auch nicht schönreden. Das ist so. Es ist immer ärgerlich, wenn Gelder, die für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, in Hessen nicht verbaut werden können, weil die Landesregierung nicht in der Lage ist, das umzusetzen.
Ich will gar nicht drum herumreden: Auch heute noch ist die Begeisterung in meiner Fraktion für diese Bundesfernstraßengesellschaft
Von Anfang an haben die Sozialdemokraten da, wo sie Verantwortung tragen, dafür gesorgt, dass auch zukünftig bei der Bundesfernstraßeninfrastruktur das Primat der Politik nicht infrage gestellt wird. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion sehr stark eingesetzt.
Für die SPD war immer klar, dass die Autobahnen und Bundesstraßen zu 100 % in öffentlicher Hand bleiben müssen. Bestrebungen wie von Bundesfinanzminister Schäuble, bis zu 49 % der Anteile der Bundesfernstraßen an private Investoren zu verkaufen, sind wir von Beginn an gemeinsam mit der Bundestagsfraktion entgegengetreten. Die SPD hat in der Bundesregierung und als Bundestagsfraktion Kurs gehalten und ihre Verantwortung wahrgenommen.
Es gibt zwei wesentliche Grundgesetzänderungen. Zu denen kam es heute. Sie schließen eine direkte und indirekte Beteiligung Dritter an der Gesellschaft aus. ÖPP-Vorhaben, die mehr als 100 km lang sind, werden ausgeschlossen.
Liebe Kollegin Wissler, falls Sie für Ihre Rede von Ihrer Bundestagsfraktion gebrieft worden sein sollten, dann würde mich das wundern. Ich glaube, sie haben gar nicht richtig begriffen, über was sie heute im Bundestag abgestimmt haben. Wenn es so sein sollte, dass Sie Ihre Informationen aus Berlin bezogen haben sollten,
kann ich Ihnen sagen: Das geht sehr an der Realität vorbei. – Selbst der Bundesrechnungshof kommt in seiner Einschätzung vom 24. Mai 2017 hinsichtlich der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft und der geplanten Grundgesetzänderung zu dem Ergebnis:
Der Änderungsantrag [zu den Änderungen im Grundgesetz] berücksichtigt in weiten Teilen die Anregungen des Bundesrechnungshofs zur Organisation der Infrastrukturgesellschaft. Danach muss das Parlament einem möglichen Rechtsformwechsel der Infrastrukturgesellschaft zustimmen.
Die Gewerkschaft ver.di gehörte von Beginn an zu den Kritikern. Jetzt begrüßt sie aber die getroffenen Vereinbarungen. Frau Kollegin Wissler, hören Sie genau zu: Zu Recht spricht sie davon, dass dem ursprünglichen Gesetzentwurf damit wesentliche Giftzähne gezogen worden seien. Insofern kann die SPD morgen im Bundesrat guten Gewissens zustimmen.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Ich habe eine Bitte an den Staatssekretär. Herr Kollege Lenders hat auf einen wichtigen Punkt hingewiesen. Die Beschäftigten bei Hessen Mobil sind verunsichert. Denn sie erfahren von dieser Landesregierung nicht, was mit ihnen passiert.
Ich finde, Sie haben heute die Schuldigkeit, dem Landtag darzulegen, was Sie mit dem Personal bei Hessen Mobil machen wollen und wie Sie die zukünftige Struktur bei Hessen Mobil auszugestalten gedenken. Das ist Ihre Pflicht und Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Wir wollen, dass Sie diese Verantwortung wahrnehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Wissler tat so, als sei alles hinsichtlich der Bundesfernstraßengesellschaft gestern und heute schnell entschieden worden. Das ist natürlich schon sehr lange in der Diskussion. Auch die Fragen, bei denen es letztendlich zu einer Lösung kam, waren schon lange in der Diskussion. Insofern ist das nichts, was irgendwie durchgepeitscht wird. Vielmehr ist das ein Thema, zu dem über viele Monate beraten wurde. Irgendwann muss man zu einer endgültigen Lösung kommen. Das ist im Bundestag gelungen und wird, wie ich meine, auch im Bundesrat gelingen.
