Protokoll der Sitzung vom 28.06.2017

Bei diesen Mehreinnahmen und bei diesem wichtigen Thema hätten wir uns einen anderen Umgang gewünscht. Herr Grüttner, Sie sind doch sonst auch kreativ.

(Zuruf: Dann sind Sie jetzt doch bei der Landesre- gierung, Herr Rock!)

Ich sehe das objektiv. Objektiv bedeutet an dieser Stelle Handlungsbedarf. – Es wäre die Frage, ob man das nicht noch runterbrechen kann. Müsste nicht jedes Jugendamt in den Landkreisen eine Ombudsstelle haben? Sie sind näher dran. Da lasse ich gerne mit mir reden. Das wird auch ein Thema sein, das wir im Ausschuss, wenn es in die Ausschüsse geht, detailliert besprechen können.

Natürlich könnte bei dem Thema Teilhabe viel mehr passieren.

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Aber ich kenne jetzt auch nicht den goldenen Weg oder habe nicht die goldene Idee, wie man das verwirklicht. Da bin ich an dieser Stelle auch offen für jeden konstruktiven Vorschlag.

Liebe Linkspartei, Sie haben heute der Debatte keinen Dienst erwiesen. Sie haben vielleicht klargemacht, dass die meisten Fraktionen das Thema ernst nehmen, und Sie versuchen, es zu ideologisieren. Wenn Sie wirklich etwas für die Kinder in unserem Land erreichen wollen, suchen Sie den Konsens, suchen Sie die Gemeinsamkeiten, und bringen Sie uns mit den Gemeinsamkeiten weiter voran. Diese Debatten schaden den Kinderrechten in unserem Land. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Bocklet für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Vorbereitung dieses Setzpunktes und unseres Antrags habe ich mich gefragt – diese Frage möchte ich Ihnen gern weitergeben, und ich würde vielleicht einmal darum bitten, dass Sie sich an dieser Fragestellung einmal beteiligen –: Was glauben Sie eigentlich, wie lange das Recht auf gewaltfreie Erziehung in der Bundesrepublik schon gesetzlich verankert ist? – Das ist eine kleine Denksportaufgabe. Ich gebe offen zu, dass ich überrascht war. Ich war wirklich überrascht, als ich gelesen habe, dass das im November des Jahres 2000 war. Im November 2000 wurde auf Bundesebene das Recht auf gewaltfreie Erziehung, also die Ächtung von Gewalt in der Erziehung, überhaupt erst gesetzlich verankert.

Warum sage ich das? – Weil ich es überraschend finde, dass es bis zum Jahr 2000 gedauert hat, bis eine Gesellschaft diese Haltung eingenommen hat – eine Gesellschaft, die sich dann ja auch im Parlament mit ihrer Haltung widerspiegelt, und diese Haltung im Parlament findet dann auch irgendwann einmal eine gesetzliche Mehrheit. Das ist ein Abbild einer Haltung. Es erschreckt mich schon, wenn ich darüber nachdenke, dass es bis zum Jahr 2000 möglich war, Gewalt in der Erziehung gegenüber Kindern anzuwenden.

Warum erwähne ich das wiederum? – Weil ich glaube, dass die Frage der Durchsetzung von Kinderrechten eine fundamentale Frage nach der Haltung der Erwachsenengesellschaft ist, der Gesellschaft in all ihren Bereichen. Ich glaube, wenn die Gesellschaft, die Lehrer, die Erzieher, die Eltern und die Institutionen, die Kindern begegnen, nicht die Haltung haben, dass Kinder eigene Subjekte sind und eigene Rechte haben und dass diese zu schützen und zu achten sind, dann wird es auch nie dazu kommen, dass diese Kinderrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert worden sind, tatsächlich umgesetzt werden.

Ich glaube, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland natürlich mit großem Abstand vor vielen anderen Ländern stehen und dass wir weiß Gott kein Entwicklungsland beim Thema Kinderrechte sind. Aber ich würde gern nochmals dafür werben, dass auch unsere Gesellschaft noch große Defizite in ihrer Haltung zu diesen Fragen zu beheben hat.

Wenn Sie heute Schülerinnen und Schüler fragen – und es gibt Befragungen, unter anderem auch von der neuen Kinderrechtsbeauftragten Katharina Gerarts –, wie sie eigentlich die Mitbestimmung und die Kinderrechte in Schulen empfinden, dann bekommen Sie da sehr erschreckende Antworten.

