Herr Heinz, Sie haben allgemein gesagt, die Landesregierung sei vorbildlich. Na ja, es gab Gesetze, die wurden erst in Karlsruhe gestoppt. Zur Erfassung von Kfz-Daten gab es ein verfassungswidriges Gesetz, zu dem Karlsruhe gesagt hat: So geht es nicht. – Erst danach hat man ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg gebracht. Ich erwarte zukünftig, dass man Bedenken des Datenschutzbeauftragten nicht nur aus Anlass eines 40-jährigen Jubiläums des Datenschutzes in Hessen ernst nimmt und auch nicht nur in der Wiesbadener Erklärung, die wir gemeinsam verabschiedet haben, sondern auch im Vorfeld von Gesetzesinitiativen.
Ich will ein paar Beispiele aus dem Datenschutzbericht nennen, wo ich mir wünsche, dass die Landesregierung die Bedenken ernst nimmt. Downloadberechtigungen – nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten sind sie in zu großer Zahl in Hessen ausgegeben worden. Darüber gibt es auch keine Protokollierungen. Also sollten wir kritisch damit umgehen. Herr Innenminister Rhein, ist das in dieser Form nötig? Das sollten Sie ernst nehmen. Sie haben es bisher abgelehnt.
Ich will weiterhin kritisch erwähnen, dass es noch zu viele Daten in Hessen gibt, die nicht gelöscht sind. Bisher war es wohl durch das SAP-Programm nicht möglich. Wir haben über 7.500 Datensätze, die nicht gelöscht sind. Auch hier erwarte ich, dass wir das entsprechend umsetzen. Daten, die nicht benötigt werden, müssen nicht aufrechterhalten werden. Auch das sollten wir konsequenter betreiben.
Ich will auf Dinge im Bereich des Strafvollzugs hinweisen, die Sie kritisch ansprechen. Sie sagen, dass die elektronische Erfassung biometrischer Merkmale der Gefangenen für weitere technische Entwicklungen offengehalten wird. Sie sehen hier keine Grenzen. Die Landesregierung sagt, das sei alles notwendig. Sie gehen sogar so weit, zu sagen, dass diese Regelung verfassungswidrig ist. Das Gleiche gilt für das Telefonieren in den Justizvollzugsanstalten, wo vom Anstaltspersonal oftmals ungeschwärzte Telefonrechnungen der Angewählten angefordert werden. Auch hier reagiert die Landesregierung eher zurückhaltend.
Das Gleiche stellen wir oftmals fest bezüglich des Datenschutzvorrangs in Sozialverwaltungsverfahren. Oftmals werden Daten angefordert, ohne auf die Belange des Datenschutzes und betroffener Personen Rücksicht zu nehmen. Hier geht es um sehr persönliche Daten, Krankheitsbilder. Deswegen erwarten wir auch von Behörden im öffentlichen Bereich mehr Sensibilität.
Aber ich will noch einmal sagen: Ich sehe die größere Gefahr im nicht öffentlichen Bereich, weil mittlerweile mit diesen Daten allzu viel Missbrauch betrieben wird. Es werden Profilbilder erstellt. Sie werden zu Werbungszwecken oft missbraucht. Wir stellen das fest. Ein Link hat manchmal in der Tat viele Folgen.
Deswegen müssen wir den Datenschutz nicht neu erfinden, aber wir müssen ihn aktualisieren und auf neue Herausforderungen einstellen. Ich bin sehr sicher, Herr Prof. Ronellenfitsch, dass Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Herausforderungen gerecht werden, nicht nur weil ich Sie für einen guten Juristen halte, son
dern ich glaube, dass mindestens ebenso wichtig ist, dass wir einen gesunden Menschenverstand walten lassen.
Daten, die wir nicht nötig haben, brauchen wir auch nicht zu erheben. Dies muss eine Maxime im Bereich des Datenschutzes sein. Die vernünftige Güterabwägung auszutarieren ist Aufgabe eines modernen Datenschutzrechtes. Wir wollen das gerne gemeinsam im Datenausschuss begleiten; denn es ist wichtig, eine zentrale Herausforderung, wenn es um die Stärkung von Bürgerrechten geht.
