Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es hilft vielleicht manchmal, sich an das zu erinnern, was der Ministerpräsident zum Thema kommunaler Schutzschirm in seiner Regierungserklärung vom 7. September gesagt hat.
Herr Schmitt, dass Sie andere Prinzipien verfolgen, entspricht vielleicht Ihrer sozialdemokratischen Seele – nach dem sozialistischen Prinzip: Jeder kriegt etwas, und alle haben davon gar nichts. Das wäre nämlich die Folge davon, wenn Sie für jeden ein bisschen Geld verstreuen.
Eine gezielte Finanzhilfe muss sich an Kriterien orientieren. Der Ministerpräsident hat diese Kriterien ja klar genannt. Es sind Bedürftigkeit und der eigene Wille, sich selbst zu helfen. Beides sind ganz entscheidende Kriterien, die natürlich auch bei der Vergabe der Mittel und bei der Bewilligung der Anträge eine entscheidende Rolle spielen müssen.
Bedürftigkeit ist also wichtig, und die Bereitschaft zur nachhaltigen Konsolidierung ist genauso wichtig. Meine Damen und Herren, diesen Rettungsschirm zeichnet tatsächlich Einzigartigkeit im Bundesgebiet aus. Kein anderes Land übernimmt die Tilgungsleistung in voller Höhe. Das ist doch der entscheidende Unterschied. Damit ist doch erst den Kommunen richtig geholfen, wenn sie vom Bestand ihrer Schulden befreit werden.
Denn das hat auch nachhaltige Wirkung – dauerhaft und langfristig – auf die Zinslasten, die die Erfolgshaushalte quälen. Deswegen geht dieser Schutzschirm in die richtige Richtung.
Was will man denn von einem Schutzschirm halten, der nicht auch die Betroffenen entsprechend fordert? Was glauben Sie denn, wie Vertragsvereinbarungen funktionieren? – Sie geben alles, und die anderen haben nichts einzubringen. So kann das doch nicht funktionieren.
Das Thema Hilfe zur Selbsthilfe muss sich in einem solchen Vertragswerk auch wiederfinden. Dazu gehört, dass sich auf breiter Basis die Kommunen freiwillig auf Konsolidierungsschritte verpflichten. Sie müssen es ja nicht tun. Aber dann ist auch der Geldsegen weg. Dass diese Schritte nicht in einem Jahr zu machen sind, wissen wir doch selbst aus eigener Erfahrung im Land Hessen.
Natürlich bedeutet es Einschränkungen für die Kommunen, die das machen wollen. Aber den Weg dahin können sie freiwillig bestimmen. Genau das sollen die Kommunen selbst abwägen. Bin ich bereit, gegen eine Hilfe des Landes meine eigene Politik auf Konsolidierung auszurichten, oder heißt das Motto „Weiter so, egal, wie ich mich finanziere“?
Nein, deswegen stellt dieser Schutzschirm die richtigen Weichen und macht in einer ganz entscheidenden Frage, nämlich der finanziellen Situation der Kommunen, ein Angebot an die Kommunen, auf freiwilliger Basis unter Einschränkung eigener Bewegungsmöglichkeiten auf einen absehbaren Zeitraum diese Hilfe anzunehmen. Das ist der richtige Weg.
Deswegen bleibt am Ende festzustellen: Diese Landesregierung hat im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden – deswegen hat das auch eine Zeit lang gedauert; und das ist ja der Weg der Verhandlungen – eine Konstruktion geschaffen, mit der man den Kommunen wirksam helfen kann. Das zeichnet Hessen vor allen anderen Bundesländern aus. Das zeigt auch, dass der Wille zur Hilfe der Kommunen ernst gemeint ist. Er wird konsequent beschritten.
Das ist ein Angebot. Ich kann den Kommunen nur empfehlen, dieses Angebot anzunehmen. – Meine Damen und Herren, herzlichen Dank.
Ich weiß nicht, ob es die Drohung ist, dass Sie sich noch einmal zu Wort melden wollen. Das müssen wir einmal schauen.
(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Herr Dr. Schäfer, nein, das ist schon für den nächsten Tagesordnungspunkt! – Weitere Zurufe)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat war die Erarbeitung dieses kommunalen Schutzschirms keine einfache Geschichte. Es war kein Prozess, der sich innerhalb weniger Wochen bestreiten ließ.
