Protokoll der Sitzung vom 15.09.2011

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Heinz, wenn sich alles so bewährt hat mit der Befristung, dann frage ich mich natürlich, warum die Landesregierung gerade angekündigt hat, alles grundlegend zu ändern. Nach der uns übermittelten Liste sollen etwa 40 bis 50 % aller Gesetze unbefristet sein. Also scheint es sich nicht so furchtbar bewährt zu haben, wie Sie es hier dargestellt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aber das ist heute nicht unser Thema. Sie haben in der zweiten Lesung zu unserer Forderung, die Geltungsdauer des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes nur um ein Jahr zu verlängern und nicht um fünf Jahre, gesagt, das sei ein Streit um des Kaisers Bart. Deswegen hatten wir die Hoffnung, dass Sie, wenn Sie das für so bedeutungslos halten, sich der einzig richtigen Position annähern – das war unsere –, nur um ein Jahr zu verlängern, so wie es den Ersatzschulen auch vonseiten des Kultusministeriums versprochen worden war.

Dem haben Sie im Kulturpolitischen Ausschuss, der mitberatend war, widersprochen, sodass ich nur feststellen kann: Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung nicht besser als in zweiter. Wir lehnen ihn weiterhin ab.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Müller, FDPFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren das jetzt in der Tat zum dritten Mal. Ich glaube, dass die Befristung der Gesetze und auch der Verordnungen und Erlasse Erfolge gezeigt hat. Herr Heinz hat es, glaube ich, vorgestern gesagt: Etwa 15 bis 20 % der Gesetze konnten aufgehoben werden. Bei den Erlassen und Verordnungen waren es etwa 30 %. Insofern hat sich das gezeigt.

Wenn man jetzt nach einigen Jahren überlegt, diese Verfahrensweise zu ändern und die Laufzeiten zu verlängern, dann ist das richtig.

Im Übrigen möchte ich auf meine Rede vom Dienstag verweisen. Es gibt seitdem keine neuen Argumente, und die haben wir auch im Ausschuss nicht gehört. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Müller. – Das Wort hat Herr Abg. Dr. Wilken.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Offensichtlich höre ich selbst zu so später Stunde noch genauer zu als mein Vorredner. Ich habe eben schon ein neues Argument gehört, nämlich den Hinweis von der CDU, eine Rechtspolitikerin sollte doch wissen, dass es nicht geht, zu 19 verschiedenen Gesetzen eine Anhörung durchzuführen.

(Zuruf von der CDU: Das ist aber falsch! – Gott- fried Milde (Griesheim) (CDU): Eine Anhörung zu 19 Gesetzen geht!)

Darf ich das so verstehen, dass Sie das deswegen gemacht haben, damit keine Anhörung in sinnvoller Weise durchgeführt werden kann?

Meine Damen und Herren, das Problem mit diesem Gesetzentwurf ist und bleibt doch, dass Sie dem gesamten Hause, aber vor allem der Opposition, Anhörungen verweigern, Beratungsunterlagen verweigern, eventuell vorliegende Evaluationsergebnisse aus Regierungsanhörungen nicht zur Verfügung stellen, zu uns aber sagen: „Stimmt zu, winkt durch.“ Das ist eine Missachtung des parlamentarischen Geschäfts.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie haben jetzt doch selbst zugegeben, Sie müssen das

noch einmal verlängern, weil Sie mit Ihrem Konzept, die Befristung von Gesetzen generell auf den Prüfstand zu stellen, nicht schnell genug gewesen sind. Das ist typisch für Ihre Art von Stückwerk, zu sagen: „Wir müssen jetzt etwas nachbessern, aber im nächsten Jahr soll etwas ganz anderes kommen.“ Das ist Stückwerk, aber keine konzeptionelle Tätigkeit, die Sie hier ins Parlament einbringen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein letztes Argument. Sie haben vollkommen recht: Alle unsere Argumente, die wir an diesem Pult äußern, alle unsere Argumente, die wir in den Ausschüssen anführen, werden die Mehrheitsverhältnisse in diesem Raum in dieser Legislaturperiode nicht verändern, weil Sie sich jedem guten Argument gegenüber als beratungsresistent erweisen. Aber wir werden weiter daran arbeiten, dass Ihre Art und Weise, Politik zu machen, in die Öffentlichkeit gelangt, dass sich die Öffentlichkeit über Ihre Art von Politik aufregen kann, damit sich zukünftig die Mehrheitsverhältnisse hier ändern.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus dem Hause und darf nun Herrn Staatsminister Hahn das Wort erteilen. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der Debatte am Dienstag intensiv mit dem einen oder anderen Gesetz auseinandergesetzt, von der Frage der Privatschulfinanzierung über das Richtergesetz bis hin zu der Frage, wie gut in Hessen die Ruhe des Sonntags organisiert ist. Ich will das deshalb nicht wiederholen.

