Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Wir glauben aber auch, dass durch die Bündelung von öffentlichem und privatem Datenschutz eine starke Datenaufsicht installiert wird, die ihre Beratungsfunktion noch stärker als bisher ausüben kann. Als vordringliches Projekt sehen wir es hier, durch die Beratung von Schulen und Bildungsträgern und in Kooperation mit ihnen die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Gerade die sozialen Netzwerke, z. B. Facebook, machen ein großes Geschäft mit den persönlichen Daten ihrer Mitglieder. Hier erwarten wir durch die Zusammenlegung konkrete Synergieeffekte.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist bisher zwar nur für den öffentlichen Datenschutz zuständig; aber viele Bürgerinnen und Bürger fragen bei Problemen mit dem Datenschutz bei ihm an. Man muss sich einmal vorstellen, wie das bisher geregelt ist: Bei Google Street View und bei privaten Kreditinstituten ist das RP Darmstadt zuständig, bei den Sparkassen aber der Hessische Datenschutzbeauftragte. Das ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger verwirrend, sondern es ergibt sich daraus oft auch eine unnötige doppelte Arbeit, und es dauert länger, weil z. B. etwas an die zuständige Stelle weitergeleitet werden muss.

Bei der Kontrolle und der Überwachung von Firmen hinsichtlich des Datenschutzes werden in Zukunft noch größere Herausforderungen auf uns alle zukommen. Dass es hier in Zukunft zu einem Anstieg kommt, erkennt man, wenn man sich anschaut, mit welchen enormen Datenmengen z. B. bei der Verknüpfung von Telekommunikationsunternehmen oder Internetanbietern zu rechnen ist. Die neuesten Skandale bei Sony und bei Facebook zeigen, womit wir in Zukunft zu rechnen haben.

Ich möchte noch einmal auf die Anhörung eingehen. In der Anhörung ist der Entwurf gelobt worden, ganz besonders die Regelungen zur Abwahl. Aber auch die Stär

kung der Unabhängigkeit wurde noch einmal hervorgehoben. Zu meiner großen Freude wurde auch die Ansicht vertreten – ich denke, darauf können wir durchaus stolz sein –, dass das Land Hessen mit diesem Gesetz seiner Vorreiterrolle in Sachen Datenschutz wieder gerecht werden kann. Dafür legen wir heute mit diesem Entwurf die Grundlage.

Ich bin noch nicht lange in diesem Haus. Ich bin immer wieder darauf angesprochen worden, wie die Atmosphäre in dieser Arbeitsgruppe war; denn dem Hessischen Landtag eilt ein bestimmter Ruf voraus: Seine Mitglieder seien besonders hart in der Auseinandersetzung.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was? – Zurufe: Nein!)

Ich möchte sagen, ich freue mich darüber, dass ich eine ganz andere Erfahrung machen konnte: dass wir in dieser Arbeitsgruppe, auch wenn wir zu bestimmten Punkten durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten haben, konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Uns hat das Ziel geeint, den Datenschutz in Hessen voranzubringen. Der eine oder andere hat sich in seinen Positionen auch bewegt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Wolfgang Greilich (FDP) – Florian Rentsch (FDP): Sie müssen dem Kollegen Wagner erklären, wie Sie das gemacht haben!)

Ich denke, aus diesem Grund haben wir heute ein sehr gutes Ergebnis vorgelegt. Ich wünsche den Arbeitsgruppen, die anlässlich des Energiegipfels gebildet werden, dass sie eine ähnlich gute Erfahrung machen. Dafür drücke ich ihnen die Daumen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Enslin. – Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Schaus gemeldet. Bitte schön, Herr Schaus, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am heutigen Tag kommt ein langwieriges Verfahren endlich zu seinem Abschluss, nämlich die dringend notwendige Anpassung des Hessischen Datenschutzgesetzes an europäisches Recht. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das schon dargestellt.

Aus der Sicht meiner Fraktion sind die Jubelreden, die hier vorgetragen wurden, etwas unangemessen; denn es wird nichts Neues oder Einzigartiges geschaffen, sondern es wird, bevor es EU-Vertragsstrafen hagelt, endlich das umgesetzt, was die EU seit Jahren von Hessen verlangt. Die Initiative ging im Übrigen – das muss man fairerweise sagen – von der SPD aus, nicht von der Regierung oder den Regierungsfraktionen.

(Petra Fuhrmann (SPD): Danke! Wenigstens einer ist ehrlich hier!)

Nach jahrelangem Nichtstun der Regierung setzt der Landtag endlich die europäischen Vorgaben für einen unabhängigen Datenschutz um. Das war politisch lange unerwünscht, letztlich aber unumgänglich. Deswegen macht

man es auf den letzten Drücker und nur, soweit es unbedingt notwendig ist.

Da fragt man sich nach dem Grund Ihrer Jubelreden. Zur Verdeutlichung: Obwohl aus Sicht der LINKEN durchaus noch Fragen offenbleiben, beantragen wir keine dritte Lesung, damit das Gesetz rechtzeitig zum 01.07.2011 in Kraft treten kann.

