Wer ist für Punkt 2? – SPD und GRÜNE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – LINKE. Abgelehnt.
Wer ist für die Punkte 3 bis 12? – SPD, GRÜNE und LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.
Jetzt kommen wir zu Punkt 65: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4167. Da machen wir alles gesondert.
Wer ist für Punkt 2? – CDU, FDP, GRÜNE und LINKE. Dagegen? – Keiner. Enthaltungen? – SPD. Damit ist er einstimmig angenommen.
Wer ist für Punkt 3? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und LINKE. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Angenommen.
Wer ist für Punkt 4? – CDU, FDP, SPD und GRÜNE. Wer ist dagegen? – LINKE. Enthalten kann sich keiner mehr. Angenommen.
Wer ist für Punkt 5? – CDU, FDP, SPD und GRÜNE. Wer ist dagegen? – Keiner. Enthaltungen? – DIE LINKE. Einstimmig angenommen.
Wer ist für Punkt 6? – CDU, FDP, SPD und GRÜNE. Wer ist dagegen? – Keiner. Enthaltungen? – DIE LINKE. Auch dieser Punkt ist einstimmig angenommen.
Jetzt haben wir alles. Ich bedanke mich für den frohen Zuspruch und beschließe diesen energiegeladenen Punkt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und
zur Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz – Drucks. 18/4124 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen diesen eben genannten Gesetzentwurf vor.
Einen Moment, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, auch nach dem Zustand größter Erregung nach der Abstimmung Ihre Gespräche woanders zu führen. Das Wort hat der Staatsminister Grüttner.
Die Länder haben dafür Sorge zu tragen, dass je 40.000 Einwohner eine Beraterin oder ein Berater in den Beratungsstellen zur Verfügung steht, die allgemeine Beratungen zur Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung, Schwangerschaft und/oder Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten. Dieser Schlüssel bedeutet auf der Basis des Standes vom 30. Juni 2010 für Hessen 152 Beratungspersonalstellen. Die Beratung erfolgt in Hessen vor allem durch freie Träger,
Die Beratungsstellen haben Anspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten. Der Anspruch erstreckt sich dabei auf die Übernahme von mindestens 80 % der notwendigen, nicht zu verwechseln mit den tatsächlichen, Personal- und Sachkosten durch den Staat, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Das Gericht stellt fest, dass ein spürbarer Eigenanteil der Beratungsstellen von bis zu 20 % der notwendigen Personal- und Sachkosten angemessen ist; ein Anspruch auf eine 100-prozentige Kostenübernahme bestehe nicht.
Seit Ende 2006 ist die Förderung durch das Land Hessen im Hessischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und einer separaten Förderungsverordnung geregelt. Beide Regelungen sind bis Ende 2011 befristet, daher besteht der Handlungsbedarf. Der Handlungsbedarf besteht allerdings auch dadurch, dass der Hessische Rechnungshof die Beratungsstellen geprüft hat. In seinen Empfehlungen kommt der Hessische Rechnungshof zu drei essenziellen Ergebnissen und Empfehlungen.
Erstens. Er empfiehlt eine deutliche Kürzung der Personal- und Sachkostenzuschüsse durch das Land. Zweitens. Er fordert eine Reduktion des Beratungsangebots von 152 auf 130 Stellen. Drittens. Er fordert eine Initiative der
Landesregierung auf Bundesebene, um vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Zahl von 1 : 40.000 entsprechend zu erhöhen, was letztendlich auch noch eine entsprechende Reduktion der Zahl der Beratungsstellen zur Folge hätte.
Die Hessische Landesregierung geht mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht davon aus, dass es eine Reduktion der Zahl der Beratungsstellen gibt. Auch erscheint uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Initiative auf Bundesebene zur Anhebung des Schlüssels nicht Erfolg versprechend. Wir können uns aber nicht dem Ländervergleich entziehen – darauf gehe ich noch ein –, was die Personalund Sachkostenzuschüsse angeht.
