Dabei ist uns wichtig, dass wir den respektvollen Abstand zu den anderen Landesorganen wahren und nicht als Besserwisser glauben, wir müssten alle Details selbst entscheiden. Das ist mir jedenfalls ein wichtiges Anliegen. Ich denke, es geht allen meinen Kollegen in gleicher Weise so.
Das hindert uns nicht, Entscheidungen des Hohen Hauses auch einmal zu überprüfen. Ich halte es nicht für völlig
ausgeschlossen, dass das auch für die Auswahl der richtigen Richter gilt. Wir werden das in Gelassenheit, wir werden das in Sorgfalt und werden das in Verantwortung gegenüber unserer Hessischen Verfassung tun und hoffen, dass wir damit die richtige und eine kluge Entscheidung treffen.
Jetzt akzeptieren wir das, was Sie uns vorgegeben haben. Deswegen werde ich jetzt auch sehr gerne die Vereidigung vornehmen, die wir vorgesehen haben. Ohnehin denke ich, dass der Eid, den wir auf die Verfassung schwören, eigentlich jedem von uns, ich meine damit auch jeden von Ihnen, eine Selbstverständlichkeit ist. Ich glaube, dass ich schon in meiner Studienzeit der festen Überzeugung war, keinesfalls in meinem Leben gegen die Hessische Verfassung verstoßen zu wollen.
Trotzdem ist es ein ganz wichtiger Schritt, und den wollen wir jetzt als Nächstes vornehmen. Ich darf deswegen die neu Hinzugewählten bitten: Herr Giani, Herr von Plottnitz, Herr Detterbeck, wenn Sie nach vorne treten wollen.
Sie haben jeweils den Eid auf die Hessische Verfassung schon geleistet. Herr Paul Leo Giani hat das am 9. Juli 1997 getan, Herr Rupert von Plottnitz am 5. Juni 2003 und Herr Prof. Dr. Steffen Detterbeck am 12. Mai 2004. Dieser Eid bindet Sie auch für die neue Amtszeit. Ich gratuliere herzlich zur Wahl.
Herr Prof. Safferling, treten Sie näher. Sie sind der Wichtigste hier; denn Sie müssen einen vollen Eid leisten. Herr Prof. Safferling, Sie können dem Eid eine religiöse Formel beifügen. Ich darf Ihnen den Eid vorsprechen:
Prof. Dr. Christoph Safferling, nicht richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen:
Ich schwöre, dass ich gerecht richten und die Verfassung getreulich wahren will, so wahr mir Gott helfe.
Meine Damen und Herren, ich lasse jetzt zwei Minuten Pause, und dann setzen wir die Tagesordnung fort.
(Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs verlassen den Saal und nehmen dabei Glückwünsche entgegen. – Unterbrechung von 14:11 bis 14:13 Uhr)
Sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn im Umfeld des Plenarsaales ein bisschen Ruhe herrschen könnte, könnte ich mit der Tagesordnung fortfahren.
Es ist heute ein schöner Tag. Wir haben hohe Gäste, zunächst der Staatsgerichtshof. Jetzt darf ich auf unserer Tribüne mit großer Herzlichkeit die Botschafterin des Königreiches der Niederlande, Ihre Exzellenz Frau Monique van Daalens, und Herrn Honorarkonsul Stephan Ziegler begrüßen. Herzlich willkommen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Aufenthalt und auch gute Verrichtung im Laufe des Tages, wo Sie noch nach Frankfurt fahren. Alles Gutes für Sie und vor allen Dingen für Ihr Land. Danke schön.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (Trans- atlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) verhindern – Drucks. 19/198 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Freihandelsabkommen gewissenhaft aushandeln – Schutzstandards beibehalten – Drucks. 19/300 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Zunächst gebe ich Herrn van Ooyen von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eben ereilte uns ein schwarz-grüner Antrag, der die Welt wieder besserredet, als sie eigentlich ist. Aber das kennen wir schon. Die heile Welt soll propagiert werden. Ich muss leider den Bericht über die Transatlantic Trade and Investment Partnership etwas anders darstellen, nämlich realer. Ich glaube, das ist das, weshalb wir die politische Auseinandersetzung an diesem Punkt wirklich suchen sollten.
Die Verhandlungen zielen in diesem TTIP-Bereich auf die umfassende Liberalisierung des transatlantischen Handels und die weltweit größte Freihandelszone mit rund 800 Millionen Einwohnern. TTIP ist eine Reaktion großer Konzerne in der EU und den USA gegen eine neue starke Wettbewerbersituation, die ihre Vormachtstellung gefährden könnte.
Die US-Regierung schwärmt in diesem Sinn auch davon, dass sie die Schaffung einer Wirtschafts-NATO betreibt. Das ist die offizielle Vokabel. Das zeigt uns, wohin die Reise geht.
