Früher waren die Schulen einmal Gemeindeeigentum. Das ist die eigentliche Finanzierung. Es ist sehr erfreulich, dass sie jetzt zusätzlich noch eine Finanzierung von Bund und Land bekommen.
Wir haben uns dann gefragt, wie das Geld des Bundes verteilt wird; denn es ist ausdrücklich für finanzschwache Kommunen gedacht. Das Geld wird in Hessen anhand von zwei Kriterien verteilt. Erstens. Wer weniger als 95 % der durchschnittlichen Steuerkraft in seiner Gruppe hat oder wer unter dem Kommunalen Schutzschirm des Landes steht, bekommt das Geld. Damit erreichen wir, dass von den 31 hessischen Schulträgern 25 vom Bundesprogramm profitieren. Das ist eine ganze Menge.
Um das Ganze noch gerechter zu gestalten, wird darüber hinaus eine Gewichtung vorgenommen. Die finanzschwächsten Schulträger bekommen mehr Geld als die, die noch etwas finanzstärker sind. Sie bekommen also konkret mehr Schüler angerechnet, als sie tatsächlich haben. Wir haben also noch einmal eine gerechte Verteilung nach Finanzstärke und -schwäche innerhalb dieser Gruppe beim Bundesprogramm.
Dann haben wir den Landesteil. Warum machen wir das denn? Warum bekommt eine abundante Kommune wie Frankfurt am Main auch noch Geld vom Land? – Das ist ganz einfach, Schüler sind überall.
Die Stadt Frankfurt hat ganz andere Probleme als das Land. In der Stadt wächst die Bevölkerung, es ziehen Familien dorthin. Die Stadt hat einen ständigen Bedarf, neue Schulen zu bauen, also neue Schulplätze anzubieten. Deswegen braucht die Stadt Frankfurt neben dem Bedarf der Sanierung auch Geld für den Schulneubau. Es ist doch völlig klar, dass auch dort etwas hinfließen muss.
Herr Warnecke, Sie haben, glaube ich, gesagt, dass die Kommunen vom Landesteil mehr Geld bekämen als vom Bundesteil, obwohl sie beim Bundesteil finanzschwach sind. – Das ist völlig falsch. Wenn Sie sich die Pro-KopfZahlungen ansehen, dann sehen Sie, sie sind beim Bundesteil, der für finanzschwache Kommunen ist, doppelt so hoch wie bei dem Landesteil. Können Sie mir folgen? – Gut.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Ihnen zu folgen ist nicht sehr anstrengend, aber ärgerlich!)
Herr Warnecke, da ich gerade bei Ihnen bin: Ihre 1-%Rechnung finde ich spannend. Ich weiß nicht, auf was Sie das bezogen haben. Wenn Sie aber einmal in den Gesetzentwurf schauen, dann sehen Sie, das Land muss über die gesamte Laufzeit etwa 95 Millionen € tragen. Wenn die Gesamtinvestitionssumme, Bundes- und Landesteil, das, was in die Kommunen hineinfließt, 500 Millionen € beträgt, dann sind das knapp 20 %. Wie man da auf 1 % Landesgeld kommen kann, ist mir ein Rätsel. Vielleicht können Sie uns das noch einmal genauer erläutern.
Noch einmal ganz kurz zu Herrn Dr. Hahn, der jetzt leider nicht mehr im Raum ist. Ich kann aber vielleicht auch mit Herrn Rock reden.
Sie haben jetzt wieder vorgerechnet, was wir alles nicht machen. Mit KIP I und II sind in Bildungseinrichtungsinvestitionen 1,225 Milliarden € in Hessen geflossen.
Es ist wunderbar, dass der Bund sich daran beteiligt, dass wir noch Landesgeld mit hineingeben und die Kommunen auch noch eigene Mittel.
Wenn wir ein bisschen weiterrechnen und diese Summe durch den Anteil der Schulträgerkommunen teilen, dann kommen Sie allein durch die KIP-I- und -II-Programme auf die nicht unerhebliche Summe von 40 Millionen € pro Schulträger.
Wir bleiben dabei: Wir unterstützen unsere hessischen Schulen und vor allem auch unsere hessischen Kommunen. Wir sind zuversichtlich, dass damit viele gute und sinnvolle Programme umgesetzt werden können.
Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach. – Zu einer Kurzintervention hat sich nun Herr Kollege Torsten Warnecke von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben zwei Minuten.
(Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da sind wir mal gespannt! – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Goldbach, wir gehen von dem Bundesprogramm aus, das wir jetzt in Hersfeld-Rotenburg bekommen. Wir bekommen aus dem Landesprogramm – egal, wie Sie das jetzt mit der einzelnen Finanzierung pro Kopf berechnet haben – null. Also der Vergleich bei uns ist: Landesprogramm null, nicht irgendetwas anderes. Wir kriegen da nichts; wir sind finanzschwach. Jetzt schauen wir auf das Bundesprogramm.
Ja, das ist nun einmal so; denn die Bürger interessiert ja nicht woanders irgendwie etwas. Wenn Sie solche Vergleiche anstellen: Wir kriegen im Vergleich null vom Land – null, nichts. Wir kriegen vom Bund, wie schon verkündet wurde, genau 8,957562 Millionen € – immer vorbehaltlich, dass die nicht auf Bundesebene auf die Idee kommen, 3,6 Milliarden € aus dem Programm zu machen. Dann stimmt die Pressemitteilung der CDU gar nicht mehr.
(Dr. Walter Arnold (CDU): Das können wir aber noch korrigieren! – Zurufe des Abg. Alexander Bauer (CDU) und von der LINKEN)
Dann kriegen wir sogar noch ein bisschen mehr. Das nur zu dem Thema, wenn man Gesetze beschließen will, bevor Gesetze woanders beschlossen sind. Das nur nebenbei.
Also, dazu sollen wir jetzt 2,986 Millionen € als Kreis aufbringen. Das macht zusammen ungefähr 12 Millionen €: 12 Millionen €, die vom Bund und den Kommunen und sonst niemandem in Hersfeld-Rotenburg investiert werden. Jetzt kommt das Land und sagt, wir zahlen einen Zinszuschuss. Das kann man im Rahmen eines Annuitätendarlehens natürlich auf 30 Jahre ganz einfach ausrechnen. Wenn das 0,5 % wären, die wir als Zinsen zu zahlen hätten, wären das vom Land immerhin etwa 120.000 € für zehn Jahre. 120.000 € von 12 Millionen € sind 1 %. So einfach ist das.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und von der SPD)
Da wir in Hersfeld-Rotenburg leben und nicht in Frankfurt, brauchen Sie mir auch nicht vorzurechnen, dass das Lan
desprogramm in Frankfurt aber mehr bringt. Übrigens gilt das für 25 Landkreise. In Frankfurt wird es dann vielleicht umgekehrt Kritik am Landesprogramm geben, dass das, was Sie gerade sagen, in der Tat eine Sauerei ist, dass Frankfurt weniger bekommt, als der Bund für die finanzschwachen Landkreise zur Verfügung stellt. Dann müssen Sie sich mit dem Problem auseinandersetzen.
Aber Sie können mir doch nicht vorwerfen, dass ich nicht verstanden habe, dass das Land offenkundig pro Bürger weniger für die finanzstarken Kommunen zu zahlen bereit ist als für die finanzschwachen. Das ist doch Ihr Problem und nicht unseres.
Ach, Sie wollen mehr bezahlen. – Vielleicht als abschließenden Punkt: Wenn Sie als Land den finanzstarken Kommunen mehr Geld zukommen lassen wollen – von mir aus, um die Verdoppelung hinzubekommen, 110 Millionen € –, dann beschließen Sie das doch. Dieser Entwurf ist Ihr Entwurf, der der Fraktionen, nicht einmal des Landesfinanzministers. Deshalb wundert es mich, dass Sie diese Systematik nicht verstanden hatten. – Herzlichen Dank fürs Zuhören und Glück auf.
Vielen Dank, Herr Kollege Warnecke. – Frau Kollegin Goldbach, Sie hätten zwei Minuten Zeit, zu erwidern. – Nicht? Okay.
Ich gehe davon aus, dass Finanzminister Schäfer uns die Zahlen noch einmal erläutert, und verzichte deswegen auf eine Erwiderung.
Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Dr. Schäfer, und ich bitte um ein bisschen Ruhe.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen gleich zu Beginn meiner Ausführungen schlicht sagen: Ich bin nur einfacher Jurist. Die Dreisatzakrobatik des Kollegen Warnecke habe ich trotz intensiven Zuhörens nicht verstanden.