Lass mich doch einmal ausreden. Kreisch doch nicht mit mir. Da brauchst du nicht mit mir zu schreien. Schreit doch mit euch selbst. – Also bitte, mach weiter.
Nein, keine Zwischenfragen. – Wir wissen, dass es zurzeit verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Wir wissen aber auch, dass es die Möglichkeit einer Änderung der Verfassung gibt. Das hat Herr Hahn eben nicht bestritten. Er hat nur gesagt, derzeit sei sie nicht in Sicht, was so viel heißt, dass z. B. Sie Ihren Grundsatzäußerungen nicht folgen wollen. Das nehmen wir jetzt zur Kenntnis.
Ich bin ein wenig irritiert, weil Kollegin Öztürk jetzt klatscht. Denn sie hat vorhin gesagt, man solle sich zunächst einmal auf andere Dinge konzentrieren, die man mit einfacher Mehrheit erreichen kann. Ich finde, dass die Frage des kommunalen Ausländerwahlrechts auf der Tagesordnung bleiben muss. Und deswegen muss auch die
Lieber Herr Kollege Merz, darf ich Sie freundschaftlich darauf hinweisen, dass die Redezeit jetzt abgelaufen ist?
Ja. Diesen einen Satz will ich aber noch sagen. – Es bleibt für uns dabei, dass der Weg zu einem Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene mit der Staatsangehörigkeit verknüpft ist und dass deswegen alle Möglichkeiten – einschließlich der Abschaffung des Optionszwangs – genutzt und ausgeschöpft werden, um die Einbürgerung von Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie alle, ruhig zu bleiben. Wenn es den Wunsch nach Zwischenfragen gibt und das hier geklärt wird, wird die Zeit natürlich angehalten. Ich weiß gar nicht, warum wir alle so erregt sein müssen. Es geht hier um zehn oder fünfzehn Sekunden. Was ist da schon alles auf dieser Welt passiert? – Jeder hat, wenn er will, eineinhalb Minuten. Wer nicht will, hat sie nicht. – Jetzt hat Kollege Al-Wazir das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil der Unsinn, den der Justizminister hier zur Verfassung gesagt hat, so nicht stehen bleiben kann.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der CDU und der FDP)
1990 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gewährung eines Wahlrechts für Nichtstaatsbürger ohne Verfassungsänderung nicht möglich ist. Dass eine solche Verfassungsänderung möglich ist, ist im Jahre 1997 bewiesen worden. Als Folge des Maastrichter Vertrags, in dem unter anderem die Gewährung des wechselseitigen kommunalen Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger stand, haben der Bundestag und der Bundesrat mit der Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert.
Wenn dem nicht so wäre, könnten bei hessischen Kommunalwahlen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht wählen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen finde ich, dass es etwas unterkomplex ist, wenn der Justizminister sagt, das sei alles verfassungswidrig.
Denn die spannende Frage ist: Will man es, oder will man es nicht? – Auf der anderen Seite darf man auch nicht unterschätzen, dass es seit dem Jahr 2000 über eine Million Einbürgerungen gegeben hat. Die spannende Frage ist, ob man sich weiterhin 20 Jahre lang mit dieser Frage auseinandersetzen muss, ohne etwas zu erreichen. Denn zu der Frage, ob wir die Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat in diesem Punkt hinbekommen, dazu hat Klaus Wowereit gestern übrigens keinen großen Beitrag geleistet, wenn ich das einmal so anführen darf. Aber geschenkt.
Die spannende Frage ist doch, ob man sich nicht auf das konzentrieren sollte, mit dem man wirklich etwas erreichen kann.
Das sind die Erleichterung der Einbürgerung, der Wegfall des Optionszwangs und die Hinnahme der Mehrstaatigkeit.
Dass wir einen Justizminister haben, der so etwas nicht weiß, obwohl er sich auf eine solche Debatte vorbereitet, ist der wirkliche Skandal. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will noch einmal daran erinnern, worum es uns heute eigentlich geht. Es geht darum, die politische Diskussion darüber zu führen, wie ein politisch gewünschtes Ziel zu erreichen ist. Herr Schäfer-Gümbel hat deutlich gemacht, dass dieses Ziel in diesem Hause offensichtlich von mehreren Fraktionen gewünscht wird.
Die Redner der CDU und der FDP und auch der Justizminister haben in diesem Haus ein juristisches Proseminar gehalten. Es war dazu noch schlecht. Das ist der Sache nicht angemessen.
Ich hätte an der Marburger Universität in einem Seminar zum Verfassungsrecht mit diesem Wissen mit Sicherheit nicht bestanden. – Ich bedanke mich.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Wir müssen seine Doktorarbeit einmal einer kritischen Überprüfung unterziehen!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß eigentlich gar nicht, was wir hier heute diskutieren.
Meine Damen und Herren der Opposition, hören Sie doch endlich einmal damit auf, billige und populistische Politik hinter dem Rücken der Migranten zu machen.
Sie waren doch jahrelang in Berlin und auch in Hessen in der Regierung. Was haben Sie gemacht? – Außer Versprechen kam nichts. Es gab nur Versprechen.
Mein Opa hat immer gesagt: Von Versprechen wurde noch keiner arm. – Sie werden es auch nicht. Sie versprechen nur. Es ist nur Schein, kaum Sein. Ich habe in den letzten 40 Jahren meiner Zeit als Migrant in diesem Land noch nichts gesehen, was die SPD in Zusammenarbeit mit den GRÜNEN für die Migranten gemacht hätte.
Nur Schein, kaum Sein. Sie versprechen nur und halten nichts. Ich habe jahrelang die Möglichkeit gehabt, Ihre Politik von der Nähe aus zu sehen und zu verfolgen. Ich habe recherchiert.
Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Ismail, mach einmal langsam. Es gibt Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Zeigen Sie mir doch einmal irgendetwas, was Sie bisher für die Migranten gemacht haben. Sie haben nur versprochen und nichts gehalten.
Hören Sie doch einmal auf, die Migranten so zu behandeln, als ob sie keine mündigen Bürger wären. Die Migranten sind mündige Bürger, die ganz genau wissen, wie sie sich in diesem Land zu verhalten haben. Wenn Sie es wollen, werden sie Staatsbürger und können dann auch wählen gehen. Das ist doch ganz einfach. Wenn sie es nicht wollen, dann werden sie auch keine Staatsbürger.
Wir sehen doch an den Ergebnissen der Wahlen zu den Ausländerbeiräten, wie hoch die Wahlbeteiligung überhaupt ist. Wir sehen doch, wie groß das Interesse in diesem Milieu ist.