Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Frau Kollegin Wolff, vielen Dank. – Das Wort hat Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten und der zweiten Lesung haben wir seitens der Landesregierung deutlich gemacht, worum es geht und was dieses Gesetz am Ende leisten muss.

Dieses Gesetz ist die richtige Antwort auf die Karlsruher Vorgaben. Wir haben uns der Verantwortung gestellt. Die Neuregelung bringt Rechtsklarheit und -sicherheit. Sie wird auch rechtzeitig in Kraft treten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen will ich an dieser Stelle sagen: Dieses Gesetz stellt sicher, dass am Ende die Arbeitnehmerrechte in dem Klinikum gewahrt bleiben.

Ich will an dieser Stelle auch sagen: Unser Ziel ist, dass am Ende möglichst viele beim Klinikum beschäftigt bleiben.

In diesem Sinne kann ich mich dem anschließen, was Frau Abg. Wolff eben zu den inhaltlichen Dingen vorgetragen hat. Ich bin froh, dass wir rechtzeitig und rechtsklar heute dieses Gesetz beschließen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte.

Ich rufe zur Abstimmung auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Entschließungsantrag Drucks. 18/5048 zu 18/4680. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – CDU und FDP. Dagegen? – Das übrige Haus. Damit so beschlossen.

Ich rufe zur Abstimmung auf: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Ich bitte die Berichtigung zu Drucks. 18/4678 zu beachten. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Form seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Dagegen? – Das übrige Haus. Dann stelle ich fest, dass mit den Stimmen von CDU und FDP, der Mehrheit des Hauses, der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitsnehmerrecht am Universitätsklinikum Gießen und Marburg beschlossen und damit zum Gesetz erhoben wurde.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 13:

Große Anfrage der Abg. Dr. Spies, Müller (Schwalm- stadt), Decker, Merz, Roth (SPD) und Fraktion betreffend Politik für Seniorinnen und Senioren in Hessen – Drucks. 18/4209 zu Drucks. 18/3534 –

mit Tagesordnungspunkt 24:

Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend überdurchschnittliche Zahl von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern über 65 Jahre in Hessen – Drucks. 18/4475 –

Die Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Das Wort hat Frau Kollegin Müller, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Alterung unserer Gesellschaft ist, das zeigt das Datenmaterial unserer Großen Anfrage überdeutlich, ein Prozess, der in großen Schritten verläuft. Waren 2010 knapp 20 % aller hessischen Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre, so wird es in 20 Jahren fast ein Drittel sein. Es ist bekannt: Die Menschen werden älter, und das ist erfreulich.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, jetzt Weichen zu stellen, um diese Entwicklung so zu gestalten, dass auch eine wachsende Zahl von Seniorinnen und Senioren in Würde und Selbstbestimmung leben kann. Wir sind an einem Punkt, der ein Zuwarten oder ein „Weiter so“ nicht zulässt.

(Beifall bei der SPD)

Das beginnt nicht erst bei den 65-Jährigen. Wir müssen auch ältere Arbeitnehmer und die Phase des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand in den Blick nehmen. Noch immer ist die Arbeitslosenquote unter den älteren Arbeitnehmern überdurchschnittlich hoch. Leichte Verbesserungen sind hier nur graduell.

Noch immer zeigt die Erwerbsquote, dass nicht einmal die Hälfte der bis zu 64-Jährigen erwerbstätig ist. Es ist offensichtlich, dass es in bestimmten Berufen und Branchen illusorisch ist, zu glauben, dass man in ihnen bis zum 67. Lebensjahr durcharbeiten könnte. Ich denke da beispielsweise an die Baubranche oder die Krankenpflege.

