Alexander Bauer

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Hochverehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren! In 46 Tagen ist Landtagswahl. Da verwundert es nicht, dass wir zum gefühlten 46. Mal über das Thema Straßenausbaubeiträge diskutieren.
Es gab einen Gesetzentwurf von der FDP, von den LINKEN, von der SPD, von der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Am 12. April gab es in diesem Plenarsaal eine umfangreiche Anhörung mit gut zwei Dutzend Sachverständigen. Wir haben uns also intensivst mit diesem Thema beschäftigt.
Das Beitragsrecht ist bekanntlich komplex, und die Lösungsansätze für die Probleme, auf die uns Bürgerinnen und Bürger hinweisen, sind wahrlich nicht einfach. Die Zulässigkeit der Erhebung von Straßenbeiträgen ist von der Rechtsprechung seit Jahrzehnten bestätigt worden, etwa vom Bundesverwaltungsgericht 2011 und vom Bundesverfassungsgericht 2014.
Mit dem Landtagsbeschluss vom 24. Mai 2018 ist also eine gute Lösung gefunden worden,
die zugegebenermaßen nicht alle Probleme löst und nicht jedwede Ungerechtigkeit beseitigt. Aber der von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossene Gesetzentwurf bietet Optionen für akzeptable Lösungen vor Ort.
Unser Gesetzentwurf stärkt die kommunale Selbstverwaltung und bietet ganz konkrete Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger im Straßenbeitragsrecht. Der Gesetzentwurf der SPD, der zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, löst nicht die Probleme derjenigen, die jetzt ganz konkret von einem Beitragsbescheid betroffen sind.
Unsere Lösung ist dagegen schon längst in der Praxis wirksam.
Unsere Lösung ist dagegen schon längst in der Praxis wirksam. Schon jetzt können – Herr Kollege Hahn hat es deutlich gemacht – Straßenausbaubeiträge vollständig abgeschafft werden. Das ist die Botschaft, die von diesem Tisch ausgeht.
Es gibt Kommunalparlamente, die schon längst so beschlossen haben. Kollege Hahn hat einige aufgezählt. In Bad Nauheim, Karben, Hanau, Wettenberg, Immenhausen und Bad Vilbel gibt es schon längst keine Straßenausbaubeiträge mehr,
und die Bürger sind entlastet.
Weitere Kommunen werden Veränderungen herbeiführen; denn wir haben auch beschlossen, dass wir durch die Bezuschussung der Umstellungskosten erleichtern werden, zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen zu wechseln.
Durch unseren Gesetzentwurf haben wir jetzt schon den Kommunen mehr Handlungsspielräume ermöglicht. Wir haben auch ermöglicht, dass die Ratenzahlungen erheblich verbessert werden, sodass die Begleichung der Restschuld bei niedrigen Zinsen ermöglicht wird.
Meine Damen und Herren, es stimmt: Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen des Beitragsrechts einen Anteil zu leisten. Aber die Inanspruchnahme von Grundstücksbesitzern lässt sich auch aus der Eigentumsverpflichtung nach Art. 14 des Grundgesetzes ableiten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Sanierung von Straßen eine wertbildende Maßnahme sei, die die anliegenden Grundstücke aufwerte.
Das haben übrigens auch Sozialdemokraten lange Zeit so vertreten. Im Jahr 2015 – es war Zufall, die Kommunalwahlen im Frühjahr standen bevor – hat die SPD mit Musteranträgen zur Einführung einer solidarischen Straßenfinanzierung die Kommunalparlamente landauf, landab geflutet. Kollege Tobias Eckert
und andere Kollegen wurden nicht müde – man kann es im Netz nachlesen –, mit Nachdruck auf Veranstaltungen für die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen zu werben, damals noch mit dem Slogan: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge entlasten die Bürger. – Das, was damals richtig war, ist auch heute noch richtig.
In den Presseverlautbarungen vor der Kommunalwahl war nachzulesen: Mit den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen haben die Kommunen ein Instrument in der Hand, um Baumaßnahmen auch in Zukunft sozial gerecht finanzierbar zu machen.
Was damals für die SPD die gerechte und solidarische Lösung war, gilt heute nicht mehr. Die grundhafte Erneuerung kommunalen Eigentums soll nach dem heute vorliegenden Gesetzentwurf das Land übernehmen. – So ein Vorschlag ist nachvollziehbar populär. Nicht das „Wir“ einer Kommune sorgt sich um das ihr eigene kommunale Eigentum. Nein, das meist anonyme „Ihr“, also das Land Hessen, soll die Kosten für die grundhafte Erneuerung des Gemeindeeigentums aufbringen. Das ist wahrlich populär.
Dieser SPD-Vorschlag reiht sich nahtlos ein in die finanziellen Wahlkampfversprechungen, die je nach Zählweise aufsaldiert 3 Milliarden € oder 4 Milliarden € ergeben. Wohlgemerkt, es handelt sich um jährliche Zahlungen. Da fallen kleinere Versprechungen wie die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit rund 60 Millionen € jährlich überhaupt nicht ins Gewicht. Wer allen alles verspricht, wird am Ende nichts halten können.
Meine Damen und Herren, mit Landesgeld allein lässt sich nicht jedes Problem lösen. Eine elementare Schwäche des SPD-Gesetzentwurfs ist schlicht, dass er für die heute Betroffenen überhaupt nichts bringt; und für diejenigen, die gestern oder vorgestern Straßenbeiträge gezahlt haben, bringt der SPD-Gesetzentwurf eine nicht zu überbrückende Ungerechtigkeit mit sich.
Was ist denn mit denen, die bisher gezahlt haben? – Die Antwort, die Ihr Gesetzentwurf mitliefert, ist eindeutig: Die haben Pech gehabt. – Meine Damen und Herren, das ist die Antwort, die Sie liefern.
Dagegen ist unsere Möglichkeit der Wahlfreiheit die bessere Alternative. Denn bei der Umstellung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen können sie eine großzügige Verschonungsregel von bis zu 25 Jahren einführen. Beitragszahler aus der Vergangenheit können hier ihre gezahlten Beiträge verrechnen. Sie werden von der jährlichen Zahlung bei wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen einfach verschont.
25 Jahre lang müssen diejenigen, die gezahlt haben, nicht zahlen. Das ist keine perfekte Lösung, aber immer noch besser als „Pech gehabt“.
Meine Damen und Herren, weil wir eine bessere Lösung beschlossen haben, wollen wir Ihren Gesetzentwurf ohne eine weitere Ausschussberatung bereits in erster Lesung ablehnen. Das ist gemäß § 14 Abs. 1 unserer Geschäftsord
nung ein ausdrücklich zugelassenes Vorgehen im Parlamentsbetrieb, das ich hiermit beantrage.
CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben eine gute und tragfähige Lösung für Grundstücksbesitzer und Kommunen gefunden, die ich wie folgt zusammenfassen darf.
Wir haben Vertrauen in die Entscheidungsfreiheit der Kommunen. Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung. Vor Ort muss eine tragfähige Form der Finanzierung des gemeindeeigenen Straßennetzes gefunden werden. Wir sind uns sicher, dass die Kommunen das auch leisten können; denn wir haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass wir nicht nur durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs die Kommunen derart stärken, dass sie das auch aus eigener Kraft leisten können. Wir haben ein bundesweit einmaliges Entschuldungsprogramm, nämlich die Hessenkasse, mit über 5 Milliarden € aufgelegt. Wir haben Investitionshilfen gewährt. Der Kommunale Finanzausgleich ist im kommenden Jahr mit über 5 Milliarden € so hoch wie nie zuvor. Die Kommunen können selbst entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Sie können auch die Beiträge abschaffen und somit die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Wir brauchen Ihr Gesetz nicht. Wir haben schon längst ein besseres beschlossen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Resonanz gibt es auf das Schwimmbadinvestitionsprogramm SWIM?
