An den Kommunen, die sich bislang schon wirtschaftlich betätigen können – es gibt für einige Kommunen eine Altfallklausel –, sehen wir, was möglich ist, wenn man das kreative Potenzial der Kommunen sich zur Entfaltung bringen lässt. Es gibt einige Kommunen, die sich schon sehr mutig auf den Weg begeben haben. Dort werden Investitionsvolumen in der Höhe zweistelliger Millionenbeträge geplant. Dort werden Pläne für Arbeitsplätze in unserem Land, für regionale Wertschätzung, für Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen vorgelegt, und wir wollen, dass künftig alle hessischen Kommunen diese Möglichkeit nutzen können.
In unserem Gesetzentwurf haben wir ausdrücklich vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende beteiligt werden, dass Genossenschaftsmodelle gefördert und unterstützt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger sehen: Die Energiewende hat etwas mit mir zu tun, die Energiewende schafft für mich Nutzen, und vielleicht schafft sie auch den einen oder anderen Euro, den ich verdienen kann, wenn ich mich an einer Anlage für erneuerbare Energien beteilige. – Das ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Akzeptanz der erneuerbaren Energien in unserem Land.
Keiner muss sich Sorgen machen. Diese Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen erfolgt mit großer Umsicht. Selbstverständlich werden wir weiter darauf achten, dass sich keine Kommune verhebt oder sich an
Projekte wagt, die besser Private gemacht hätten, die vielleicht der Leistungsfähigkeit der Kommune nicht entsprechen. Das alles wird berücksichtigt.
Aber die vielen Kommunen, die schon heute sehr umsichtig damit umgehen, sagen: Wir haben die fertigen Pläne und die Beschlüsse unserer kommunalen Parlamente, lasst uns das endlich machen. – Diese Kommunen können das endlich tun. Meine Damen und Herren, das ist ein guter Tag für die hessischen Kommunen.
Wir lassen die wirtschaftliche Betätigung in der Breitbandversorgung für die Kommunen zu, denn mittlerweile ist auch das ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge in den Kommunen. Wir wollen nicht, dass der ländliche Raum von schnellen Internetzugängen abgekoppelt wird. Wir wollen, dass auch dort das schnelle Internet verfügbar ist. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wohnort, und die Wirtschaft im ländlichen Raum ist auf diese Verbindung angewiesen. Deshalb engagieren wir uns auch dort und unterstützen endlich das Engagement der Kommunen dort.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Vizepräsident Wolf- gang Greilich übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren, hier sehen wir, dass die ideologischen Parolen – das dürfe eine Kommune nicht machen, das regle der Markt schon – völlig hohl sind. Wo hat es der Markt bei der Breitbandversorgung im ländlichen Raum bislang denn geregelt? Wo sind die Internetzugänge im ländlichen Raum, wenn man bislang nur auf die freien Kräfte des Marktes setzt? Sie sind eben nicht vorhanden. Deshalb: Dort, wo die freien Marktkräfte es nicht regeln, da hat der Staat eine Verantwortung, da haben die Kommunen eine Verantwortung, da hat das Land eine Verantwortung. Wir kommen mit dieser Gesetzesänderung unserer Verantwortung nach.
Dieser Gesetzentwurf stärkt die Rechte und die Möglichkeiten der Kommunen. Er wahrt die Interessen der Wirtschaft, weil es sich eben um eine sehr umsichtige Öffnung der wirtschaftlichen Betätigung handelt – exakt in den Bereichen, wo eine wirtschaftliche Betätigung, wo die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung neuer Projekte ohne die moderierende Funktion der Kommunen teilweise gar nicht stattfinden würden. Deshalb ist hierdurch eine Chance für die Schaffung von Arbeitsplätzen gerade in den Regionen gegeben.
Wenn die Kommunen Projekte für den Einsatz erneuerbarer Energien nicht entwickeln oder antreiben, können oftmals keine Aufträge an das örtliche Handwerk vergeben werden. Wenn sich eine Kommune der Aufgabe, für ihre Bevölkerung eine Breitbandversorgung sicherzustellen, nicht verantwortlich stellt, dann können auch in diesem Bereich keine Aufträge vergeben werden. Deshalb ist diese Gesetzesänderung gut für die regionale Wirtschaft, weil dadurch wirtschaftliche Betätigung überhaupt erst möglich wird, Projekte überhaupt erst ermöglicht werden, die ansonsten auf der Strecke bleiben würden.
