanden.
Wenn es eine Gemeinsamkeit wäre, darüber zu diskutieren – die Diskussion geht, wie gesagt, viel tiefer, als wir es gerade gehört haben –, dann sehe ich Möglichkeiten, einen Konsens herbeizuführen. Ich freue mich deswegen, dass wir diese Diskussion so führen, weil wir erstmals ein furchtbar sperriges Thema hautnah zu diskutieren versuchen, um zu Lösungen zu kommen.
Wir alle, die wir uns mit den Themen befassen, wissen doch: In der Sonntagsrede findet das immer so statt, dass gesagt wird, dass die Genehmigungsverfahren verkürzt werden müssen. Alle sagen Ja, und anschließend passiert nichts mehr, weil wir uns mit den Mechanismen, wie wir Menschen einbinden, nicht ausreichend auseinandergesetzt haben.
Wenn diese Diskussion dazu beiträgt, könnte die Diskussion über den Energieleitungsbau wesentlich mehr bewegen als lediglich die Frage, ob wir den Korridor haben oder nicht. Vielmehr könnte es zur Versöhnung zwischen den Beteiligten und denen kommen, die gezwungen sind, solche Verfahren durchzuführen. – Herzlichen Dank.
Die drei Anträge gehen an den Wirtschaftsausschuss zur gemeinsamen weiteren Beratung. – Das ist einvernehmlich.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen – Drucks. 18/4006 zu Drucks. 18/375 –
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE betreffend Geschäftsordnung des Hessischen Landtags – Drucks. 18/4020 –
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3869, sowie des folgenden mündlichen Änderungsantrags zu dem Änderungsantrag Drucks. 18/3869 – und damit in der aus der Anlage zur Drucksache ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen:
§ 42 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für Klagen gegen Maßnahmen des Hessischen Datenschutzbeauftragten nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 und 3 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.“
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Für die SPD-Fraktion hat sich als Erste Frau Faeser zu Wort gemeldet. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz in Hessen.
Wir regeln mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Zusammenlegung des privaten und öffentlichen Datenschutzes in einer unabhängigen Stelle, nämlich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten. Wir erreichen damit aber vor allem auch die Unabhängigkeit der Kontrolle des privaten Datenschutzes, die europarechtlich gefordert ist. Bislang unterstand der private Datenschutz der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums, da er im Regierungspräsidium Darmstadt geregelt war. Das ändern wir und geben dem Datenschutz mit diesem Gesetzentwurf eine völlig neue und herausragende Stellung.
Diese besondere Bedeutung ist auch notwendig, wenn man bedenkt, wie wichtig der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger geworden ist. Tagtäglich – ob am Arbeitsplatz, beim bloßen Einkaufen oder am heimischen Computer – muss man mit Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung rechnen. Der Gesetzentwurf der SPD ist im April 2009 mit Blick auf die Europäische Datenschutzrichtlinie und unabhängig vom späteren Urteil
des EuGH vom 9. März 2010 entstanden. Wir wollten 2009 damit erreichen, dass Hessen wieder Vorreiter beim Datenschutz ist.
Dass sich der Hessische Landtag dieser Thematik annimmt, war auch dringend geboten. Mit Schreiben vom 6. April 2011 hat die Europäische Kommission den Außenminister ermahnt, dass die Bundesrepublik ihren Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Europäischen Datenschutzrichtlinie noch nicht nachgekommen sei, den privaten Datenschutz und damit die Kontrolle des privatrechtlichen Bereichs den weisungsunabhängigen Stellen der Regierung zu entziehen und ihn in völliger Unabhängigkeit zu organisieren. Auf Seite 2 des Schreibens verweist die Europäische Kommission auf unseren Gesetzentwurf, dessen erste Lesung im Juni 2009 stattfand und der die Grundlage für die heutige gemeinsame Initiative darstellt. Inzwischen haben einige Bundesländer Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Wir sind zwar nicht mehr die Ersten, aber ich kann wohl sagen, die am weitesten Gehenden und damit auch die Besten.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat im Rahmen der Anhörung auch angemerkt, dass die Europäische Kommission beispielsweise den Gesetzentwurf in Brandenburg kritisiert hat, weil der Datenschutzbeauftragte unter die Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten gestellt wurde. Das ist in Hessen nicht der Fall. Die Anhörung hat unseren gemeinsamen Gesetzentwurf sehr positiv bewertet. Eine kleine rechtliche Unklarheit hinsichtlich des Rechtsweges haben wir in der letzten Innenausschusssitzung gemeinsam korrigiert, Herr Frömmrich hat es eben in seinem langen Bericht vorgetragen.
Die vier Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN haben durch ihren Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der SPD nun einen sehr wichtigen Beitrag für den Datenschutz in Hessen geleistet. Durch die Schaffung einer völlig unabhängigen Datenschutzstelle, die für den privaten und öffentlichen Datenschutz zuständig ist, gibt Hessen dem Datenschutz ein neues Gewicht und sorgt dafür, dass wir unserer geschichtlichen Tradition beim Datenschutz folgen und mit diesem Gesetz nun wieder federführend in Deutschland werden.