Ich will damit sagen, dass, wenn Kinder in ihrem Lebensalltag, in der Schule, im Kindergarten oder in der weiterführenden Schule, diese Wertschätzung, diesen Respekt und die demokratischen Spielregeln wenig erfahren, wir uns dann nicht wundern sollten, wenn sie natürlich dann, wenn sie erwachsen werden, nicht per se und per Genetik schon Demokraten sind.

Deswegen ist es von unglaublich großer Bedeutung, dass Kinder schon ganz früh lernen, dass man ihnen mit Werten und Respekt und Wertschätzung und demokratischen Spielregeln gegenübertritt und ihnen diese auch einräumt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich glaube, dass wir in diesen Bereichen sehr großen Nachholbedarf haben. Das meine ich parteiübergreifend. Ich meine, dass wir in allen Parteien Menschen haben, die das so einschätzen, dass das dringend notwendig ist. Aber in allen Parteien wird oftmals auch noch gedacht: Na ja, ist das noch ein Thema? – So geht es mir mit vielen Institutionen und auch mit Schulen, die sagen: Das ist doch heute kein Thema mehr. Oder Erzieherinnen und Erzieher sagen: Das ist doch heute so normal. – Nein, das ist es nicht. Ich erlebe es immer noch.

Ich habe einen Sohn, der 13 Jahre alt ist. Wenn er mir von sich oder anderen erzählt, was sie in der Schule erleben, zeigt sich, dass das noch ein langer Weg ist. Das ist aber keine Schuldzuweisung und kein Vorwurf, sondern das ist ein Punkt, an dem wir diese Haltung noch weiter verstärken müssen.

Dieser Punkt hat uns zu der Frage geführt: Was kann die Hessische Landesregierung bei der Verbesserung einer Lobbyarbeit für Kinderrechte und bei der Verbesserung der Haltung eines jeden Einzelnen, der mit Kindern zu tun hat, tun?

Da ist dieser Beschluss der Hessischen Landesregierung von enormer Bedeutung, jetzt eine Kinderrechtsbeauftragte einzusetzen, die all diese Themen bearbeiten wird und die den Kinderrechten noch zu mehr Lobby und mehr Rückenwind verhelfen soll. Da wird die Bedeutung an diesem

Punkt noch einmal klar. Wir brauchen so eine Person, die eine Ausstrahlungskraft besitzt, die Lobbyarbeit machen will, die vernetzen will, die das Thema auf die Tagesordnung setzen und in das Bewusstsein vieler bringen will. Das ist ein richtig wichtiger Beschluss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Trotzdem ist es auch richtig – ich glaube, Herr Kollege Merz hat das angesprochen –: Kinder sind überall. Oder, andersherum ausgedrückt: Es ist ein Querschnittsthema. Es sind die Mühen, auf all den Ebenen, überall dort, wo Kinder sind, die Kinderrechte durchzudeklinieren. Da ist es richtig: Die Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Da ist es genauso notwendig, dass das Land Hessen begonnen hat – lassen Sie mich dieses Beispiel bringen –, eine flächendeckende Infrastruktur für die Beratung von Opfern von Gewalt an Kindern aufzubauen. Dort finden sie in der Fläche Ansprechpartner. Sicherlich kann man darüber reden, dass das noch mehr werden muss. Aber es ist zum ersten Mal gelungen, flächendeckende Angebote im Sozialbudget zu installieren. Das ist ein guter Schritt. Denn dann merken Kinder, sie haben in der Not Ansprechpartner. Das stärkt ihre Rechte. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung endet natürlich an solchen Punkten, an denen es keine Fluchtmöglichkeiten gibt. Aber es gibt sie in solchen Situationen.

Es ist auch ein Querschnittsthema beim Recht auf Lernen. Ich glaube, niemand in diesem Saal wird behaupten, dass Kinder von Bildung ausgeschlossen sind. Aber es bleibt ein Querschnitts- und Dauerauftrag, danach zu sehen, dass tatsächlich Kinder, deren Eltern einen geringeren Bildungsstatus haben, genauso die besten Abschlüsse machen können.