Herr Minister, können Sie Ihren verfügbaren Unterlagen entnehmen oder gegebenenfalls nachreichen, ob der Kreis Bergstraße schon ein entsprechendes Projekt gemeldet hat?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Zwischenbilanz kann sie hinsichtlich der Sicherheitsinitiative KOMPASS ziehen?
Herr Innenminister, gibt es zu diesem bundesweit einmaligen Präventionsprojekt made in Hessen mittlerweile An
fragen aus anderen Bundesländern, wie das Konzept aufgesetzt ist, und besteht vielleicht Interesse, es nachzuahmen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle sind an einer modernen und effizienten Verwaltung interessiert. Im digitalen Zeitalter werden sich Behörden- und Verwaltungsabläufe grundlegend verändern. Wer schon einmal in Estland oder in Dänemark war, weiß, was jetzt bereits alles im Rahmen einer digitalen Verwaltung machbar ist. Auch hier in Hessen wollen wir Christdemokraten die Digitalisierung weiter fördern und schnell und umfassend digitale Leistungen bereitstellen.
Die CDU-geführte Hessische Landesregierung hat dies bereits sehr früh erkannt und als eines der ersten Bundesländer einen E-Government-Masterplan für die Jahre 2003 bis 2008 verabschiedet. Damals wurde die Basisinfrastruktur geschaffen. Zu nennen sind beispielsweise das HessenNetz, das Dokumentenmanagementsystem und überhaupt eine E-Mail-Struktur für die Landesverwaltung. Im Masterplan 2009 bis 2014 wurde auf den gewonnenen Erfahrungen aufgebaut und die elektronische Verwaltung weiterentwickelt.
Die Bürgerin und der Bürger ziehen klare Vorteile aus dem Angebot einer elektronischen Verwaltung. Der Kontakt zu den Behörden wird durch neue Kommunikations- und Interaktionswege deutlich verbessert und vereinfacht. Die Behörden sind praktisch rund um die Uhr erreichbar. Die Automatisierung wird in der Regel auch zu einer Vereinfachung von Abläufen genutzt. Mit dem am 23. Mai eingebrachten Gesetzentwurf bauen wir die Vorteile einer digitalen Verwaltung weiter aus und setzen diesen guten Weg konsequent fort.
In der Anhörung ist noch einmal deutlich geworden, um welch große Herausforderungen es sich bei der Digitalisierung der Verwaltung handelt. Handelt es sich doch bei der Digitalisierung um einen Bereich, in dem die Entwicklung ständig weitergeht, manchmal auch sprunghaft. Deshalb war es gut, dass man sich an dem Bundesgesetz orientiert hat; denn das Bundesgesetz ist ein vernünftiges Rahmengesetz, und es sorgt für einheitliche Regelungen in unserem föderalen System.
Prof. Richter von der Hochschule und Akademie der Polizei in Hamburg hat im Rahmen der Anhörung daher die Orientierung an diesem Bundesgesetz, also die Übernahme von Regelungen und Anpassungen an unser Landesrecht, als „richtig“ bewertet, ebenso wie Prof. Hornung von der Universität Kassel, der „ein Höchstmaß an Einheitlichkeit der Rechtsgrundlagen“ für erstrebenswert hält.
Das Dilemma, einerseits ein möglichst modernes Gesetz haben zu wollen und andererseits noch die zwingend nötige Einheitlichkeit zu gewährleisten, hat Prof. Richter klar benannt. Er sagte, hier muss man den Mittelweg finden.
Das, was mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen ist, wurde von den Experten nicht verworfen. Die Kritik wurde vielmehr an den Stellen festgemacht, an denen man eine weiter gehende Lösung für wünschenswert erachtete. Prof. Richter hielt es dann auch für schwer, zu entscheiden, ob mehr besser gewesen wäre. Dazu zitiere ich auch Prof. Hornung aus der Anhörung:
Es wurde mehrfach nach einer Gesamtbewertung gefragt: Ist der Gesetzentwurf zu zurückhaltend? Ich würde prinzipiell keine negative Gesamtbewertung abgeben. Der Gesetzentwurf greift relevante, wichtige Punkte auf, die auch der Bundesgesetzgeber adressiert hat. Mit dem Gesetzentwurf haben wir zu wesentlichen Regelungen des Bundesgesetzes eine Entsprechung, und das halte ich grundsätzlich für positiv.
Sie sehen also, dass die Anhörung durchaus anerkannt hat, dass wir uns einen Rahmen gegeben haben, der entsprechende Regelungen in Landesrecht umsetzt, die vernünftig und sinnvoll sind.
Gleichwohl haben wir auch aus der Anhörung einige Anregungen aufgegriffen und mit dem Änderungsantrag Drucks. 19/6729 in den Gesetzentwurf eingebracht. So haben wir im Sinne der Europarechtskonformität – hier hat es in den letzten Jahren neue Entwicklungen gegeben – einige Anpassungen vorgenommen. Ebenfalls ergänzt haben wir die Vorschrift, welche die Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrats innerhalb der Landesverwaltung und der übrigen Behörden regelt.
Meine Damen und Herren, mehr digitale Infrastruktur bedeutet gleichzeitig auch mehr Angriffsfläche für Cyberkriminelle und Hacker. Bei allem Optimismus für eine digitale Zukunft, den wir auch haben, müssen wir daher sicherstellen, dass die empfindlichen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger und die behördlichen Systeme nach höchstem Maßstab gesichert werden.
Innenminister Peter Beuth hat deshalb dazu bereits 2016 das Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit in Hessen gegründet. Anfang Oktober 2017 wurden die Sicherheitsstrukturen und die digitale Infrastruktur im Kreis Bergstraße und in der Stadt Wetzlar als Piloten auf Basis der Initiative auf die nächste Stufe erweitert. Ausgehend von den Ergebnissen werden so zukünftig auch weitere Kommunen in Hessen von modernen Sicherheitssystemen und dem Know-how des Dienstleistungszentrums profitieren können.
Wir engagieren uns mit aller Kraft für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Cyberkriminalität und bieten Beratungsmöglichkeiten für Kommunen, Unternehmen und Verwaltung.
Neben der Prävention und Soforthilfe bei Cyberkriminalität optimieren wir gleichzeitig die Abläufe in Strafverfolgung und Justiz. Wir bieten z. B. eine schnelle, bürgernahe und serviceorientierte Justiz mit elektronischem Rechtsverkehr und papierlosen Verfahren. So gewährleisten wir die Leistungsfähigkeit der Judikative im Zeitalter der Digitalisierung. Damit ist Hessen E-Justice-Land Nummer eins in Deutschland, meine Damen und Herren.
Wir haben einiges erreicht, und wir werden nicht nachlassen, diesen Weg konsequent weiter voranzugehen und wei
tere Bereiche zu digitalisieren. Digitalisierung ist nämlich nicht ein einmaliges Ereignis, sondern sie muss stets als sich verändernder Prozess begriffen werden. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Innovation im digitalen Sektor erfordert schließlich auch eine kontinuierliche Evaluierung der Digitalisierungsstrategie unseres Landes.