Herr Kollege Schmitt hat gesagt, dass er das in zwei Monaten geschafft hätte. Diese Blaupause hätte ich gern einmal. Das würde mich sehr interessieren.
Wir haben eines gemacht. Das ist möglicherweise etwas, mit dem Sie nicht gerechnet haben. Wir haben nämlich von Beginn an gesagt: Es gibt ein bestimmtes Maß an gesetzten Eckdaten. Das betrifft den Höchstbetrag in Höhe von 3 Milliarden €. Das betrifft die Orientierung am Bedürftigkeitsprinzip. Das hat am Ende den Rahmen gebildet. Aber ansonsten gab es an die kommunale Familie das Angebot, an der detaillierten Ausgestaltung bis ins Essgefach und bis in die Einzelheiten mitzuwirken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Sie wissen, wie heterogen die kommunale Struktur ist und wie weit die Interessen auch innerhalb der kommunalen Familie auseinandergehen. Das gilt sogar auch innerhalb der jeweiligen Spitzenverbände. Es war sehr schwierig, das so zu bündeln, dass daraus ein Gesamtkunstwerk entstehen konnte, hinter dem sich alle unter Zurückstellung der Bedenken im Einzelfall so versammeln können, dass daraus etwas wird, was man gemeinsam ins Werk setzen kann.
Ich glaube, dass wir uns gemeinsam mit den Verbänden auf einen sehr ordentlichen Weg begeben haben. Die Verbände sind gerade dabei, ihre Beratungen zum Abschluss zu bringen. Der Landkreistag hat noch die eine oder andere Frage formuliert. Wir werden das in den nächsten Tagen gemeinsam diskutieren. Im ersten Quartal des kommenden Jahres können wir uns dann darauf konzentrieren, die gesetzgeberischen Voraussetzungen dafür zu
Einem will ich vorbeugen: Die 2,8 Milliarden € zur Tilgung werden von Beginn an zur Verfügung stehen. Wenn Sie am Ende den Zinsanteil, den das Land über die Strecke hin noch übernimmt, berücksichtigen, werden aus den 3 Milliarden € über die 30 Jahre hinweg knapp 3,2 Milliarden €, mit denen das Land bereit ist, sich da zu engagieren.
Im Moment gibt es für die Kommunen billige Kassenkredite. Ich betone: im Moment. Dort gibt es beträchtliche Zinsänderungsrisiken für die kommunale Familie.
Die ausgehandelten Zinsverbilligungselemente sollen auf den Fonds mit einer garantierten Festverzinsung übertragen werden. Mit diesem Zinsinstrument werden wir dafür sorgen, dass die Verzinsung, die als Belastung für die kommunalen Ergebnishaushalte bleibt, nicht höher als die Belastung durch die gegenwärtig bestehenden Kassenkredite sein wird. Da die Kommunen in der Regel nicht nur Kassenkredite übertragen, sondern ein Mix bei der Kreditbelastung besteht, werden die kommunalen Ergebnishaushalte bereits im ersten Jahr der Mitwirkung entlastet werden.
Daraus können wir aber niemanden entlassen: So, wie wir unter Konsolidierungsdruck stehen, werden auch diejenigen Kommunen, die das Angebot des Rettungsschirms in Anspruch nehmen,
ihre Konsolidierungsmaßnahmen ein Stück weit intensivieren müssen. Denn eines muss auch klar sein: Wir haben nicht nur Kommunen, die aufgrund höherer Gewalt in diese Situation gekommen sind, sondern wir haben auch einige Kommunen, die die Haushaltskonsolidierung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten tendenziell weniger ernst als andere genommen haben.
Das hat die Konsequenz, dass nicht der Eindruck entstehen darf, dass es jetzt Mittel für diejenigen gibt, die es kräftig haben krachen lassen, während diejenigen, die sich schon immer am Riemen gerissen haben, leer ausgehen. Deswegen müssen diejenigen, die Mittel in Anspruch nehmen, stärkere Konsolidierungsanstrengungen vornehmen, als sie bisher vorgenommen haben.