Das heißt, es geht dabei nur um die Frage, wie der Kaufpreis bestimmt wird. Es ist keineswegs so, dass damit bestimmte Vorgaben gemacht würden. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Mit dem Grundstücksgeschäft, das Karlheinz Weimar hinsichtlich des nördlichen Teils des Campus Bockenheim initiiert hat, wurde der Weg zum Kulturcampus eröffnet. Damit wurde eine Lösung geschaffen, die es auch ermöglicht, das Studierendenhaus in dieses Konzept mit einzubringen. Das heißt, diese Möglichkeiten sind ebenfalls gegeben, sodass die Stadt Frankfurt am Main bei der weiteren Planung und Umsetzung der Bebauung dieses Areals diese Dinge berücksichtigen kann.
Alles in allem muss ich sagen, dass das ein gutes Geschäft für das Land Hessen und ein gutes Geschäft für die Stadt Frankfurt ist. Es ist gut, wenn die politischen Verhältnisse so sind, dass Land und Stadt gut zusammenarbeiten und miteinander die Dinge bestimmen. Wenn Sie von den GRÜNEN hier im Landtag zustimmen, dann zeigt das, dass dieses Grundstücksgeschäft die richtige Entscheidung ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Caspar, ich will zu einem Punkt erwidern. Gleichzeitig will ich auch noch einmal die Position der SPD-Fraktion darstellen.
Es gab eine intensive Diskussion über die Frage, ob die drei Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, zu erhalten sind oder nicht. Die Vorlage sieht so aus: Der Vertrag ist eigentlich so angelegt, dass sie fallen sollen. Aber der Minister sagt, die Denkmalschutzbehörde entscheidet. Damit hat er sicherlich recht.
Herr Minister, man hätte natürlich eine Regelung im Vertrag treffen können, die besagt, dass das Land darauf besteht, dass der Käufer diese Gebäude erhält. Diese Regelung hätte man treffen können. Sie wurde nicht getroffen.
Ich sage jetzt einmal: Man kann nicht jedes Haus in Frankfurt, an das Herr Fischer oder Herr Cohn-Bendit einen Farbbeutel geschmissen haben, erhalten. Ich glaube aber, dass das bei den Gebäuden eine sinnvolle Maßnahme wäre.
Ich will noch einmal die Position der SPD insgesamt festhalten. Wir befinden uns da natürlich im Widerstreit.
Einerseits wollen wir, dass es da bezahlbaren Wohnraum gibt. Andererseits wollen wir aber auch, dass möglichst viele Einnahmen von der Stadt Frankfurt erzielt werden. Diesen Widerspruch haben wir nun einmal. Wir glauben, dass da in etwa ein Kompromiss gefunden wurde.
Der zweite Teil ist uns natürlich besonders wichtig. Das wurde eben angesprochen. Dabei geht es um die Frage, ob sichergestellt ist, dass der Kulturcampus erhalten wird.
Jetzt haben wir natürlich das Problem, dass wir verkaufen, am Ende aber die Stadt Frankfurt entscheidet, was da stattfinden wird. Wir sind da vorsichtig und uns nicht sicher, ob da genug Sicherungen eingebaut wurden. Mit genau dieser Begründung werden wir uns der Stimme enthalten. Ich glaube, diese Position ist nachvollziehbar. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt trennt Sie nur noch meine Rede vom Feierabend. Aber ich will doch noch zwei Bemerkungen zu den in der Diskussion gefallenen Argumenten vortragen.
Der Vertrag ist hinsichtlich des Denkmalschutzrechtes neutral gestaltet. Wir mussten für die Bemessung des Kaufpreises im laufenden Planungsverfahren aber Parameter finden, an denen wir uns orientieren konnten. Nach diesem Konzept haben wir den jetzt bestehenden Wert bemessen, ihn zum Gegenstand des Vertrags gemacht, um dann in der Zukunft mit Besserungs- und Verschlechterungsscheinen zu arbeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplans sieht nun einmal so aus, wie er aussieht. Er geht davon aus, dass bestimmte durch das Denkmalschutzrecht geschützte Gebäude künftig fallen werden. Aber eingedenk des Umstandes, dass darüber in Frankfurt diskutiert wird, haben wir bewusst in den Vertrag hineingeschrieben, dass wir diesen Umstand sehen. Sollte am Ende herauskommen, dass der Denkmalschutz in der Abwägung obsiegt und die Gebäude stehen bleiben, werden wir das wertmindernd berücksichtigen.
