Mit dieser finanziellen Verbesserung für die Bediensteten geht eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden einher. Diese Regelung erfolgt durch eine Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung zum 1. August 2017. Dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, ein Lebensarbeitszeitkonto zu unterhalten, ist eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Das Lebensarbeitszeitkonto erlaubt den Beamtinnen und Beamten, sich in besonderen Lebenssituationen, z. B. zur Pflege von Angehörigen oder zur Ausweitung der Elternzeit, freistellen zu lassen. Es ist und bleibt ein Erfolgsmodell, eine sinnvolle Möglichkeit für eine flexible Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst. Das wird mittlerweile auch von allen anerkannt.
Auf die weitere Dienstzeit bezogen ist durch die Maßnahme, dass wir dieses Konto weiterführen, jetzt die wöchentliche Arbeitszeit für alle Beamtinnen und Beamten rechnerisch auf 40 Stunden zurückgeführt. Das sind ein Erfolg und eine gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land.
Meine Damen und Herren, dazu kommt ab dem 1. Januar 2018 eine landesweit gültige Freifahrtberechtigung für alle Landesbediensteten in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Diese Berechtigung wird kostenfrei sein und ist damit eine deutliche finanzielle Entlastung für alle Berufspendlerinnen und Berufspendler.
Meine Damen und Herren, die Ersparnis zeige ich Ihnen an einem Beispiel. Die Jahreskarte von Frankfurt nach Wiesbaden kostet rund 1.760 €. Das macht bei einem Beamten in der Besoldungsgruppe A 8 fast 5 % des Jahresbruttos aus. Das ist eine gute Nachricht sowohl für die Ökologie als auch für den Geldbeutel der Beamtinnen und Beamten.
Diese Freifahrtberechtigung gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit für ganz Hessen, für den Nah- und Regionalverkehr, also für Busse, Straßenbahnen, für U-, S- und Regionalbahnen. Davon profitieren auch die Familienangehörigen; denn für sie gelten die Mitnahmeregelungen in den Verkehrsverbünden ab 19 Uhr und am Wochenende.
Dieses sogenannte Jobticket für Landesbedienstete made in Hessen ist bundesweit einmalig für den öffentlichen Dienst. Das gibt es nur bei uns in Hessen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Weltweit! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Im Universum!)
Meine Damen und Herren, Hessen ist ein Spitzenland. Wir haben einen leistungsstarken, gut aufgestellten und auch gut bezahlten öffentlichen Dienst. Hessen ist und bleibt ein attraktiver Arbeitgeber. Das bekräftigt der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; denn er beinhaltet zum einen – ich habe es bereits erwähnt – die Besoldungserhöhung von 4,2 %. Dazu kommt das Gesamtpaket mit der Arbeitszeitreduzierung und der Freifahrtberechtigung.
Ich kann es zum Schluss auf einen kurzen Nenner bringen: Mehr Geld, geringere Arbeitszeit, kostenlose Mobilität – das ist ein attraktiver Dreiklang für alle Bediensteten im Lande Hessen, den es sonst nirgendwo gibt. Hier ist Hessen wahrlich vorne. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Es spricht nun Herr Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits seitdem DIE LINKE hier im Landtag vertreten ist, streiten wir für eine angemessene Besoldung und für angemessene Arbeitsbedingungen der hessischen Beamtinnen und Beamten ebenso wie für die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes.
Stets haben wir uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses der Arbeitnehmer des Landes Hessen eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun.
Während es bis 2006 üblich war, dass die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten bundeseinheitlich festgelegt wurde, ist seither durch die Föderalismusreform im Besoldungsrecht wieder die Kleinstaaterei eingeführt worden. Seit diesem Zeitpunkt dürfen die Länder jeweils eigenständig die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten regeln. Seitdem driftet die Besoldung weit auseinander. Seither wird Besoldungspolitik nach Kassenlage gemacht. In Hessen ist das ganz besonders ausgeprägt.
Die Nullrunde im Jahr 2015 und eine weitere Magerrunde von 1 % im Jahr 2016 waren unangemessen, verfassungswidrig und führten zu weiterer Demotivation unter den Beamtinnen und Beamten. Deshalb haben wir 2016 einen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetz eingebracht, mit dem wir die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses des TV-H auf die Beamtinnen und Beamten forderten, wohlgemerkt, für 2015 und 2016. Bekommen haben die Beamtinnen und Beamten für die zurückliegenden zwei Jahre zusammen aber nur magere 1 %.
Wir fordern weiterhin, diese Scharte auszuwetzen; denn die restlichen 3,4 % fehlen weiterhin heute und in der Zukunft in den Tabellen. Nur dies ist gerecht und angemessen.
Die Koalitionsfraktionen bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der eine Abkehr von der im Koalitionsvertrag seinerzeit festgelegten Linie, der jährlichen Erhöhung um 1 %, darstellt. Dies geschieht auch – Herr Bauer hat es bestätigt – unter dem Druck einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur A- und R-Besoldung von Beamtinnen und Beamten, worin den einzelnen Ländern der Gestaltungsspielraum bei der, wie es heißt, Alimentation der Beamten erheblich eingeengt wurde. Besoldungsfragen werden mit dieser Entscheidung also der Willkür der Landesregierung entzogen, um eine weitere Spreizung der Besoldung zwischen den Ländern und gegenüber dem Bund zu verhindern.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat im Februar dieses Jahres einen neuen „Besoldungsreport“ vorgelegt, in dem er die Einkommensentwicklung im Bund und in den einzelnen Bundesländern beispielhaft in drei Besoldungsgruppen miteinander vergleicht. Im mittleren Dienst ist das die Besoldungsgruppe A 7, im gehobenen Dienst A 9 und im höheren Dienst A 13.
Darin hat der DGB die jeweilige Jahresbruttobesoldung miteinander verglichen und kommt dabei zu interessanten Ergebnissen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Wir haben in der Vergangenheit seitens der CDU und der GRÜNEN ja immer wieder gehört, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten sich im Besoldungsvergleich mit
anderen Bundesländern in einem „oberen Bereich“ befänden. Aber das stimmt nicht, wie der DGB jetzt erneut nachweist.
Diese Berechnung ist übrigens nicht, Herr Frömmrich, auf eine 40-Stunden-Woche umgerechnet – dann wäre es noch viel schlimmer –, sondern berücksichtigt die tatsächliche Wochenarbeitszeit, also die Einkommen für in Hessen bekanntermaßen immer noch 42 Wochenarbeitsstunden.
Demnach befindet sich Hessen bei A 7, also im mittleren Dienst, mit einem Jahresbetrag von 33.109 € auf dem viertletzten Platz – vor Berlin, Brandenburg und RheinlandPfalz. Zu Rheinland-Pfalz beträgt die Differenz, auf das Jahr gerechnet, allerdings nur 7 €. A-7-Beamte des Bundes erhalten im Übrigen für die gleiche Arbeit jährlich 2.600 € mehr.
Im gehobenen Dienst, bei der Besoldungsgruppe A 9, liegt Hessen auf dem fünftletzten Platz – vor Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Eine Beamtin in A 9 erhält in Hessen demnach eine Jahresbesoldung von 39.088 €. Beim Bund würde sie für die gleiche Arbeit 41.906 €, also 2.800 € pro Jahr mehr, erhalten.
Selbst im höheren Dienst – – Sie wollen, dass dort alle hingehen? Was war das denn für eine Aussage? Wollen Sie, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten zum Bund gehen?
Genau, es ist überall ein bisschen anders. Bei uns ist es ein bisschen weniger als bei anderen, nicht?
Ich möchte nur mit der Mär aufräumen, die uns hier seit Jahr und Tag aufgetischt wird, Herr Reif: der Mär, dass sich Hessen im Spitzenbereich bzw. im oberen Bereich der Besoldung befindet. Das ist mitnichten so.
Jetzt hören Sie noch einmal zu. – Selbst im höheren Dienst sind die Vergleichseinkommen nicht wesentlich besser. Hier liegt Hessen nur auf Platz 11. Eine Beamtin in A 13 erhält in Hessen demnach 59.316 € im Jahr. Im Bund beschäftigt, würde sie mit 63.974 € sage und schreibe 4.600 € mehr erhalten. Das ist fast ein ganzes Monatsgehalt mehr – für die gleiche Arbeit, meine Damen und Herren.
Diese Untersuchung des DGB belegt eindeutig, dass Hessen bei der Besoldung seiner Beamten weit hinten liegt – weit hinten. Wenn wir jetzt in die Ausschussberatung – –
Das ist auch immer wieder richtig, jedes Jahr, Herr Klee. Ich erzähle es auch noch weitere Jahre, weil es immer wieder richtig ist.
(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Günter Ru- dolph (SPD) – Zurufe der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) und Horst Klee (CDU))
Ich weiß, dass Sie das nicht hören wollen, Herr Klee, aber ich erzähle es trotzdem weiterhin, weil es die Wahrheit ist. Es bleibt die Wahrheit, auch in den nächsten Jahren.
Wenn wir jetzt in die Ausschussberatung gehen und die Expertinnen und Experten anhören, werden wir diese Erkenntnisse mit in die Debatte einbringen, das darf ich Ihnen versprechen.
Für uns bleibt klar: Die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten hat in den letzten Jahren einen tiefen Graben hinterlassen; denn sie verstößt, wie bekannt, gegen die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Das Besoldungsrecht hat nach unserer Auffassung stets dem Tarifrecht zu folgen. Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten ist regelmäßig, also jährlich, an die tarifvertragliche Entwicklung anzupassen.
Für uns bleibt klar: Wir werden weiterhin genau darauf achten, dass die jetzt für dieses und das nächste Jahr vorgenommene weitestgehende Übernahme des Tarifergebnisses keine Eintagsfliege in den Wahlkampfjahren 2017 und 2018 bleibt.