Ich glaube, das ist für diejenigen ein Erfolg, die mit verhandelt haben. Ich möchte aus diesem Grund der Hessischen Landesregierung dafür gratulieren, dass sie die Verhandlungen zwischen Bund und Land so positiv geführt hat und dass es zum Abschluss gekommen ist. Das ist ein Erfolg für Deutschland. Das ist ein Erfolg für Hessen. Das ist ein Erfolg für die Infrastruktur in Deutschland. Dafür herzlichen Dank.
Frau Wissler hat sich sehr stark auf die ideologische Frage fokussiert, ob man bestimmte Fragestellungen dadurch lösen sollte, indem das in Staatseigentum oder in privater Hand ist. Wir sind da anderer Meinung. Wir sind der Meinung, dass man das vom Einzelfall abhängig machen muss.
Manchmal können private Beteiligungen oder private Finanzierungen sinnvoll sein. Das hängt auch von dem Zinsniveau und den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Wir sind da nicht wie Sie ideologisch festgelegt.
Ich glaube, das Ergebnis, das jetzt herbeigeführt wurde, ist ein gutes. Das hat letztendlich auch zu dieser breiten Zustimmung geführt. Dabei wurden die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt. Herr Kollege Frankenberger hat eben schon darauf hingewiesen, das ver.di dem so zugestimmt hat. Daran können Sie das auch erkennen. Ich weiß nicht, ob Sie von den LINKEN das überhaupt mitbekommen haben. Aber heute wurde Ihnen das auf jeden Fall mitgeteilt. Ich glaube, dass insoweit die Interessen und die Bedenken, die es dort gab, mit berücksichtigt wurden.
Wir werden hinsichtlich der Infrastruktur in den nächsten Jahren ganz erhebliche Herausforderungen haben. Wenn die Frage auftritt, ob bestimmte Kompetenzen, die jetzt bei den Ländern sind, zum Bund gehen sollen, dann ist es natürlich das Recht der Länder, zunächst einmal zu betonen, dass es durchaus sinnvoll ist, diese Kompetenzen auch weiterhin bei den Ländern zu halten. Allerdings muss man sehen, dass wir bei diesem Thema nicht nur die Frage der Länderkompetenz hatten, sondern es gab da immer die beiden Zuständigkeiten. Der Bund hat den grundlegenden Bundesverkehrswegeplan gemacht. Der Bund hat dafür die Mittel bereitgestellt. Die Länder waren dann eher beim Vollzug tätig.
Im Rahmen der Föderalismusreform waren wir in der Vergangenheit schon öfter in diesem Sinne unterwegs. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man Aufgaben schneller und effizienter lösen kann, wenn nur eine Ebene unseres staatlichen Aufbaus dafür zuständig ist. Deswegen ist es nachvollziehbar, dass man sich jetzt auf diese Lösung geeinigt hat, auch wenn die Länder nicht von sich aus diese Idee vorgetragen haben. Vielmehr ist das natürlich das Ergebnis einer Einigung. Die Länder haben andere Themen, die für sie noch wichtiger waren, gegenüber dem Bund durchsetzen können. So ist das nun einmal, wenn man sich auf eine Lösung einigt.
Ich meine, dass es alles in allem ein gutes Ergebnis ist, das hier erzielt wurde. Es dient der Entwicklung der Infrastruktur in unserem Land. Es ermöglicht insbesondere bei der Vergabe nach wie vor eine Einbindung privater Projekte oder kombinierte Projekte zwischen öffentlicher Hand und Privaten. Ich glaube, auch das ist sinnvoll, weil es nicht ideologisch ist, sondern an dem festgemacht werden kann, was tatsächlich benötigt wird.
Meine Damen und Herren, alles in allem kann ich feststellen, dass ein sinnvoller Kompromiss gelungen ist und dass wir uns als Regierungskoalition selbstverständlich im weiteren Fortgang sehr stark mit den Rechten und den Möglichkeiten der Beschäftigten auseinandersetzen werden. Wir werden natürlich hinter ihnen stehen. Denn sie leisten eine hervorragende Arbeit für Hessen, auch wenn sie es dann für eine Bundesfernstraßengesellschaft tun werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir ziehen hier eine Debatte nach, die im Bund mittlerweile seit vielen Monaten geführt wird. Auch hier ist ein breites Meinungsspektrum vorhanden, was angesichts des zugrunde liegenden Sachverhalts nicht ungewöhnlich ist. Es gibt an dieser Stelle viel zu diskutieren. Hier wird heute insbesondere auf den Aspekt der Privatisierung abgestellt.
