Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte bewusst mit dem starten, was Kollege Wagner und auch Frau Kollegin Habermann zum Schluss gesagt haben. Sie machen es sich relativ einfach, um es einmal sehr zurückhaltend zu formulieren: Wir machen die gemeinsame Beschulung von der Ausnahme zur Regel. – Das ist ein Satz. Die SPD erklärt: Der Ressourcenvorbehalt wird aufgegeben. – Was heißt das denn?
Moment, Moment. – Der Ressourcenvorbehalt wird aufgehoben, fordert die SPD in dem Antrag. Frau Habermann, dann stellen Sie sich doch einmal hierhin, und sagen Sie, was das konkret heißt. Wie viele Schüler sollen nach Ihrer Vorstellung im Durchschnitt pro Klasse der inklusiven Schule sein? Ich frage Sie: Sind das 16 Schüler, 18 Schüler, 20 oder 22, wie beim Bremer Modell? Ich frage Sie, was Ihre Vorstellung ist, damit man das einmal ausrechnen kann und wir wissen, worüber wir quantitativ und qualitativ diskutieren.
Wie viel Doppelstöckung wollen Sie haben, beispielsweise für sprachheilbedürftige Kinder? – Ich zitiere sinngemäß aus der Anhörung. Die Vertreterin des Verbandes der Sprachheillehrer hat erklärt, ihre Sorge sei, dass, wenn man diese Kinder, die der Sprachheilberatung bedürfen, auf Wunsch der Eltern in inklusive Klassen steckt, die derzeit vorhandene Zahl an Sprachheillehrern nicht ausreichen wird, um diese Kinder entsprechend ihrem Bedarf zu betreuen. Es gibt nicht genügend Sprachheillehrer.
(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Da kann man doch etwas tun! – Gerhard Merz (SPD): Sie sind nicht einfach nicht da, sondern weil man nichts tut!)
Sie sind schlicht und ergreifend nicht auf dem Markt. Es ist immer noch die freie Disposition eines jeden Einzelnen, für sich zu überlegen, welches Lehramt er studiert. Sie sind objektiv nicht vorhanden. – Der Deutsche Gehörlosen-Bund sagt, wenn alle hörgeschädigten Kinder in die Regelschule gehen würden, dass nicht genügend Gebärdensprachdolmetscher für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen: „Wir haben in Hessen einen Mangel an Gebärdensprachdolmetschern, und der Bedarf könnte gar nicht gedeckt werden.“
Wie viel Doppelstöckung machen Sie für Sinnesgestörte, für Verhaltensauffällige, für Lernhilfebedürftige und für geistig behinderte Kinder? Soll das eine 1:1-Betreuung sein? Sind das vier Stunden Doppelstöckung, sechs Stunden, acht Stunden? Wie viele Stellen insgesamt? – Diese Fragen beantworten Sie nicht. Sie negieren sie schlicht und ergreifend.
Obendrein stellen Sie noch die Forderung auf, die Landesregierung muss sicherstellen, dass förder- und sozialpädagogische Fachkräfte täglich ansprechbar sind. Ja, was denn? Fünf Minuten pro Kind? Eine pro Unterrichtsstunde, zwei Stunden pro Kind, pro Klasse, pro Schule? Die Schulpsychologen haben Sie vergessen. Die Integrationshelfer haben Sie vergessen. Meine Damen und Herren, Sie fordern ohne Rücksicht auf Verluste.
Ich schaue mir Ihre an. Die ist auch gelegentlich einmal ganz interessant. – Die stammt vom November 2008. Die UN-Konvention stammt vom Dezember 2006. Nun könnte man meinen, alles das, was Sie heute fordern, ist in Ihrer Koalitionsvereinbarung enthalten. Sie schreiben: „Schrittweise werden wir... die Lehrerversorgung für... Förderschulen... erhöhen.“ Das heißt, von Inklusion haben Sie nichts gesagt. Sie sagen dort, die Förderschule aufrechterhalten zu wollen.
Sie sagen gleichzeitig: „Wir... wollen gemeinsam mit einzelnen Landkreisen... die gemeinsame Beschulung aller... Schüler modellhaft erproben …“ Meine Damen und Herren, der Begriff Inklusion ist in Ihrer Koalitionsvereinbarung nicht mit einem einzigen Wort oder Satz erwähnt.