Insofern ist der Vertrag da völlig neutral und nimmt nicht Partei hinsichtlich der Frage, ob niederlegen oder stehen lassen. Vielmehr gibt er der Stadt Frankfurt, die die Planungshoheit hat, die Freiheit, sich für die Gestaltung dieses Areals alle Möglichkeiten offenzulassen.
Zweite Bemerkung. Es ist für uns natürlich wichtig, fiskalisch gesehen dort möglichst viel zu erzielen. Denn ein nicht unwesentlicher Teil der Kosten der Verlagerung der Johann Wolfgang Goethe-Universität auf die neuen Campus soll aus diesen Veräußerungserlösen finanziert werden. Je länger wir zugewartet hätten, desto höher wäre das Risiko gewesen, dass in Frankfurt „wunderbare“ Planungswerkstätten tagen, deren Ergebnisse immer wieder zu bauplanungsrechtlichen Festsetzungen geführt hätten, deren Wertminderung am Ende das Land zu tragen gehabt hätte.
Ich glaube, es ist deswegen vernünftig, die Planungsverantwortung und die Kosten, nämlich die Vermögenspflege, in einer Hand zusammenzuführen. Wenn in der Stadt Frankfurt entschieden wird, bestimmte Teile dieses Areals nicht der gewerblichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, sondern für andere Dinge, realisiert sich der Wertverlust, der daraus entsteht, in der Hoheit der Stadt Frankfurt, aber nicht im Landeshaushalt. Daran haben wir ein ganz wesentliches Interesse.
Herr Schmitt, das, was Sie vorgetragen haben, ist in dem Vertrag hinlänglich berücksichtigt. Die Parameter, die wir da eingebaut haben, stellen sicher, dass den Interessen des Landes ausreichend Rechnung getragen wird. Darüber können wir im Detail gerne noch reden. Ich glaube, dass wir das ganz gut auf die Reihe bekommen haben.
Herr Dr. Schäfer, danke. – Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung. Sie verzeihen mir, dass ich den ganzen Titel der Beschlussempfehlung nicht noch einmal vorlese.
Es geht um die Beschlussempfehlung unter Tagesordnungspunkt 55. Wer möchte zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? – Enthalten haben sich die Abgeordneten der SPD-Fraktion. Damit wurde die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zum sogenannten Abräumen. Wenn Sie damit einverstanden sind – ich schaue da sehr aufmerksam in Richtung der parlamentarischen Geschäftsführer –, würde ich praktisch nur die Nummern der Tagesordnungspunkte aufrufen und nicht jeweils den ganzen Titel verlesen, und dann mitteilen, wie verfahren werden soll.
Die Initiativen unter den Tagesordnungspunkten 9 und 21 werden in der nächsten Plenarsitzungsrunde aufgerufen werden.
Die Große Anfrage unter Tagesordnungspunkt 10 wird ebenfalls in der nächsten Plenarsitzungsrunde aufgerufen werden.
Die Große Anfrage unter Tagesordnungspunkt 11 wird zur abschließenden Beratung dem Haushaltsausschuss überwiesen.
Die Große Anfrage unter Tagesordnungspunkt 12 soll zusammen mit dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 32 in der nächsten Plenarsitzungsrunde aufgerufen werden.
Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 13 wird ebenfalls in der nächsten Plenarsitzungsrunde aufgerufen werden.
Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 15 wird ebenfalls in der nächsten Plenarsitzungsrunde aufgerufen werden.
Die Initiativen unter den Tagesordnungspunkten 16 und 17, verbunden mit der Initiative unter Tagesordnungspunkt 20, werden ebenfalls in der nächsten Plenarsitzungsrunde aufgerufen werden.
Die Anträge unter den Tagesordnungspunkten 18 und 19 werden ebenfalls in den nächsten Plenarsitzungsrunden behandelt werden.
Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 22 wird zur abschließenden Beratung dem Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen.
Die Initiativen unter den Tagesordnungspunkten 23 und 25 werden in der nächsten Plenarsitzungsrunde behandelt werden.
Die Beschlussempfehlung unter Tagesordnungspunkt 26 und die Große Anfrage unter Tagesordnungspunkt 29 werden in der nächsten Plenarsitzungsrunde behandelt werden.
Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 30 wird zur abschließenden Beratung dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.
Die Initiativen unter den Tagesordnungspunkten 31 und 60 werden ebenfalls zur abschließenden Beratung dem
Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 35 wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur abschließenden Beratung überwiesen.
Die Tagesordnungspunkte 53 und 54 kommen ins nächste Plenum. Kein Widerspruch? – Dann haben wir das in der gebotenen Kürze erledigt.