(Beifall bei der SPD)

Aber auch der hohe Anteil an Minijobbern der Altersklasse 60 bis 64 ist beunruhigend. Hier müssen Senioren in Ermangelung besserer Alternativen auf nicht sozialversicherungpflichtige Beschäftigungen ausweichen. Das Resultat sind fehlende Beitragszahlungen für die Altersrente. Deswegen benötigen ältere Arbeitnehmer heute sowohl flexiblere Formen sozialversicherten Arbeitens als auch flexiblere Formen des Übergangs in den Ruhestand. Der Ausbau der Altersteilzeit könnte hier behilflich sein, aber ebenso müssen wir über einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit diskutieren.

(Beifall bei der SPD)

Auch die Arbeitsmarktförderung des Landes ist natürlich mit gefragt. Es kann nicht sein, dass diese Problemstellung einfach auf die Kommunen abgewälzt wird. Ein zielspezifisches Programm des Landes, das Übergänge erleichtern hilft und geeignete Formen des Arbeitens erschließt, damit die Erfahrung älterer Menschen genutzt werden kann, wäre vonnöten.

Es geht im Kern darum, Menschen ein sinnerfülltes und würdevolles Älterwerden zu ermöglichen und sie vor allem vor Altersarmut zu schützen. Seniorenpolitik, das sage ich vorwiegend in die Reihen von CDU und FDP, ist kein erweiterter Verbraucherschutz.

(Beifall bei der SPD)

Seniorenpolitik ist ein Prüfstein dafür, wie gerecht und solidarisch eine Gesellschaft ist und sein will. Schon heute haben ältere Menschen eine erhöhte Gefährdung, von Altersarmut betroffen zu werden. Die durchschnittlich recht gute Einkommenssituation der derzeitigen Generation darf den Blick auf zweierlei nicht verstellen. Jede siebte Person über 65 Jahren in Hessen ist einkommensarm. Dieses Problem wird in absehbarer Zeit stark zunehmen. Es liegt auf der Hand, dass Arbeitslosigkeit, Teilzeitbeschäftigung, Minijobs oder Beschäftigung mit geringem Verdienst zu geringen Renten führen. Hierzu kommen die veränderten Erwerbsbiografien, die kaum noch konstante Beschäftigungsverhältnisse über mehrere Jahrzehnte kennen.

Aber auch der relativ hohe Aufwand für die Wohnkosten, für medizinische Betreuung und für Pflege: Hier braucht es ausgesprochene Anstrengungen in der Arbeitsmarktförderung. Hier braucht es aber vor allem eine wirklich solidarische Absicherung des Risikos Alter und dafür einen handlungsfähigen Sozialstaat.

Es ist gerade nicht die Lösung, immer mehr Teile der Sozialversicherung ganz oder teilweise auf Kapitaldeckung umzustellen. Die Finanzkrise und die Achterbahnfahrt der Finanzmärkte zeigen uns, wie unsicher eine Versorgung im Alter auf dieser Grundlage wäre. Zudem wären Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen stärker belastet. Das ist sozial ungerecht.

Wir benötigen eine starke und solidarische Bürgerversicherung in einem Staat, der ältere Menschen unterstützt und berät, ihre sozialen Rechtsansprüche zu verwirklichen, einem Staat, der gemeindenahe, bürgernahe und nachbarschaftsnahe Konzepte zur Bekämpfung von Altersarmut und sozialer Isolation unterstützt.

Ein solcher handlungsfähiger Sozialstaat ist auch auf einem weiteren Problemfeld erforderlich, dem Bereich der Pflege. Auch dieses Feld ist von zunehmender Brisanz. Die Zahl der Pflegebedürftigen im ambulanten Versorgungssektor wird in den nächsten zehn Jahren um etwa 10.000 steigen, im stationären Bereich um fast 12.000. Hinzu kommt, dass noch heute fast zwei Drittel der Pflegebedürftigen zu Hause ausschließlich durch Angehörige – das sind meistens Frauen: Ehefrauen, Töchter und Schwiegertöchter – gepflegt werden.

Es besteht die Vermutung, dass bei der notwendigen Arbeitsmobilität durch veränderte Familienmodelle und die verstärkte weibliche Erwerbstätigkeit die Pflege durch Angehörige in Zukunft nicht im heutigen Umfang zu leisten ist. Dieser Entwicklung steht ein eklatanter Mangel an Alten- und Pflegefachkräften gegenüber. Der Bedarf an Pflegepersonal hat sich von 2006 bis 2008 sage und schreibe verdoppelt. In ganz Hessen liegt der Erweiterungsbedarf an Fachkräften von 2007 bis 2020 bei über 30 %, in einigen Landkreisen sogar bei bis zu 56 %.

Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl demenziell erkrankter Seniorinnen und Senioren ist dies eine absurde Situation. Wir dürfen die Angehörigen weder alleine lassen noch überfordern. Es ist sofort möglich und nötig, mehr Menschen für die Pflegeberufe zu gewin

nen und gute Rahmenbedingungen für die Ausbildung in hoher Qualität zu schaffen.

Dass die Schulgeldpauschale in diesem Fach seit dem Jahr 2002 nicht erhöht worden ist und bei der Abbrecherregelung nun gekürzt wird, kann die Ausbildungsstätten in schwierige Situationen bringen, gerade auch im ländlichen Raum. Wir hatten Gelegenheit, darüber ausführlich zu sprechen.

An dieser Stelle nur noch einmal so viel: Diese Maßnahmen sind natürlich das Gegenteil von hilfreich. Die SPDFraktion hat in ihrem Entwurf für ein Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz deutlich gemacht, wo sie Lösungsansätze sieht, z. B. Personalmindeststandards in Pflegeeinrichtungen und Mindestbeschäftigungsumfang der Pflegekräfte.

Es geht nicht nur um die reinen Zahlen. Über die ausreichende Versorgung mit Fachkräften hinaus geht es darum, dass Pflegekräfte unter Bedingungen arbeiten, die eine würdevolle und respektvolle Pflege überhaupt erst ermöglichen.

(Beifall bei der SPD)

Dass das Pflegepersonal im Moment so knapp kalkuliert ist, dass es stets an der Grenze der Belastbarkeit arbeitet, entspricht nicht unserer Vorstellung von guter Pflege. Motiviertes Personal, das die Zeit findet, sich pflegebedürftigen Menschen über das Satt-und-Sauber-Programm hinaus zuzuwenden, ist ein Schlüssel für eine solch gute Pflege.

(Beifall bei der SPD)

Ein weiterer Bereich neben dem stationären Bereich könnte die Förderung ambulanter Dienste durch das Land sein, beim Neuaufbau wie beim Betrieb. Denn eines ist klar: Die Lücke bei der Angehörigenpflege entsteht dort und kann von ambulanten Pflegediensten am besten geschlossen werden.

Aber man muss auch neue Sichtweisen auf das Problem einnehmen. Wir dürfen Pflege nicht nur aus der Sicht von Einrichtungen oder der Verwaltung sehen, sondern müssen sie von den Betroffenen her sehen.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Sofort. – Spricht man mit pflegebedürftigen Menschen, hört man immer wieder, dass der größte Wunsch darin besteht, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu haben und zu organisieren, sich entsprechend vernetzen zu können, Beratung zu erhalten. Es ist auch Aufgabe des Landes, dies zu fördern. Wir dringen darauf und sagen, dass das auch in Zukunft immer notwendiger sein müsste.

(Vizepräsidentin Sarah Sorge übernimmt den Vor- sitz.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem eine soziale, eine solidarische Versicherung, ein starker Staat, der Seniorinnen und Senioren entsprechend unterstützt, Seniorenbeiräte in die Gemeinden bringt und vieles andere mehr, das möchten wir gerne unterstützen, um die Zukunft der Seniorinnen und Senioren in unserem Land

menschenwürdig und wirklich gut zu gestalten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schott für die Fraktion DIE LINKE.