Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Na ja, das könnte man auch auf die Fünfzigerjahre anwenden. Da war die Haltung der Frau gegenüber genauso. Heute sind wir zum Glück ein Stückchen weiter. Interessant ist aber, dass Luther seiner Frau Katharina durchaus gewährte, den gesamten Hof zu führen. Sie machte daraus ein florierendes Wirtschaftsunternehmen; vorher war das ein ziemlich verrotteter Hof. Die beiden haben wohl in einer relativ guten Partnerschaft auf Augenhöhe gelebt, was für die damalige Zeit ziemlich ungewöhnlich war.

Aber Luther sagte auch:

Die Weiber sind von Natur aus beredt und können die … Redekunst wohl …

Was bleibt uns heute, und welche Schlüsse können wir für die heutige Zeit ziehen?

Die Reformation entstand in einer Zeit großer Umbrüche, die wir heute in zehn Minuten so umfangreich gar nicht darstellen können. Auch heute stehen wir in einer Zeit großer Veränderungen, vor der Globalisierung, der Digitalisierung, den Folgen des Klimawandels. Auch heute erleben wir Bewegungen im eigentlichen Sinne des Wortes Reformatio: einerseits Kräfte, die sich rückbesinnen auf alte und vertraute Strukturen, andererseits Kräfte, die gestaltend wirken und die Herausforderungen der Zeit annehmen wollen.

Eine dieser Herausforderungen ist ganz sicherlich das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft, ob sie nun Juden, Christen oder Muslime sind, ob sie keiner Glaubensgemeinschaft angehören oder in anderen Bewegungen ihre spirituelle Heimat suchen.

Deshalb ist es heute angebracht, die Frage zu stellen, ob es nicht die Aufgabe unserer Zeit ist, eine Verständigung zwischen den monotheistischen Religionen herbeizuführen,

Frau Kollegin, Sie müssten zum Ende kommen.

und dass wir, woher immer wir auch kommen und woran wir glauben, uns unter einem gemeinsamen Wertekanon sammeln: religiöse und politische Toleranz, Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter und über allem die Achtung der Menschenrechte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Lorz. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Blick auf seine Zuständigkeit für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften fällt es dem Kultusminister zu, an dieser Stelle für die Landesregierung das Wort zu ergreifen. Ich gebe zu, da schlagen mindestens zwei Herzen in meiner Brust.

Das eine ist das Herz eines evangelischen Christen, den das Erbe der Reformation durchaus persönlich angeht. Das Zweite ist sozusagen das amtliche Herz des Kultusministers, der auf der einen Seite die besondere Relevanz des Reformationsjubiläums für die reformatorischen Kirchen und ihre Mitglieder sieht, andererseits aber auch die Sensibilitäten anderer Kirchen wahrnimmt, insbesondere der katholischen Kirche, für die das Wort Reformationsjubiläum angesichts der mit der Reformation einhergegangenen Kirchenspaltung allenfalls mit gemischten Gefühlen verbunden sein kann. Das hat Herr Abg. Roth hier auch in aller Eindringlichkeit ausgeführt. Ich glaube, dem muss ich an dieser Stelle nichts hinzufügen.

Umso schöner finde ich es – das darf ich vielleicht noch sagen –, dass evangelische und katholische Kirche mit ihrem ökumenischen Christusfest einen Modus gefunden haben, Jubiläum und Gedenken gewissermaßen auf einer höheren Ebene miteinander zu versöhnen.

Da ich gerade von Ökumene spreche, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass auch die katholische Kirche in diesen Tagen ein Jubiläum mit Bezug zu Hessen begeht; denn vor 150 Jahren tagten die deutschen katholischen Bischöfe erstmals in Fulda, wo sie sich seither regelmäßig am Grab des Heiligen Bonifatius versammeln, und das gerade auch in dieser Woche. Insofern passt das sehr gut.

Das wiederum schlägt den Bogen zurück zur Reformation; denn ohne Bonifatius, den Apostel der Deutschen, hätte sich das Kirchenwesen in unseren Breiten möglicherweise gar nicht in der Weise entwickeln können, in der es dann gut 750 Jahre später Gegenstand des Reformationsgeschehens wurde.

