Protokoll der Sitzung vom 03.04.2014

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen nun weiter erleichtern. Das ist Ziel unserer gemeinsamen Politik.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf der einen Seite befürchtet die FDP Staatswirtschaft, der LINKEN geht die Öffnung nicht weit genug. Sie fordert in einem Änderungsantrag ein generelles Recht zur wirtschaftlichen Betätigung für alle Angelegenheiten.

(Zuruf von der LINKEN)

Ich glaube, wir haben als CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen guten Kompromiss vorgelegt, der sich sehen lassen kann. Er bringt unterschiedliche Interessen in Ausgleich. Wir haben bei dieser schwierigen Gemengelage in der Tat verschiedene Akteure, die unterschiedliche Interessen einbringen. Wir haben z. B. energiepolitische Interessen. Wir haben ganz stark kommunalpolitische Interessen. Wir haben auch wirtschaftliche Interessen, keine Frage. Dabei handelt es sich insbesondere um Interessen von Mittelstand und Handwerk. Wir haben auch gesellschaftliche Akteure, die ihre Interessen einbinden.

Unser Gesetzentwurf versucht, eine Balance zwischen diesen verschiedensten Akteuren mit ihren jeweils unterschiedlichen Interessenslagen zu finden. Der Umbau der Energieversorgung ist energiepolitisch ganz klar ein ganz aktuelles Thema. Wir wollen auch den Hessischen Energiegipfel umsetzen und ihn zum Erfolg führen.

Es wurde schon gesagt, es ist nicht verwerflich, wenn Kommunen auch Geld verdienen wollen. Sie haben aber

sicherlich eine andere Renditeerwartung als manch kommunal oder privat geführte Unternehmen. Wir können doch nicht den Kommunen, wenn sie sich energiewirtschaftlich betätigen sollen, nur die unrentablen Krümel übriglassen. Wir müssen am Ende eine Gesetzesregelung finden, dass sie sich auch ein Stück von dem Kuchen herausnehmen können.

Das Problem sehen wir gerade bei der Breitbandversorgung. Es kann nicht sein, dass die Privatwirtschaft dort Angebote unterbreitet, wo es sich lohnt, und die Kommunen auf den unterversorgten Flächen sitzen bleiben. Wenn man einen Mix von beidem und eine flächendeckende Versorgung haben möchte, dann muss man auch den Kommunen die Möglichkeit geben, rentabel zu wirtschaften und attraktive Flächen anzubieten. Nur im Mix können sich Kommunen auch wirtschaftlich erfolgreich betätigen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den wirtschaftlichen Interessen haben wir jetzt schon die Situation, dass es Kommunen gibt, die aufgrund der Altfallregelung eine Bestandschutzklausel für ihre energiewirtschaftlichen Unternehmen haben. Das ist ungerecht im Gegensatz zu kleineren Kommunen, die sich jetzt erst auf den Weg machen möchten, um energiewirtschaftlich tätig zu werden. Deswegen haben wir die Zulassungsvoraussetzungen, die Möglichkeiten, jetzt energiepolitisch tätig zu werden, erleichtert.

Wir sorgen auch dafür, dass die Interessen des Handwerks und des Mittelstands berücksichtigt werden. Nach wie vor gibt es Reglementarien, die die Privatwirtschaft und ihre berechtigten Interessen schützt. Und es soll auch nicht unter den Tisch fallen: Wir haben mit unserem Gesetzentwurf den Anspruch, dass gesellschaftspolitische Interessen berücksichtigt werden. In der Tat steigt die Akzeptanz der Energiewende, wenn auch eine regionale Wertschöpfung ermöglicht wird. Wenn sich das Windrad im Ort dreht und der Bürger weiß, seine Kommune hat davon einen finanziellen Vorteil, dann steigt damit möglicherweise auch indirekt die Akzeptanz, gerade dann, wenn wir mehr Bürgerbeteiligung durch genossenschaftliche Modelle ermöglichen wollen.

(Nancy Faeser (SPD): Das haben wir Ihnen schon immer erzählt!)

Bei all diesen Aspekten, die ich nur kurz skizziert habe, zeigt die vorgelegte HGO-Änderung: Sie bringt mehr Freiheit für all diese Akteure und setzt klare Voraussetzungen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nancy Faeser (SPD): Sehr gut!)

Statt einem engen Korsett wie in der Vergangenheit haben die Kommunen nun einen Gürtel, der nach wie vor nötig ist, um die Hose festzuhalten.