In diesem Sinne freuen wir uns auf die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen im Landtag. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur, weil es sich so gehört und weil ich in der Tat sehr dankbar für die Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten in jedem Jahr bin, aber ganz besonders in diesem Jahr, bei dieser Gelegenheit, nachdem wir im letzten Sommer das schon mehrfach zitierte Werk vollendet haben, ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, Ihnen wie auch allen Mitarbeitern in Ihrer alten Behörde wie auch denen in der neuen Behörde und auch denen in der früheren Abteilung beim Regierungspräsidium in Darmstadt, die für Datenschutz zuständig war, für die Arbeit zu danken, und zwar nicht nur für die eigentliche Arbeit im Bereich des Datenschutzes, sondern ganz besonders für das, was wir bis zum letzten Sommer in einer Kärrnerarbeit fraktionsübergreifend geschafft haben.
Ich sage, dass wir das fraktionsübergreifend schaffen konnten und so manche Hürde, die auf dem Weg lag, nehmen konnten, hat sehr viel damit zu tun, wie Sie zugearbeitet haben, mitgearbeitet haben, sich eingebracht haben in diese Diskussion. Dafür meinen allerherzlichsten Dank.
Sie haben höchstpersönlich großen Anteil daran, dass wir diese Spitzenposition für den Datenschutz in Hessen zurückerobern konnten.
Meine Damen und Herren, ich will mich hier nicht mit Einzelheiten dieses Berichtes befassen, der das Jahr 2010 betrifft. Wir haben das im Ausschuss am 9. November schon in der nötigen Ausführlichkeit getan und die spannende Lektüre insoweit hinter uns gebracht und die Einzelheiten erörtert. Deswegen will ich nur ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen.
Manches ist schon gesagt worden. Ich werde das nicht alles wiederholen, nach dem Motto: Es ist schon alles gesagt worden, aber nicht von jedem. – Das muss nun in der Tat nicht sein.
Ich will sehr deutlich sagen, dass der Datenschutz schon lange keine Angelegenheit mehr ist, die sich ausschließlich zwischen Bürgern und Staat abspielt, sondern wir haben es hervorgehoben: Ganz entscheidend spielt sich das
im privaten Bereich ab, und zwar nicht nur im Bereich der privaten Verbraucher, der Individuen, gegenüber mächtigen wirtschaftlichen Organisationen, sondern auch schlichtweg unter Nachbarn und in allen möglichen Bereichen. Ein jeder wird dort Beispiele aus der eigenen Nachbarschaft beschreiben können.
Aus diesem Grunde haben wir gesagt, man kann diese Trennung nicht mehr aufrechterhalten. Die Übergänge zwischen öffentlichen und privaten Bereichen sind ohnehin fließend. Ich denke allein an Gebühren- und Preisgestaltungen und an die Frage, wo eine Versorgung öffentlich-rechtlich organisiert oder privatrechtlich organisiert wird. Das ist fließend. Meines Erachtens haben wir im Lande Hessen wieder einen Quantensprung geschafft, indem wir diese Zusammenlegung jetzt unter Dach und Fach gebracht haben.
Spannender sind die Fragen der Organisation des Datenschutzes, die die Zukunft betreffen. Im Ausschuss haben Sie auf die Bestrebungen bei einigen Datenschutzbeauftragten hingewiesen, interessanterweise hier weniger bei anderen Behörden als bei Datenschutzbeauftragten in anderen Bundesländern. Sie haben die Tendenz erwähnt, die Vertretung des Datenschutzes im polizeilichen Bereich auf den Bundesdatenschutzbeauftragten zu verlagern. Sie haben davor gewarnt. Dieser Warnung kann ich mich nur anschließen, und ich will sie verstärken. Denn mein Eindruck ist, die Diskussion geht weiter. Es geht nicht nur um den Datenschutz im polizeilichen Bereich, sondern mittlerweile diskutiert man darüber, ob man nicht im gesamten privaten Bereich den Datenschutz auf Bundesebene bündeln sollte.
Das wird eine Diskussion, die wir sehr intensiv zu führen haben werden, gerade auch, weil wir innerhalb des Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland hier in Hessen stolz auf unsere Vorreiterrolle sind und diese aufrechterhalten wollen. Außerdem gibt es die – nicht bei allen so beliebten – föderalen Grundsätze unserer Verfassung, die wir auch hier hochhalten müssen.
Es gibt einen letzten Punkt, bei dem ich Ihnen auch nur ausdrücklich zustimmen kann. Das ist die Verärgerung – die habe ich ganz genauso empfunden und habe sie auch aus Ihren Worten gehört –, als Sie mit Ihrem Mainzer Kollegen in der letzten Woche sehr deutlich den mahnenden Finger gegen die Bestrebungen erhoben haben, die unsere Datenschutzkultur ein Stück weit unterlaufen können, weil man in Brüssel dazu neigt, insbesondere in diesem Bereich über das Ziel hinauszuschießen. Sie haben es erwähnt: Die Aufmerksamkeit ging gegen null – wenn man es einmal so sagen darf. Und wenn ich hier so herumschaue, so habe ich das Gefühl, dass auch heute die Aufmerksamkeit bei diesem Thema nicht unbedingt die allergrößte ist.