Ich bedanke mich für die sehr intensive Zusammenarbeit, sowohl mit den Häusern zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs wie auch mit den Abgeordneten des Hessischen Landtags während der insgesamt drei Beratungen. Wir alle hier im Raum wissen, auch wenn es manche ein bisschen anders organisieren wollen, dass dieses Sammelgesetz keine Grundlage für erhebliche materiell-inhaltliche Auseinandersetzungen bietet, sondern dass es eine rechtstechnische Aufgabe zu erfüllen hat – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Sie wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung plant, Ihnen künftig eine etwas andere Art der Befristung von Gesetzen vorzulegen. Dazu wird der Chef der Staatskanzlei in den nächsten Tagen und Wochen noch ausführlich vortragen.

Ich möchte noch Folgendes sagen – nehmen Sie es bitte als Scherz, vielleicht kann das nach einer solchen Debattenwoche, wie wir sie hinter uns gebracht haben, ein bisschen auflockern –: Das Gesetz über die Dauer der Legislaturperiode des Hessischen Landtags war im Sammelgesetz nicht enthalten. Dieses Gesetz bleibt so, wie es ist. Wenn man in das Gesetz schaut, stellt man fest, dass die Legislaturperiode dieses Landtags noch knapp zweieinhalb Jahre dauert. Darauf wollte ich einfach einmal hinweisen. – Ich bedanke mich für die Diskussion.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hahn. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte und kommen in dritter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD, GRÜNE und LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.

Meine Damen und Herren, bevor wir am Ende der Sitzung sind, müssen wir uns noch unterhalten, wie wir mit den übrigen Punkten verfahren. Ich bitte Sie, dass wir das gemeinsam sehr zügig machen.

Tagesordnungspunkt 12 wird an das nächste Plenum überwiesen.

Tagesordnungspunkt 13 und Tagesordnungspunkt 64 werden im nächsten Plenum behandelt.

Tagesordnungspunkt 14 geht ebenfalls in das nächste Plenum.

Tagesordnungspunkt 15: zur abschließenden Beratung an den Haushaltsausschuss.

Tagesordnungspunkt 16: zur abschließenden Beratung an den Sozialpolitischen Ausschuss.

Tagesordnungspunkt 17: zur abschließenden Beratung an den Rechts- und Integrationsausschuss.

Tagesordnungspunkt 18 und Tagesordnungspunkt 19 werden im nächsten Plenum behandelt.

Tagesordnungspunkt 20 wird zusammen mit Einzelplan 09 bei der zweiten Lesung des Haushaltsgesetzentwurfs im November-Plenum aufgerufen.

Tagesordnungspunkt 21 wird im nächsten Plenum behandelt.

Tagesordnungspunkt 22: abschließende Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss.

Tagesordnungspunkt 23: nächstes Plenum.

Tagesordnungspunk 24: abschließende Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss.

Tagesordnungspunkt 25 wird mit Tagesordnungspunkt 37 im nächsten Plenum behandelt.

Tagesordnungspunkt 26 und Tagesordnungspunkt 27 werden im nächsten Plenum behandelt.

Tagesordnungspunkt 29: abschließende Beratung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Tagessordnungspunkte 30, 31 und 32 werden im nächsten Plenum behandelt.

Tagesordnungspunkt 34: abschließende Beratung im Innenausschuss.

Die Tagesordnungspunkte 38 mit 61 sowie 41, 54 und 56 werden im nächsten Plenum behandelt.

Damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Meine Damen und Herren, ich hatte heute die große Freude, Sie zu Beginn der Sitzung zu begrüßen. Jetzt habe ich die große Ehre, Sie am Ende der Sitzung zu verabschieden. Ich habe nicht während der gesamten Sitzung präsidiert. Auch das war eine Ehre und Freude.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, wen es interessiert: Um 19 Uhr wird der Kollege Gerling ein internationales Golfturnier in Biebrich mit einem Abschlag am Schloss eröffnen. Sie wissen, wie das mit dem Handicap ist.