Bei dem heute in zweiter Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf handelt es sich um ein wichtiges und sinnvolles Gesetzgebungsverfahren. Beim Status quo können wir nicht verharren, und hinter den bundesrechtlichen Verpflichtungen dürfen wir nicht zurückbleiben. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem guten und soliden Weg einer gesetzlichen Regelung in dieser so wichtigen Aufgabe für unsere Zukunft. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Sie kennen vielleicht das Gedicht, das vielfach Wilhelm Busch oder auch in abgewandelter Version Joachim Ringelnatz zugeschrieben wird. „Nur kein Ehrenamt“ lautet es. Es geht folgendermaßen los:
Willst Du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben! Willst du nicht zu früh ins Grab, lehn ein Ehrenamt bloß ab!
Wie viel Mühen, Sorgen, Plagen, wie viel Ärger musst du tragen. Gibst noch Geld aus, opferst Zeit – und der Lohn? – Undankbarkeit!
Es endet mit der Passage:
Drum, lass raten dir im Treuen: willst du Weib und Kind erfreuen, soll dein Kopf dir nicht mehr brummen, das Ehrenamt lass and’ren Dummen.
Meine Damen und Herren, so weit darf es nicht kommen in diesem Land. Deshalb ist ein Wettbewerb um die besten
Ideen, wie wir das Ehrenamt fördern können, genau richtig.
Wir haben einen Wettbewerb um die besten Ideen. Wir haben jetzt schon in unserem Hessenland vielfältigste Möglichkeiten der Anerkennung und der Wertschätzung, damit wir das Ehrenamt in Hessen fördern können. Die Hessische Landesregierung hat seit 1999 zahlreiche Instrumente und einen breiten Kanon entwickelt, um das Ehrenamt zu stärken, zu fördern und wertzuschätzen. Sie haben es schon erwähnt: die Ehrenamts-Card, die Juleica, der Kompetenznachweis, ein Zeugnisblatt.
Darüber hinaus werden weitere verschiedene Auszeichnungen verliehen, um das Ehrenamt wertzuschätzen und anzuerkennen. Die Ehrenamts-Card ist nur e i n Beispiel von vielen. Sie haben schon gesagt, dass es landesweit über 1.800 Vergünstigungen in zahlreichen Einrichtungen, bei Veranstaltungen usw. für ihre Besitzer gibt. Das Argument, diese Karte noch attraktiver zu machen, kann man nicht vom Tisch wischen. Das ist ein guter Vorschlag, über den man streiten kann. Ich unterstütze ihn ausdrücklich. Meine Fraktion wird das auch im Wahlprogramm umsetzen.
Die Jugendleitercard ist ein weiteres Instrument. Wir haben das Programm „Ehrenamt und Schule“. Dabei werden Schülerinnen und Schüler sowie andere Personen, die sich in der Schule ehrenamtlich engagieren, gewürdigt und wertgeschätzt.
Wir haben das Zeugnis für Ehrenamtliche, das sie bei einer Bewerbung vorzeigen können. Wir haben die Initiativen des Monats für die entsprechenden öffentlichkeitswirksamen Möglichkeiten der Anerkennung, Ehrenamt zu präsentieren. Und wir haben die Stiftung des Monats, wodurch wir deutlich machen können, dass Menschen in unserem Land weit mehr tun, als sie tun müssten. Denn das ist der Kern des Ganzen: Gutes passiert nur dann, wenn jemand bereit ist, weit mehr zu tun, als er tun müsste.
Wir brauchen einen Wettbewerb um die besten Ideen; dafür bin ich offen. Wenn man sagt: „Man kann mehr machen, man muss mehr machen; denn wir brauchen diese 2 Millionen Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten“, können wir uns sicherlich darum bemühen, dass es noch mehr werden, die sich freiwillig ehrenamtlich in unserer Gesellschaft in besonderer Weise engagieren. Mit großem persönlichem Einsatz setzen sie ihre Kraft ein, um anderen zu helfen, um Gemeinschaft zu stiften und um Zusammenhalt zu fördern.
Ihnen Dank zu sagen, das ist das Ziel unserer Initiative und des Vorschlags von Ministerpräsident Volker Bouffier. Wir wollen die Ehrenamts-Card in Hessen noch attraktiver gestalten, indem wir die Vergünstigungen des Hessentickets einarbeiten. Was kann man denn dagegen sagen, meine Damen und Herren? Die Kriterien bleiben die gleichen. Diese Karte wird dadurch noch attraktiver gemacht. Wir können mit dieser neuen innovativen Form der Anerkennung denen etwas zurückgeben, die unsere Gesellschaft durch ihr Engagement stärken und bereichern.
Wir Christdemokraten wollen auch künftig gern in den Wettbewerb eintreten, wie wir das Ehrenamt ganz konkret verbessern und stärken. Wir Christdemokraten stärken auch ganz konkret die Menschen, die dieses Ehrenamt ausüben. Wir sind eine Ehrenamtspartei. Dieser Vorschlag ist ein guter Vorschlag, um das Ehrenamt in Hessen attraktiver zu machen. Deshalb bitte ich Sie um konstruktive Vorschläge hierzu. Es sollte nicht gleich das Ganze in die Tonne getreten werden, wenn jemand sagt, dass wir das Ehrenamt in verschiedenster Form besser wertschätzen müssen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie alle kennen den Spruch:
Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare.
Es verwundert deshalb nicht, dass auch das Sterben geregelt ist. Die Beerdigungen und die entsprechenden Friedhofssatzungen brauchen natürlich eine rechtliche Grundlage.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf drei Regelungsbereiche neu fassen. Zum einen wollen wir mit dem neuen Gesetz eine rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass die Kommunen in ihren Satzungen ein Verbot der Nutzung von Grabsteinen und Grabsteinumfassungen aussprechen können, bei denen die Steine nachweislich nicht ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Das ist eine wichtige ethische und moralische Regelung. Wir wollen den Kommunen die Option ermöglichen, das in ihren Satzungen festzuschreiben.
Der zweite Regelungsaspekt betrifft die Bestattung der Embryonen. Wie wir finden, ist das ein wichtiger Schritt, um dem ungeborenen Leben Würde zu geben. Da werden wir klare Regelungen für ein Bestattungsrecht und eine Bestattungspflicht einführen.
Drittens wird das Gesetz die Qualität der Leichenschau durch entsprechende Regularien verbessern.
Am 7. Juni 2018 haben wir zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung im Hessischen Landtag durchgeführt und entsprechende Anregungen bekommen. Wir haben die Betroffenen zu Wort kommen lassen, die aus beruflichen Gründen, etwa Rechtsmediziner, Bestatter, Gärtner oder Mediziner, oder aus verwaltungstechnischen Gründen, wie die Betroffenen in den Gemeinden, Städten oder auch in den Kirchengemeinden, mit dieser Materie befasst sind.
Wir haben in den Gesetzentwurf einige Änderungen eingearbeitet, die ich ganz kurz erwähnen möchte. Wir werden künftig erlauben, dass auf Friedhöfen mit eigener Verwaltung durch Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften nicht nur die Mitglieder, sondern auch die Angehörigen, die keine Mitglieder sind, bestattet werden können. Diese Anregung kam von den Kirchengemeinden selbst.
Zweitens werden wir die Anregung des Bundesgesetzgebers aufgreifen, um eine Änderung der Abgrenzung zwischen Tod und Fehlgeburten vornehmen. Wir werden unser Gesetz an diese Definition anpassen. Wir werden das abändern, indem wir definieren, dass wir von einem tot geborenen Kind dann sprechen, wenn die 24. Schwangerschaftswoche oder ein Gewicht von mindestens 500 g erreicht wurde.
