Protokoll der Sitzung vom 28.06.2017

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Claudia Ravensburg (CDU))

In der Landesverfassung ist von Lernmittelfreiheit die Rede; das Gesetz regelt aber nur eine teilweise Freiheit. Wenn man einmal alle Kosten für Kopien, Ausflüge, Klassenfahrten, Lektüren usw. zusammenrechnet, kommt man leicht auf 500 € pro Kind und Schuljahr. Das ist ein Thema, bei dem es nicht nur in armen Familien Konflikte gibt, sondern auch Familien mit mittleren und guten Einkommen werden dadurch stark belastet, vor allen Dingen dann, wenn in ihnen mehr als ein Kind lebt.

Das führt mich zum nächsten der Kinder- und Jugendrechte, zum Recht auf soziale Sicherheit. Ich habe bei unserem Hessentagsquiz viele Menschen gefragt, auf wie viel Prozent sie die Kinderarmut in Hessen schätzen. Die meisten waren ziemlich entsetzt, dass der Prozentsatz im Jahr 2015 18,2 % betrug. Wir wissen auch, dass dieser Prozentsatz im letzten Jahr noch gestiegen ist. Zu den Betroffenen gehören viele Einwandererkinder, die sowieso besonders armutsgefährdet sind. Allerdings hat sich auch der Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund trotz der heute gefeierter Rekordbeschäftigung erhöht, da die meisten der hinzugewonnenen Beschäftigungsverhältnisse prekär sind – auf Teilzeit angelegt, schlecht bezahlt –, sodass insbesondere alleinerziehende Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen können, nicht das notwendige Entgelt bekommen und auch nicht die Kitabetreuung haben, die sie bräuchten, um so viel zu verdienen, dass ihre Kinder nicht in Armut aufwachsen.

Was Kinderarmut heißt, habe ich bereits im letzten Plenum ausgeführt. Es heißt, nicht die Schule zu besuchen, die geeignet wäre, weil der Weg zu weit ist und die Fahrtkosten nicht übernommen werden. Es heißt, in jedem Monat zu erleben, dass nicht genug Geld für Lebensmittel, Hygieneartikel und Schulmaterial da ist. Es heißt, keine Chance auf einen guten Schulabschluss zu haben, weil die Hilfe zu Hause und das Geld für Nachhilfeunterricht fehlen. Die Kinder erleben die Schmach, die durch Ausgrenzung immer wieder entsteht. Die Kinder stehen am Ende der Essensschlange an. Das ist genau die Situation, die wir bekämpfen müssen.

Das vierte Recht, dass wir aus den 40 Artikeln als besonders bedeutend ausgewählt haben, ist das Recht auf Beteiligung und auf Berücksichtigung des Kindeswillens. In Art. 12 der Kinderrechtskonvention heißt es:

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Es geht also nicht nur darum, die Kinder reden zu lassen, sondern es geht auch darum, das aufzugreifen, was sie sagen.

Zahlen des Statistischen Bundesamtes von Ende 2015 belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinderund Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Jugend- und Jugendhilfe mit gerade einmal 4,52 % den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat.

Das ist unmittelbar demokratiegefährdend. Wir müssen an der Stelle anders arbeiten; denn Kinder haben ein Recht, sich zu beteiligen. Ich bin sehr froh, dass Hessen jetzt eine Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte hat. Ich wünsche Frau Dr. Katharina Gerarts eine gute Hand und viel Erfolg bei ihrer Arbeit. Ich bedauere sehr, dass sie diese wichtige Arbeit nebenberuflich, ehrenamtlich machen muss. Es wäre angemessen gewesen, ihr die nötige Ausstattung zu geben. Aber immerhin haben wir LINKE für sie vorgearbeitet, indem wir dieses Thema im Plenum gesetzt haben. Ich verspreche Ihnen, wir werden das Thema gesetzt halten.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Kollegin Ravensburg für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland 1992 unterschrieben hat, regelt das Wertefundament für die Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit. Weltweit haben fast alle Staaten der Konvention zugestimmt, doch die Umsetzung der Kinderrechte ist in vielen Teilen dieser Erde leider in keinster Weise erreicht.

Frau Schott, Kinderrechte werden aber in Deutschland ganz groß geschrieben. Deshalb hat es mich wirklich entsetzt, was Sie vorhin in Richtung Bundeswehr gesagt haben. Ich weise Ihre Äußerung entschieden zurück.