Sie führen hier eine verlogene Debatte, schlicht und ergreifend heuchlerisch, weil Sie den Anschein erwecken, als ob Sie die Probleme lösen könnten. Sie wissen genauso gut wie wir, dass die Ressourcen dafür nicht vorhanden sind. Das ist das eine.
Das andere ist das Pädagogische. Das interessiert Sie sowieso nicht. Selbst wenn man die Lehrer einstellen wollte – die jetzt auf dem Markt als Fachlehrer gar nicht da sind –, müsste man normalerweise Nichtfachleute einstellen. Wir diskutieren über eine Größenordnung von 5.000 zusätzlichen Lehrerstellen. Das heißt, Sie wollen Inklusion ohne Fachlehrer.
Ich bin ein normaler Lehrer, gelernter Gymnasiallehrer. Was soll ich, bitte schön, machen, wenn ich ein autistisches Kind vor mir habe, wenn ich Kinder vor mir habe, die beispielsweise, ohne dass sie etwas dafür können,
ständig irgendwelche unartikulierten Laute ausstoßen, die geistig behindert sind, die im Unterricht gewickelt werden müssen, die unmotiviert aufstehen usw.? Das ist doch die Realität in einem Teilbereich der Förderschulen.
Ich frage Sie in aller Ruhe: Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie diese Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen, unter diesen Rahmenbedingungen, über die Sie ganz leicht hinweggehen, in Ihrem Sinne möglichst optimal fördern können – Kinder, die einen überschaubaren Schonraum benötigen, die eine feste Bezugsgröße und die extrem kleine Gruppen haben müssen? Deshalb sage ich
sehr deutlich: Die Förderung, die diese Kinder verdienen und dringend benötigen, bekommen sie zu einem hohen Prozentsatz gerade an den hervorragend ausgestatteten Förderschulen mit tollen Kollegen, Spezialisten, Experten, die sich um genau diese Kinder in einem Maße kümmern, wie es – in Anführungszeichen – der Normallehrer überhaupt nicht kann.
Meine Damen und Herren, die UN-Konvention hat in der Tat eine riesengroße Bedeutung. Man muss aber wissen, dass weltweit 98 % der Menschen mit Behinderungen heute keinen Zugang zu Bildungseinrichtungen haben. Deshalb ist die UN-Konvention ein wichtiger Schritt. Das bestreitet niemand.
Art. 24 der Konvention besagt, dass auch Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Bildung haben. Das unterschreibt hier jeder.
Die Konvention fordert, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Das ist richtig. Auch dies ist umgesetzt. Denn unsere Förderschulen mit ihren speziell ausgebildeten Lehrkräften sind Teil des allgemeinen Bildungssystems.
Förderschulen stehen im Schulgesetz als Teil der allgemeinbildenden Schulen – im aktuellen Schulgesetz, im neuen Schulgesetz und in dem Schulgesetz, das Sie zu verantworten hatten. Auch dort waren Förderschulen Teil der allgemeinbildenden Schulen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lesen Sie den Bericht der UN! – Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lesen Sie den vollständigen Bericht!)
Meine Damen und Herren, die UN-Konvention stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Deshalb sagen wir: Inklusion, soweit es irgendwie möglich ist. – Das ist unstreitig. Aber es gibt für uns Grenzen. Denn – das sage ich auch sehr deutlich – im Gegensatz zu Ihnen stellen wir das Kind sehr bewusst in den Mittelpunkt. Wir müssen jeden Einzelfall prüfen. Das ist richtig.
Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist: Wir kümmern uns um das einzelne Kind. Für Sie ist es eine ideologische Frage, die Sie auf dem Rücken der behinderten Kinder austragen.
Es geht Ihnen bei dieser UN-Konvention um ein Vehikel zur Einheitsschule. Ich zitiere Herrn Schäfer-Gümbel
„mein lieber Mann“, ja –, der am 24. März dieses Jahres – ich weiß nicht, warum er das gemacht hat – die künftige Schulpolitik seiner Partei vorgestellt hat. Das ist im „Gießener Anzeiger“ und der „Gießener Allgemeinen“ nachzulesen: „Er“ – also Herr Schäfer-Gümbel – „hob hervor, dass die SPD die Idee einer Schule für alle wolle.“
Genau das ist der springende Punkt. Kollege Gremmels, das ist auch in Ordnung. Dann stellen Sie sich doch hierhin und sagen: Wir wollen das in der Tat. – Aber das heißt doch übersetzt: