Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

und noch einmal überlegen, ob Sie nicht doch noch die gröbsten Fehler in diesem Gesetzentwurf korrigieren wollen.

So, wie der Gesetzentwurf jetzt ist, können wir ihn ganz sicher nicht mittragen. Er schafft keine Rechtssicherheit, sondern lässt weiterhin Unsicherheiten bestehen. Da hilft es auch nicht, zu sagen, was Sie alles wollen und was Sie alles meinen. Sie müssen es in den Gesetzentwurf schreiben. Im Zweifelsfall können sich Beschäftigte nicht darauf berufen, was der Abgeordnete XY im Landtag gesagt hat. Beschäftigte können sich nur auf das berufen, was wirklich im Gesetz steht.

Wenn Sie das alles so wollen, wie Sie es hier sagen, dann schreiben Sie es doch bitte in den Gesetzentwurf hinein. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Wissler. – Für die Landesregierung spricht jetzt Staatssekretär Jung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass Ihnen in zweiter Lesung ein Regelungsvorschlag vorliegt, der im Übrigen alle Karlsruher Erwägungen berücksichtigt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vom Verfassungsgerichtsbeschluss betroffen sind, die Möglichkeit schafft, ihre Rechte geltend zu machen, den Fortbestand ihrer arbeitsvertraglichen Bindungen zum Land Hessen geltend zu machen.

Mit diesem Gesetzentwurf wird daher eine verfassungsmäßige Lösung umgesetzt. Wir werden dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfang gerecht, und zwar mit einfachen, klaren juristischen Formulierungen und gerade nicht mit juristischer Akrobatik, liebe Frau Dorn.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, auch ich freue mich – das möchte ich vorwegschicken – vor allem darüber, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der eine Verlängerung der Erklärungsfrist von drei auf sechs Monate vorsieht, nun auch die Unterstützung der Opposition gefunden hat. Das zeigt, das Anhörungsverfahren, schriftlich wie mündlich, war wichtig und hat eine gute Grundlage gebildet, um den vorgelegten Gesetzentwurf zu reflektieren, ihn mit Sachverstand externer Gutachter zu versehen und ihn an den Stellen, wo es angemessen war, anzupassen. Es war keine Scheinanhörung, wie es dem Wissenschaftsausschuss schon vorgeworfen wurde.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, wenn jetzt der Landesregierung vorgeworfen wird, das Recht werde mit Füßen getreten, und schon damals sei das Recht mit Füßen getreten worden

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ja, es war ein verfassungswidriges Gesetz!)

es ist gerade nicht verfassungswidrig –, dann muss der Hinweis erlaubt sein, dass sowohl das Landesarbeitsgericht Hessen als auch das Bundesarbeitsgericht, die höchs ten Arbeitsrichter Deutschlands, diese Entscheidung und dieses Gesetz für rechtmäßig gehalten haben. Wer hier also vorwirft, das Recht sei mit Füßen getreten worden, der wirft den höchsten deutschen Arbeitsrichtern Ahnungslosigkeit vor. Das zeigt, wie absurd dieser Vorwurf ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Hermann Schaus (DIE LINKE): Dann war es halt nur verfassungswidrig! Das reicht auch!)

Meine Damen und Herren, trotzdem möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass die Landesregierung selbstverständlich der Verantwortung gerecht wird, die aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erwachsen ist. Was noch niemand erwähnt hat, ist, dass wir uns intensiv begleitend zum Gesetzentwurf um die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gekümmert haben. Wir haben begleitend zum Gesetzgebungsverfahren einen runden Tisch in Mittelhessen eingeführt – das letzte Treffen war am vergangenen Freitag; im Dezember ist noch ein Treffen, und 2012 wird es fortgesetzt –, um alle Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Betroffenen, der Vertreter mit diesen gemeinsam zu erörtern und uns auch dort Anregungen zu holen.

Ich darf daran erinnern, dass in dieser Runde der standortübergreifende Gesamtbetriebsrat, die Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter beider Standorte, die Schwerbehindertenvertretung beider Standorte, die Geschäftsführung von UKGM, die Vertreter der Gewerkschaft ver.di Hessen und Mittelhessen, Vertreter des Personalrats beider Standorte sowie die Personalräte der Universitäten Gießen und Marburg vertreten sind.

Außerdem haben wir eine eigens einberufene Betriebsversammlung in Marburg besucht, um dort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Gesetzentwurf zu diskutieren. Wir haben uns dort den Fragen gestellt, und wir werden am 05.12. eine weitere Versammlung in Gießen abhalten.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist das Mindeste!)

