Alle Diskussionen im Landesjugendhilfeausschuss, die ich dazu geführt habe, oder auch mit den Trägern der Ombudsstelle haben gezeigt, dass man sich in Sachen Rechtsbeistand, in der Fragestellung, wie man zwischen Eltern und Kindern in dem Verhältnis zu Jugendämtern vermitteln oder ihnen unterstützend zur Seite stehen kann, schon ein Stück gewandelt hat. Das finde ich ausgesprochen gut und ausgesprochen wichtig.
Ich finde, die zwei Jahre, die die „Aktion Mensch“ sich jetzt noch einmal bereit erklärt hat, diese Ombudsstelle weiter zu finanzieren, können auch genutzt werden, diesen Konsens zu erzielen, und zwar den Konsens in der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Da muss nicht alles vollkommen in Übereinstimmung mit der kommunalen Ebene sein – das weiß ich auch –; denn da würden wir zu gar nichts mehr kommen, wenn wir ausschließlich in einem Einverständnis mit der kommunalen Ebene etwas machen müssten.
Aber in der inhaltlichen Ausrichtung hat die Ombudsstelle durchaus noch einen weiteren Entwicklungsbedarf, und wenn die Zeit genutzt wird, kann das ergänzend zu den Fragestellungen einer Beauftragten eine sinnvolle Verstärkung dieses Themas sein. Lassen wir uns die Zeit, genau an dieser Stelle weiter zu diskutieren und dieses auch entsprechend zu machen. Insofern ist die Fragestellung, wenn es um die Förderung und Finanzierung der Ombudsstelle geht, ein Punkt, der nicht aus den Augen verloren ist, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht infrage kommt.
Zu dem Antrag – ich will nur ein paar Punkte aufführen, damit man das weiß –: flächendeckender Ausbau von Fachberatungseinrichtungen gegen sexuellen Missbrauch. Vollkommen klar ist, Kinder und Jugendliche, die Gewalt erleben, leiden ihr ganzes Leben lang darunter. Insofern ist es unsere Verantwortung, bei diesem Thema wirklich nicht wegzuschauen, sondern Missstände aufzuzeigen, Maßnahmen zur Vorbeugung zu ergreifen und auch öffentlich aufzuklären.
Wir haben in dieser Legislaturperiode für den Aufgabenbereich „Schutz vor Gewalt“ eine Reihe von finanziellen Aufstockungen vorgenommen. Die Kommunen bekommen mehr Mittel. Es sind unterschiedliche Ansätze: Für Fragestellungen von Interventionsstellen über Frauenberatung, Schuldnerberatung, Notrufe, Schutzambulanzen haben wir die Mittel insgesamt von rund 13,8 Millionen € jährlicher Förderung auf 19,2 Millionen € erhöht.
Demzufolge stellt die Hessische Landesregierung auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers seit 2015 den Kommunen jedes Jahr rund 5,4 Millionen € zusätzlich für diese Aufgaben zur Verfügung. Das ist eine Steigerung um 40 %. Wenn das nicht auch ein deutliches Zeichen einer Schwerpunktsetzung ist, weiß ich nicht, was man da sonst noch zeigen kann.
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen wurde im Sozialministerium eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die die Maßnahmen und Aktivitäten der Landesressorts in diesem Bereich bündelt. Auch hier stehen für die Umsetzung im Jahr rund 780.000 € zur Verfügung.
Wenn es um die Frage des Rechts auf Bildung geht: Ich will die Diskussion nicht noch einmal darüber führen, was wir mit dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren, mit der Weiterentwicklung in diesem Bereich und mit den sehr stark geförderten Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher alles auf den Weg gebracht haben. Wenn man heute sieht, wie viele Kindertagesstätten auf der Grundlage des BEP arbeiten, dann ist das ein ganz entscheidender Punkt, denke ich. Wir haben seit Einführung für rund 45.000 Fachkräfte in diesem Bereich Fortbildungen finanziert und gefördert. Hier sieht man: Auch vor Ort in den Kindertagesstätten, in den einzelnen Bereichen ist dieses Thema angekommen, und das ist gut so. Das werden wir auch weiterhin ausbauen.
