Herr Schaus, das Gegenteil ist der Fall gewesen. Die Menschen, die das betrieben haben, haben eine große Arbeit geleistet.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das habe ich weder so gesagt noch so gemeint! Also interpretieren Sie mich nicht so!)
Sie haben Arbeit von hoher Qualität geleistet. Sie haben eine hohe Kompetenz für diese Arbeit gehabt. Sie haben viel Anerkennung erfahren. Ich glaube, das muss man in diesem Zusammenhang auch noch einmal sehr deutlich sagen.
Wenn Sie sich die 23 Tätigkeitsberichte der Landesregierung ansehen, die erschienen sind, dann erkennen Sie, dass sie einen ganz glaubwürdigen Beweis für das liefern, was ich eben gesagt habe. Jetzt steht der 24. und damit letzte Bericht in diesem Hohen Haus an. Die Landesregierung wird dann nicht mehr für den Vollzug der Aufsicht zuständig sein.
Lassen Sie mich deshalb abschließend sagen: Ich wünsche dem Datenschutzbeauftragten, ich wünsche aber auch dem Parlament für die neue, verantwortungsvolle und insbesondere vielfältige Aufgabe viel Erfolg. Es wird unser aller Erfolg sein. Deswegen möchte ich auch Folgendes sagen: Das Innenministerium steht Ihnen jederzeit, und zwar aus langjähriger Erfahrung heraus, sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite und zur Verfügung. – Ich bedanke mich sehr für die Aufmerksamkeit.
Herr Innenminister, schönen Dank für Ihre Ausführungen. – Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen in der geänderten Form, wie es vom Berichterstatter zuletzt mündlich hier vorgetragen wurde.
Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben. Herzlichen Glückwunsch.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35. Der Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE betreffend Geschäftsordnung des Hessischen Landtags, Drucks. 18/4020, wird, wie vereinbart, dem Ältestenrat überwiesen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Hessen (Hessisches Schulgesetz) – Drucks. 18/4049 zu Drucks. 18/2864 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes – Drucks. 18/4051 zu Drucks. 18/3635 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend „Inklusion“ nur ein Lippenbekenntnis – keine Ressourcen für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention geplant – Drucks. 18/4073 –
Berichterstatter für die beiden Gesetzentwürfe ist Herr Abg. Klein. – Frau Ravensburg übernimmt die Berichterstattung. Frau Ravensburg, bitte schön.
Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne meinen Kollegen Hugo Klein vertreten, der eine Besuchergruppe betreut.
Ich berichte zunächst zu dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 10. Das ist die Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Hessen (Hessisches Schul- gesetz), Drucks. 18/2864.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Ich komme jetzt zu dem zweiten Gesetzentwurf. Das ist die Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes, Drucks. 18/3635. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3710, einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3711, und einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4045.
Die Beschlussempfehlung hierzu lautet: Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Zu Wort hat sich bisher Frau Kollegin Habermann für die SPD-Fraktion gemeldet. Frau Habermann, Sie haben das Wort. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes wurde die Aussage des Ministerpräsidenten, diese Schulgesetznovelle sei ein großer Wurf, von den Anzuhörenden eindeutig widerlegt. Diese Schulgesetznovelle ist ohne Ambition und Perspektive. Sie bietet auf die zentralen Fragen der hessischen Bildungspolitik keine Antworten. Wo die Regierung versucht hat, eine Antwort zu geben, war die Resonanz in der Anhörung eher zurückhaltend bis ablehnend.
Ich will dies insbesondere an zwei Beispielen verdeutlichen. Denn wir haben in zehn Minuten Redezeit zwei Gesetzentwürfe zu behandeln. Das heißt, es ist nicht allzu viel Zeit.
Der hilflose erneute Versuch, die Hauptschule zu retten, stieß auf viel Kritik. Der Landkreistag stellte fest, dass die Mittelstufenschule im Hinblick auf die notwendige Verzahnung mit den beruflichen Schulen aus Sicht der Schulträger faktisch nicht realisierbar sei. Es sei insbesondere völlig unklar, wie die zusätzlich notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler realisiert werden solle.
