Ausschreiber ist die Fraport AG. Die Fraport AG hat die Ausschreibung und die Bedingungen der Ausschreibung formuliert. Die Fraport AG hat dies aufgrund einer Verpflichtung aus dem Bundes- und Europarecht gemacht.
Die Fraport AG betreibt selbst Bodenabfertigung. Deswegen darf sie nicht selbst darüber entscheiden, wer ihr Konkurrent wird. Deswegen – und nur deswegen – ist das Wirtschaftsministerium der Ersatzentscheider.
Ich will an dieser Stelle Folgendes sagen: Diese Ersatzentscheidung heißt nicht, dass wir unsere Auswahlentscheidung an irgendwelche politischen Bedingungen knüpfen können. Vielmehr müssen wir die Auswahlentscheidung auf der Grundlage der Ausschreibung treffen, die die Dritte, in diesem Fall Fraport, gemacht hat. Wir dürfen sie nicht ergänzen oder ändern.
Zweitens. Die fundamentalen Anforderungen an die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste ergeben sich aus der Anlage der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste des Bundes, also aus einem verbindlichen Regelwerk. Es gibt keinerlei Berechtigung von irgendwem, auch nicht vom Verkehrsministerium, darüber hinaus weitere Kriterien zu definieren, auch wenn sie noch so wünschenswert erscheinen sollten.
Frau Wissler, Sie haben sich hierhin gestellt und gesagt, es sei ein Skandal, wie das Wirtschaftsministerium entschieden habe. Dazu sage ich Ihnen sehr deutlich: Sie haben mich gerade eben zu einem Rechtsbruch aufgefordert. Das werde ich nicht tun.
Warum ich das nicht tun sollte, sieht man übrigens daran, dass wir jetzt überhaupt nur entscheiden mussten, weil – –
Wir mussten jetzt nur deshalb entscheiden, weil das letzte Ausschreibungsverfahren vor vier Jahren Rechtsfehler hatte und deswegen aufgehoben wurde. Die Unsicherheit, die jetzt entstanden ist, ist also unter anderem darauf zurückzuführen, dass ein Verwaltungsgericht entschieden hat, das ginge so nicht. Daher ist es auch nicht im Interesse der Beschäftigten, ein Verfahren in Gang zu setzen, das gleich wieder vom nächsten Gericht aufgehoben wird.
Ich sage Ihnen daher sehr deutlich: Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich zurzeit in einer Situation der Unsicherheit befinden und dass sie sich Sorgen machen. Ich bedauere, dass sie jetzt diese Sorgen haben, muss aber zugleich darauf hinweisen, dass verbindlich vorgeschrieben ist, alle sieben Jahre neu zu vergeben.
Wer das ändern möchte, muss die Regeln auf Europa- und Bundesebene ändern und darf nicht den hessischen Wirtschaftsminister beschimpfen, Frau Wissler.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich es politisch sehr begrüßen würde, wenn es einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag gäbe.
Einen solchen Tarifvertrag gibt es jedoch nicht. Die Einzigen, die ihn abschließen könnten, sind die Tarifvertragsparteien, und zwar einvernehmlich. Am Ende entscheidet nicht die Hessische Landesregierung, sondern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ob ein solcher von allen gestellter Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung durchkommt oder nicht.
Entschuldigung, wenn ich das an dieser Stelle ausführen möchte. Wir reden viel über die Frage, wie wir es hinbekommen können, dass sich die Menschen zur Demokratie bekennen und dass die Politikverdrossenheit abnimmt. Wenn Sie hier aber ein Bild zeichnen, als hätte ich eine politische Entscheidungsmöglichkeit gehabt, wo ich mich tatsächlich nur als Ersatzentscheider in einem Rechtsverfahren befinde, dann tragen Sie Ihren Teil zur Politikverdrossenheit bei.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Wem gehört denn Fraport?)
Jetzt zur Frage, wie es weitergeht. Ich will das politisch ausführen. Für mich kann es keine Rolle spielen, wer am Ende den Zuschlag bekommen hat. Wir haben gerade aufgrund der Erfahrung, dass das letzte Verfahren aufgehoben worden ist, bevor die Bewerbungen abgegeben wurden, eine Matrix erstellt, und alle Bewerber haben vorher gewusst, was wir wie bewerten werden.
Das war den Bewerbern vorher bekannt; denn wir waren uns sicher, dass es am Ende wieder zu einem Gerichtsverfahren kommen wird, egal wie die Entscheidung ausgeht. Deshalb haben wir sehr genau darauf geachtet, dass hier schon im Vorfeld klar war, nach welchen Kriterien entschieden wird. Noch einmal: Wir mussten die Ausschreibung von anderen in eine solche Matrix übersetzen.