Diese Option will der Bundesgesetzgeber demnächst in das Personenstandsgesetz aufnehmen. Hier gibt es den Ansatz, das Recht zu harmonisieren. Dementsprechend wollen wir unsere Regelung im Vorgriff auf die Bundesregelung entsprechend anpassen.
In Ergänzung dazu werden wir die Übermittlung des Leichenschauscheins rechtlich regeln. Das Standesamt wird diesen zur Beurkundung des Todesfalls zuerst erhalten, bevor er an andere Stellen weitergeleitet wird.
Aufgrund von Anregungen aus der Anhörung wollen wir die notwendige Beschaffenheit des Behältnisses für den Leichentransport weniger streng regeln. Statt eines gut abgedichteten Sarges soll für den Transport künftig ein gut abgedichteter Transportsarg oder auch ein Leichensack genügen.
Wir werden auch das berücksichtigen, was in der Anhörung zur Bestattungsfrist geäußert wurde. Statt der ursprünglich vorgesehenen Frist von sechs Wochen als Bestattungszwang für die Urnen werden es nun neun Wochen sein. Damit wird den Bedenken, dass die ursprüngliche Frist zu knapp bemessen ist, Rechnung getragen.
Was die Frage der Umbettung der Leichen oder der Urnen anbelangt, wurde vorgetragen, dass die Umbettung der Urnen anders als bei einer Körperbestattung gesundheitlich unbedenklich sei und es deswegen keines Einvernehmens mit dem Gesundheitsamt bedürfe. Auch das wird gesetzlich klargestellt werden.
Die letzte Änderung ist die Regelung im Personenstandsgesetz. Sie soll künftig auch die Friedhofs- und Bestattungsgesetze umfassen, und bei der Datenübermittlung soll der letzte Wohnsitz, aber nicht die letzte Anschrift des Verstorbenen weitergegeben werden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesen Anpassungen und entsprechend eingearbeiteten Änderungen nun eine angemessene Regelung gesetzlicher Art für ein nicht ganz einfaches Problem gefunden haben. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Besten Dank.
Hochverehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Wilken, es gibt schon gute Gründe, warum man Ihren Gesetzentwurf ablehnen muss. Die möchte ich Ihnen gern erläutern. Ihr Gesetzentwurf hat die ersatzlose Streichung des Wahlausschlusses von vollbetreuten Personen zum Inhalt. Sie alle wissen, das Wahlrecht ist in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie wir sie in unserem Land haben, eines der elementarsten Rechte. Es ist das wesentliche politische Teilhaberecht der Bürgerinnen und Bürger. Darin sind wir uns einig.
Gleichwohl sind Einschränkungen hinsichtlich der Allgemeinheit der Wahl möglich. Sie bedürfen aber eines besonderen rechtfertigenden Grundes. Sie müssen objektiv angemessen sein. Dies ist in dem zur Diskussion stehenden Fall auch gegeben. So sind vom Wahlrecht die Personen ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist. Ursache ist im Einzelfall eine psychische Erkrankung oder auch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Bei der Bestellung einer Totalbetreuung handelt es sich schon nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz um eine Ausnahmeentscheidung, und dabei soll es auch bleiben.
Das Wahlrecht als höchstpersönliches Recht des Einzelnen soll nur denen zustehen, die rechtlich in vollem Umfang selbstständig handlungs- und entscheidungsfähig sind und die Fähigkeit zu einer bewussten Wahlentscheidung besit
zen. Das ergibt sich aus diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das ist nicht einfach so dahingesagt. Die Möglichkeit, eine reflektierte Wahlentscheidung zu treffen, ist aus Sicht der Karlsruher Richter für die Wahlbeteiligung unabdingbar. Das Bundesinnenministerium hat darüber hinaus vor vier Jahren innerhalb eines Wahlprüfungsverfahrens festgestellt, dass aufgrund des Charakters der Wahl als höchstpersönliches Recht keine Unterstützung durch einen etwaigen Betreuer erfolgen könne. Dem hat sich der Deutsche Bundestag mit Mehrheit angeschlossen.
Der Hessische Städtetag hat in der Anhörung ebenfalls darauf verwiesen, dass eine Wahlteilnahme vollbetreuter Personen über eine assistierende Person einer Stellvertreterwahl gleichkäme, und diese ist verfassungswidrig. Es gibt also gute Gründe, die gegen Ihren Vorschlag sprechen, und dann darf man nicht emotional sagen: Schwarz-Grün regiert durch und lehnt das einfach in Bausch und Bogen ab. – Das ist völlig falsch.
Der Vertreter des Städtetags hat weiter ausgeführt, dass dadurch, dass keinerlei Regelungen zur Assistenz bei der Stimmabgabe vorhanden sind, nicht gewährleistet ist, dass tatsächlich die Wahlentscheidung der zu unterstützenden Person zum Ausdruck gebracht wird.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wiederum hat eine Studie in Auftrag gegeben, die seit 2016 vorliegt. Diese kommt zu dem Schluss, dass eine vollständige Aufhebung rechtlicher Beschränkungen weder verfassungsrechtlich noch völkerrechtlich geboten sei. Eine Aufhebung sei auch deshalb nicht zu empfehlen, da dies zur Folge hätte, dass aufgrund einer richterlichen Entscheidung entscheidungsunfähige Personen an einer Wahl teilnehmen könnten.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits sagte, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung die bestehenden Regelungen zum Ausschluss des Wahlrechts bestätigt. Zuletzt hat es 2012 festgestellt, dass der Ausschluss einer Personengruppe unter bestimmten Bedingungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann. Diese Bedingungen sehen wir hier gegeben.
Vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist weiterhin ein Verfahren zu dieser speziellen Frage anhängig. Wir alle sind gut beraten, diese höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten. Wir können auch abwarten, ob die Berliner Koalition aus CDU und SPD eine Regelung auf den Weg bringt, die wir zur Grundlage nehmen können, um hier erneut über dieses Thema zu diskutieren. Zum jetzigen Zeitpunkt werden wir das ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schaus, DIE LINKE macht es sich wie immer sehr einfach.
Man kann das unter dem Motto zusammenfassen: Der Staat – in diesem Fall das Land – zahlt alles Wichtige.
Aber wir haben entschieden, dass wir den Weg gehen: Die Bürger vor Ort entscheiden das Richtige. – Das ist der entscheidende Unterschied. Wir sprechen hier über kommunales Eigentum und über die Frage, wie Straßen finanziert werden, die sich in Kommunaleigentum befinden. Wir sind der Überzeugung, dass es am besten vor Ort, von den Bürgerinnen und Bürger selbst entschieden wird, welchen Weg der Finanzierung sie gehen wollen; denn es geht um die Erhaltung ihres eigenen kommunalen gemeinschaftlichen Eigentums. Deshalb bin ich der Überzeugung, wir haben in der letzten Plenarrunde die richtige Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, meine Damen und Herren.
Eines ist klar: Allen Betroffenen, die jetzt Beschwerdeführer sind und sagen, dass sie zu hohe Bescheide hätten, wird weder mit Ihrem Gesetzentwurf geholfen noch mit dem Gesetzentwurf der SPD.
Das würde erst zum 1. Januar 2019 greifen. Wir haben aber in der letzten Plenarrunde Änderungen beschlossen, die den Menschen direkt, unmittelbar und sofort helfen. Wir haben entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort entscheiden können, wie sie ihr kommunales Eigentum finanzieren wollen.