Die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren der Beruflichen Schulen Hessens prognostiziert genau das Gegenteil. Demnach werde gerade im städtischen Raum, im dem mehrere berufliche Schulen mit unterschiedlichen Berufsrichtungen vorhanden sind, die Kooperation der Mittelstufenschule mit den beruflichen Schulen organisatorisch kaum zu realisieren sein.
Auf der einen Seite werden also Probleme in der Stadt vorhergesagt, auf der anderen Seite Probleme in der Fläche. Zusammengenommen heißt das: Die Mittelstufenschule wird nicht praxistauglich sein.
Wer sich daran erinnert, dass ihre Konstruktion ursprünglich auf einem Schulmodell, dem sogenannten Neustädter Modell, beruht, versteht, warum die Umsetzung in eine Regelschulform auf erhebliche Realisierungsprobleme stößt.
Es gab aber auch grundsätzliche Kritik an der vorgesehenen weiteren Zersplitterung der Schullandschaft in Hessen. Der Verband Bildung und Erziehung lehnt die Mittelstufenschule ebenso wie der Landeselternbeirat und die GEW ab.
Aber diese Landesregierung ist nach wie vor aufgrund ihrer schulpolitischen Ideologie nicht in der Lage, sich sachlich mit der Problematik der Zersplitterung der Schullandschaft auseinanderzusetzen. Sie ist nicht in der Lage, zu erkennen, dass unabhängig von der politischen Nähe zu der einen oder anderen Partei die Lehrkräfte, die Eltern und die Schüler keinen Sinn mehr darin sehen, unter Missachtung der demografischen Entwicklung und der Meinung der Experten an der Schulformvielfalt festzuhalten, wie wir sie in Hessen vorfinden. Meine Damen und Herren, Sie sind eine der letzten Landeskoalitionen, die bei diesem Punkt absolut beratungsresistent sind.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Das zweite Beispiel ist die fehlende Perspektive der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. So kam der Verband Sonderpädagogik in seiner Stellungnahme zu der lapidaren Fest
stellung, er sehe keine Bereitschaft dieser Landesregierung, die Inklusion in den hessischen Schulen umzusetzen. Der Landeselternbeirat nennt die geplanten Regelungen des Schulgesetzes halbherzig.
Bereits in der ersten Lesung hier im Plenum haben wir die vorgesehenen Regelungen des Schulgesetzes zur Umsetzung der Inklusion scharf kritisiert. Ich will das wiederholen, weil sich nicht abzeichnet, dass da noch etwas verändert werden soll.
Die Umsetzung der UN-Konvention zur Eingliederung Behinderter bleibt Makulatur. Solange der Ressourcenvorbehalt in Ihrem Schulgesetz aufrechterhalten bleibt, können behinderte Kinder vom Besuch einer Regelschule ausgeschlossen werden.
Diese personellen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Schulträger bei der Schaffung der notwendigen räumlichen Vorhaltungen zu unterstützen, wäre die Aufgabe des Landes.
Sie dagegen lassen die Hintertür weit offen und wollen damit verhindern, dass ein Schulsystem ohne Selektion und Ausgrenzung in Hessen eine Chance auf Realisierung hat.
Dazu passt ein Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 5. Mai dieses Jahres. Ich beziehe mich jetzt auf unseren Dringlichen Antrag. Mit dem Schreiben werden die Staatlichen Schulämter angewiesen, letztmalig zum kommenden Schuljahr die Lehrerzuweisung für personenbezogene Förderschullehrerstunden und für die Klassenteilung nach der Regelung der Verordnung für sonderpädagogische Förderung vorzunehmen.
Sie werden angewiesen, dass neue Integrationsmaßnahmen ab sofort nicht mehr zur Klassenteilung führen. Der Skandal dabei ist, dass es bisher keine Folgeregelungen gibt und auf diese auch nicht Bezug genommen werden kann.
Wenn jemand behauptet, er will Inklusion umsetzen, dann kann er weder die Eltern noch die Schule darüber im Unklaren lassen, welche Regelungen für die Förderung der Kinder in Zukunft greifen sollen.
Man kann nicht einfach etwas außer Kraft setzen und lapidar feststellen, eine Folgeregelung liegt noch nicht vor.