Vieles von dem, was sich bewährt hat, wird im Sinne der freien Träger im vorliegenden Gesetzentwurf beibehalten. Die freien Träger erhalten weiterhin eine pauschale Förderung pro Beratungspersonalstelle. Die kommunalen und ärztlichen Beratungsstellen erhalten weiterhin eine Pauschale pro Beratungsfall.
Es ist weiterhin eine dynamische Anpassung der Förderpauschale für die freien Träger vorgesehen. Damit nehmen diese automatisch an Tarifsteigerungen teil. Die Förderpauschale richtet sich weiterhin nach einem Vergütungsmix. Das heißt, die Pauschale ist nicht nur nach der Entgeltgruppe der Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen zu bemessen, obwohl diese im Wesentlichen die Beratung durchführen. Zusätzlich wird in Rechnung gestellt, dass auch Verwaltungstätigkeiten erbracht werden und im Einzelfall andere Berufsgruppen hinzugezogen werden. Nur der Anteil für diese wird angepasst. Auch ist zugunsten der freien Träger von mehreren möglichen Entgeltgruppen stets die höhere gewählt worden, zudem ist stets die höchste Entgeltgruppe in Ansatz gebracht worden.
Die separate Förderverordnung hat sich als in Teilen entbehrlich erwiesen, deshalb sollen die noch erforderlichen Regelungen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in das Hessische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz integriert werden. Außerdem erfolgt die notwendige Umstellung der Förderung auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen, der den Bundes-Angestelltentarifvertrag abgelöst hat. Die Förderhöhe des Erstattungsbetrages je Beratungsfall bei kommunalen Trägern und ärztlichen Beratungsstellen wird ebenfalls moderat erhöht.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung des Berechnungsmodells der Pauschale für freie Träger auf Basis des neuen Tarifrechts vor. Die Änderungen betreffen somit die Höhe der Förderung, jedoch nicht die Anzahl der geförderten Beratungsstellen. In Zahlen: Von 2007 bis 2009 betrug die Pauschale pro Beratungspersonalstelle rund 65.000 €. Im Jahr 2010 stieg sie durch die Dynamik des Gesetzes auf rund 77.000 €, im Jahr 2011 beträgt sie 79.371,12 €.
Damit liegt die hessische Pauschale über dem Schnitt von rund 53.000 € in anderen Bundesländern. Zum Vergleich: Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen fördern auf der Basis der Entgeltgruppen des TV-L und kommen dadurch zu deutlich niedrigeren Pauschalen. Baden-Württemberg hat Festbeträge bestimmt, die von 2007 bis 2011 auf ca. 61.000 € gestaffelt ansteigen. Bayern errechnet sehr differenziert anhand des Alters, des Familienstands und der Beschäftigungszeit des konkreten Personals und erstattet im Mittel ca. 45.000 €.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Pauschale in Hessen im Jahr 2012 61.999,84 € betragen. Ergeben sich Tarifänderungen, werden die Pauschalen im darauffolgenden Haushaltsjahr zum 1. Januar entsprechend angepasst.
Die vorgesehene dynamische Anpassung wird über die Laufzeit des Gesetzes errechnet. Im Schnitt sind das 65.000 € pro Jahr und Stelle. Das entspricht dem Betrag, der bis zum Jahr 2009 vom Land gezahlt worden ist.
Diese reduzierte Pauschale in Höhe von knapp 62.000 € wird noch einen Spitzenplatz, wenn nicht den Spitzenplatz, im Ländervergleich einnehmen. Insofern ist davon auszugehen, dass die Regelung der Vorgabe gerecht wird, dass mindestens 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten zu übernehmen sind.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass dieser Schnitt für die Träger der Beratungsstellen nicht einfach ist. Eventuell gibt es auch Möglichkeiten, im Hinblick auf die Absenkung der Pauschale im Ausschuss noch zu anderen Lösungen zu kommen.