Es drohen eine internationale Öffnung der Vergabe öffentlicher Daseinsvorsorge und damit ein neuer Anlauf auf Privatisierung zum einen durch TTIP und gleichzeitig mit dem ausgehandelten Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen. Dieses Abkommen ist schon in Kraft und signalisiert das, was im Grunde genommen die Kritik der Bewegung auch ausmacht.
Über eine Negativliste soll alles liberalisiert werden, was eine Vertragspartei nicht ausdrücklich auf eine Liste gesetzt hat. Nichts ist ausgeschlossen, weder soziale Dienste, Bildung, Gesundheit noch Abfallentsorgung, Energie und Verkehr. Zwar ist bislang noch nicht über öffentliche Dienstleistungen beraten worden. Die Interessen der amerikanischen Seite könnten – so wird formuliert – aber bestehen. So sagt es jedenfalls die europäische Kommission.
Derartige international bindende Verträge brechen kommunale, regionale, Landes- oder auch nationale Regelungen. Ich verweise darauf, dass der Städte- und Gemeindebund Brandenburg inzwischen ein Papier vorgelegt hat, worin die Bedrohlichkeit der Gemeinden in Brandenburg erkennbar wird.
Dies würde fortschrittliche Gesetze stark gefährden, wenn gar unmöglich machen, sowohl auf EU-Ebene, aber auch in den Mitgliedstaaten, den Ländern und Kommunen. Dies gilt auch für den Bereich der Rekommunalisierung, die wir gern vorantreiben wollen.
Eine neue Runde der Ausschreibung, z. B. der öffentlichen Wasserversorgung, kommt damit wieder, und zwar international auf die Tagesordnung. Künftig müssen wir also unser Wasser dann möglicherweise von Coca Cola kaufen.
Darüber hinaus drohen eine massive Schwächung der Arbeitnehmerrechte und die massive Entwertung der wichtigsten Standards der internationalen Arbeitsorganisation. Denn in den USA haben im Unterschied zur EU nur zwei der Kernabkommen eine Unterzeichnung gefunden. Nicht unterzeichnet sind die Konventionen zur Gewerkschaftsfreiheit, zum Kollektivvertrag, zur Zwangsarbeit, zu gleicher Entlohnung, zum Mindestalter für Beschäftigte und über die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz.
Zudem werden in immer mehr US-Bundesstaaten sogenannte Right-Work-Gesetze beschlossen, die auf die faktische Zerstörung von Arbeitsrechten und Gewerkschaften zielen. In Chattanooga investierte Volkswagen in eine neue Fabrik. Dort wurde mit Unterstützung der Politik in Tennessee die Schaffung eines Betriebsrats verboten. Das paart sich durchaus mit europäischen Unternehmensinteressen, die immer stärker auf geringere Lohnkosten zulasten der sozialen Gerechtigkeit drängen.
Bereits jetzt sind in 18 von 27 Mitgliedstaaten der EU massive Einschränkungen individueller und kollektiver Arbeitsverträge zu beobachten. So konnten die großen Unternehmen seit 1980 bis heute in Europa die Steuern von durchschnittlich damals 44 % auf jetzt unter 27 % senken.
Mit den sogenannten Streitbeilegungsverfahren, das sich bereits in fast fertigen CETA-Abkommen mit Kanada befindet, fungiert künftig eine dreiköpfige Kammer von ausgesuchten Wirtschaftsexperten außerhalb der normalen Gerichtsbarkeit und ohne Revisionsinstanz. Sie kann Staaten zu Entschädigungszahlungen verpflichten, wenn die Regierung z. B. in der Arbeitsgesetzgebung, bei Gesundheitsund Finanz- und Umweltpolitikfragen Kapitalinteressen
Sämtliche von CDU- und SPD-Schwesterparteien regierte EU-Mitgliedstaaten hatten sich einstimmig für die Aufnahme dieses Verfahrens in das Verhandlungsmandat ausgesprochen. Beispiele belegen die Auswirkungen schon heute. In Nordamerika sind Klagen gegen die Einrichtung von Naturschutzgebieten und ein Frackingverbot anhängig.
Philip Morris verklagte Australien wegen der Gesundheitswarnung auf Zigarettenschachteln, die wir auch hier kennen, zu mehreren Millionen Dollar Schadenersatz. Australien will deshalb nie wieder solche Abkommen schließen. Davon sollten wir lernen.
Es sind zumeist namenlose Vertreter von Großkonzernen und wirtschaftlichen Interessengruppen, die über TTIP beraten und fast 100 % der weltweiten Leistungen damit regulieren wollen. Man muss davon ausgehen, dass sich die Regeln in einem Wort ausdrücken lassen: Es geht um Profit.
Deshalb müssen die laufenden Verhandlungen nach unserer Auffassung sofort gestoppt werden, denn geheime Verhandlungen können keine demokratische Grundlage für eine spätere Vertragsunterzeichnung sein.