Protokoll der Sitzung vom 01.02.2012

Meine Damen und Herren! Ich gebe Ihnen bekannt, wie wir votiert haben. 63 waren für die Annahme dieser Beschlussempfehlungen; 51 waren dagegen. Damit sind die Beschlussempfehlungen angenommen.

Wir kommen jetzt zu weiteren Beschlussempfehlungen zu Petitionen, die getrennt abgestimmt werden sollen, und zwar die Petitionen Nr. 2907/18 und 3082/18. Diese werden getrennt, aber jetzt gemeinsam abgestimmt.

Wer diesen Beschlussempfehlungen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind CDU, SPD, FDP und GRÜNE. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Enthaltung DIE LINKE. Damit sind diese Beschlussempfehlungen auch angenommen.

Jetzt kommen wir noch generell zu den ganzen anderen Beschlussempfehlungen. Wer diesen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist

das gesamte Haus. Damit sind auch diese angenommen. Herzlichen Dank.

Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 30:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 39. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 18/3847); hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 39. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 18/4568) und Vorlage der Landesregierung betreffend den 24. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 18/4569) – Drucks. 18/4681 zu Drucks. 18/3847, zu Drucks. 18/4568 und zu Drucks. 18/4569 –

Frau Kollegin Faeser ist Berichterstatterin. Wie ist es hier üblich? Machen wir da eine Berichterstattung?

(Günter Rudolph (SPD): Wir verzichten!)

Wir verzichten. Das ist eine sehr gute Idee.

Ich darf vorab alle bitten, ruhig zu sein, weil wir jetzt einen Redner haben, der nicht ganz dem Hause angehört. Daher bitte ich Sie im Rahmen der Umgangsformen noch einmal um ganz besondere Aufmerksamkeit. Wenn ich rede, hätte ich diese natürlich auch gerne.

Dann darf ich jetzt den Hessischen – – Sie sind ja schon da. Entschuldigung, ich habe mich bisher auf meine Akten konzentriert. Herzlich willkommen, Herr Ronellenfitsch. Ich bitte Sie um Ihren Bericht.

(Beifall)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus unerfindlichen Gründen ist der Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten mit einer gewissen Erwartungshaltung verknüpft. Erwartet wird von mir, dass ich den trockenen Bericht mit Elementen des Entertainments auflockere, ohne die Botschaft zu verwässern. Ich werde mich bemühen, dieser Erwartung zu entsprechen. Da ich von Hause aus Jurist bin, kann ich diese Vorgehensweise natürlich auch verfassungsrechtlich rechtfertigen. Entertainment fällt unter das Medienrecht. Mit diesem beschäftigt sich – jetzt kommen Vorschriften – Art. 5 des Grundgesetzes.

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 gewährleistet an sich nur die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Das Bundesverfassungsgericht, um es gleich zu erwähnen, hat jedoch den Schutz auf jede Vermittlung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung ausgedehnt. Ich werde mich daher an die Analogie zum Rundfunkrecht halten und mich nicht nur an Nachrichtensendungen orientieren. So aktuell wie die Tagesschau kann der Bericht ohnehin nicht sein. An heute orientiere ich mich schon deswegen nicht, weil sonst der fatale Eindruck entstehen könnte, die Mainzelmännchen seien in Wiesbaden eingefallen, und das wollen wir alle nicht.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zur Veranschaulichung meines Berichts mache ich Anleihen beim Rundfunk- und Filmrecht. Früher konnte ich mich auf das Zitieren von Schlagertiteln beschränken. Die Titel, die mir spontan einfallen, sind aber so alt, dass die meisten von Ihnen Sie nicht kennen würden. Ich weiche

daher auf das Kino aus, da Filmklassiker eher bekannt sein dürften und das aktuelle Kino auch bekannt ist. Außerdem bin ich während der Wartezeit an den Titel erinnert worden: „Warte, bis es dunkel wird“. Das bin ich jetzt mittlerweile, wenn ich meine Berichte in diesem Hohen Haus darstelle, gewöhnt.

(Heiterkeit – Zurufe von der CDU: Oh!)