Ich will nicht enden, ohne zu sagen, dass das Land Hessen die Arbeit der Beratungsstellen sehr schätzt und froh ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen ein plurales und wohnortnahes Angebot zur Verfügung steht. Die heutige Struktur der Beratungsstellen in Hessen ist über Jahre gewachsen und soll unbedingt erhalten bleiben. Das Land Hessen fühlt sich auch zukünftig verpflichtet, gerade auf dem besonders sensiblen Gebiet der allgemeinen wie auch der Schwangerschaftskonfliktberatung die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages zu gewährleisten.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass auf diesem Gebiet nicht leichtfertig gespart werden kann und soll. Der Gesetzentwurf hat dies wohl abgewogen. Es spricht alles dafür, dass der gesetzliche Förderanspruch, der den freien Trägern zusteht, auch zukünftig erfüllt wird. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Fuhrmann, SPDFraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unstrittig, dass nach dem Bundesgesetz 80 % der Personal- und Sachkosten der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der freien Träger zu übernehmen sind. Strittig ist allerdings in diesem Haus die Methode der Landesregierung, nämlich vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung diese auf dem Rücken von Schwangeren und Frauen in Konfliktsituationen zu betreiben.
Ziel Ihres Gesetzentwurfs ist, die Pauschale auf ein sogenanntes „angemessenes Maß“ zu reduzieren. Daraus machen Sie keinen Hehl. Sie senken das Bewilligungsvolumen drastisch ab, nämlich um 23 %.
Was eine angemessene Finanzierung ist, definiert die Landesregierung gleich mit. Um diese 2,2 Millionen € einzusparen, wird die Förderhöhe der Pauschale kurzerhand auf rund 61.000 € pro Beratungspersonalstelle geschraubt. Das klingt im ersten Schritt nach einem ganz ordentlichen Sümmchen. Allerdings liegt der Betrag unter dem Bewilligungsvolumen von 65.300 €, die unbestritten von 2004 bis 2009 an die Träger überwiesen wurden. Auch dazu noch eine Kürzung.
Kein Wort verliert die Landesregierung darüber, dass aufgrund der eingefrorenen Personalkostentabelle die nicht erfolgten Tariflohnerhöhungen einberechnet waren. Die gingen in den letzten Jahren schon voll zulasten der Träger und mussten aus eigenen Mitteln bestritten werden. Das heißt, es ginge jetzt im Prinzip nur um das Nachholen von Personalkostensteigerungen.
Über diese massive Kürzung kann die Landesregierung auch nicht mit der mehr als fragwürdigen Behauptung hinwegtäuschen, dass 65.000 € – wie Sie es gerade gemacht haben, Herr Minister – immer noch ein Spitzenbetrag im Vergleich der Länder seien. Es wäre nämlich interessant, zu erfahren, wie diese Daten der anderen Länder erhoben worden sind. Wenn Sie sich so gerne mit anderen Bundesländern vergleichen, dann möchte ich an dieser Stelle daran erinnern, dass im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ z. B. der Landeszuschuss für die Landesgeschäftsstelle von pro familia eingespart bzw. komplett gestrichen worden ist. Das ist ein Zuschuss, den andere Bundesländer nach wie vor unbestritten bezahlen. Auch da ist Hessen hinten.
Der Vergleich mit dem Thüringer Rechnungshof, den Sie in der Vorlage bemühen, ist unbrauchbar, weil sich diese Umfrage aus dem Jahr 2008 auf eine Förderhöhe pro Einwohnerin bzw. Einwohner bezieht.
Die ganzen Durchschnittsberechnungen, die Sie anführen, sagen weder etwas darüber aus, ob in anderen Bundesländern die vorgegebene Förderhöhe von mindestens 80 % eingehalten, noch darüber, was tatsächlich bezahlt wird. Es sind also alles Nullaussagen, meine Damen und Herren.