Bayern bleibt mit seinem im April dieses Jahres eingebrachten Gesetzentwurf, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bei der Trennung des öffentlichen und privaten Datenschutzes. Wir halten das aber nicht für sinnvoll. Die Bürgerinnen und Bürger Hessens werden künftig nur eine Anlaufstelle haben und mit ihrem Anliegen damit stets an der richtigen Stelle sein. Bei der Zusammenlegung können zahlreiche Synergieeffekte gewährleistet werden. Nun wird es aber auch um eine angemessene Ausstattung des Datenschutzbeauftragten gehen. Da appelliere ich ganz ausdrücklich auch an die Finanzpolitiker, es geht schließlich auch um Ihre Daten – insofern bitten wir da um Unterstützung.
Mit der Änderung der Geschäftsordnung des Landtags sehen wir die Schaffung eines eigenständigen Unterausschusses für den Datenschutz beim Hessischen Landtag vor. Damit wird die Anbindung des Datenschutzbeauf
tragten an das hessische Parlament geregelt sowie die demokratische Legitimation exekutiver Handlungen des Datenschutzbeauftragten verfassungsrechtlich abgesichert. Außerdem soll der Datenschutz damit auch inhaltlich aufgewertet werden.
Davon unabhängig müssen wir aber alle miteinander auch dringend dafür werben, dass die Bürgerinnen und Bürger sorgsamer mit ihren Daten umgehen, und deren Medienkompetenz fördern. Das gilt in besonderer Weise für Jugendliche und Kinder, die sich besonders in den sozialen Netzwerken im Internet bewegen, aber das gilt auch für alle anderen, die sich dort bewegen, und, meine Damen und Herren, es gilt auch für alle Abgeordneten dieses Hauses, dort sorgfältig mit ihren Daten umzugehen.
In diesem Bereich haben wir noch viel vor uns, deshalb haben wir auch den Vorstoß des Innenministers in Richtung Bundesregierung auf Facebook ausdrücklich begrüßt, Herr Innenminister.
Doch zurück zum heutigen Gesetzentwurf. Ich muss sagen, die Arbeit in der Arbeitsgruppe Datenschutz in den letzten Monaten hat mir sehr viel Freude bereitet. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses bedanken, die dort mitgearbeitet haben, aber auch und insbesondere bei den Referentinnen und Referenten der Fraktionen, weil sie sehr viel Arbeit zu leisten hatten. Mein Dank gilt auch dem Datenschutzbeauftragten, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Regierungspräsidium und dessen Mitarbeitern in diesem Bereich. Es war eine sehr angenehme Zusammenarbeit, und ich finde, wir haben heute ordentlich etwas vorzuweisen: Wir stärken heute gemeinsam den Datenschutz. – Herzlichen Dank dafür.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Faeser hat schon zu Recht darauf hingewiesen: Mit dem heutigen Tage ist Hessen bundesweit wieder Vorbild für den Datenschutz in Deutschland, und ich glaube, auch ein Stück weit über Deutschland hinaus.
Ich freue mich ganz besonders – da bin ich mir auch mit Frau Kollegin Faeser und wohl auch den Kollegen aus den anderen Fraktionen einig –, dass wir dies hier heute mit großer Mehrheit, wenn nicht sogar einstimmig verabschieden werden. Ich glaube, wir übertreiben nicht, wenn wir diese Stunde als eine Sternstunde des Hessischen Landtags bezeichnen.
Gerade nach hitzigen Auseinandersetzungen und Debatten, wie wir sie auch heute wieder hatten, setzen wir mit der Verabschiedung der Datenschutznovelle ein Zeichen der Geschlossenheit und ein Signal, dass wir bei allen – teilweise sehr grundsätzlichen – Meinungsverschiedenheiten in vielen Fragen auch in der Lage sind, in harter Detailarbeit gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, wenn wir die Gemeinsamkeiten der Grundrichtung einer Problemlösung festgestellt haben.
Ich möchte mich an dieser Stelle ebenfalls noch einmal bei den Kolleginnen und Kollegen der vier beteiligten Fraktionen ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Dass wir parteiübergreifenden Konsens im Hessischen Landtag erreichen, ist, wie gesagt, nicht alltäglich. Umso erfreulicher ist es, dass es bei diesem wichtigen Thema gelungen ist.
Hessen realisiert mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die Zusammenführung der Datenschutzkontrolle des öffentlich-rechtlichen und des privaten Bereichs unter dem Dach des Datenschutzbeauftragten. Insgesamt organisieren wir damit den Datenschutz in Hessen künftig noch bürgerfreundlicher als bisher schon, da nur noch eine Anlaufstelle für alle datenschutzrechtlichen Eingaben und Anfragen bestehen wird und die Ratsuchenden mit ihren Anliegen nicht mehr zwischen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Belangen unterscheiden müssen, zumal die Grenzen dort zunehmend fließender werden, wie wir aus vielen Beispielen wissen.
Erstens – es wurde schon erwähnt – die Übertragung der Zuständigkeit für die Datenschutzkontrolle im privatrechtlichen Bereich auf den Hessischen Datenschutzbeauftragten als neue zentrale Stelle; das ist die zentrale Neuerung.