Ich maße mir natürlich nicht an, eine „King’s Speech“ zu halten. Die Querverbindungen sind mir ein Anliegen. Denn Hessen ist nicht nur für eine Datenschutzkultur weltberühmt, sondern auch für seine Förderung der Unterhaltungsbranche – jetzt knüpfe ich an die Ereignisse der gegenwärtigen Woche an –, deren Wert für die Integration von Migranten gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Die Datenschützer werden immer wieder gefragt, wie man Kinder und Jugendliche vor den Risiken des Internets und den Verlockungen sozialer Netzwerke schützen kann. Da wird dann vollmundig getönt: Man muss die Medienkompetenz steigern. – In Rheinland-Pfalz will man sogar das Schulfach „Medienkompetenz“ einführen. Meine Erfahrungen aus meiner Schulzeit besagen, dass das genau den gegenläufigen Effekt hat. Die Aversion gegen Schulfächer wird dann auf die Medienkompetenz ausgedehnt. Damit erreicht man gar nichts.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)

Meines Erachtens erzeugt man dadurch nur Trotzreaktionen. Das ist aber alles natürlich nur rein subjektiv.

Ganz subjektiv kann ich dazu nur meine Erfahrung als Musiker beisteuern. Wer Live-Musik fördert, verbessert auch die Medienkompetenz. Das geht aber über meinen Tätigkeitsbericht hinaus. Wer an dieser Thematik Interesse hat, den verweise ich auf die am 20. November dieses Jahres im Anschluss an die Plenarsitzung vorgesehene Veranstaltung in diesem hohen Haus, in der ich mich zu dieser Thematik äußern werde. Ich habe es bereits gesagt: Das hat mit dem Tätigkeitsbericht unmittelbar nichts zu tun.

Nun komme ich endlich auf den Tätigkeitsbericht zu sprechen. Lassen Sie mich halbwegs seriös beginnen. Aus dem Rundfunkrecht übernehme ich die strenge Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Bereich. Hessen hat, genauer gesagt, Sie, meine Damen und Herren, haben die Trennung im Datenschutz bekanntlich aufgehoben. Nach langem Hin und Her haben Sie den öffentlichen und den privaten Bereich zusammengeführt.

Das heißt aber nicht, dass beide Bereiche vermengt werden dürfen. Die Unterschiede müssen immer noch gewahrt bleiben. Sonst geht es uns wie dem Indianerpärchen von Platz 2 der US-Hitparade von 1960. Jetzt komme ich doch auf einen alten Schlager zu sprechen. Das Lied hieß „Running Bear“.

Beide wohnten am jeweils gegenüberliegenden Flussufer. Um sich zu treffen, sprangen sie in den Fluss. Als sie sich endlich trafen, zog der Fluss sie herunter.

Ich bin dem Hessischen Landtag dafür dankbar, dass er durch eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung dafür gesorgt hat, dass der Datenschutz in Hessen nicht absäuft. Das möchte ich ausdrücklich betonen.

(Beifall bei SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)

Nunmehr steht eine Rundumerneuerung des Datenschutzes an, bei der die Eingriffsrechte im privaten Bereich präzise umschrieben werden. Dabei kann man es sich nicht so einfach machen, die Grundsätze des öffentlichen Bereichs kurzerhand auf den privaten Bereich zu übertragen. Vielmehr geht es um die komplexe Materie der Abgrenzung des öffentlichen und des privaten Rechts, mit dem sich bereits die Römer herumschlugen. Die Juristen unter Ihnen kennen den Namen Ulpian. Da geht es um die Interessentheorie und das ganze andere Zeug aus dem Studium.

Ulpian ist das nicht sonderlich gut bekommen. Er wurde erschlagen. Dieses Schicksal möchte ich mir nicht zumuten. Deswegen versuche ich gleich gar nicht, auf diese Unterscheidung einzugehen. Sie ist jedenfalls wichtig.

Aus dem Rundfunk wissen wir, dass der öffentliche und der private Bereich kaum noch trennbar sind und dass sie sich aufeinander zubewegt haben. Trotzdem sollte man die Unterschiede aber hochhalten. Das entspricht unserer Verfassungsstruktur und ist europafest.

Ich habe vorhin auf die Unterscheidung des öffentlichen und des privaten Bereichs hingewiesen. Das ist im hessischen Rechtskreis selbstverständlich. Darauf brauche ich nicht mehr einzugehen.

Meine Damen und Herren, Sie haben den theoretischen Teil meines Berichts überstanden. Sie haben gemerkt, dass ich schnell gesprochen habe, um das hinter mich zu bringen.