(Beifall bei der CDU)

Die Bundeswehr steht auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Dazu gehört eben auch und gerade ihre Präsentation in der Öffentlichkeit. Wir wollen keine Bundeswehr, die sich hinter Kasernenzäunen versteckt, sondern wir wollen eine Bundeswehr, die sich öffentlich präsentiert und Gespräche führt. Hierfür ist der Hessentag die genau richtige Veranstaltung.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der LINKEN)

In Deutschland haben der Schutz der Kinder und die Umsetzung der Kinderrechte eine sehr große Bedeutung.

Kollegin Ravensburg, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke. Ich möchte meine Rede weiterführen.

Kinder werden durch unser Grundgesetz geschützt. Kinder sind Träger von Grundrechten; denn Grundrechte gelten selbstverständlich für alle, ohne Altersbegrenzung. Kinder haben das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit. Kinder verdienen Respekt, Unterstützung und Schutz. Deshalb ist es in Ordnung, wenn wir über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz debattieren; gleichwohl gelten diese Rechte aber bereits jetzt.

Aus diesem Grunde begrüßen wir auch, dass die Rechte von Kindern ein wichtiges Thema in den Debatten der Verfassungsenquetekommission hier in Hessen sind und auch in den Bürgerforen diskutiert werden. Ich finde es gut, ich finde es richtig, dass das Für und Wider einer Aufnahme von Kinderrechten in die Hessische Verfassung mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit den Experten gegenwärtig breit diskutiert wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch wichtiger ist mir allerdings die Art und Weise, wie wir jeden Tag mit den Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft umgehen, wie wir ihre Rechte respektieren und berücksichtigen.

Die Landesregierung erachtet in ihrem politischen Handeln die Umsetzung der Rechte von Kindern als eine sehr wichtige und ressortübergreifende Aufgabe von außerordentlicher Bedeutung. Zwar sind es in erster Linie – das ist wichtig und richtig – die Eltern, die einen Erziehungsauftrag für ihre Kinder haben. Das ist in Art. 6 Grundgesetz verankert. Das Ermöglichen von Chancen, die Förderung der Stärken und Talente ihrer Kinder, das liegt richtigerweise in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Zur Verantwortung der Eltern gehören auch die Unterstützung der Entwicklung ihrer Kinder und der Schutz gegenüber körperlicher und seelischer Gewalt.

Wir alle mussten aber leidvoll erfahren, dass es eben auch Fälle von Kindesvernachlässigung oder Gewalt im familiären Umfeld gibt. Hinzu kommt, dass aus verschiedensten Gründen nicht alle Eltern in der Lage sind, die Erziehungsarbeit allein zu bewältigen. Ihnen deshalb Hilfestellung zu geben und Kinder zu schützen, eine Umwelt zu schaffen, in der Kinder aufgefangen, aber auch stark gemacht wer

den, Nein zu sagen, ist unsere gesellschaftliche Aufgabe und selbstverständlich auch eine Aufgabe des politischen Handelns unserer Landesregierung.

Wir begrüßen es deshalb sehr, dass Staatsminister Stefan Grüttner am Montag die erste hessische Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte vorstellen konnte. Mit Frau Dr. Katharina Gerarts ist eine ausgewiesene Expertin für Kinderrechte gefunden worden. Sie war nicht nur Sachverständige in der Enquetekommission „Kein Kind zurücklassen“, sondern sie ist auch Mitglied im Beirat des Masterstudiengangs „Children‘s Rights“ an der Hochschule Potsdam. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich klarstellen: Die Kinderrechtsbeauftragte soll das bestehende Angebot ergänzen, nicht ersetzen.

Ein niederschwelliges Angebot ist neben der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrecht in Hessen das Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes mit einer bundesweit einheitlichen, kostenfreien Telefonnummer.

Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte wird Ansprechpartnerin sein. Sie wird Netzwerkerin für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sein, und sie wird Lobbyarbeit für unsere Kinder leisten. Darüber hinaus ist ihr Ziel, die erste hessische Kinderrechtscharta gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten.

