Eltern müssen sich ihrer Erziehungsverantwortung bewusst sein und diese Verantwortung auch übernehmen. Sie sollten Interesse für die Pläne und Probleme ihrer Kinder zeigen, ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen, angemessene Ausgehzeiten mit ihren Kindern vereinbaren und deren Freunde kennen.
Kommen wir zurück zu Ihrer Forderung nach dem Aussprechen eines neuen Verbots. Aus meiner Sicht sollte man mit Verboten sehr vorsichtig sein. Vorsicht ist vor allem auch geboten bei Verboten in Bezug auf uns selbst; denn sie bewirken teilweise genau das Gegenteil. Sie ken
nen die paradoxe Wirkung von Verboten, wenn wir versuchen, an etwas gerade nicht zu denken, es dann aber umso stärker tun. Das Verbotene reizt immer, oder: Druck erzeugt Gegendruck. Das sind uns sehr wohl bekannte Phänomene. In der Tat, je strenger ein Verbot, desto mehr reizt das Austesten der Grenzen.
Allein das Verbot von Alkoholverkäufen in der Nacht verhindert keine Alkoholexzesse bei jungen Menschen. Bevormundung ist nicht zielführend. Mündigkeit ist das Ziel,
die Stärkung von Selbstverantwortung und Selbstwert junger Menschen. Starke Jugendliche können die Herausforderungen des Alltags besser bestehen.
Damit sind wir bei der Prävention und deren Grundsätzen angekommen. Herr Dr. Spies, ich denke eben nicht, dass es nur Verfügbarkeit und Preis sind, die zu einer Reduktion des Alkoholkonsums führen.
Aus meiner Sicht ist es sehr wohl auch die Prävention. Moderne Suchtprävention ist eine Kombination von verhaltensbezogenen, individuellen und verhältnisbezogenen, strukturellen Maßnahmen. Junge Menschen, die besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, die z. B. eine hohe Risikobereitschaft aufweisen, die zu Depressionen neigen oder ein geringes Gesundheitsbewusstsein haben, erfahren die Förderung von sozialen Kompetenzen, erlernen Regeln der Kommunikation und erarbeiten Techniken zur Krisenbewältigung. Gleichzeitig wird Einfluss genommen auf die Umgebung der jungen Menschen, wie die Familie, Schule und Arbeitswelt. Das hessische Projekt HaLT – Frau Schulz-Asche, Sie erwähnten es schon – für „Hart am Limit“ verfolgt dieses Konzept moderner Suchtprävention und hat sich in der Praxis sehr bewährt.
Hessen finanziert gemeinsam mit den Krankenkassen, den Landkreisen und den kreisfreien Städten dieses Projekt zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen und ist damit das erste Bundesland mit einem einheitlichen Rahmenvertrag. HaLT ist ein Netzwerkansatz, eine Kooperation über Suchthilfe und Pädagogik hinaus. HaLT verfolgt keinen Abstinenzansatz, sondern tritt für eine gute, angemessene Festkultur ein. Prävention in diesem Sinne ist es, mit persönlichkeitsorientiertem Ansatz Lebenskompetenz zu vermitteln, womit wir Menschen wegführen von dem Glauben an die Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit von Alkoholexzessen. Ein junger Mensch, der in dieser Weise gestärkt seinem Umfeld entgegentreten kann, hat die Chance, sich gegenüber seinem Freundeskreis und auch gegen sich selbst zu behaupten und die Sinnlosigkeit und Gesundheitsgefährdung durch Alkoholmissbrauch zu erkennen.
Das tue ich gerade. – Anscheinend haben Sie das Gesetzgebungsverfahren zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz im letzten Jahr verschlafen. Das Phänomen des Rauschtrinkens ist nicht neu. Wieso haben Sie es nicht bereits im Rahmen der Evaluierung vorgetragen? Jetzt versuchen Sie, eine übereilte Regelung zu schaffen. Das wird dem Problem – ich habe es geschildert – allerdings nicht gerecht. Einen Schnellschuss in Gesetzesform, wie Sie ihn hier vorhaben, lehnen wir daher ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Klaff-Isselmann. Frau Klaff-Isselmann, es war Ihre erste Rede im Haus, und das unter erschwerten Bedingungen, weil der Tagesordnungspunkt erst nach 18 Uhr aufgerufen wurde. Daher einen ganz besonders herzlichen Glückwunsch des gesamten Hauses.
Sie können auch gleich richtig einsteigen, weil Sie schon eine Kurzintervention provoziert haben. Herr Kollege Dr. Spies hat sich zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet.
Verehrte Frau Kollegin, herzlichen Dank für Ihren klugen und in fast allen Punkten zustimmungsfähigen Beitrag, was die Frage angeht, dass die Prävention von Alkoholismus eine umfassende Aufgabe ist, die an ganz vielen Stellschrauben ansetzen muss. Eine davon – da sind wir allerdings dissent – ist die Verfügbarkeit. Insofern ist das ein Baustein. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass man das Verhalten mitfühlender Eltern, die sich angemessen um ihre Kinder kümmern, in ein Gesetz packen kann. Aber das ist ein anderes Thema.
Auf einen Punkt möchte ich allerdings ausdrücklich hinweisen, weil er mehrfach erwähnt wurde und falsch ist. In der Debatte um das Ladenschlussgesetz hat die SPDFraktion seinerzeit sehr ausdrücklich erstens die Suchthilfeeinrichtungen als Anzuhörende vorgeschlagen, um diesem Aspekt eine Rolle zu geben.