Hier muss man sich aber auch fragen, warum Sie von einem überparteilichen Konsens für den Datenschutz sprechen, bei dem Sie DIE LINKE ausgrenzen. Nicht nur bei den Anträgen, sondern auch bei den Gesprächen hierüber wurde unsere Nichtbeteiligung leider auch von den Oppositionsfraktionen einfach hingenommen.

(Zuruf von der FDP: Das liegt daran, dass Daten- schutz etwas mit Rechtsstaat zu tun hat!)

Selbst die Beratungen zur „Wiesbadener Erklärung“ erfolgten unter intensivster Geheimhaltung uns gegenüber. Einen inhaltlichen Grund dafür gibt es nicht. Es gibt keinen inhaltlichen Grund dafür.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Mehr an Unabhängigkeit für den Hessischen Datenschutz ist aufgrund von Gerichtsentscheidungen und einer Klage der Europäischen Union gegen die jetzige Praxis zustande gekommen. Die Sachverständigen haben den Gesetzentwurf mit teilweiser Zurückhaltung begrüßt und uns allen einige Fragen aufgeschrieben, die wir aber aufgrund des entstandenen Zeitdrucks erst in der Zukunft abarbeiten können. Zwei Punkte möchte ich kurz herausgreifen.

Ein Sachverständiger bemerkte, dass auch das beste Gesetz wirkungslos bleibe, wenn es denen an Ausstattung mangelt, die für seine Umsetzung und Sanktionierung bei Verstößen verantwortlich sind. Angesprochen werden hier sowohl die materiell-rechtliche, technische als auch organisatorische Ausstattung, die wir angesichts der nun vorliegenden Umstrukturierung und des rasanten technischen Fortschritts bald überbrücken sollten. Ob die Ausweitung um vier Stellen ausreichend ist, bleibt für uns deshalb offen. Sicherlich ist jede Behörde an einer bestmöglichen Ausstattung interessiert. Das sind berechtigte Forderungen, die die Politik auch unter fiskalischen Gesichtspunkten nicht immer in Gänze berücksichtigen kann. Aber sofern der Datenschutz Ihnen auch so wichtig ist, wie Sie alle heute gesagt haben, müssen wir wohl schon in naher Zukunft über eine bessere materiell-rechtliche, technische und organisatorische Ausstattung beraten.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Zweitens. Ein weiterer Sachverständiger hat sich zu der Frage größtmöglicher Unabhängigkeit des Datenschutzes geäußert. Denn mit dem Gesetzentwurf wird zwar, wie von der EU gefordert, die bisherige Trennung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich des Datenschutzes aufgehoben. Das wird also nicht länger Teil der Exekutive sein. Im Sinne einer weiter gehenden Unabhängigkeit wird aber vorgeschlagen, den Datenschutzbeauftragten auf Vorschlag des Landtags statt, wie jetzt im Gesetz geregelt, auf Vorschlag der Regierung zu wählen. Zudem soll die Wahl des Datenschutzbeauftragten von der Dauer der Legislaturperiode abgekoppelt werden.

Ich halte es zwar nicht für zwingend, verstehe aber auch nicht, warum dem in der Ausschussberatung niemand auch nur nachdenklich nähertreten wollte. Ich vermute, dass niemand den mühsam ausgehandelten Parteienkonsens gefährden wollte.

Schließlich machen wir doch Expertenanhörungen, um danach deren Vorschläge auch zu diskutieren. Da dies aber nicht mehr möglich war, werden wir das in Zukunft ebenfalls nachholen müssen.

Dennoch werden wir dem Gesetzentwurf ebenso zustimmen wie der Änderung der Geschäftsordnung. Lassen Sie mich mit zwei Wünschen enden:

Erstens wünsche ich dem neuen Team des Hessischen Datenschutzbeauftragten alles Gute und einen kraftvollen Start für die gewachsenen Aufgaben und Verantwortungen. Angesichts des technischen Wandels und sehr geringen Verständnisses von Staat, Unternehmen und Bürgern für das hohe Gut der informationellen Selbstbestimmung stehen Sie vor großen Herausforderungen.

Zweitens wünsche ich mir im Landtag bei Fragen von allgemeiner gesellschaftlicher Bedeutung weniger Parteienhickhack. Sofern Sie Überparteilichkeit von einer gesellschaftlich übergreifenden Akzeptanz anstreben, sollten Sie dem auch durch entsprechendes eigenes Verhalten Nachdruck verleihen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Kollege Schaus. – Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Rhein das Wort. Bitte schön. Die Redezeit beträgt 7,5 Minuten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zu Beginn sagen, dass die Landesregierung sehr ausdrücklich die Regelungen begrüßt, die hier die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam gefunden und erarbeitet haben. Ich finde, das war ein ganz vorbildlicher Prozess, wenn ich das einfach einmal so anfügen darf. Ich finde es aber deswegen ganz besonders großartig, weil Sie – das muss man auch ganz klar sagen – das Urteil des EuGH und damit auch die Europäische Datenschutzrichtlinie in einer idealen Art und Weise umsetzen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es woanders nicht so läuft, wie beispielsweise in Bayern. Insofern bleiben wir auch unter der neuen Regelung in Hessen das Land, das in Sachen Datenschutz an der Spitze Deutschlands steht. Das kann einen eigentlich nur stolz machen.