Wenn wir uns hier im Landtag und als Landesregierung mit dem Reformationsjubiläum beschäftigen, dann müssen wir das aber vor allem aus einer anderen Perspektive tun – da knüpfe ich an das an, was Herr Abg. Greilich gesagt hat –, nämlich aus der Perspektive des säkularen Staates und der säkularen Gesellschaft. Es geht dabei darum, was wir alle gerade abseits des spezifisch Religiösen und Konfessionellen, aber auch abseits der Tagespolitik – da habe ich wiederum den Ausführungen des Abg. Merz nichts hinzuzufügen – der Reformation verdanken. Es geht also darum, wie das säkulare Erbe der Reformation für Gegenwart und Zukunft bewahrt und fruchtbar gemacht werden kann. Dazu möchte ich Ihnen gerne drei Überlegungen vortragen.

Die erste: Eine wesentliche Wirkung der Reformation – das ist hier bereits angeklungen – besteht in den Errungenschaften von Religionsfreiheit auf der einen Seite und der Trennung von Staat und Kirche auf der anderen Seite. Luther hat mit dazu beigetragen, dass der Zwang in Glaubensfragen unzulässig wurde:

Ich kann keinen in den Himmel treiben oder mit Knüppeln dahin schlagen.

Mit diesen Worten in echt lutherscher Diktion hat er sich immer gegen zwangsweise Bekehrungen gewandt.

Was das Verhältnis von Staat und Kirche angeht: Unser ganzes heutiges Staatskirchenrecht ist – so hat es mein Kollege, der Göttinger Staatsrechtslehrer Hans Michael Heinig, schon vor über zehn Jahren formuliert – Reformationsfolgenrecht, weil die Rechtsordnungen in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern seit Jahrhunderten gezwungen sind, mit dem Phänomen einer mindestens konfessionellen Pluralität umzugehen. Das macht die Beschäftigung damit auch in besonderer Weise interessant.

Nun wissen wir, dass der Weg von der Reformation bis zum heutigen modernen Verständnis von Religionsfreiheit und Staat-Kirchen-Verhältnis weder kurz noch geradlinig war. „Cuius regio eius religio“ auf der einen Seite und landesherrliches Kirchenregiment auf der anderen Seite – das klingt nicht nach Religionsfreiheit und auch nicht nach Trennung von Kirche und Staat, und das war es auch nicht, jedenfalls zunächst nicht.

Auch in Hessen begann die Reformation eher andersherum.

Euer fürstliche Gnaden soll unser Papst und Kaiser sein …

So schrieb 1523 die hessische Gemeinde Balhorn an den Landgrafen Philipp den Großmütigen. Dabei ging es um die Neubesetzung einer Pfarrstelle. Eine solche Bitte könnte heute weder der Hessische Ministerpräsident noch der Kultusminister erfüllen, und ich füge hinzu: Das ist auch gut so.

Landgraf Philipp hingegen bekannte sich seinerzeit zur Lehre Martin Luthers und übernahm auf seinen Aufruf hin als Notbischof das landesherrliche Kirchenregiment. Dieses Provisorium des Notbischofsrechts sollte in der Folgezeit noch fast vier Jahrhunderte bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung 1919 andauern. Das ist ein weiteres schönes Beispiel aus der Geschichte zur Haltbarkeit von Provisorien.

Meine Damen und Herren, der Weg der Reformationsgeschichte und der Geschichte des modernen Staatskirchenrechts ist kompliziert und verschlungen. Aber im Zuge der langfristigen Entwicklungsprozesse, die durch die Reformation in Gang gesetzt wurden, hat sich im Laufe von Jahrzehnten und Jahrhunderten das herausgebildet, was wir heute kennen und schätzen: die Religions- oder erweitert die Religions- und Gewissensfreiheit und das sorgfältig austarierte, auf prinzipieller Trennung von Staat und Religion basierende Staat-Kirchen-Verhältnis. Es ist ein System, das jedenfalls bei einem gewissen Maß guten Willens auf allen Seiten auch einer größeren Pluralität von Religionen und Konfessionen gerecht werden kann. Gerade aufgrund dieser Flexibilität und Elastizität erweist es sich derzeit als zukunftsfähig.

Meine zweite Überlegung bezieht sich auf die Art und Weise, wie wir die Erinnerung an die Reformation lebendig halten können. Die Landesregierung hat sich dazu in den zurückliegenden Jahren im Rahmen der sogenannten Luther-Dekade an zahlreichen Projekten, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen beteiligt. Darüber hinaus hat sie sich in vielfältiger Weise für die Erinnerungsorte des Reformationsgeschehens eingesetzt, die wir in Hessen haben, und das sind nicht wenige. Ich nenne nur Homberg (Efze) mit der ersten Synode von 1526, Marburg mit dem

schon erwähnten Religionsgespräch von 1529, Ziegenhain mit quasi der Erfindung der Konfirmation 1539. In späterer Zeit sind weitere Orte hinzugekommen wie etwa Idstein mit der dort begründeten Nassauischen Union von Unierten und Lutheranern im Jubiläumsjahr 1817.