Dazu gehören Sprachförderung und vieles andere. Herr Kollege Bocklet hat schon bei der Frage der Mitbestimmung auf die Aktionsprogramme zur Partizipation hingewiesen, die wir in der außerschulischen Jugendbildung machen, bis hin zu dem hessischen Partizipationspreis „Jugend gestaltet Zukunft“. Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass wir in den unterschiedlichsten Bereichen die Mitwirkung und Mitbestimmung zu ermöglichen versuchen.
Wir waren als Land Hessen, was die Partizipation in Jugendhilfeeinrichtungen anbelangt, schon lange vor dem Bundeskinderschutzgesetz bundesweit ein Vorreiter auf diesem Feld.
Seit den Achtzigerjahren werden Jahrestagungen mit Jugendlichen und Fachkräften durchgeführt, auf denen ein Landesheimrat als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen gewählt wird. Seit mehr als 20 Jahren besteht auch eine Landesarbeitsgemeinschaft der Heimratsberater, in dem sich die pädagogischen Fachkräfte engagieren.
Meine Damen und Herren, allein an diesen wenigen Beispielen ist deutlich geworden, denke ich, dass die Hessische Landesregierung in den von Ihnen genannten Handlungsfeldern bereits umfassend und erfolgreich tätig ist. Nicht erstaunlich ist jedoch, dass manche konkrete Ausgestaltung von Ihren Zielvorstellungen abweicht.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner. – Es gibt noch eine weitere Wortmeldung vom Kollegen Merz von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn wir schon über Kinder- und Jugendrechte reden, dann sollten wir die Gelegenheit wahrnehmen, es vertieft zu tun. Ich möchte zu drei Punkten etwas sagen, die Minister Grüttner
angesprochen hat, und ich möchte noch einmal die Punkte Schutz von Kindern auf der Flucht und Partizipation von Kindern und Jugendlichen ansprechen.
Erstens. Herr Minister, es gäbe natürlich eine Variante zwischen einer ehrenamtlichen Beauftragten und einer weiteren Abteilung in Ihrem Ministerium. Das wäre z. B. eine durchaus hauptamtliche Ombudsperson auf der Ebene der Staatskanzlei, wenn wir über ein Querschnittsthema reden. Ich will darüber nicht vertieft reden, aber ich will sagen: Die Alternative, die Sie hingestellt haben, lasse ich nicht unkommentiert.
Aber wir werden dieser Struktur jetzt eine Chance geben. Ich habe das gesagt, und wir werden das Gespräch mit Frau Dr. Gerarts über ihre zukünftige Aufgabe und ihre Arbeitsweise suchen und sie unterstützen, wo es uns möglich ist.
Zweitens. Sie wissen, warum das nicht unstreitig ist: weil natürlich die Jugendämter und teilweise auch die Träger von Einrichtungen es nicht von vornherein gerne sehen, dass da Leute sind, die die Sicht der Kinder unabhängig zur Sprache bringen. Deswegen ist es streitig. Aber das ist genau Sinn und Zweck der Übung, wenn ich das einmal sagen darf.
Deswegen werden wir an der Stelle um den Streit irgendwann nicht herumkommen. Wir werden uns dann entscheiden müssen. Das Land wird sich entscheiden müssen.
Ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Sie die Frage offen lassen. Ich hatte Sie auch in der Vergangenheit immer so verstanden, dass Sie der Idee einer Ombudsstelle zugänglich sind. Ich lege das auf Wiedervorlage. In spätestens eineinhalb Jahren werden wir sehen, wie wir zueinanderkommen. Es wäre vielleicht eine Möglichkeit – es gibt auch eine Reihe anderer Möglichkeiten –, über die Fraktionen hinweg ins Gespräch zu kommen mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Ombudsstellenarbeit und uns ein gemeinsames Bild zu machen. So etwas soll hin und wieder möglich sein.
Drittens. Ja, es stimmt: Nicht alles, was in der Verfassung steht, wird Realität. Aber das, was in den Verfassungen steht, hat Realität zu werden. Wo wären wir ohne Art. 3 Grundgesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen? Wo wären wir da? Nirgendwo wären wir.
Wir würden heute noch auf den Bäumen sitzen, wir Männer zumindest. Wir würden heute noch auf den Bäumen sitzen und warten, dass uns die Frauen runterholen.
Das ist doch die Wahrheit. – Insofern glaube ich schon: Wenn man so lebhaft über Sinn und Zweck des Staatsziels Sport und des Staatsziels Kultur diskutiert hat, sollte man, finde ich, allein aus Gründen der Optik und der Bedeutung des Schutzes und der Förderung von Kindern und Jugendlichen dann dem Gedanken der Verankerung der Kinderund Jugendrechte in der Hessischen Verfassung nahetreten können. Ich wüsste keinen vernünftigen Grund, der dagegen spräche.