Da gibt es drei Wege. Man kann jetzt schon entscheiden, dass der Bürger nichts bezahlen muss, Herr Schaus. Die Kommune kann entscheiden, dass sie keine Beiträge erhebt und die Kosten aus allgemeinen Steuermitteln begleicht.
Wenn eine Kommune das Geld hat, kann sie das tun. Das ist möglich, weil wir die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgehoben haben. Da sich mittlerweile alle Kommunen auf dem Weg einer finanziellen Gesundung befinden – 95 % der Kommunen haben mittlerweile einen ausgeglichenen Haushalt –, können immer mehr Kommunen diese Entscheidung treffen.
Der zweite Aspekt ist: Vor wenigen Jahren haben wir gemeinsam mit der FDP eingeführt, dass die Kommunen wiederkehrende Straßenbeiträge erheben können. Damals ist die SPD über das Land gezogen und hat gesagt: Das ist der richtige Weg. Das ist eine Solidarisierung der Kosten. Die Beiträge werden auf vielen Schultern verteilt. Das ist vor Ort genau das Richtige. Kleine wiederkehrende Beiträge in dreistelliger Höhe sind der bessere Weg als hohe fünfstellige Beiträge, die die Bürger direkt belasten.
Ich glaube, dass das Instrument richtig ist. Das ist eine weitere Option, die allerdings in den vergangenen Jahren nicht so stark angenommen worden ist, wie wir uns das erhofft hatten.
Ich komme darauf zu sprechen. Weil die Einführung bislang zu komplex und auch zu teuer war.
Wir haben die Frage, wie man Abrechnungsbezirke definiert, erleichtert. Mittlerweile können Sie das nicht mehr im funktionalen Zusammenhang eines Straßenverkehrsraums ordnen, sondern Sie können ganze Stadtteile als Abrechnungsgebiete definieren. Das erleichtert die Entscheidungslage und die Erhebung von Gebühren vor Ort sehr stark.
Zudem haben wir erkannt, dass ein solcher Systemwechsel natürlich mit Aufwendungen verbunden ist. Deshalb gibt es nach unserem Gesetz auch eine Unterstützung für Kommunen, die auf das System umstellen wollen, und zwar von 5 € pro Einwohner und von 20.000 € pro Abrechnungsbezirk. Das ist eine Möglichkeit, das Ganze auch darzustellen.
Wir haben das im Haushalt finanziert. Wir haben Ihre Anregung aufgegriffen und mit einem Haushaltstitel hinterlegt.
Daher haben wir Wahlfreiheit geschaffen. Wir haben ein Förderprogramm für wiederkehrende Straßenbeiträge geschaffen. Ferner haben wir eine Erleichterung geschaffen für diejenigen, die bezahlen müssen. Das ist auch ganz wichtig. Wir haben erlaubt, dass die Kommunen ohne Angabe von Gründen die Ratenzahlungen bis zu 20 Jahre lang stunden können. Was noch viel wichtiger ist: Wir haben den Zins bei der Zahlung von Verzugszinsen deutlich abgesenkt auf ein marktübliches Niveau. Das sind konkrete Erleichterungen, die den Bürgerinnen und Bürgern helfen. Das ist eine sichere und gute Herangehensweise. So stellen wir uns eine generationengerechte Politik vor,
nah am Bürger, verlässlich und bezahlbar. Wir machen keine Bevormundungen. Wir machen keine leeren Versprechungen. Wir machen kein großes Wahlkampfgetöse. Wir handeln verantwortungsbewusst und bürgernah, meine Damen und Herren.
Wenn Sie mir das schon nicht glauben, dann muss ich Ihnen noch einmal einen Artikel aus der „Wetzlarer Zeitung“ vorlesen, in dem es darum ging, dass man den Bürgermeistern ein Modell präsentiert hat, und zwar den parteiunabhängigen Bürgermeistern, die mit der SPD diskutiert haben über eine vollständige Abschaffung der Straßenbeiträge. Sie wollen ja nichts anderes. Sie haben aber keine Finanzierung hinterlegt. In der „Wetzlarer Zeitung“ vom 9. Mai 2018 heißt es:
Dass Bürgermeister von der Abschaffung von Beiträgen zur Finanzierung des Straßenbaus in den Kommunen nichts halten, bekam SPD-Fraktionsgeschäftsführer Günter Rudolph deutlich zu hören.
Weiter heißt es:
„Seit 1970 stressfrei“ finanziere auch Herbstein die Straßensanierung, reihte sich Bürgermeister Bernhard Ziegler ein.
Als den einzig guten Vorschlag aus der Landespolitik sah Uwe Steuber (Lichtenfels) die längere Laufzeit und die geringere Zinshöhe bei Stundung und Ratenzahlung.
Das ist die Position von sieben Bürgermeistern. Wir haben einen besseren Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf deshalb ab. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit dem Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes einen modernen Rechtsrahmen erarbeitet, der eine klare Definition der Befugnisse, die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden und vieles Weitere zum Inhalt hat.
In dem jetzt eigenständigen Verfassungsschutzkontrollgesetz schaffen wir mehr Transparenz, bessere Kontrolle und eine parlamentarische Berichterstattung. Mit den Änderungen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG, ermöglichen wir wichtige Änderungen im Polizeirecht.
Alle Änderungen in diesen drei Gesetzesbereichen haben ein gemeinsames Ziel: Wir stärken die Sicherheitsbehörden in Hessen.
Schon in dem ursprünglichen Gesetzentwurf, der schon längere Zeit vorliegt, gab es Änderungen zum Polizeigesetz, HSOG, die von den Betroffenen in der umfangreichen Anhörung selbstverständlich bewertet wurden. Es ist also kein Grund, zu schreien,
und es ist auch kein Tiefpunkt des Parlamentarismus.
Ich rufe gern noch einmal die Stellungnahmen in Erinnerung. Zu § 13a HSOG, zur Zuverlässigkeitsprüfung, sagt die Deutsche Polizeigewerkschaft:
… sehen wir als Berufsvertretung … den dringenden Bedarf, genauer hinzuschauen, wer solche Projekte aus rechtsstaatlicher Überzeugung betreibt …
Zu § 14 Abs. 3 und 4 der Videoüberwachung sagt Prof. Dr. Roggenkamp:
Eine derartige Reaktion ist im hessischen Polizeirecht überfällig. Es wird angeregt, gerade auch mit Blick auf die geplante … Absenkung der Eingriffsvoraussetzungen für die Gefahrenabwehrbehörden, nunmehr eine entsprechende „Modernisierung“ vorzunehmen.
Zu § 14 Abs. 6, zum Einsatz der Bodycam, sagt die GdP, die Gewerkschaft der Polizei:
Die hier vorgelegten Regelungen zum Einsatz mobiler Bild- und Tonaufzeichnung sind zu begrüßen, insbesondere die Entscheidung zur Tonaufnahme ist sinnvoll.
Zu § 14 Abs. 6, zur Bodycam, sagt der BDK, der Bund Deutscher Kriminalbeamter:
Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, die Bodycam nunmehr tatsächlich in der Entstehungsphase von Konfliktsituationen zu nutzen.
Zu § 25a HSOG, zur automatisierten Anwendung zur Datenanalyse, sagt Dr. Löffelmann, ein Richter im Landgericht München:
Die neu geschaffene Regelung … ist zu begrüßen.