Ich kann jetzt auf die Kernbereiche des 39. Tätigkeitsberichts eingehen. Die Kernbereiche werde ich nicht im Detail vortragen, um Ihnen die Spannung beim Lesen meines Tätigkeitsberichts zu erhalten. Die Ironie ist hoffentlich angekommen. Ich werde mich lediglich mit Appetithäppchen, zunächst zum öffentlichen Bereich, begnügen.

Hinsichtlich des öffentlichen Bereichs entnehmen Sie die Pannen beim Datenschutz und unsere Reaktion darauf bitte dem Tätigkeitsbericht. In der Regel handelt es sich um einmalige Ausrutscher, die dem Filmthema „Vom Winde verweht“ entsprechen. Damit will ich es bewenden lassen.

Auch der Zensus des Jahres 2011 erschien wenig dramatisch, da er weitgehend registergestützt ablaufen sollte. Ich habe ihn begleitet und in meinem Tätigkeitsbericht abgesegnet. Ich hoffte dabei, dass die Register korrekt amtlich geführt wurden. Wenn Elysia nicht mehr lebte, wurde das zur Kenntnis genommen. Aber ich habe damals schon gewarnt und gesagt: Ich bin mir nicht sicher, ob die Register alle stimmen.

Mit dem nächsten Tätigkeitsbericht wird sich ergeben, dass die Registerabfrage nicht das Ideale war. Wenn man das nämlich hochrechnet, ergibt sich, dass wir eine Bevölkerung von 120 Millionen deutschen Staatsbürgern haben. Das erscheint mir etwas hoch gegriffen zu sein.

Die Verwendung biometrischer Daten zur Identifikation bei amtlichen Dokumenten nimmt immer mehr zu. Auf den neuen Personalausweis bin ich eingegangen. Die Entwicklung geht soweit, dass man von einer Unidentified Person kaum noch sprechen kann.

Jetzt komme ich zur Justiz. Dazu ist mir kein Filmtitel eingefallen. Sie schauen mich an. Ich traue mich jetzt gar

nicht, das zu sagen. Der erfolgreichste Film des vergangenen Jahres war „Kokowääh“.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt habe ich es doch angebracht. Sie sehen mir das nach.

Richter gehören nach wie vor zu meiner bevorzugten Klientel. Aus Justizkreisen – allerdings nicht aus Hessen – wurde der Richtervorbehalt zu einem Rechtsprechungsvorbehalt umfunktioniert. Die Stoßrichtung ist klar. Die Exekutive soll richterliche Funktionen wahrnehmen. Umgekehrt soll die Justiz exekutive Funktionen wahrnehmen, und sich dann hinter dem Richtervorbehalt verstecken.

Da mache ich nicht mit. Wenn es sich um unangemessene Maßnahmen handelt, sind das unangemessene Maßnahmen, die der Kontrolle des Datenschutzes unterliegen.

(Allgemeiner Beifall)

Bei meiner angeblichen Lieblingsklientel, der Lehrerschaft, sind schwarze Listen im Umlauf gewesen. Diese schwarzen Listen waren durchaus berechtigt und hielten sich in Grenzen. Es traf genau die Richtigen. Es waren wirklich „Bad Teacher“, wie der Filmtitel besagt. Es handelte sich um Rechtsradikale, die man ausgesondert hat. Die wollen wir alle nicht im Schuldienst haben.

(Allgemeiner Beifall)

Einen weiteren Fall, diesmal allerdings gutwilliger Kompetenzanmaßung, stellen die sogenannten Sicherheitspartnerschaften bei der Überwachung der Bahnhöfe dar.

Man hat den Kommunen das Hausrecht übertragen. Das Hausrecht ist dann mit öffentlicher Staatsgewalt ausgeübt worden. Man hat dabei übersehen, dass man als Privater private Rechte nicht zu öffentlichen Befugnissen machen kann. Außerdem sind die Kommunen gar nicht zuständig, sondern die Bundespolizei. Das hat man aber klargestellt. Jetzt ist das bereinigt worden. Es sind entsprechende Vereinbarungen getroffen. Das Prinzip „Rent a Cop“ hat sich in Hessen nicht durchgesetzt und ist nicht auf Dauer eingeführt worden.

(Beifall bei der SPD, der FDP, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)