Protokoll der Sitzung vom 20.05.2014

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie es mir schon nicht glauben – ich bin ja der Jurist, Sie sind der Pädagoge, Herr Degen –, glauben Sie es doch wenigstens den Profis vom Philologenverband,

(Lachen des Abg. Timon Gremmels (SPD))

die es nämlich so umgetrieben hat, dass sie noch nach der Anhörung einen extra Brief geschrieben haben, um darzulegen, dass das nicht geht. Wenn die Gymnasiallehrerinnen und -lehrer Ihnen mitteilen, dass es nicht geht, sollten wir darüber vielleicht auch sehr ernsthaft nachdenken.

(Beifall bei der CDU)

Der zweite Vorschlag besagt, man solle die G-8-Schülerinnen und -Schüler doch einfach springen lassen. Nun, Springen war schon immer möglich, das ist nichts Neues. Das gab es übrigens auch schon für die kooperativen Gesamtschulen, als die zu G 9 zurückkehren konnten. Das hat den VGH in seinem Beschluss von 2009 aber auch nicht beeindruckt.

Das wird auch klar, wenn man sich einmal die Voraussetzungen für das Springen vor Augen führt: Springen ist für Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen über einen längeren Zeitraum über die ihrer Mitschülerinnen und -schüler hinausragen – so steht es im Schulgesetz – und die dadurch in ihrer Lernentwicklung gefördert werden sollen. Einfach ausgedrückt ist Springen für Schülerinnen und Schüler, die ohne Springen unterfordert wären. Das ist also eine individuelle Entscheidung, die wirklich nur für besondere Hochleister gedacht ist. Das kann man nicht mit dem normalen G 8 vergleichen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sieht man auch, ohne vertieft in die Pädagogik einzusteigen, mit einem einfachen Blick auf die Stundentafel. Man kann in der Mittelstufe springen. Sie müssen in G 8 bis zum Ende der Sekundarstufe I insgesamt 165 Wochenstunden absolviert haben, in G 9 sind es mit 179 Stunden 14 mehr. Wenn Sie jetzt aus G 9 heraus springen, kommen Sie in der fünfjährigen Mittelstufe am Ende nur auf 149 Stunden. Sie müssen also 30 Wochenstunden aufholen, das ist ein komplettes Schuljahr – das ist mit einem regulären G-8-Durchlauf mit durchschnittlich 33 Wochenstunden pro Schuljahr nicht zu vergleichen.

Die zweite Möglichkeit, offensichtlich die favorisierte: Sie springen in der gymnasialen Oberstufe, also typischerweise über die Einführungsphase weg. Dann wird es noch verrückter; denn dazu muss man wissen, dass es eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Sekundarstufe II gibt – das kann man ja alles nicht so einfach ändern –, die

bis zum Abitur 265 Wochenstunden vorsieht. Bei einer sechsjährigen Mittelstufe mit dem Schnitt von 30 Wochenstunden bleiben 85 Wochenstunden für die gymnasiale Oberstufe übrig. Wenn Sie das in zwei Jahren absolvieren sollen, sind das 42 bzw. 43 Wochenstunden pro Jahr, und das in der Qualifikationsphase für das Abitur. – Meine Damen und Herren, das ist völlig absurd. Das kann man ja individuell im Falle eines Hochleisters und freiwillig machen, aber der Gedanke, dies zwangsweise von oben als Ersatz für einen regulären G-8-Durchlauf verordnen zu können, und dass dies vor irgendeinem Verwaltungsgericht dieses Landes unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes Bestand haben könnte, ist einfach nur abenteuerlich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sehen die Niedersachsen übrigens auch nicht anders. Dort hält sich das Kultusministerium zwar sehr zurück und bedeckt. Wir haben das einmal recherchiert: Auf ihrer Homepage drücken sie sich sehr wolkig aus. Aber da gibt es eine Expertenrunde, das vom Kultusministerium beauftragte Dialogforum „Gymnasien gemeinsam stärken“. Diese Gruppe hat einen Abschlussbericht erstattet. Darin steht sinngemäß: Ja, die Verkürzung auf zwölf Jahre bis zum Abitur ist hinzukriegen, wenn man die Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Schuljahr mit zusätzlichen Pflichtstunden versieht und nach einer gesonderten Stundentafel unterrichtet. – Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als unser Splitting-Modell, das wir gerade im Schulversuch haben und das eine erkleckliche Zahl von Schulen auch für die Mitnahme ihrer laufenden Jahrgänge – nach den letzten Meldungen 36 – wählen will. Das haben wir also schon in Hessen. Es gibt nichts Neues unter der Sonne.

Deswegen lautet die Quintessenz: Wir haben alle Vorschläge geprüft. Wir haben sie wirklich alle geprüft. Wir haben alles eingebaut, was möglich war. Alles andere sind Nebelkerzen, Pseudoalternativen, die vielleicht auf den

ersten Blick verlockend klingen – ich kann das verstehen –, sich aber beim näheren Hinschauen als reine Seifenblasen erweisen.

Ich wünschte selbst, wir hätten noch eine andere Alternative gefunden. Ja, das stimmt: Ich wünschte, wir hätten noch eine andere Alternative finden können, mit der wir dem Wunsch von noch mehr Eltern und Schülerinnen und Schülern gerecht werden könnten. Aber – das haben sowohl die Anhörung als auch die heutige Debatte gezeigt – es gibt keine vernünftige Alternative zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Debatte.

Der Kollege Degen hat die dritte Lesung beantragt. Ich stelle fest, dass wir den Gesetzentwurf in zweiter Lesung behandelt haben und zur Vorbereitung der dritten Lesung dem zuständigen Ausschuss überweisen. – Das trifft das allgemeine Wohlwollen des Hauses.

Wir sind damit am Ende der Plenarsitzung. Wenn es Ihnen gefallen hat, kommen Sie morgen früh wieder – wenn nicht, bin ich ebenfalls dankbar. Um 9 Uhr geht es weiter. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Glück auf, alles Gute. Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluss: 19:15 Uhr)