Zu dem gleichen Artikel, § 25a HSOG, zur automatisierten Datenanwendung, sagt in der Anhörung der BDK, Bund Deutscher Kriminalbeamter:
Die Nutzung eines anwendungsübergreifenden Analysetools, das – wie im Gesetzestext formuliert – auf vorhandene Daten zugreift und diese anlass- oder verfahrensbezogen analysiert, ist daher aus Sicht des BDK ein Quantensprung in Richtung Data-Mining bei der hessischen Polizei.
Die im Gesetzentwurf eingefügten Anwendungsgrenzen … erachten wir für angemessen.
Zu § 26 sagt Prof. Dr. Roggenkamp in der Anhörung:
Die (Wiedereinführung) des Richtervorbehalts bei Durchführung einer Rasterfahndung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht zu begrüßen.
Zu § 30a, Meldeauflagen, sagt die Gewerkschaft der Polizei:
Meldeauflagen können ein geeignetes Mittel sein …
Sie bemängelt jedoch, dass sechs Wochen viel zu kurz seien.
Zu § 31a, elektronische Fußfessel, sagt Prof. Dr. Roggenkamp:
Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass die ständige Überwachung des Aufenthaltsorts von Personen, die durch die EAÜ ermöglicht wird, eine Verhütung von Straftaten zumindest fördert.
Prof. Dr. Roggenkamp sagt zu § 32 und § 43b:
Die Erweiterung der Regelung zum sogenannten Durchsetzungsgewahrsam … begegnen keinen Bedenken.
Meine Damen und Herren, es gibt in dem Änderungsantrag, Drucks. 19/6502, natürlich weitere Änderungen, die Ihnen auf 22 Seiten mit entsprechender Begründung zugeleitet worden sind. Ich sage Ihnen einmal deutlich, was dort drinsteht, damit man einmal den Popanz erkennt, der dann gemacht worden ist.
In § 12 wird die Auskunftspflicht klargestellt. In § 13 wird die Definition einer terroristischen Straftat aufgenommen. § 13b ist eine redaktionelle Änderung zum Informationsfreiheitsgesetz. § 15 definiert Kriterien einer langfristigen Überwachung. § 16 definiert den Kreis geschützter Rechtsgüter. § 35 legt die Zeit der Gewahrsamshöchstdauer auf zehn Tage fest. § 36 regelt die Maßnahmen, die mit einer Entkleidung verbunden sind. § 102 regelt das Tätigwerden ausländischer Polizeibeamter und vereinheitlicht dies. Zu
gegebenermaßen bietet § 71a neuerdings eine Option in der Hundeverordnung an, zur Einführung einer Sachkunderegelung, einer Chip- und Registrierungspflicht, wie sie auch die SPD vor einigen Jahren in einem Gesetzentwurf mit ausführlicher Anhörung selbst beantragt hat.
Meine Damen und Herren, wir als CDU sehen dies als sinnvolle Ergänzungen an, als eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Polizeigesetzes; und wir sorgen damit für mehr Sicherheit in Hessen.
In Zeiten sicherheitspolitischer Herausforderungen stärken wir mit diesen Maßnahmen unsere Sicherheitsorgane. Wir machen dies personell und materiell, aber eben auch rechtlich.
Ich komme zum Schluss mit dem Satz: Mit der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes, der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und mit den Änderungen in den hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzen, die ein stabiles Fundament für unsere Sicherheitsarchitektur schaffen, arbeiten wir Christdemokraten mit voller Kraft daran, dass Hessen weiterhin stark und sicher bleibt. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung einen überarbeiteten Gesetzentwurf, der ein stabiles Fundament für Hessens Sicherheitsarchitektur legt. Die Neuregelungen betreffen unsere Nachrichtendienste und unsere Polizei. Es geht dabei um neue Befugnisse, um die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und auch um klar definierte rechtsstaatliche Grenzen.
Wir haben in dem Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes einen modernen Rechtsrahmen erarbeitet, der eine klare Definition der Befugnisse und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden zum Inhalt hat.
In dem jetzt eigenständigen Verfassungsschutzkontrollgesetz schaffen wir mehr Transparenz, eine bessere Kontrolle und eine parlamentarische Berichterstattung. Mit den Änderungen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ermöglichen wir wichtige Änderungen im Polizeirecht. Alle Änderungen in diesen drei Gesetzesbereichen haben ein gemeinsames Ziel: Wir stärken die Sicherheitsbehörden in Hessen.
Meine Damen und Herren, wer den Sicherheitsbehörden die Aufgaben überträgt, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren und begangene Straftaten aufzuklären, die Täter zu identifizieren und, wenn möglich, zu überführen, der muss auch die zur Aufgabenerfüllung nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Dazu zählen personelle Ressourcen, technische, aber eben auch rechtliche Rahmenbedingungen. Deswegen schaffen wir bei der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes diese wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine Neugliederung des Gesetzes mit einer klaren, übersichtlichen Struktur.
Wir unterstreichen auch mit der Formulierung eines Leitbildes, dass der Verfassungsschutz eine dienende Schutzfunktion für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung hat, und weisen ihm ausdrücklich einen Platz in der Mitte der Gesellschaft zu.
Mit der Normierung des Präventionsauftrags unterstreichen wir die Wichtigkeit präventiven Handelns. Das Gesetz definiert klar die Strukturen und Befugnisse nach Art und Schwere. Damit schaffen wir auch Transparenz für die
Bürgerinnen und Bürger und erleichtern die Rechtsanwendung für das Landesamt selbst.
Neben den technischen Überwachungsmitteln wird auch die Arbeit der verdeckten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Vertrauensleute in dem vorliegenden Gesetzentwurf neu geregelt. Es werden hierbei die vom Bundesgesetzgeber bereits normierten Grenzen für den Einsatz weitgehend wortgleich übernommen. Mit der Neustrukturierung der Vorschriften zur Speicherung und Löschung von Erkenntnissen unterstreichen wir auch die Notwendigkeit datenschutzrechtlicher Sensibilität des Nachrichtendienstes.
Das Gesetz beinhaltet auch eine Anpassung der Übermittlungsvorschriften an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und eine Straffung und Strukturierung der Übermittlungsvorschriften, was die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bundesweit verbessert. Auch hier wird sich eng an den Regelungen des Bundes orientiert. Schließlich unterstreicht die Regelung über die parlamentarische Kontrolle in einem eigenen Gesetz die besondere Bedeutung des Parlaments.
Meine Damen und Herren, das alles zeigt: Es ist ein gutes Gesetz. Ja, wir machen Hessen sicherer, und wir geben die richtigen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen.
Meine Damen und Herren, wir stärken die innere Sicherheit mit mehr Personal materiell. Wir stärken das Amt für Verfassungsschutz organisatorisch. Wir haben die Neuausrichtung bereits eingeleitet. Seit 2012 ist eine Projektgruppe tätig und hat Optimierungsvorschläge unterbreitet, die bereits umgesetzt wurden.
Wir investieren durch einen neuen rechtlichen Rahmen auch in die Sicherheit. Konkret geht es bei den Änderungen um die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und auch um die Onlinedurchsuchungen. Dafür soll die Polizei jetzt ermächtigt werden. Das ist wohl die wichtigste Änderung durch unseren Änderungsantrag: die sogenannte Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchungen.