Ich möchte einmal kurz nachziehen, was in den letzten Monaten passiert ist, um dann zu dem Punkt zu kommen, der für die Landesregierung mit Abstand am wichtigsten ist: Das sind die Zukunft und die Interessen der Beschäftigten von Hessen Mobil.
Im Oktober 2016 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern ein Gesamtpaket zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems gepackt. Das ist wichtig. Da sind viele verschiedene Aspekte eingeflossen. Dort wurde unter anderem auch beschlossen, dass die Auftragsverwaltung für Autobahnen zukünftig von den Ländern auf den Bund übertragen werden soll.
Ich mache daraus kein Geheimnis, und wir haben das auch innerhalb der Länderverkehrsministerien nie gemacht: Diese Entscheidung haben wir uns von der Verkehrsseite her so nicht gewünscht. Wir sind stolz auf das, was Hessen Mobil in den letzten Jahren getan hat. Wir haben eine hervorragende Straßenbauverwaltung. Die integrative Bearbeitung von Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist richtig. Sie ist hier in den letzten Jahren erfolgreich praktiziert worden. Das ist ein Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hessen Mobil. Dort haben wir auch im Ländervergleich sehr gute Ergebnisse erzielt.
Dennoch ist ein Gesamtpaket gepackt worden. In der Gesamtabwägung ist es richtig, dem Paket in dieser Form zuzustimmen, weil viele andere Aspekte dort noch einmal zum Ausdruck gebracht wurden, die wichtig für das Land Hessen sind. Insofern stehen wir auch in der Verantwortung der gesamten Landesregierung.
Die ersten Referentenentwürfe für die notwendige Grundgesetzänderung und ein umfangreiches Begleitgesetz kamen schon ca. vier Wochen später – im November 2016 – auf den Tisch. Ich muss auch dazu sehr deutlich sagen: Die ersten Referentenentwürfe waren absolut inakzeptabel. Sie enthielten eine Vielzahl von Regelungen, die die Mitwirkungsrechte der Länder, aber auch der Beschäftigten massiv beeinträchtigt hätten. Das gilt insbesondere für die Regelung zum Übergang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es war hier praktisch kein Mitspracherecht der Länder vorgesehen. Das ist vor dem Hintergrund, dass wir eine Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben, die jetzt noch bei uns beschäftigt sind, nicht akzeptabel. Das war auch der eigentliche Grund, warum sich am 8. Dezember 2016 die Regierungschefs der Länder – die Ministerpräsidenten – noch einmal mit der Bundeskanzlerin zusammengesetzt und verständigt haben. Dabei haben sie noch einmal weitgehende und allgemeine, zunächst noch abstrakte Festlegungen getroffen. Dort wurde festgelegt, dass den betroffenen Beschäftigten hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort umfassende Garantien
zugestanden werden. Es wurde am Ende ein sozial verträglicher Übergang zugesagt. Wir sind dabei, diese Zusage jetzt auch zu kontrollieren und einzuhalten.
Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten wird es bei dieser Gesamtoperation definitiv nicht geben.
Das war aber in den ersten Referentenentwürfen so vorgesehen. Daher war das ein Ergebnis gegen den Willen der Beschäftigten. In der Verwaltung gilt der Grundsatz: Die Beschäftigten folgen den Aufgaben. Das ist nicht unüblich. Der Bund hatte genau das so vor. Deswegen war es gut, dass sich alle Länder gemeinsam, auch mit Unterstützung aus dem parlamentarischen Raum und insbesondere von den Gewerkschaften, eingebracht haben. – Wir haben das gemeinsam gut verhindert.
Die Ergebnisse dieser Besprechung wurden bereits am 14. Dezember letzten Jahres in das Bundeskabinett eingebracht. Es folgte ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren. Die Länderstaatssekretäre haben sich mehrfach getroffen. Sie haben sich gemeinsam auf eine Linie verständigt und in Form von 45 Änderungsanträgen sehr konkrete Änderungen vorgeschlagen. Insbesondere ging es dabei um den einvernehmlichen Übergang der Bediensteten und den Ausschluss der materiellen Privatisierung. Wir haben das in den ersten Entwürfen nicht erkennen können. Es hat sich wohl auch im weiteren Verlauf der Bundestagsberatungen gezeigt, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf bestand.