Eine Öffnung im Bereich des Breitbandausbaus reiht sich ein in die Breitbandstrategie der Landesregierung. Wirtschaftsminister Al-Wazir und Finanzminister Schäfer haben erst vor wenigen Tagen bekanntgegeben, dass die Darlehenssumme für diese Initiative noch einmal um 150 Millionen € aufgestockt wird. Ich glaube, wir haben hier ein gutes Paket, mit dem wir ein gutes Stück vorankommen: das Engagement des Landes mit einem Gesamtvolumen an Darlehen von mittlerweile 350 Millionen € und die Öffnung der Möglichkeiten für die Kommunen im Bereich der Breitbandversorgung. Das ist insbesondere für den ländlichen Raum eine sehr gute Nachricht.
Auch im Bereich der Energiewirtschaft ist dieser Gesetzentwurf nicht gegen die Wirtschaft gerichtet. Er ist kein Beitrag zu weniger Markt, sondern ein Beitrag, den Energiemarkt weiter zu öffnen, damit Markt und Wettbewerb tatsächlich stattfinden. Wie ist denn die Situation auf diesem Markt? Er wird von vier großen Unternehmen und ihren Interessen beherrscht. Die Großunternehmen tun alles dafür – das werfen wir ihnen gar nicht vor –, dass es keinen Wettbewerb gibt, dass es keine neuen Marktteilnehmer gibt. Nach der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderung gibt es neue, sehr verantwortliche Marktteilnehmer, nämlich die hessischen Kommunen.
Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit diesem Gesetz einen ersten Meilenstein für die Energiewende setzen, der uns dem Ziel einer Stromversorgung aus erneuerbaren Energien deutlich näher bringt. Wir wissen, dass sich viele Kommunen diese Änderung schon lange wünschen. Wir wissen auch, woran diese bislang gescheitert ist. Der Hinderungsgrund gehört der Hessischen Landesregierung nicht mehr an. Insoweit können die Kommunen jetzt auf diesem Weg voranschreiten, können ihre Projekte verwirklichen. Das ist ein guter Tag für die erneuerbaren Energien. Das ist ein guter Tag für die Breitbandversorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Ich freue mich auf die weitere Gesetzesberatung.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Als Nächster hat Herr Abg. Schaus für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mittlerweile eine gute Tradition geworden, dass sich der Hessische Landtag mindestens einmal in jeder Legislaturperiode mit der Hessischen Gemeindeordnung beschäftigt – auch ohne Befristung des Gesetzes.
Das ist vor allem deshalb gut, weil wir nun die Möglichkeit haben, die in großen Teilen völlig verkorkste Reform des Jahres 2011 zu korrigieren. Wir erinnern uns noch daran, dass auf dem Energiegipfel zwar ein breiter Konsens be
züglich einer verstärkten Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien vorhanden war, dass es aber die FDP war, die damals verhindert hat, dass sich die kommunalen Stadtwerke und Betriebe in diesem Bereich umfassend wirtschaftlich betätigen können. Lediglich aus alten Rechten war und ist das derzeit für einige Stadtwerke möglich.
Deshalb begrüßen wir es, dass die neue Landesregierung dieses Relikt eines zu Recht vergangenen neoliberalen Privatisierungswahns nun angeht, um allen Kommunen wenigstens auf diesem Weg eine wirtschaftliche Betätigung zu ermöglichen.
Allerdings ist das kein „Meilenstein“, wie mein Vorredner sagte, denn es geht den neuen Regierungsfraktionen bei der Änderung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung aus unserer Sicht nur um einen kleinen Schritt der Veränderung, nur um einen kleinen Schritt der Öffnung. Mit dieser Novellierung erfüllen Sie gerade einmal die Minimalforderung der Kommunalen Spitzenverbände. Aus unserer Sicht ist Ihr Gesetzentwurf deshalb keine vollkommen zufriedenstellende Lösung.
Das Subsidiaritätsprinzip soll in nahezu allen Wirtschaftsbereichen weiterhin vorrangig gelten. In keinem anderen Bundesland kennt man so weit reichende Einschränkungen für die Kommunen. Wir haben daher einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht, der es den Kommunen ermöglichen soll, sich in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze wirtschaftlich zu betätigen.
Die Entscheidung, welche Wirtschaftsbereiche dies sind, sollen die Kommunen nach unseren Vorstellungen in eigener Verantwortung treffen. Dabei verfolgen wir durchaus das Ziel, dass die aus solcher Tätigkeit erzielten Gewinne der Allgemeinheit, also den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt oder der Gemeinde, zugutekommen. Dies sieht im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht so, wenn es urteilt, dass es den Kommunen nicht grundsätzlich verwehrt sein darf, am freien Wettbewerb teilzunehmen.