(Nancy Faeser (SPD): Das war von mir!)

Die Kommunen dürfen sich nicht aus Gier getrieben in finanzpolitische Abenteuer stürzen. Wir brauchen klare Regeln und Normen, die eine wirtschaftliche Betätigung zur Grundlage hat.

Es ist uns wichtig, dass die Energieversorgung möglichst dezentral stattfindet. Die Kommunen bieten sich idealerweise für die Erzeugung, die Speicherung, die Einspeisung und Verteilung elektrischer und thermischer Energie an. Beim privaten Anschluss des Endabnehmers hat aber die

Betätigung der Kommune zu enden. Hier darf es keine Konkurrenz für das Handwerk und den Mittelstand geben. Der Subsidiaritätsgedanke ist durchaus ein wichtiger Grundsatz, aber es gibt wie immer keine Regel ohne Ausnahme.

Wir wollen mehr energiewirtschaftliches Engagement. Wir wollen auch die wirtschaftliche Wertschöpfung vor Ort steigern. Es ist möglich, dass sich die Versorger nicht nur örtlich, sondern sich im interkommunalen Verbund durchaus regional betätigen. Es ist sehr zu begrüßen, dass die wirtschaftliche Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch diese Änderung auch besser möglich wird.

Meine Damen und Herren, eine schnelle und leistungsfähige Datenübertragung via Internet ist für moderne Kommunikation schlicht unabdingbar. Gerade im ländlichen Raum – wer vor Ort aktiv ist, weiß das – fehlt es häufig an schnellen Internetverbindungen. Wir sind hier auf einem sehr guten Weg, auch durch die Vorgängerregierung, das wurde bereits erwähnt. Die Breitbandstrategie ist jetzt im Anlaufen.

Es gibt auch schon gute Erfolge, dass Ende dieses Jahres für drei Viertel aller Haushalte eine Netzkapazität von mindestens 50 MBit/s ermöglicht werden soll, oder zumindest eine Perspektive dafür bereitsteht. Bis Ende 2018 soll es dann eine tatsächliche flächendeckende Versorgung für alle Haushalte geben. Das ist ganz entscheidend, denn wir wollen keine digitale Spaltung zwischen den Metropolen und dem ländlichen Raum.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie heute einen Bauplatz anbieten, werden Sie in der Tat gefragt, wie denn die Netzversorgung der Kommune ist. Das ist mittlerweile fast wichtiger als die Frage der Stromanschlüsse oder auch der Straßenzuwegung. Dieser immer wichtiger werdende Teil der Daseinsvorsorge wird von den Menschen zu Recht eingefordert, und dieses Ziel können wir nur mit kommunalen Partnern erreichen.

(Beifall der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Deshalb werden wir in § 121 Abs. 2 die Breitbandaktivitäten der Kommunen in den Ausnahmekatalog aufnehmen.

Eine wirklich flächendeckende Erschließung der ländlichen Regionen und das Erreichen von Randgebieten bedürfen des Einsatzes von Kommunen. Nur so werden wir eine digitale Zweiklassengesellschaft mit den Ballungszentren auf der einen und dem ländlichen Raum auf der anderen Seite überwinden.

Meine Damen und Herren, die Sorge, dass die Städte und Gemeinden nun in Versuchung geraten, das allzu große Rad zu drehen, ist vielleicht verständlich. Aber auch hier haben wir klare Regeln eingezogen, ich habe ja den Gürtel erwähnt, den wir den Kommunen nach wie vor umschnallen: Es gibt nur da ein Engagement, wo die eigene Leistungsfähigkeit das zulässt und auch der zu deckende Bedarf in einem vernünftigen Verhältnis steht.

Die Betätigung muss in einem angemessenen Verhältnis auch zur Leistungsfähigkeit der Kommune stehen, und – das ist ganz entscheidend für uns – Kommunen müssen ihre Entscheidung über eine wirtschaftliche Betätigung auf Grundlage einer Markterkundung treffen. Diese Markterkundung muss umfassend über Chancen und Risiken der beabsichtigten Betätigung informieren, auch über die zu

erwartenden Auswirkungen auf Handwerk und Mittelstand unterrichten und sie mit in den Blick nehmen.

Die vorliegende Novellierung des § 121 HGO erleichtert die wirtschaftliche Betätigung für die Kommunen. Es ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung in beiden Bereichen. Sowohl in der Energieversorgung und beim Breitbandausbau brauchen wir die kommunale Ebene als wichtigen Akteur.