Wir halten das für unbedingt wichtig; denn wir müssen den Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft immer weiter beschreiten – nicht über die Köpfe der Kinder hinweg, sondern immer gemeinsam mit ihnen. Ein Stillstand ist hier immer falsch.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einbeziehung und Beteiligung der Kinder in die demokratischen Prozesse – das hat auch Frau Schott gesagt – ist ein wichtiger Schwerpunkt bei der Umsetzung der UNKinderrechtskonvention. In unserem Antrag weisen wir genau darauf hin, z. B. darauf, dass allein 1,1 Millionen € im Landeshaushalt für Partizipationsprojekte verankert sind. Beispiele sind die Verleihung des Partizipationspreises „Jugend gestaltet Zukunft“ und das Aktionsprogramm „Gemeinsam Zukunft gestalten – 20 Partizipationsprojekte für Hessen“.

Ein weiteres Handlungsfeld, das mir wichtig ist, ist das Recht auf Bildung von Anfang an. Mit dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren sind wir nicht nur in Hessen Vorreiter gewesen, sondern wir waren bundesweit an der Spitze bei der Vernetzung von frühkindlicher Bildung und Betreuung in der Kita mit den Grundschulen.

Wir unterstützen die Kinderbetreuungseinrichtungen in ihrer Entwicklung zu Bildungseinrichtungen. Wir bieten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Erzieherinnen und Erziehern Aus- und Fortbildung, aber wir vergessen auch die Tagespflegepersonen nicht.

Ich will unbedingt noch auf ein weiteres wichtiges Handlungsfeld aufmerksam machen: die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein wirklich schreckliches Verbrechen. Die Opfer erleiden nicht nur körperliche und seelische Verletzungen, sondern sie werden oft für ihr gesamtes weiteres Leben belastet bleiben.

Die Persönlichkeit stärken, Kinder stark machen, Nein zu sagen, auch im familiären Umfeld oder im Freundeskreis – eine Studie hat gerade ergeben, dass das auch ein Risikobereich ist –, das muss Ziel unserer präventiven Maßnahmen in Kita und in Schule sein. Dies haben wir bereits im Bildungs- und Erziehungsplan verankert.

Frau Schott, Sie haben in Ihrem Antrag noch die Ganztagsangebote und die Ganztagsschule erwähnt; das war Ihnen in Ihrer Rede aber anscheinend nicht so wichtig. Ich will trotzdem noch darauf eingehen; denn wir unterscheiden uns hier fundamental von Ihren Auffassungen. Wir sehen die verpflichtende Ganztagsschule für alle nicht als den einzigen und richtigen Weg an. Kinder zu unterstützen, ihnen Angebote zu machen und ihnen Förderung zu ermöglichen – das halten wir für den richtigen Weg.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden die Ganztagsangebote an den Schulen weiter ausweiten, damit die Eltern selbst entscheiden können, welches Angebot für ihre Kinder sinnvoll ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Dazu gehören selbstverständlich Projekte wie der Pakt für den Nachmittag oder eines der Ganztagsschulprofile, aber eben auch der Nachmittag zu Hause, im Sportverein oder in der Musikschule.

Wir haben es im Landtag schon mehrfach betont: Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass sich eine Schule zu einer gebundenen Ganztagsschule entwickeln kann, wenn die Schule und die Elternschaft dies wünschen. Eine Verordnung von oben, was richtig und sinnvoll ist, kommt für uns nicht infrage.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am Schluss meiner Rede ist mir noch wichtig, zu betonen, dass die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unternimmt. Diesen Weg werden wir weiter unterstützen, und wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Zu einer Kurzintervention hat Frau Kollegin Schott das Wort.

Frau Ravensburg, darüber, dass Sie entsetzt sind, was meine Haltung zum Hessentag und zur Bundeswehr angeht, wundere ich mich nicht. Sie haben aber nicht wirklich zugehört.

(Zuruf des Abg. Hugo Klein (Freigericht) (CDU))

Es ist ja gut, dass Sie wissen, was ich für Verhältnisse habe. Dann würde ich Sie jetzt darum bitten, einmal genau zuzuhören. – Ich habe nämlich über einen Beschluss des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland gesprochen. Dieser UNAusschuss hat beschlossen – nicht irgendwann in finsterer Vergangenheit, sondern am 31.01.2014 –:

Die Aufnahme von Kindern in die Bundeswehr sollte nicht vor dem 18. Lebensjahr geschehen. Jegliche Art von an Kinder gerichteten Werbekampagnen der Bundeswehr soll verboten werden.

Hier steht „soll“.