(Abg. Florian Rentsch (FDP) bespricht sich mit Mitgliedern seiner Fraktion. – Janine Wissler (DIE LINKE): Zum Beispiel bei Ihrem Fraktionsvorsitzenden!)
Es gab offenbar Themen, die für viele interessanter waren als das, was wir hier relativ trocken, aber wichtig zu diskutieren haben.
Ich sage eines sehr deutlich und bitte da insbesondere auch den Abgeordnetenkollegen und Europaminister des Landes Hessen, diese Botschaft nach Brüssel zu tragen:
wenn es darum geht, den Datenschutz zu konterkarieren. Soweit dort Verbesserungen materieller Art in den Mitgliedstaaten insgesamt angedacht sind, sind wir natürlich gerne dabei. Das vorhandene Schutzniveau, das wir hier erreicht haben, dürfen wir aber nicht unterlaufen lassen.
Eines sage ich noch viel deutlicher: Wenn sich die Tendenz bewahrheiten sollte, dass man versucht, die mühsam mit europäischer Argumentationshilfe geschaffene Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten in Deutschland als Hebel zu benutzen, um den Datenschutz auf die europäische Ebene zu verlagern und dann zu meinen, das Unabhängigste von allen sei die Kommission, und deswegen gewährleisten wir diese Arbeit in Zukunft durch die Kommission – das wäre der Gipfel, der sicherlich alles konterkarieren würde, was wir auch in 40 Jahren in Hessen zu diesem Thema aufgebaut haben.
Abschließend will ich sagen: Herr Prof. Ronellenfitsch, Sie und Ihre Mitarbeiter sind diejenigen, auf die wir zählen, auch in der Zukunft – sowohl was die Gewährleistung des Datenschutzes in Hessen angeht, wie aber auch vor allem bei der Diskussion der Themen: Wie geht es im Bund weiter? Wie geht es weiter im Verhältnis der Datenschutzbeauftragten in Land und Bund? Wie nehmen wir insbesondere die Diskussion in diesem Punkt mit Brüssel auf? Wie sorgen wir dafür, dass die Unabhängigkeit gewahrt bleibt?
Sie haben hier über die Fraktionen hinweg Unterstützung bei Ihren Bemühungen. Wir gehen in die gleiche Richtung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, mein Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, lassen Sie mich – ehe ich auf den Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten eingehe – kurz eine Einschätzung zu den Plänen der EUKommission zur Neuordnung des Datenschutzes in Europa geben.
Geschäftsmodellen, die wahllos Daten sammeln und riesige Datenmengen anhäufen, wird mit diesem Entwurf der Kampf angesagt. Er geht in die richtige Richtung. Er ermöglicht endlich europaweit einheitliche, durchsetzbare Auskunfts- und Korrekturansprüche. Verbraucherinnen und Verbraucher können endlich mit ihrer Einwilligung zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten diese an Bedingungen knüpfen und sie sogar zeitlich befristen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Außerdem sieht dieser Entwurf endlich eine Sanktionsmöglichkeit gegenüber sogenannten Datenkraken vor. Vor dem Hintergrund, dass Google demnächst alle Daten
aus den Accounts seiner Dienste zusammenführen, diese verknüpfen und dann gemeinsam auswerten will, um detaillierte Profile über die Nutzer zu erstellen, erkennen Sie schon die Brisanz und die Aktualität des Themas.
Diese positiven Neuregelungen auf EU-Ebene begrüßen wir. Wir wollen einen hohen Datenschutzstandard für alle EU-Länder sichern. Dafür gibt es unsere Unterstützung.
Was wir nicht wollen, ist, dass unsere gute, hohe Datenschutzkultur in Hessen durch die EU-Ebene untergraben wird.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP sowie der Abg. Nancy Faeser (SPD))
Aber in einem grundrechtssensiblen Bereich gehen uns GRÜNEN die Vorschläge nicht weit genug. Denn es sind nicht nur Unternehmen, die immer wieder durch neue Geschäftsmodelle ihre Profite aus Schutzlücken ziehen wollen, sondern das sind auch Innenminister, die unter anderem überzogene Überwachungsmaßnahmen fordern, die in keinem Verhältnis stehen.
Ich erinnere da nur an die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- oder Fluggastdaten. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.