Für mich spielt es auch keine Rolle, ob das Unternehmen hessisch ist oder ob es aus Frankreich, Spanien oder der Schweiz stammt. Da kann man vielleicht Freude oder Trauer äußern, aber ansonsten darf es mich nicht interessieren. Das hat uns auch nicht interessiert. Wir haben ein klares Verfahren durchgezogen, das mit einem bestimmten Ergebnis endete, und entsprechend wurde dann vergeben.
Lassen Sie mich, auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, noch etwas dazu sagen, wie es nun weitergeht. Ein neuer Betreiber, wer immer es ist, ist darauf angewiesen, dass er qualifiziertes Personal hat. Hier sind vielleicht auch die Erfahrungen ganz hilfreich, die in Berlin im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gemacht wurden. Da war es nämlich so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht übernommen wurden, dass es keinen Betriebsübergang gab und am Ende das Chaos ausgebrochen ist.
Ich bin mir sehr sicher, dass auch ein neuer Betreiber ganz genau weiß, dass er auf gute und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen ist. Deswegen ist es für mich logisch, dass derjenige, der die Ausschreibung gewonnen hat, bereits angekündigt hat, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Vorgängers im Wege eines Betriebsübergangs übernehmen zu wollen. Alles Weitere ist Sache der Tarifparteien.
Ich bin mir aber sehr sicher, dass gerade angesichts der guten Arbeitsmarktlage und angesichts der Notwendigkeit, gutes und qualifiziertes Personal zu gewinnen, am Ende dort ein Tarifvertrag stehen könnte, der im Zweifel die Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zerstreut. Aber noch einmal: Das ist nichts, worüber ich entscheide, sondern das ist am Ende Sache der Tarifparteien.
Letzter Punkt: Wie geht es weiter? Wie zu erwarten war, hat einer der unterlegenen Bewerber gegen die Auswahlentscheidung geklagt. Das ist sein gutes und selbstverständliches Recht. Ich muss an dieser Stelle allerdings auch feststellen: Ich sehe es mit einer gewissen Sorge, dass solche Klagen bundesweit nach fast jeder Auswahl von Bo
denabfertigern erhoben werden, und zwar unabhängig davon, welcher der europaweit agierenden Anbieter den Zuschlag erhalten hat.
Jahrelange Schwebezustände sind die Folge, mit allen negativen Konsequenzen und Unsicherheiten, auch und gerade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen setzt sich Hessen auf Bundesebene dafür ein, sowohl das Verfahren als auch die Entscheidungskriterien für die Auswahl von Bodenabfertigern klarer zu fassen. Das klingt vielleicht nicht besonders spektakulär, aber ich bin davon überzeugt, dass es genau das ist, was den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich hilft. – Vielen Dank.
Herr Minister, vielen Dank. – Es gibt eine zweite Runde. Jede Fraktion hat, wenn sie will, fünf Minuten und 50 Sekunden. Der Kollege Schaus hat sich gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, es gibt viel zu sagen zu dem, was Sie heute vorgetragen haben. Es ist völlig richtig, dass Sie als Ersatzentscheider entschieden haben – entschieden haben! –, wer den Zuschlag erhält.
Ebenso ist es richtig, dass nicht Sie die Kriterien für die Ausschreibung festgelegt haben, sondern die Firma Fraport, die mehrheitlich in öffentlichem Besitz steht und die sehr wohl in der Lage wäre, auch ein Tarifkriterium als Ausschreibungskriterium mit aufzunehmen.
Deshalb frage ich Sie an dieser Stelle zurück: Was haben Sie denn in letzter Zeit politisch dafür getan, dass bei Ausschreibungen, die die Fraport vornimmt – woran das Land einen hohen Anteil hat –, das Tarifkriterium als Entscheidungs- und Ausschreibungskriterium mit aufgenommen wurde?
Herr Minister, Sie haben so getan, als hätten Sie sich nicht für einen Tarifvertrag als Kriterium entscheiden können, weil das nicht als Kriterium in der Ausschreibung gestanden habe. Das ist das Bild, das Sie hier gezeichnet haben. Da sage ich Ihnen: Das ist eindeutig falsch. Kein Entscheider, auch kein Minister, ist daran gehindert, sich für einen Bewerber auszusprechen, der tarifgebunden ist, und gegen einen, der nicht tarifgebunden ist.
Betrachten wir doch einmal ganz genau, was Sie hier gesagt haben. Sie haben gesagt, die Firma WISAG habe sich bereit erklärt, im Wege des Betriebsübergangs Tarifverhandlungen zu führen und die Beschäftigten zu übernehmen. Herr Minister, als Gewerkschaftssekretär sage ich Ih