Wir haben hier Ausnahmen vom Subsidiaritätsprinzip. Aber es bleiben Ausnahmen; denn noch immer gilt für uns, dass der Staat nicht grundsätzlich immer der bessere Unternehmer ist. Aber die Kommune muss im Bedarfsfall und unter klaren Voraussetzungen auch Unternehmer sein dürfen; das ist unsere Grundüberzeugung. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte, die hier am § 121 HGO entbrannt ist, mutet schon ein bisschen absurd an: DIE LINKE kommt mit den planwirtschaftlichen Rezepten, die bis vor 25 Jahren einen ganzen Staat in den Ruin getrieben haben,

(Lachen des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

und die FDP beschwört den Untergang des Abendlandes, weil wir ein Gesetz anpassen, das wir noch in der letzten Wahlperiode zumindest in seinen Grundsätzen gemeinsam verabschiedet haben. Insofern passt das nicht ganz zusammen, es ist ein bisschen absurd.

(Zuruf von der FDP)

Herr Kollege Rentsch, wir haben schon in der letzten Wahlperiode über die Frage der wirtschaftlichen Betätigung hier im Landtag gerungen. Was wir jetzt beabsichtigen, ist ja keine völlige Umkehr, sondern eine Anpassung der Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung an den entsprechenden Bedarf.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Das ist keine völlig neue Situation, und ich finde, da sollten wir uns hier auch nicht ein X für ein U vormachen.

Die Rechtfertigung dafür, dass wir in diesem Gesetzentwurf die wirtschaftliche Betätigung der hessischen Städte und Gemeinden erweitern, ist die konsequente Fortsetzung der Vorgaben, die wir uns beim Energiegipfel gegeben haben. Wir werden hier nun unter anderem auch die Verteilung der elektrischen Energie vorsehen. Aber das ist der Grund dafür, dass wir ermöglichen wollen, dass sich die Städte und Gemeinden im Lande beteiligen können, weil wir glauben, die Ziele des Energiegipfels, die wir uns gemeinsam, über die Parteigrenzen hinweg, vorgenommen haben, damit besser erreichen zu können.

Es gibt noch einen zweiten Punkt, nämlich das Thema Breitband und die Frage, wie wir die Städte und Gemeinden sowie den ländlichen Raum dabei unterstützten kön

nen, dass sie ihre wirtschaftliche Leistungskraft und wir damit die wirtschaftliche Leistungskraft des Landes insgesamt bewahren, indem wir es eben den Kommunen ermöglichen, sich bei der Breitbandversorgung ein Stück weit zu beteiligen.

Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen bleibt subsidiär. Das Grundprinzip „Privat vor Staat“ heben wir mit dem, was wir in die Hessische Gemeindeordnung aufnehmen, nicht auf. Vielmehr bilden wir Ausnahmen für ganz bestimmte Fälle. Den Kollegen von der LINKEN will ich kurz zurufen, dass im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung laut Art. 28 des Grundgesetzes nicht vorgesehen ist, dass eine solche Einschränkung nicht möglich sein sollte. Selbstverständlich ist es möglich, dass wir die wirtschaftliche Betätigung an dieser Stelle einschränken können.

Wir wollen die Städte und Gemeinden mit dem § 121 insgesamt vor Risiken bewahren. Wir wollen natürlich auch die Privatwirtschaft vor einem unfairen Wettbewerb bewahren, auch das will ich hier deutlich machen. Natürlich ist es so, dass, wenn wir uns mit der Kraft des Staates am Wettbewerb beteiligen, dies andere Bedingungen sind als für jemanden, der sich wirtschaftlich mit eigenem Kapital am Markt bewegt.

Erst im Jahr 2005 haben wir in Hessen als letzte das Subsidiaritätsprinzip in die Hessische Gemeindeordnung eingeführt, um das noch einmal in Erinnerung zu rufen. Die Ausnahmen, die wir von diesem Subsidiaritätsprinzip gebildet haben, folgen einem „höheren Zweck“ – das habe ich eben schon dargestellt –, den wir beim Energiegipfel gemeinsam festgelegt haben.

Die Kommunen betrachten wir als unverzichtbare Akteure auch für den Erfolg des Energiegipfels, und dafür ermöglichen wir hier die wirtschaftliche Betätigung. Wir wollen die Veränderung unserer Energieversorgung forcieren, und dafür brauchen wir die Kommunen als Player. Das ist es, was wir hier in § 121 HGO nunmehr besser ermöglichen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)