Kommen wir zum Thema. Es geht um die Bedarfsgewerbeverordnung. Es wurde schon deutlich gemacht, dass es 14 andere Bundesländer gibt, die bereits eine solche Verordnung haben. Die Verordnung ist allerdings unterschiedlich ausformuliert. Auch das wurde schon gesagt.
Warum sollten wir Hessen das nicht haben? Das ist auch der Punkt, den ich an den beiden Anträgen, die zur Abstimmung stehen, nicht verstehen kann. Ich hätte verstanden, wenn Sie aufgezeigt hätten, in welchen Punkten Sie eine Änderung dieser Verordnung gerne hätten, anstatt pauschal zu sagen: Wir wollen das nicht.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Walter Ar- nold (CDU): Schaufensterantrag! – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Herr Utter, das können Sie nachholen! – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))
Das kommt von der Landesregierung. Aber man hätte auch eine freundliche Bitte an den Minister formulieren können.
Man könnte sagen: „Herr Grüttner, Sie haben die Einwendungen auch der Kirchen und der Gewerkschaften gehört. Die Bitte wäre jetzt, dass Sie dazu Stellung nehmen und sagen, ob diese Argumente zutreffen, ob man die Verordnung noch an einigen Stellen verändern muss.“
(Beifall bei der CDU und der FDP – Demonstrati- ver Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf der Abg. Ja- nine Wissler (DIE LINKE))
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das läuft heute bombig für die FDP! – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Vertreter der FDP hat schon gesprochen. Jetzt muss ich davon ein bisschen wiederholen. Er hat vollkommen recht, dass man mit einer solchen Verordnung Bürokratie abbauen kann und dass man da, wo es sowieso regelmäßig Ausnahmegenehmigungen gibt, rechtlich Klarheit schafft,
indem man sagt: „Das ist jetzt immer so, und nicht nur mit Ausnahmegenehmigungen, die zeitlich befristet sind.“
Es gibt Bereiche, wo ich das alles durchaus sehr, sehr sinnvoll finde. – Manche wissen es: Ich komme aus Bad Vilbel wie der verehrte Justizminister, der mich da bestätigen könnte. Wir haben dort z. B. eine Fertighausausstellung.
Die ist gut. – Diese Fertighausausstellung ist auch am Sonntag geöffnet. Das ist durchaus sinnvoll, weil dort nämlich vor allem Familien zusammenkommen und eine Entscheidung – –
dass die Gewerbetreibenden Sonntagsarbeit in der Regel – – Jetzt hört mir Frau Fuhrmann gar nicht zu.
Frau Fuhrmann, in aller Regel ist es nämlich so, dass die meisten Gewerbetreibenden Sonntagsarbeit eher vermeiden, weil sie mit Aufschlägen und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Deshalb ist das eher die Ausnahme.
Ich finde, die Bedarfsgewerbeverordnung ist im Großen und Ganzen in Ordnung. Ich finde, man kann noch über einzelne Punkte reden, ob sie das Ziel und den Sinn genau treffen. Aber ich denke, Hessen hat, wie alle anderen Bundesländer auch, eine Bedarfsgewerbeverordnung verdient.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung hält den Schutz des Sonntags für ein ausgesprochen hohes Gut. Wir schützen den Sonntag. Mit unseren Regelungen haben wir Sonntagsarbeit nur dort ermöglicht, wo es unbedingt notwendig ist.
Auch mit der Bedarfsgewerbeverordnung, die momentan im Entwurf in der Diskussion ist, wird Sonntagsarbeit gerade eben nicht zur Regel gemacht.
Bevor ich versuche, vielleicht noch das eine oder andere Aufklärende dazu zu sagen, will ich auf einiges eingehen, was in der Debatte insbesondere von den Oppositionsrednern gesagt worden ist.
Dabei ist zu bemerken, dass erstaunlicherweise eine ganze Reihe von Begriffsverwirrungen und -verwechslungen eine Rolle spielt. Herr Abg. Schaus beginnt genauso wie Herr Abg. Klose mit dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz.
Es wird beklagt, dass zu einer im Sammelgesetz befindlichen Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes keine Anhörung durchgeführt und damit Sonntagsarbeit ermöglicht wird und dass dies mit der Bedarfsgewerbeverordnung zusammenhängt.
Es wird unverändert fortgeschrieben und allenfalls dort verschärft, wo an Sonntagen gearbeitet wird, weil die Bußgelder auf enorme Höhen heraufgesetzt werden, um Auswüchse bei der Sonntagsarbeit gerade zu verhindern.
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) – Gegenruf des Abg. Helmut Peuser (CDU): Lassen Sie ihn reden, und reden Sie nicht dazwischen!)