Meine Damen und Herren, an diesen Orten – davon habe ich mich im Laufe der letzten Monate selbst überzeugen dürfen – wird die Reformationsgeschichte geradezu handgreiflich erlebt. Nehmen wir z. B. Homberg (Efze) mit der Ständeversammlung in der Stadtkirche St. Marien, die auch heute noch das Stadtbild prägt, also mit der sogenannten Homberger Synode. Deren Beschlüsse gingen ein in die Homberger Kirchenordnung. Bis heute zeigt das Reformationsfenster der Stadtkirche Abbildungen der vier Reformatoren Luther, Melanchthon, Zwingli und Calvin. Nicht von ungefähr wird Homberg (Efze) daher in unserer Zeit als Wiege der hessischen Reformation bezeichnet und trägt seit 2013 auch offiziell den Titel Reformationsstadt.

Ähnliches gilt für Marburg, die Stadt, in der Philipp der Großmütige 1527 erstmals überhaupt eine Universität gründete, die von Anfang an evangelisch war. Marburg war seinerzeit so etwas wie der geistige und religiöse Mittelpunkt Hessens. Deswegen lud Landgraf Philipp dort auch im Jahre 1529 Luther, Zwingli, Melanchthon und viele weitere namhafte Persönlichkeiten der reformatorischen Bewegung zu einer Theologenversammlung ein, die wir heute als das Marburger Religionsgespräch kennen.

Die 15 Marburger Artikel sind bis heute ein Begriff geblieben, auch deswegen, weil es sich bekanntlich um das einzige reformatorische Bekenntnisdokument handelt, das Luther und Zwingli gemeinsam unterzeichnet haben. Es passt dazu, dass gerade heute – das ist wie mit der katholischen Bischofskonferenz – an der Philipps-Universität ein Symposium zur Rolle Marburgs im Geistesleben der Reformation beginnt.

Wenn ich all das hier erwähne, geht es mir nicht um eine Art nostalgischer Reformationsromantik. Es kommt mir vielmehr darauf an, das Reformationsgeschehen nicht nur in seiner Bedeutung für das religiöse und kirchliche Leben, sondern gerade auch für die gesellschaftliche und politische Entwicklung in unserem Land zu erfassen und zu bedenken. Denn das Reformationsgedenken und das Reformationsjubiläum erweisen sich aus Sicht des säkularen Staates dann als förderlich, wenn sie für das Zusammenleben der Menschen fruchtbar gemacht werden können.

Ehrlicherweise muss man sagen: Vielleicht mit Ausnahme der Geschichte, an der Frau Goldbach uns eben hat teilhaben lassen, ist die Reformationsgeschichte schon deswegen nicht romantisch, weil die Reformation, zumindest mittelbar, einen nicht unbeträchtlichen Blutzoll gefordert hat. Das geschah in den teilweise gewalttätigen Wirren der Reformationszeit selbst, vor allem aber in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Und es reicht bis zu dem glücklicherweise weniger blutigen Kulturkampf des 19. Jahrhunderts. Die Judenfeindlichkeit des späten Luther hat auch noch lange nachgewirkt.

Das lässt sich alles nicht ausblenden. Es wird glücklicherweise auch nicht ausgeblendet, weder im kirchlichen Gedenken noch in dieser Debatte hier. Ich glaube, ich muss deswegen darauf nicht näher eingehen.

Mit meiner dritten und letzten Überlegung möchte ich mich vielmehr der Frage widmen, welche Lehren wir aus dem Reformationsgeschehen und aus dem, was sich daraus

entwickelt hat, für unsere heutige Zeit und für das gesellschaftliche Miteinander in unserem Land ziehen wollen.

Unser Land Hessen zeichnet sich durch eine historisch gewachsene strukturelle Vielfalt aus. Das lässt sich schon sehr gut an der konfessionellen Landkarte ablesen. Es gibt die evangelisch dominierten ehemaligen Landgrafschaften. Es gibt die katholisch geprägten Landstriche in Osthessen und im Rheingau. Es gibt in anderen Landesteilen eine starke konfessionelle Mischung, etwa im Nassauer Land – das war dort schon immer so – und in Südhessen.

Die kulturelle und religiöse Vielfalt in unserem Land hat kontinuierlich zugenommen. Das hat etwas mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit zu tun. Insofern ist dieses Phänomen, zumindest mittelbar, auch eine Frucht der Reformation. Es ist eine späte Frucht. Das ist unbestritten. Deswegen hat Herr Roth zu Recht von den Urenkeln und nicht von den Kindern der Reformation gesprochen.