Sie sollen nicht mehr, wie ursprünglich geplant, im Verfassungsschutzgesetz verankert werden, stattdessen im hessischen Polizeigesetz. Das ist, so finde ich, ein guter Kompromiss im Sinne der Sicherheit. Damit es allen noch einmal klar wird: Das Ganze kann nur durch den sogenannten doppelten Richtervorbehalt passieren, d. h., es muss eine richterliche Anordnung geben. Für den Einsatz und die Auswertung der Maßnahmen muss ein richterlicher Beschluss vorliegen. Das schafft, so finde ich, die notwendige rechtliche Sicherheit.
Meine Damen und Herren, wir haben bei dieser Gelegenheit, wenn wir diese Änderung vornehmen, auch weitere sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit im Polizeigesetz vorgenommen. Ich will sie nur stichpunktartig benennen.
Es geht um Auskunftspflichten, die klargestellt worden sind, es geht um die Definition einer terroristischen Straftat. Wir haben die Praxis der Zuverlässigkeitsüberprüfung geregelt und auch die Informationsweitergabe personenbezogener Daten. Es gibt eine redaktionelle Änderung zur Anpassung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes.
Wir klären die aktuelle Rechtslage zur Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen für Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden. Aufgrund von wichtigen Praxiserfahrungen regeln wir auch den Einsatz der Bodycam und machen die wichtige Funktion der Prerecording-Aufnahme im Vorfeld von verbalen oder körperlichen Entgleisungen möglich.
Wir definieren den Kreis geschützter Rechtsgüter. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für eine vernetzte und automatisierte Datenanalyse. Wir regeln Meldeauflagen zur Verhütung von Straftaten.
Darüber hinaus führen wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein und erweitern das um die Möglichkeit eines erneuten Gewahrsams. Die Gewahrsamsdauer wird auf eine Höchstdauer von zehn Tagen festgelegt. Wir schaffen damit die Option zur Gefahrenvorsorge und regeln Maßnahmen zur Sachkunderegelung und Chipregistrierung auch für Hunde. Am Ende wird auch das Tätigwerden ausländischer Polizisten einheitlich geregelt.
Das sind unserer Meinung nach alles sinnvolle Maßnahmen, die in einem modernen Polizeirecht für mehr Sicherheit in Hessen sorgen.
Meine Damen und Herren, wir dürfen im virtuellen Raum nicht blind werden, deshalb sind diese Maßnahmen wichtig. Ich darf feststellen, dass wir es bei der Arbeit des Verfassungsschutzes natürlich mit Eingriffen in Grundrechte zu tun haben. Deswegen ist im Gesetzentwurf auch eine verstärkte parlamentarische Kontrolle vorgesehen.
Die Anzahl der Mitglieder und die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission sollen zukünftig vom Landtag geregelt werden. Jedes Mitglied der PKV soll zukünftig ein Akteneinsichtsrecht besitzen.
Die Größe wird vom Parlament festgelegt, das habe ich gesagt. – Wir regeln auch die Möglichkeit der Mitarbeiterbefassung. Wir haben die Berichtspflichten der Landesregierung erweitert, und es wird eine Berichterstattung des Amtes gegenüber dem Landtag geben.
Meine Damen und Herren, in Zeiten extremer sicherheitspolitischer Herausforderungen sollten wir eigentlich alle gemeinsam die Stärkung unserer Sicherheitsorgane als Notwendigkeit erkennen.
Das müsste ein Konsens sein, wenn man sich die Lage in der Welt, im europäischen Ausland und in Deutschland vor Augen führt. Das überarbeitete Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes und zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle ist eine grundlegende Revision und Neustrukturierung und setzt einen zeitgemäßen gesetzlichen Rahmen. Darüber hinaus stärken die angeführten Regelungen und Änderungen im HSOG auch den normierten Handlungsspielraum für eine weiterhin erfolgreiche Polizeiarbeit.
Meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Gesetzentwurf ein stabiles Fundament für Hessens Sicherheitsar
chitektur gelegt. Wir Christdemokraten arbeiten mit voller Kraft daran, Hessen weiter stark und sicher zu machen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hessen ist eines der sichersten Bundesländer in Deutschland.
Die Zahlen für das Jahr 2017 belegen dies wieder ganz aktuell. Nur zwei andere Bundesländer haben eine niedrigere Kriminalitätsbelastung.
Die Aufklärungsquote ist in Hessen mit 62,8 % in den 40 Jahren, in denen diese Statistik erhoben wird, so gut wie noch nie. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist deutlich gesunken. Die Straßenkriminalität ist spürbar zurückgegangen. Das alles haben wir unseren Polizeibeamtinnen und -beamten zu verdanken, die weit mehr als nur einen guten Job machen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben dies aber auch der Landesregierung und dem CDU-Innenminister zu verdanken.
Er stärkt der Polizei stets den Rücken. Er hat die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit der Polizei geschaffen.
In den letzten 20 Jahren, seit die CDU die Regierungsverantwortung in Hessen trägt, haben wir die Haushaltsmittel für die Polizei mehr als verdoppelt. Nie hatten wir mehr Polizistinnen und Polizisten auf Hessens Straßen. Die kontinuierliche personelle Aufstockung wird dazu führen, dass im Jahr 2022, wenn die Ausbildung der heutigen Polizeianwärter beendet ist, 15.260 Polizistinnen und Polizisten für Sicherheit sorgen werden. Das sind gute Nachrichten für die Sicherheit in Hessen.
Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn möglichst viele von Ihnen das auch zum Ausdruck bringen würden, nämlich dann, wenn am 27. Mai 2018 in Korbach auf dem Hessentag 1.130 Polizeikommissaranwärter vereidigt werden. Das ist eine stolze Zahl. Das ist eine Rekordzahl. Mehr Menschen aus Fleisch und Blut werden auf Hessens Straßen für Sicherheit sorgen. Auf dem Hessentag können Sie sich einen Beleg unserer Sicherheitspolitik in Hessen anschauen. Kommen Sie vorbei. Schätzen Sie die Polizei durch Ihre Anwesenheit wert.
Wohnungseinbrüche führen bei den Opfern neben den materiellen Schäden oft auch zu einer hohen emotionalen Erschütterung. Deshalb gehen wir mit den modernsten Mitteln gegen Wohnungseinbrecher vor. Innovation made in Hessen ist z. B. die Software KLB-operativ. Damit entsteht ein Kriminalitätslagebild. Es ergibt sich eine computergestützte Prognose für Wohnungseinbrüche.
Kriminalistische Erfahrungen zeigen, dass Wohnungseinbrecher häufig Wiederholungs- oder Serientäter sind. Die KLB-Software hilft, Tatzusammenhänge zu systematisieren. Auf dieser Grundlage werden die Einsatzplanung und ein Bekämpfungskonzept für die nächsten 24 Stunden erstellt, sodass der Polizeieinsatz gegen Wohnungseinbrecher dort besonders intensiviert wird, wo mit weiteren Taten zu rechnen ist.
Diese Prognosesoftware wird mittlerweile flächendeckend eingesetzt. Sie ist ein wichtiger Baustein der hessischen Sicherheitsarchitektur. Das belegt: Wir machen Hessen auch mit dieser Maßnahme verlässlich sicherer.
Dazu kommen weitere Maßnahmen wie Länderkooperation, mobile Kontrolltage und Prävention. Es gibt modernste Technik, um reisenden Tätern oftmals den Kampf anzusagen.
Das alles zeigt Wirkung. Die Zahl der Wohnungseinbruchskriminalität ist im letzten Jahr mit insgesamt 10.405 Fällen um über 10 % rückläufig gewesen. Das ist der tiefste Stand seit 2010.