(Clemens Reif (CDU): Das heißt, die Landesregierung ist glücklich?)

Wir sind in der Tat glücklich, Herr Abg. Reif. Das ist ein guter Zustand. Das ist ein beruhigender Zustand, wenn die Regierung glücklich ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Und es ist ein dankbarer Zustand, wenn ein Parlament dazu beigetragen hat.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aus unserer Sicht ergeben die in dem gemeinsamen Änderungsantrag vorgeschlagenen Regelungen ein wirklich rundes Bild.

Das bedeutet erstens, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte die bisher der Landesregierung zugewiesenen Aufgaben übernimmt, nämlich den Datenschutz im Be

reich der Wirtschaft in Hessen zu kontrollieren, und dass er unabhängig agiert.

Zweitens wachsen ihm damit zugleich Exekutivbefugnisse zu. Damit werden dann eben auch seine Informationspflichten gegenüber dem Landtag erweitert. Das ist die richtige Konsequenz. Er gibt ab sofort nicht nur den jährlichen Bericht über seine Tätigkeit im öffentlichen Bereich, sondern auch über die Aufsicht im nicht öffentlichen Bereich, und er wird einem Ausschuss des Landtags, der durch die Änderung der Geschäftsordnung hier eingerichtet werden soll, für Auskünfte über seine Tätigkeit zur Verfügung stehen.

Drittens ist Folgendes richtig und wichtig. Da komme ich auf das zu sprechen, was Herr Abg. Schaus gesagt hat. Es gibt schon Gründe dafür, und ich glaube, die Gründe sind richtig. Ich begrüße sehr, dass darüber hinaus der Landtag auch weiterhin auf Vorschlag der Landesregierung den Hessischen Datenschutzbeauftragten für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode wählen wird. Das Vorschlagsrecht der Landesregierung hat sich bewährt. Ich glaube, man kann überhaupt nichts dagegen haben.

Genauso halte ich es auch für richtig – das ist der vierte Punkt –, dass an der Parallelität der Amtsdauer des Hessischen Datenschutzbeauftragten mit der Wahlperiode des Landtags festgehalten wird. Das garantiert eben durchaus eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Landesregierung und des Landtags mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten.

Wenn am 1. Juli 2011 die Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich auf den Datenschutzbeauftragten übertragen wird, dann handelt es sich in mehrfacher Hinsicht – nicht nur für das Ministerium und das Regierungspräsidium – um eine einschneidende Veränderung für den Datenschutz in Hessen.

Lassen Sie mich deswegen einen ganz kurzen Blick zurückwerfen, weil das auch nicht ganz uninteressant ist. Seit sich die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich im Jahr 1977 konstituiert hat, lag sie in der Verantwortung der Landesregierung. Das hessische Innenministerium war zudem eines der Gründungsmitglieder des Düsseldorfer Kreises, mithin also das Abstimmungsgremium der Datenschutzbehörden für den nicht öffentlichen Bereich. Es hat seitdem auch sehr intensiv in diesem Gremium mitgearbeitet.

Der Erste Tätigkeitsbericht ist im Jahr 1988 aufgelegt worden. Wenn man sich die damalige Statistik anschaut und sie mit dem heutigen Zustand vergleicht, macht das auch die Dimension der Veränderung der Lage sehr deutlich. Im Jahr 1987 sind insgesamt 94 Beschwerden bei den drei Regierungspräsidien eingegangen. Im Jahr 2009 waren es allein 926 Fälle, in denen Prüfungen vorgenommen werden mussten. Das macht sehr deutlich, was sich in diesem Bereich verändert hat.

Folgendes will ich auch noch einmal sehr deutlich sagen. Es stellt sich immer die Frage, wer das erfunden hat. Ich finde, im Grunde genommen spielt das keine Rolle. Trotz des vom Europäischen Gerichtshof festgestellten Mangels der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie – das will ich wirklich ganz deutlich unterstreichen – hat die Datenschutzaufsicht der Regierungspräsidien unter der Verantwortung der Landesregierung eine hervorragende Qualität, und sie hat außergewöhnlich gut funktioniert. Das möchte ich auch einmal in die Richtung derer sagen, die das zu vollziehen hatten. Da waren eine hohe Kompetenz und eine hohe Qualität der Arbeit vorhanden.

Deswegen finde ich es unangemessen, Herr Abg. Schaus, so zu tun, als sei das alles in den Händen einer dunklen Macht gewesen, die das abhängig und weisungsabhängig wie auch immer betrieben hätte.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Herr Schaus, das Gegenteil ist der Fall gewesen. Die Menschen, die das betrieben haben, haben eine große Arbeit geleistet.