Durch die weitgehende Aufrechterhaltung der Subsidiaritätsklausel in § 121 Abs. 1 HGO behindern Sie jedoch genau diese Teilnahme und arbeiten damit auch gegen die Rechtsprechung. Wer aber die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ernst nimmt, der muss die Kommunen selbst entscheiden lassen, welche Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sie selbst erfüllen wollen und welche sie weiterhin der Privatwirtschaft überlassen möchten. Das ist unser Credo.
Wir haben bei unserer Initiative übrigens keine Sorge, dass jetzt eine große Rekommunalisierungswelle stattfinden wird – leider nicht, sage ich an dieser Stelle –, denn dazu fehlen den Kommunen die Finanzmittel für die notwendigen Startinvestitionen. Auch das ist ein Thema, das an anderer Stelle behandelt wurde und weiterhin behandelt werden muss.
Wir glauben zudem nicht, dass dadurch eine Konkurrenz zu ortsansässigen Handwerksbetrieben entsteht, denn wir trauen den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern durchaus zu, hier ausgewogene Entscheidungen zu treffen. Man muss den Kommunen doch einen Beurtei
lungsspielraum lassen, der es ihnen erlaubt, auch andere als nur wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Selbst bei einer Öffnung des § 121 HGO, wie wir es in unserem Änderungsantrag geschrieben haben, bleibt die Betätigung auf Geschäftsfelder begrenzt, die das Gemeinwohl betreffen; denn die Zulässigkeitsvoraussetzung von kommunaler wirtschaftlicher Betätigung ist auch in unserem Entwurf der öffentliche Zweck der Tätigkeit.
Immer wieder vorgetragene Bedenken, Kommunen würden dann auch Friseursalons oder Waschsalons betreiben, entbehren deshalb jeglicher Grundlage.
Vor dem Hintergrund des Wegfalls der Subsidiaritätsklausel wäre es den Kommunen dann auch möglich, regelmäßig zu prüfen, ob vormals privatisierte Aufgaben wieder rekommunalisiert werden können, wie wir es in Abs. 5 unseres Änderungsantrags fordern. Es ist doch völlig klar, dass kommunale Unternehmen in besonderer Weise dazu verpflichtet sein müssen, die sozialen Belange der Menschen vor Ort zu berücksichtigen.
Daher schaffen wir mit der Neueinführung einer Ziffer 2 im Abs. 6 unseres Änderungsantrags auch eine Grundlage für sozial gestaffelte Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Wir haben den Mut, den Kommunen ihr Recht zurückzugeben, sich umfänglich wirtschaftlich zu betätigen. So kehren wir zu einem fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen zurück. Seien Sie also endlich auch einmal so mutig wie wir. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Wagner hat diesen Antrag mit viel Verve eingebracht. Für die GRÜNEN war es ein lange gehegtes Ziel, hier sozusagen mehr Staat zu verwirklichen. Das ist damit sicherlich gelungen.
Herr Kollege Wagner, ich will nicht bestreiten – das ist auch völlig legitim –, dass es bei diesem Thema unterschiedliche Einschätzungen gibt. Es ist nicht unbekannt, dass die Damen und Herren von der Linkspartei für mehr Staat sind. Ich weiß auch von den Sozialdemokraten, dass sie diese Position vertreten. Auch von den GRÜNEN ist das bekannt. Bei der Union war das – jedenfalls zum Teil – unbekannt. Deshalb sind wir verwundert, dass dieser Gesetzentwurf, der, was wir bedauern, eine Abkehr von der bisherigen Position der CDU vorsieht, relativ schnell nach Bildung dieser Koalition vorgelegt worden ist.
Wir bedauern das deshalb, weil hier außer uns alle für mehr Staat sind, wir also die Einzigen sind, die weiter an dem Grundsatz „privat vor Staat“ festerhalten wollen, der für die Bundesrepublik eine wesentliche Bedeutung hat. Wir wollen auch deshalb an ihm festhalten, weil wir die Bürgerinnen und Bürger, von denen einige an dieser Land
tagssitzung teilnehmen, vor Experimenten bewahren wollen, wie wir sie in Hessen, aber auch in der ganzen Bundesrepublik schon erlebt haben: dass sich Kommunen privatwirtschaftlich betätigen und, wenn es wieder einmal schiefgegangen ist, die Schulden in Millionenhöhe bei den Bürgern abladen.
Ein Ausflug ins Grundsätzliche. Diese Volkswirtschaft funktioniert so, dass es private Unternehmen gibt, die mit Gewinnerzielungsabsicht Projekte durchführen, dadurch Gewinn erzielen, darauf Steuern zahlen und damit letztlich den Staat finanzieren. So funktioniert das grundsätzlich. Herr Kollege Wagner, die GRÜNEN wollen das aushebeln und sagen: Der Staat weiß besser, wie man als Unternehmer handelt, als die Unternehmer selbst.