Auch die Versuchsquote, wo die Einbrüche im Versuchsstadium hängen geblieben sind, ist mit 46,5 % auf einem Höchststand. Das zeigt, dass Prävention und Eigenschutz helfen. Das belegt, dass wir Weiterentwicklungen und Anpassungen vornehmen müssen, um das zu stärken. Die Zahl der tatsächlich vollendeten Wohnungseinbrüche
konnte in den letzten 20 Jahren mehr als halbiert werden. Das ist erfolgreiche Polizeiarbeit, wie unsere Sicherheitsarchitektur in Hessen belegt.
Diesen Weg wollen wir mit einem weiteren Projekt weiter beschreiten. Jetzt komme ich zu dem Thema unseres Setzpunktes. Das ist ein Baustein der vernetzten Sicherheit. Es ist die kommunale Sicherheitsinitiative KOMPASS. Es ist das Kommunalprogramm Sicherheitssiegel, das sich an alle hessischen Städte und Gemeinden richtet. Ziel ist es, in jeder Kommune die Zusammenarbeit der Polizei mit den lokalen Mandatsträgern, mit den lokalen Akteuren und mit den lokalen Verantwortlichen mit einem Maßnahmenbündel zu stärken und die Sicherheit weiterzuentwickeln.
Um die Sicherheit vor Ort zu verbessern, holt man sich natürlich diejenigen mit ins Boot, die sich dort auskennen. Sie wissen, wo der Schuh drückt und vor welchen Herausforderungen die Kommune ganz konkret steht. Wir wollen ganz gezielt die Probleme vor Ort angehen. Wir wollen die Probleme vor Ort gezielt bekämpfen.
Zusammen mit Vertretern der Landespolizei werden wir vor Ort passgenaue Lösungen erarbeiten. Das kann im Einzelfall ein Mehr an Videoüberwachung sein. Das können auch städtebauliche Maßnahmen sein. Das kann die Ausweitung der Sozialarbeit sein. Das kann auch ein Schutzmann vor Ort sein. Das praktizieren wir schon seit vielen Jahren erfolgreich. Wir werden das im Übrigen auch ausweiten. Bereits 100 sind hessenweit unterwegs. Wir haben mit dem Haushalt dafür gesorgt, dass um weitere 30 Stellen aufgestockt wird. Das ist ein Baustein für mehr Sicherheit in Hessen.
Es ist auch möglich, dass man sich vor Ort dafür entscheidet, wie das viele Gemeinden tun. Knapp 100 Kommunen machen es. Sie führen den freiwilligen Polizeidienst ein, stärken ihn oder weiten ihn aus. Das Programm KOMPASS hat in einer Testphase in vier Kommunen – in Hanau, Bad Homburg, Maintal und Schwalbach am Taunus – gezeigt, dass man dabei auf guten Erfahrungen aufbauen kann. Vor Ort hat man manches realisiert und auf den Weg gebracht, das Maßstab für weitere Kommunen in ganz Hessen sein kann. Dafür schafft das Land 14 zusätzliche Stellen in den Polizeipräsidien und zwei zusätzliche Stellen in der neu eingerichteten KOMPASS-Geschäftsstelle im Landeskriminalamt.
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen: Sicherheit ist Lebensqualität. – Die Sicherheit kann aber nicht allein von den Sicherheitsbehörden gewährleistet werden. Jede Einzelne und jeder Einzelne und die gesamte Gesellschaft können ihren Teil dazu beitragen, dass wir uns ohne Angst im öffentlichen Raum bewegen können.
Ein wichtiger Akteur ist da z. B. die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention. Sie hat in Kooperation mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder Konzepte zum Schutz vor Einbruch entwickelt. Damit können die Bürger ihr Eigentum sichern. Denn Eigentum verpflichtet auch.
Es gibt da Förderprodukte, die unterstützt werden. Zum Beispiel ist das der Einbau einbruchshemmender Hausund Wohnungstüren. Es geht um das Nachrüsten mit einbruchshemmenden Fenstern sowie Balkon- und Terrassen
türen. Das Anbringen einbruchshemmender Gitter oder Rollläden wird gefördert. Es geht da um einbruchshemmende Telefon- oder Überfallmeldeanlagen. Es geht um Türspione. All das wird gefördert. Das wird auch nachgefragt.
Wir wollen die Menschen auffordern, mehr in Prävention zu investieren, um ihr Eigentum zu sichern. Auch das ist ein Baustein unserer Sicherheitsarchitektur in Hessen. Dabei können wir auf gute Erfolge aufbauen.
Wir intensivieren in Hessen die Prävention und die Aufklärungsarbeit. Wir wollen die Betroffenen zu Beteiligten machen. Wir wollen passgenaue Lösungen für die Probleme vor Ort entwickeln. Es ist deshalb von grundlegender Bedeutung, dass alle Partner, die Aufgaben hinsichtlich der Sicherheit wahrnehmen, an einem Tisch zusammenkommen. Das ist nicht nur die Polizei. Das sind auch die Beschäftigten in den Ordnungsämtern. Es geht da um Dienstleister, Unternehmen, die Stadtwerke, die Entsorgungsbetriebe, die Feuerwehr, den ÖPNV, die Kirchen, die Industrie, Schulen, Vereine und viele mehr. Sie alle bringen ihre Einschätzung zur Situation mit. Sie bringen ihr Fachwissen und ihr Know-how ein.
Deshalb ist KOMPASS ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit in Hessen. Wir wollen das jetzt ausweiten. Das ist ein weiterer Erfolgsgarant, den wir in Hessen auf den Weg bringen wollen.
Die Kommunen, die daran teilnehmen und zentrale Maßnahmen aus dem polizeilichen Präventionsportfolio umsetzen, bekommen das KOMPASS-Sicherheitssiegel des Landes Hessen verliehen. Über die Zertifizierung entscheidet ein Beirat.
Ich denke, man kann auf diesem Gebiet eine Menge mehr leisten. Denn – ich habe es eingangs erwähnt – Sicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sicherlich ist wirksamer Eigenschutz vonnöten. Genauso muss es ein abgestimmtes Agieren zwischen Polizei und Kommunen geben. Nur wenn alle Hand in Hand arbeiten und wir vernetzte Sicherheit aktiv gestalten, können wir mehr für die Sicherheit im öffentlichen Raum tun. Das umfasst nicht nur die gezielte Information und Abstimmung, um Gefahren und Risiken besser zu erkennen, um frühzeitig mit Präventionsmaßnahmen zu begegnen. Das umfasst auch die eben besprochene Sicherheitspartnerschaft mit KOMPASS.
Ich bin mir sehr sicher, dass wir mit unseren Bemühungen nicht nachlassen werden, damit Hessen eines der sichersten Bundesländer bleibt. KOMPASS wird seinen Beitrag dazu leisten, dass Hessen ein Stück sicherer wird. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den 423 hessischen Kommunen haben 80 % Straßenbeitragssatzungen in Form von Einmalbeiträgen, 10 % erheben wiederkehrende Straßenbeiträge, und rund 10 % der Kommunen kommen derzeit noch ohne eine Straßenbeitragssatzung aus. Das ist die Realität; und die allermeisten Kommunen fahren schon seit vielen Jahrzehnten sehr gut mit diesen gewählten Lösungen.
Meine Damen und Herren, „Eigentum verpflichtet“ bekanntlich; und deshalb muss der Bund für sein Eigentum sorgen; das Land muss für sein Eigentum sorgen; und die Kommunen müssen dafür sorgen, dass ihr Eigentum in Schuss bleibt, erhalten bleibt und wertsteigernd dargestellt wird.