Sie hat zweitens mehrfach und nachdrücklich schon damals die Forderung erhoben, dass man aus Gründen der Suchtprävention die längere Verfügbarkeit von Alkoholeinkäufen im Ladenöffnungsgesetz als Ausnahme gestalten muss.
Drittens. Der Herr Staatsminister hat vor ziemlich genau einem Jahr vor der Einbringung unseres Gesetzentwurfs erklärt, er wolle genau diese Frage prüfen. Nach nun einem Jahr – ich wollte gar nicht weiter darauf herumreiten – ist immer noch nichts passiert. Wir haben die Initiative und die Überlegungen von Herrn Staatsminister Grüttner aufgenommen
zumindest wird er in der „HNA“ vom 3. Januar 2011 so zitiert –, ein Verkaufsverbot von 22 bis 5 Uhr nach badenwürttembergischem Vorbild prüfen zu wollen.
Mein letzter Satz. – Mir erscheint die Frage, warum wir das nicht im Ladenschlussgesetz eingebracht haben, hinreichend beantwortet. Ansonsten noch einmal vielen Dank. Der Beitrag war umfassend und brachte das ganze Spektrum heraus.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Die nächste Wortmeldung ist vom Kollegen Lenders für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf mich dem Lob anschließen. Das war eine sehr fundierte und von Kompetenz geprägte Rede, die die Problematik hervorragend beschrieben hat. Deswegen werde ich darauf auch nicht mehr groß eingehen.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion macht einen Fehler. Sie geht systematisch falsch an dieses Problem heran. Wir haben nun einmal das Gaststättenrecht. In Gaststätten wird Alkohol im Prinzip vor Ort konsumiert. Wir haben Stadtfeste oder Kirmesveranstaltungen. Das sind meistens die Orte, auf denen Menschen dazu geführt werden, Alkohol zu missbrauchen und übers Ziel hinauszuschießen. Hier will die SPD jetzt den Einzelhandel als Problem erkannt haben.
Der Einzelhandel – Herr Dr. Spies, Tankstellen verkaufen übrigens seit Jahrzehnten Alkohol –, der gesamte Lebensmittelhandel, wäre betroffen. Wenn man sich eine Umsetzung dieses SPD-Gesetzentwurfs vorstellt, heißt das, dass ich, wenn ich nach 22 Uhr einkaufen gehe, nicht einmal mehr eine Flasche Wein zum Abendessen kaufen kann. Das ist absolut übers Ziel hinausgeschossen, meine Damen und Herren.
Was Sie meinen, ist der Straßenverkauf, den der Einzelhandel auch betreiben kann. Das heißt, er verkauft eine Flasche Bier oder meinetwegen auch eine Flasche Wodka an den Jugendlichen oder an jemand anderen, der dem Missbrauch anheimfällt. Dieser Straßenverkauf im Einzelhandel spielt aber eine untergeordnete Rolle; er findet fast nicht statt. Damit ist die Verhältnismäßigkeit, die Sie mit diesem Gesetzentwurf infrage stellen, nicht mehr gewahrt. Ich weiß nicht, ob das nicht sogar verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Wirtschaftlich gesehen, ist das Problem bei den Gaststätten angesiedelt. Wir werden auch dies mit dem neuen Gaststättenrecht durchaus zum Thema machen. Das Flatratesaufen will niemand schönreden, das Problem ist da. Aber wir werden das Problem da angehen, wo es systematisch auch richtig verortet ist, und zwar im Gaststättenrecht, meine Damen und Herren.
In diesem Sinne – die Kollegin hat es schon ausgeführt – führt Ihr Gesetzentwurf eher dazu, dass es zu einer Verschärfung des Problems statt zu einer Entlastung kommt. Sie wollen, dass diese Regelung gleich für alle Bürger gilt. Das schießt übers Ziel hinaus. Sie beschreiben zwar in Ihrer Begründung, dass es um Jugendliche gehe. Aber Sie wollen dieses Gesetz gerade für alle Bürger in Hessen zur Anwendung bringen. Damit zeigt sich sehr deutlich, wohin unsere Gesellschaft käme, wenn die SPD dieses Land führen würde. Daher: Freiheit zur Verantwortung. Keine Bevormundung der Bürger, keine Entmündigung der Bürger, wie es die SPD vorhat – das ist die Direktive der FDP.
Prävention statt Verbot – keine nutzlose Prohibition, wie Sie sie hier gerade andenken. Nein, meine Damen und Herren, wir müssen vor allem unsere Angebote im Bereich der Prävention auch auf Jugendliche und junge Erwachsene ausrichten. Wie soll ein junger Mensch den vernünftigen Umgang mit Alkohol praktizieren, wenn er nicht seine eigenen Erfahrungen machen darf? – Solche Gesetzentwürfe führen nur dazu, dass Sie mit Verboten das genaue Gegenteil erreichen. Das wird eine Gegenbewegung gerade bei Jugendlichen auslösen.
Meine Damen und Herren, wir glauben, dass jeder seine eigenen Erfahrungen machen muss. Jeder junge Mensch muss sich seiner Verantwortung stellen. Daher gilt die Devise: Wir glauben, dass Jugendliche auch mit Alkohol verantwortungsbewusst umgehen können. Ich glaube, dass unsere Jugendlichen in Hessen viel besser sind, als Sie sie hier darstellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Nun hat Herr Kollege Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Lenders, ich glaube nicht, dass ich in meinem Leben zunächst sturzbetrunken gewesen sein muss, um verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen zu können.
(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU: Das hat er auch nicht gesagt!)
Ich glaube auch nicht, dass ich mit der Verfassungswidrigkeitskeule kommen muss, um mich kritisch mit diesem Gesetzentwurf der Sozialdemokraten auseinanderzusetzen.