Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen gleich zu Beginn meiner Ausführungen schlicht sagen: Ich bin nur einfacher Jurist. Die Dreisatzakrobatik des Kollegen Warnecke habe ich trotz intensiven Zuhörens nicht verstanden.
Es tut mir sehr leid. Ich habe es einfach nicht verstanden. Es mag an meiner begrenzten intellektuellen Aufnahmefähigkeit liegen. Ich habe es einfach nicht verstanden. Aber es ist so.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Ein Finanzminister, der keinen Dreisatz kann! – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Herr Schmitt, Sie können nach mir hierherkommen und können es noch einmal versuchen. Vielleicht verstehe ich es dann. Ich versuche auch, dazuzulernen. Das soll gelegentlich auch nicht schädlich sein.
Es ist schon ein beachtlicher Teil der Debatte darauf verwendet worden, dass ein Teil des Hauses sich redlich Mühe gibt, das Programm so lange so kleinzureden, dass am Ende der Eindruck entsteht, als müssten die Kommunen noch Geld mitbringen, wenn sie das Programm in Anspruch nehmen möchten. Das war durchaus ein beachtlicher Vorgang. Ziehen wir doch einmal – –
(Nancy Faeser (SPD): Müssen sie doch auch! – Zurufe der Abg. Norbert Schmitt (SPD) und Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Es scheint doch schon sehr auf den Feierabend zuzugehen. Die Aufnahmefähigkeit ist vielleicht doch nicht nur bei mir, sondern auch bei Ihnen möglicherweise eingeschränkt. – Schauen wir uns das doch einmal in der Gesamtschau an. Der Bund hat insgesamt in zwei Kommunalinvestitionsprogrammen 7 Milliarden € zur Verfügung gestellt: zwei mal 3,5; einmal mit einer etwas breiteren Verwendungsmöglichkeit hinsichtlich der kommunalen Investitionen die ersten 3,5 Milliarden € – auf Hessen: 320 Millionen €. Daraus hat das Land ein Investitionsprogramm von etwas mehr als 1 Milliarde € gemacht.
Nun haben wir die Situation, dass wir etwa 330 Millionen € im Kommunalinvestitionsprogramm II vom Bund erhalten – mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur. Um das machen zu können, hat der Bund eine Initiative im Zuge der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eingebracht, extra das Grundgesetz zu ändern, sodass der Bund seinem eigenen Bedürfnis nachkommen kann, die kommunale Bildungsinfrastruktur unmittelbar zu fördern. Jetzt kommen 330 Millionen €. Am Ende wird daraus eine Gesamtinvestition durch den Teil, den wir als Land nun hinzufügen, von etwas über einer halben Milliarde €. Also, aus gut 600 Millionen € an Bundesmitteln haben wir in den beiden Investitionsprogrammen über 1,5 Milliarden € an Investitionen gemacht. Das ist doch ein sehr ordentliches Wort über das, was das Land gemacht hat.
Jetzt ist es natürlich für die Opposition immer sehr einfach, zu sagen, da hätte man doch noch ein bisschen mehr machen können. Dann würde es natürlich die Autorität in der
Argumentation beträchtlich erhöhen, wenn Sie uns nur ein einziges Bundesland nennen könnten, in dem die Sozialdemokraten regieren, in dem das Bundesprogramm durch ein eigenes Landesprogramm – geschweige in dieser Dimension – ergänzt worden wäre.
Das wäre doch wunderbar, wenn Sie hierherkommen und sagen könnten – damit auch die FDP mitwirken kann –: Macht es doch wie die Rheinland-Pfälzer. Da ist eine entsprechende Investition ergänzt worden.
Nein, Rheinland-Pfalz hat das nicht getan. Es gibt kein anderes Bundesland. In Nordrhein-Westfalen, wo der größte Investitionsstau ist, ist an der Stelle gar nichts passiert.
Deshalb: Behalten wir doch die Kirche gemeinschaftlich im Dorf. Ich hätte mich jedenfalls gefreut, wenn wir heute eine Chance gehabt hätten, über das eine oder andere an Detailfragen zu diskutieren, auch über diese Zinsfrage. Da kann man ja lange darüber diskutieren, wer wann welche Zinsen trägt. Da bin ich offen, das zu diskutieren.
Wir hätten doch die Frage diskutieren können, ob die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft zu den jeweiligen Schulträgerkommunen und die Regulatorik, die dahintersteht – da ist ja jeder von Ihnen in der Zwischenzeit wahrscheinlich auch angesprochen worden –, ein Punkt ist, worüber man noch einmal diskutieren muss, auch in einer Anhörung und in einem Ausschuss. Wir hätten über die Frage diskutieren können, wie man mit Verwendungszweckbegrenzungen umgeht, dass wir mit dem Landesprogramm weitestgehende Freiheit bei der Verwendung für den Schulneubau gestatten.
Und wie gehen wir damit um, dass sich der Bund trotz unseres gemeinsamen Schreibens, wofür ich sehr dankbar bin, bisher jedenfalls noch nicht so richtig als bewegungsfähig erwiesen hat? Das Thema Ersatzneubau ist wohl geregelt. Aber die Frage einer völlig neuen Schulbauinfrastruktur ist an der Stelle eher schwierig.
Aber wir bemühen uns an der Stelle weiterhin, entsprechend erfolgreich zu sein. Das sind doch die Fragestellungen, die am Ende die Praktiker vor Ort interessieren, die, die es umsetzen müssen. – Nein, vor allem die, die es umsetzen wollen
und sich darauf freuen, zusätzliche Investitionsmittel für ihre Bildungsinfrastruktur zu haben. Die haben doch schlicht und ergreifend nichts davon, dass Sie ausschließlich mit der Motivation agieren, Ihrem eigenen Ärger Luft zu machen, weil Sie an dem politischen Ertrag vermeintlich nicht so beteiligt sind, wie Sie sich das selbst wün
schen. Aber die Leute vor Ort warten darauf, dass sie die Investition tätigen können, und darauf sollten wir uns doch konzentrieren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lassen Sie uns deshalb versuchen, in der Anhörung, die ansteht, aber auch in den Diskussionen, die wir jetzt insbesondere natürlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu führen haben, diese Fragen, die sehr praktische Auswirkungen vor Ort haben werden, miteinander zu besprechen; denn danach entscheidet sich oft sehr viel praktischer, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen, entsprechende Sanierungsstaus zu beheben. Es entscheidet sich nicht im großen Theaterdonner klassischer parteipolitischer Betrachtung, wie wir sie bedauerlicherweise auch heute hier wieder erleben mussten. Das ist aber gelegentlich eine Frage. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren – –
Ja, vollständig, wie Sie wissen. – Deshalb glaube ich, dass wir klug beraten sind, uns gemeinsam darüber zu freuen, dass es mit sehr viel Bundesgeld, aber auch einem erheblichen Anteil des Landes gelingt, die Bildungsinfrastruktur in diesem Lande nach vorne zu bringen. Freuen wir uns doch gemeinschaftlich über diese Sache, und versuchen wir, allgemeine Miesepriemeleien möglichst zurückzustellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Schäfer. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018) – Drucks. 19/4825 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Der Gesetzentwurf wird eingebracht vom Kollegen Bauer von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Begrenzung der Beamtenbesoldung haben wir den Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren viel zur Haushaltskonsolidierung abverlangen müssen. Die gute konjunkturelle Lage und die erfolgreiche Finanzpolitik der vergangenen Jahre sind nun die Grundlage dafür, für die Beamtinnen und Beamten deutliche Verbesserungen zu schaffen. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben beschlossen, die Gehaltserhöhungen für die Tarifbeschäftigten in Hessen auf die Beamtinnen und Beamten des
Landes zu übertragen. Damit steigen die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger zum 1. Juli um 2 % und zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 % spürbar an. Das ist eine richtige Entscheidung, und dafür wollen wir jetzt die gesetzliche Grundlage schaffen.
Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung ist erkennbar an den von der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung abgeleiteten Kriterien ausgerichtet. Das können Sie dem umfangreichen Begründungsteil entnehmen. Das mehrstufige Prüfungsschema zeigt, dass die Besoldung in Hessen deutlich innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu den Tarifentwicklungen und den Entwicklungen der Nominallöhne liegt. Auch alle weiteren Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation werden eingehalten.
Ich habe bereits betont, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird in zwei Schritten spürbar verbessert. Diese Personalmehrausgaben belaufen sich für das aktuelle Jahr auf 75 Millionen €. Sie betragen für das Haushaltsjahr 2018 rund 300 Millionen €. Das ist sicherlich gut in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land investiertes Geld.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem wir den Verfassungsauftrag für die Jahre 2017 und 2018 erfüllen werden. Er besteht erstens aus einer linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung, zweitens aus der Gewährung einer Freifahrtberechtigung, dem sogenannten Jobticket, für alle hessischen Beamtinnen und Beamten sowie drittens der Verkürzung der Wochenarbeitszeit unter Beibehaltung des Lebensarbeitszeitkontos.
Meine Damen und Herren, ein solches Paket ist bundesweit einmalig. Das gibt es nur bei uns in Hessen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Historisch! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Weil es hier die längste Arbeitszeit gibt!)
Die lineare Anpassung der Besoldung wird durch dieses Gesetz jetzt vollzogen. Sie folgt dem linearen Tarifergebnis für die Beschäftigten des Landes Hessen in zwei Schritten. Ich habe es bereits erläutert. Das ist ein kräftiges Lohnplus von insgesamt 4,2 %.
Mit dieser finanziellen Verbesserung für die Bediensteten geht eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden einher. Diese Regelung erfolgt durch eine Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung zum 1. August 2017. Dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, ein Lebensarbeitszeitkonto zu unterhalten, ist eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.