Für uns heute erwächst daraus ein Gestaltungsauftrag für Staat und Politik, den es zu erkennen, anzunehmen und schließlich umzusetzen gilt. Es geht dabei um Fragen der Identität und der Integration und ihr nicht ganz einfaches Zusammenspiel.

Herr Minister, ich muss an die Redezeit erinnern.

Vielen Dank, aber diese Folgerungen sind mir wichtig. Ich bitte um Verständnis, dass ich dafür noch zwei oder drei Minuten in Anspruch nehmen möchte.

Der säkulare Staat ist in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral. Das ist aber nicht mit Religionsfeindlichkeit gleichzusetzen. Eine solche wäre sogar verfassungswidrig. Das Wirkprinzip der religiösen und konfessionellen Integration unter diesen Umständen liegt in der Toleranz, aber nicht im Sinne der früheren diskriminierenden Unterscheidung zwischen etablierten Bekenntnissen und solchen minderen Ranges, die nur geduldet waren. Vielmehr geht es um Toleranz im Lichte umfassender Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, die sich nicht nur dadurch erweist, dass eine jede und ein jeder grundsätzlich glauben darf, was sie oder er für richtig hält. Vielmehr geht es auch um die prinzipielle Akzeptanz der rechtlichen und faktischen Grenzen.

Die Religionsfreiheit wird nach unserer Verfassung schrankenlos gewährleistet, aber nicht unbeschränkt. Das ist eine der feinsinnigen Unterscheidungen, an denen wir Juristen immer unsere helle Freude haben. Gelebte Toleranz kann und muss daher in diesem Sinne bedeuten, mit religiöser und konfessioneller Vielfalt umzugehen. Sie ist zu ertragen, auch wenn die eigene Auffassung klar eine andere ist und entweder die Vielfalt an und für sich oder die religiöse Betätigung anderer als Belastung empfunden wird.

Die Fähigkeit, Unterschiede, Gegensätze und Grenzen auszuhalten, ist gerade im religiösen Bereich eine Tugend, der in unserer Zeit mehr denn je fundamentale Bedeutung zukommt. Umgekehrt ist es Aufgabe des Staates, den Entfaltungsraum der Individuen und ihre Zusammenschlüsse in der multireligiösen Gesellschaft zu schützen und zu erhalten.

Das lässt sich in Hessen unter anderem an zwei Dingen ablesen. Das ist einmal die Vielfalt der Bekenntnisse, in denen Religionsunterricht erteilt wird. Dann ist es die Vielzahl der mit Körperschaftsrechten ausgestatteten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das ist nichts anderes als Integration durch Einbindung in die Regelstrukturen. Es funktioniert, weil das deutsche Staatskirchenrecht hinreichend flexibel und daher zukunftsfähig ist. Das ist eine Errungenschaft nicht direkt der Reformation, aber der Reformationsgeschichte, die es unbedingt zu erhalten gilt.

Eine andere große Errungenschaft ist der reformatorische Freiheitsbegriff. Er weist nämlich weit über die Religionsfreiheit hinaus. Seine Spuren können wir im Freiheitsverständnis des Grundgesetzes unschwer identifizieren.

Wenn Luther in seiner Programmschrift, die schon mehrfach zitiert wurde, „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, gleich zu Beginn den scheinbaren Widerspruch statuiert: „Der Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan“, und direkt im Satz dahinter schreibt: „Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan“, dann bringt er genau das Spannungsfeld zwischen individualistischem Freiheitsverständnis und sozialer Einbindung des Menschen zum Ausdruck, das unsere Verfassung – ohne die spezifisch religiöse Konnotation – normativ aufzulösen versucht.

Deswegen kommt es schließlich darauf an, die Erkenntnisse, die wir anlässlich des Jubiläums gewinnen und die wir aus der Reformationsgeschichte ziehen können, an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben. Damit ist der staatliche Bildungsauftrag angesprochen. Für diesen kann ich mich abschließend noch einmal auf Luther berufen. Deswegen vereint der Kultusminister bis heute Bildungsund Religionsangelegenheiten in seinem Amt. 1527, also vor nicht ganz 500 Jahren, schrieb Luther an die schon erwähnte Homberger Synode:

Bildet die Menschen und schafft Schulen und Lehrer für alle.

Meine Damen und Herren, dieses Erbe tragen wir seither fort. Wir werden es auch in die Zukunft tragen. Und auch das ist gut so. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.