Lassen Sie mich, weil es mir ein Anliegen ist und weil es hier etwas zu kurz gekommen ist, über die Situation von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht sprechen. Auch das ist in Ihrem Antrag leider – ich muss das sagen – alles zu knapp.
Ich biete an, einen gemeinsamen Antrag dazu zu machen, was wir tun können, um die reale Lage von Kindern und Jugendlichen und auch ihren Familien zu verbessern. Ich will Ihnen zwei Sachen sagen. Ich habe am Montag mit einem jungen Mann gesprochen. Er ist aus Eritrea geflohen und geht hier einer Ausbildung als Mechatroniker nach. Die Frau und die Kinder sitzen illegal im Sudan und können nicht in die Bundesrepublik Deutschland zuwandern. Die Familienzusammenführung kann aus vielerlei Gründen nicht zügig stattfinden.
Was tun wir, um Menschen in einer solchen Lage zu unterstützen? Ich weiß, wir sind nicht originär zuständig. Aber wir sind für den jungen Mann zuständig, der verzweifelt darauf wartet, mit seiner Familie zusammengeführt zu werden.
Vice versa – ich kenne jede Menge Kinder, die alleine hier eingereist sind, die bei ihren Verwandten oder in Heimen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wohnen, die unter dieser Situation leiden und die gleichzeitig in einer Situation in den Schulen sind, wo sie nicht in die Angebote des Paktes für den Nachmittag kommen. Auch das habe ich an dieser Stelle schon oft gesagt: Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche auf der Flucht einen Zugang bekommen, insbesondere solche, die ohne ihre Eltern hier auskommen müssen, die ohne Freunde sind, die in den Gemeinschaftsunterkünften sitzen und dort sozusagen verlottern. Das ist tatsächlich so.
Wenn Sie einmal über Kinder auf der Straße reden, dann schauen Sie sich das an. Dann wissen Sie es. Wenn wir ein Problem vermeiden wollen, dann müssen wir in der alltäglichen realen Arbeit, auch beim Pakt für den Nachmittag, dafür sorgen, auch das Land muss dafür sorgen, dass für diese Kinder Möglichkeiten des Spiels, des gemeinsamen Spiels und der optimalen Förderung jenseits dessen gefunden werden, was schon gemacht wird und was niemand infrage stellen will.
Letzter Punkt – wenn ich zur Partizipation noch zwei Sätze sagen darf, Frau Präsidentin. Die Frage ist nicht abgetan mit dem Wahlalter. Wir sind für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
bei seiner Arbeit die Sichtweise von Kindern und Jugendlichen einzubeziehen? Kollegin Ravensburg hat ausführlich darüber geredet, dass Eltern und Schulen
ein Recht haben, zu entscheiden. Aber von Kindern war in diesem Zusammenhang nicht die Rede. Ich finde, auch das ist ein Zustand, der zu ändern wäre.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes – Drucks. 19/5016 –
Es wird eingebracht von Staatsminister Al-Wazir. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das gültige Hessische Spielhallengesetz ist 2012 in Kraft getreten. Zum einen setzt das Gesetz einen Ordnungsrahmen in Anlehnung an die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags, zum anderen ist Ziel des Spielhallengesetzes auch eine Reduktion der Anzahl der Spielhallen. Das jetzt geltende Spielhallengesetz läuft im September 2017 wie fast alle neuen hessischen Gesetze und Verordnungen nach fünf Jahren aus. Dies war ein willkommener Anlass, um zu überprüfen, ob die Ziele des Gesetzes erreicht werden konnten. Also: Taugt das Gesetz, um ausreichend gegen Spielsucht vorzugehen? Bietet es Jugendlichen ausreichend Schutz? Wird die Ansiedlung von immer weiteren Spielhallen verhindert?
Natürlich ist es so: Ein Blick durch die entsprechenden Straßen zeigt, dass sich bisher kein wesentlich anderes Bild ergibt als vor Erlass des Gesetzes. Die Anzahl der Spielhallenkonzessionen ist in Hessen nur geringfügig zurückgegangen. Bisweilen sind sogar neue Standorte entstanden. Die Frage ist natürlich: Warum ist das so?