Wir haben gleichzeitig zugesagt, das auch noch in einer zweiten Runde zu machen, wenn der Bedarf besteht. Sie sehen also, wir schauen nicht tatenlos zu, sondern wir kümmern uns um die Belange. Insofern ist auch dieser Vorwurf zurückzuweisen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wenn ich jetzt mehrmals gehört habe, die Privatisierung sei verfassungswidrig gewesen, obwohl Sie es besser wissen – ich glaube sogar, alle –, dann lassen Sie mich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in einem einzelnen Punkt das Überleitungsverfahren bemängelt hat. Die Privatisierung als solche ist grundsätzlich und ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht für rechtmäßig gehalten worden. Das bitte ich anzuerkennen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Spies?

Nein, jetzt nicht. – Meine Damen und Herren, dass es nicht nur rechtmäßig war, sondern dass es auch inhaltlich richtig war, das können Sie im Gutachten des Wissenschaftsrats vom Mai 2010 nachlesen, der uns das ausdrücklich bescheinigt hat. Ich will zwei Beispiele herausgreifen. Da ist z. B. die Rede von entscheidenden Verbesserungen der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die mittelhessische Hochschulmedizin.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Weiß das der Wissenschaftsrat?)

Ebenso werden die großen Chancen bestätigt, die mit der Fusion und der anschließenden Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg verbunden sind.

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wenn ich jetzt aus Zwischenrufen heraushören kann, dass der Wissenschaftsrat offenbar nicht die Einrichtung sein soll, die ausreichendes Renommee, ausreichende Unabhängigkeit hat, dann wundere ich mich sehr darüber.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Der Wissenschaftsrat ja! – Janine Wissler (DIE LINKE): Den Bericht sollten Sie einmal lesen!)

Ich dachte, es sei einhellige Meinung in diesem Hause, aber ich mag es zur Kenntnis nehmen.

Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass diese positive Beurteilung seitens des Wissenschaftsrats sicher nicht von ungefähr kommt, sondern das Ergebnis richtiger und wichtiger Weichenstellungen für die Gesundheitsversorgung und für die Hochschulmedizin in Mittelhessen war und deshalb auch so ausgefallen ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Staatssekretär, ein Hinweis: Die Redezeit der Fraktionen ist erreicht.

Ich bin gleich fertig. – Meine Damen und Herren, da ich Gast in diesem Hause bin und die Gastfreundschaft ausdrücklich genieße, spare ich mir jetzt den Hinweis auf die Situation, bevor hier eine schwarz-gelbe Landesregierung in Hessen im Amt war. Aber erlauben Sie mir unter Hinweis auf die beiden Tatsachen, die ich eben vorgetragen habe, noch festzuhalten: Die Privatisierung war erstens rechtlich zulässig. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht gesagt.

(Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Zweitens war die Privatisierung auch inhaltlich richtig. Das hat uns der Wissenschaftsrat gesagt. Daran sehen Sie, meine Damen und Herren: Es war eine vernünftige Entscheidung. Es war die beste Entscheidung für die Medi

zinversorgung, für die Gesundheitsversorgung und damit für die Menschen in Mittelhessen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Janine Wissler (DIE LINKE): Sie war nur verfassungswidrig!)

Eines muss man an dieser Stelle auch sagen. Eine solche Entwicklung wie in den letzten Jahren in Mittelhessen kann natürlich nur so positiv vonstatten gehen, wenn die Beschäftigten engagiert und aktiv daran mitwirken. Deshalb, denke ich, ist es angemessen, dass wir die Gelegenheit im Rahmen dieser Debatte nutzen, um den Beschäftigten vom Pflegepersonal bis hin zum technischen Dienst für ihre gesellschaftspolitisch äußerst wertvolle Arbeit im Namen der Hessischen Landesregierung, aber auch, denke ich, im Namen des ganzen Hauses ein herzliches Dankeschön auszusprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Jung. – Meine Damen und Herren, es ist dritte Lesung beantragt, sodass der Gesetzentwurf zur Vorbereitung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen wird.

Tagesordnungspunkt 58, der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wird auf Wunsch des Antragstellers ebenfalls dem Ausschuss überwiesen.

Dann bleibt Tagesordnungspunkt 51, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst. Darüber ist abzustimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die übrigen drei Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass Herr Staatssekretär Jung seine erste Rede im hessischen Parlament gehalten hat. Ich darf ihm dazu herzlich gratulieren.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, ich komme dann zu Tagesordnungspunkt 52:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes – Drucks. 18/4690 zu Drucks. 18/4088 –

Dazu wird Tagesordnungspunkt 63 mit aufgerufen:

Dringlicher Entschließungsantrag der Abg. Habermann, Gnadl, Hofmeyer, Merz, Dr. Reuter (SPD) und Fraktion betreffend Weiterbildung stärken – Drucks. 18/4709 –

Die Berichterstattung zur zweiten Lesung erfolgt durch Herrn Schork.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes, Drucks. 18/4088; hierzu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4672: