Aus der Luft gegriffene Zahlen werden auch nicht besser, wenn die Opposition sich diese ungeprüft zu eigen macht.
Bei dieser Gelegenheit rate ich dem Deutschen Gewerkschaftsbund, seinen bereits für 2017 herausgegebenen sogenannten „Besoldungsreport“ zu aktualisieren, weil schon die Berechnungsbasis des DGB falsch ist. Sie ist irreführend und unseriös. Für drei Dienstherren, bei denen die Besoldungsanpassung für 2017 schon Ende des letzten Jahres feststand – darunter übrigens TdL-Mitglieder, die den TdL-Abschluss gar nicht in die Besoldung übernommen haben –, sind als Ausgangsbasis die Besoldungszahlen für das Jahr 2017 genommen worden.
Für die anderen 14 Dienstherren, die erst einmal die Tarifverhandlungen im Frühjahr 2017 abgewartet haben – darunter auch Hessen –, ist als Ausgangsbasis die Besoldungserhöhung des Vorjahres, also 2016, herangezogen worden. Eine periodengerechte und damit seriöse Vergleichbarkeit ist damit beim besten Willen nicht möglich.
Zulässig, seriös und konstruktiv ist nur ein Vergleich der Jahresbesoldung 2016 mit der von 2016 und der Jahresbe
soldung 2017 mit der von 2017. Unredlich ist der Vergleich der Jahresbesoldung in Hessen aus 2016 mit der in anderen Bundesländern aus dem Jahr 2017. Das will ich hier noch einmal deutlich machen. Es ist nicht in Ordnung, die Zahlen so zu vergleichen. Das kann man nicht machen. Dabei kommen schräge Ergebnisse heraus, die am Ende nicht richtig sind, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Das hat auch der Kollege Frömmrich angesprochen. Wir haben dafür gesorgt, dass im Tarif und auch bei der Besoldung ein Mindestbetrag von 75 € vorgesehen ist. Von diesem Mindestbetrag profitieren alle Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10. Dies gilt ganz überwiegend auch für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 11 und bis zur Hälfte der Stufenlaufzeit auch für die Besoldungsgruppe A 12. Das heißt, bis zu diesem Bereich liegt die Erhöhung über den 2,0 %, die wir ansonsten in den anderen Bereichen haben. Wir haben also durch den Sockelbetrag dafür gesorgt,
dass es bei den unteren Besoldungsgruppen zu einer größeren Erhöhung kommen wird als bei den höheren Besoldungsgruppen. Ich finde, unter sozialpolitischen Gesichtspunkten ist es nicht ganz redlich, sich über diese Besoldungserhöhung aufzuregen, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Schaus, das sind ausgerechnet die Besoldungsbeispiele, die uns immer wieder vorgehalten worden sind. Der mittlere feuerwehrtechnische Dienst in der Besoldungsgruppe A 7 beispielsweise hat durch die 75 € eine Erhöhung von rund 2,6 % erfahren. Der gehobene Dienst bei der Polizei in der Besoldungsgruppe A 9 hat durch den Mindestbetrag eine Erhöhung von 3,2 % erfahren. Die Grundschullehrkraft in der Besoldungsgruppe A 12 kommt auf ein Plus von 2,4 %.
Ich finde, dass man das nicht wegdiskutieren und nicht wegreden sollte, weil das letztlich nicht richtig ist. Wir haben mit diesem Besoldungsabschluss, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, eine ordentliche und gute Besoldung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes vorgesehen. Ich finde, das ist angemessen, weil sie eine gute Arbeit leisten. Ich finde, das kann man hier durchaus auch einmal positiv darstellen. Wir freuen uns jedenfalls für die Mitarbeiter des Landes. – Vielen Dank.
Herr Minister, ich habe dargestellt – und dabei bleibe ich –, dass sich das 1 % in den letzten beiden Jahren jährlich fortschreibt im Minus in der Besoldungstabelle und dass man das dann insgesamt betrachten muss. Dazu soll
Wenn Sie sich schon darauf beziehen, dass Sie das Tarifergebnis erstmals übernehmen, wie es die Gewerkschaften gefordert haben: Ich will Ihnen mithilfe des „Besoldungsreports“ für das Jahr 2017 des DGB genau das widerlegen, was Sie vorhin behauptet haben. Auf Seite 8 heißt es:
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes erwarten, dass das Tarifergebnis nun entsprechend dem Credo „Besoldung folgt Tarif“ auf die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen übertragen wird.
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben die Besoldung für 2017 bereits im Vorgriff festgelegt.
So erhöhen sich dort die Bezüge jeweils zum 1. Juni des Jahres, um 1,75 % (Mecklenburg-Vorpommern) bzw. 2,5 % (Niedersachsen). Die folgenden Grafiken
Das bedeutet: in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern unter Auslassung der Erhöhung. Herr Minister, es ist also falsch, was Sie behauptet haben, dass das in die Tabellen eingerechnet wurde.
(Beifall bei der LINKEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben es doch eben vorgetragen, Herr Schaus! – Weitere Zurufe von der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das war die erste Lesung. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Ausschuss. – Das ist die allgemeine Meinung hier im Hause. Dann ist das so beschlossen.
Die Fraktion DIE LINKE hat darum gebeten, über folgende Petitionen getrennt abzustimmen: Nr. 3097/19 und 3341/19. Soll über beide Petitionen getrennt abgestimmt werden?
Ich rufe auf zur Abstimmung über die Petition Nr. 3097/ 19. Wer stimmt zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Dann ist das mit Mehrheit so beschlossen.
Ich rufe auf zur Abstimmung über die Petition Nr. 3341/ 19. Wer stimmt zu? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die SPD. Dann ist das so beschlossen.
Wir stimmen nun über die verbleibenden Petitionen ab. Wer stimmt den Beschlussempfehlungen zu? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 33, Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses, Drucks. 19/4784 zu Drucks. 19/4528. Wer stimmt zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 34, Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses, Drucks. 19/4785 zu Drucks. 19/4707. Wer stimmt zu? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die FDP und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die SPD-Fraktion. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 35, Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses, Drucks. 19/4793 zu Drucks. 19/4665. Wer stimmt zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 36, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Drucks. 19/4799 zu Drucks. 19/4583. Wer stimmt zu? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? – SPD und DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 37, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Drucks. 19/4800 zu Drucks. 19/4654. Wer stimmt zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Die FDP. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 38, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Drucks. 19/4801 zu Drucks. 19/4708. Wer stimmt zu? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE
Tagesordnungspunkt 39, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Drucks. 19/4802 zu Drucks. 19/4723. Wer stimmt zu? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die FDP. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 41, Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucks. 19/4806 zu Drucks. 19/4563. Wer stimmt zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 42, Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucks. 19/4807 zu Drucks. 19/4721. Wer stimmt zu? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die SPD und die FDP. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.