Zum Recht auf Mitbestimmung haben wir auch schon in unserem Antrag gesagt: Wir haben umfangreiche Punkte der Mitbestimmung und der Partizipation. Das ist ein weiterer Punkt. Wir machen unglaublich viel, um zu signalisieren, dass wir es ernst meinen und das nicht nur eine Spielwiese ist, sondern wir wollen, dass die Kinder früh mitbekommen, dass sie Rechte haben. Und wenn sie sich engagieren, werden diese Rechte auch umgesetzt. Wir wollen sie früh zu Demokratinnen und Demokraten erziehen.

Es ist schon gesagt worden: Mit dem Aktionsprogramm „Gemeinsam Zukunft gestalten“ werden Partizipationsprojekte in ganz Hessen mit insgesamt 1,1 Millionen € gefördert, um eine stärkere Teilhabe von Jugendlichen am demokratischen Leben zu ermöglichen.

Bei dem Recht auf Unversehrtheit habe ich es angesprochen, dass der Schutz vor Missbrauch mit den im Sozialbudget verankerten Beratungsstellen einen Rückenwind erfahren hat. Wir wenden dafür 1 Million € auf.

Aber Schulen sind auch wesentliche Orte des Lernens. Hier werden erste demokratische Erfahrungen gesammelt, wie ich schon erwähnte. Ich möchte hier noch einmal sagen, dass wir mit dem neuen Landesaktionsplan und dem neuen Programm des Kultusministeriums „Schule gegen sexuelle Gewalt“ noch ein weiteres Feld bearbeiten. Es ist nicht so, dass in Schulen besonders viele sexuelle Übergriffe stattfinden, sondern in Schulen fällt es vor allem auf, dass die Kinder und Jugendlichen verändert sind, sodass die Lehrer es dort merken und dort auch in der Erziehung

darauf achten können, den Kindern und Jugendlichen den Rücken zu stärken.

Diese Beispiele zeigen – ob bei der Mitbestimmung, dem Recht auf Unversehrtheit, dem Bildungs- und Erziehungsplan beim Thema Bildung –, dass all das ein mühsames Geschäft ist. Das ist nicht ein großes Programm, mit dem das Problem gelöst ist, sondern es ist tatsächlich ein langer Weg, auf dem wir täglich dafür arbeiten müssen, dass viele Kinderrechte im Querschnitt verbessert werden.

Ich glaube, dass es uns damit tatsächlich gelingt, in den vielen kleinen Handlungsfeldern Verbesserungen zu erreichen, aber ich bin auch nach wie vor der festen Überzeugung, dass es entscheidend sein muss, dass wir die Haltung vieler Menschen in diesem Land noch ändern müssen, dass es sich nicht um Gedöns handelt, sondern dass es eine fundamentale Voraussetzung ist, dass wir auch zukünftig eine gesunde Demokratie und eine gesunde Gesellschaft erhalten. Denn die Kinder, die heute Kinder sind, sind die Träger der Demokratie und unserer Gesellschaft in der Zukunft.

Mit unserem Paket von kleinteiligen Maßnahmen und mit dieser neuen Landesbeauftragten Dr. Katharina Gerarts sind wir sowohl im Kleinteiligen wie auch in der Frage der Schaffung von Haltung und der Lobbyarbeit gut aufgestellt. Ich glaube, das ist ein guter Tag für Hessen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Staatsminister Grüttner.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Jahr jährt sich die Ratifikation der Konvention über die Rechte des Kindes in Deutschland zum 25. Mal. Sie ist im Jahr 1992 in Deutschland in Kraft getreten. Ich sage das ganz bewusst am Anfang, um zu verdeutlichen, dass man zum Teil in dieser Debatte den Eindruck gehabt hat, man würde bei dieser Fragestellung bei null anfangen, und es wäre überhaupt nichts geschehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht der Fall, sondern es ist eine ganze Reihe von Punkten geschehen. Ich werde auch darauf eingehen und einzelne Punkte insbesondere aus dem Antrag noch einmal einer genaueren Exegese unterziehen.

(Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich damit anfangen, wenn es um die Kinderrechte geht, dass es an dieser Stelle für mich zuerst einmal nicht entscheidend ist, ob so etwas im Grundgesetz oder in der Hessischen Verfassung steht. Für mich sind solche Bestrebungen momentan eher ein Stück weit symbolischer Natur. Für mich kommt es darauf an, dass die praktische Arbeit für Kinder und Familien einen richtigen und einen entscheidenden Stellenwert in unserem Land und in unserer Arbeit hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Daran will ich mich gerne messen lassen. Natürlich ist die Berufung einer Beauftragten für Kinderrechte schon ein ganz wesentlicher Beitrag, und sie zeigt auch den hohen Stellenwert, den das Thema Rechte von Kindern für die Landesregierung einnimmt. Mit Frau Dr. Gerarts ist eine Person berufen worden, die hier im Hessischen Landtag und bei den Abgeordneten, denke ich, bekannt ist. Sie wird zentrale Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche in Hessen für Anfragen und Anliegen rund um das Thema Kinder- und Jugendrechte sein. So wollen wir auch Kinderrechte in Hessen noch bekannter machen. Bestehende und geplante Aktivitäten der Landesregierung werden auf diese Weise besser sichtbar.

Die Beauftragte kann Initiativen auf der Ebene der Kommunen oder der freien Träger zusätzliche Impulse geben und eine landesweite Vernetzung anregen. Das sage ich an dieser Stelle ganz bewusst: Mit dieser Berufung wird die Arbeit, Kinderrechte in Hessen mehr in das öffentliche Bewusstsein zu setzen und Initiativen zu ergreifen, gestärkt. Es ist nicht der Anfang von Initiativen, sondern es ist ein weiterer Schritt.

An dem Punkt ist schlicht und einfach auch die Frage zu beantworten: Ehrenamtlichkeit oder Hauptberuflichkeit? Das haben wir uns sehr wohl überlegt. Aber wir haben eine ganze Abteilung mit unterschiedlichen Referaten innerhalb des Sozialministeriums, die sich mit dieser Thematik befassen. Von der Jugendpolitik über die Inhalte im Bereich der Kinderbetreuung, über die Fragestellung, wie wir mit Familien in all ihren Facetten umgehen – immer spielt das Thema Kinderrechte eine entscheidende und mitentscheidende Rolle in diesen Aktivitäten. Insofern ist es eine Stärkung.

Es wäre falsch, noch ein zusätzliches Referat in diesem Ministerium einzurichten. Genau das wollten wir nicht. Wir wollten auch ein Stück weit Unabhängigkeit von dem Sozialministerium oder der Landesregierung im Sinne von Personalunabhängigkeit erzeugen, damit man in einer anderen Art und Weise die Rechte von Kindern auch gegenüber der Landesregierung vertreten kann – und meinetwegen auch gegenüber den sie tragenden Fraktionen in einer Debatte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das ist ein Unterschied gegenüber einer Hauptberuflichkeit innerhalb des Sozialministeriums. Dass auch ein Unterschied zur Antidiskriminierungsstelle besteht, versteht sich von selbst, weil das Thema Kinderrechte kein neues Thema ist, sondern schon seit langer Zeit auf unserer Agenda ist.

(Lachen des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Insofern unterscheidet sich das Aufgabenprofil einer Kinderrechtsbeauftragten ganz bewusst von demjenigen der ombudsschaftlichen Initiativen; denn die Beauftragte soll eine öffentlich sichtbare Lobby- und Netzwerkarbeiterin für Kinder- und Jugendrechte sein – nicht über Rechtsberatung, Rechtsbeistand oder Mediation. Da sind wir auch bei der Frage der finanziellen Unterstützung der bisherigen Ombudsstelle.

Das Konzept dieser Ombudsstelle hat in der Form, wie es momentan umgesetzt wird, nicht in der gesamten Jugendhilfelandschaft in Hessen eine Befürwortung gefunden. Die Jugendhilfe ist aber auf eine partnerschaftliche Zusammen

arbeit der einzelnen Träger – seien sie öffentlich oder frei – ausgerichtet.

Alle Diskussionen im Landesjugendhilfeausschuss, die ich dazu geführt habe, oder auch mit den Trägern der Ombudsstelle haben gezeigt, dass man sich in Sachen Rechtsbeistand, in der Fragestellung, wie man zwischen Eltern und Kindern in dem Verhältnis zu Jugendämtern vermitteln oder ihnen unterstützend zur Seite stehen kann, schon ein Stück gewandelt hat. Das finde ich ausgesprochen gut und ausgesprochen wichtig.