Protokoll der Sitzung vom 21.11.2017

All das musste in einen solchen Gesetzentwurf aufgenommen werden. Das haben wir gemacht. Das ist nach meiner Einschätzung nicht kritikwürdig, sondern das Gegenteil ist sogar der Fall: Es war erforderlich, das zu tun.

Wir arbeiten konsequent an der Stärkung des Verfassungsschutzes. Frau Kollegin Wissler, ja, wir arbeiten an der Stärkung des Verfassungsschutzes, weil wir wissen, wie wichtig diese Behörde ist, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes sicherzustellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben die Stellen verbessert. Wir haben die Mittel vermehrt. Wir haben die Organisation geändert, um alle Phänomene optimal bearbeiten zu können. Wir haben das Amt operativer gestaltet. Wie Sie in dem Bericht des Landesamtes nachlesen können, geschah das mit großem Erfolg.

Wir werden dafür sorgen, dass die Prävention jetzt auch eine Verankerung im Gesetz haben wird. Auch das ist ein besonderer Wert. Das wird von den Schulen, den Behörden und den Kommunen sehr wertgeschätzt. Denn wir werden dort eine beratende, eine Dienstleistungsfunktion für andere in unserem Land wahrnehmen.

Ein Letztes möchte ich sagen. Wir werden die parlamentarische Kontrolle ebenfalls konsequent stärken.

Nein, ich finde, dass wir mit dem Gesetzentwurf eine angemessene Reaktion auf die neuen Bedrohungen haben. Deswegen bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Zuvor werden wir selbstverständlich im parlamentarischen Verfahren eine Anhörung machen. Wir werden das diskutieren und uns anschauen, was die Experten zu unserem Gesetzentwurf sagen.

Am Ende wird es aber darum gehen, dass wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger optimal gewährleisten. Dazu leistet das Landesamt für Verfassungsschutz einen wichtigen Beitrag. Dafür müssen wir ihm die Werkzeuge in die Hand geben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält Frau Abg. Faeser für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie sagten, Sie hätten die parlamentarischen Kontrollrechte gestärkt. Ich will Ihnen einmal etwas aus Ihrem Gesetzentwurf zitieren. Ich habe gesagt, Art und Umfang der Kontrolle soll durch die Landesregierung bestimmt werden. Ich zitiere Art. 2, § 3 Abs. 2 Ihres Entwurfs:

Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes der Quellen durch die politische Verantwortung der Landesregierung bestimmt.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Herr Minister, wo ist denn da die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle?

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

In Art. 2, § 5 Ihres Gesetzentwurfs, geht es um „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Auch da erhebt sich die Frage, wo die vermeintliche Stärkung sein soll.

Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission haben das Recht, zur Unterstützung ihrer Arbeit je eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ihrer Fraktion

jetzt kommt es, ich zitiere weiterhin –

nach Anhörung der Landesregierung mit Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission zu benennen.

Warum hat denn die Landesregierung mitzureden, welcher Mitarbeiter unserer Fraktion dort tätig wird?

(Beifall bei der SPD und der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Es geht um parlamentarische Kontrollrechte. Ich lese Ihnen gerne auch noch Abs. 2 vor:

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin, wie ist das denn im Bund geregelt?)

Völlig anders.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist unfassbar!)

Meine Damen und Herren!

Herr Wagner, bei dem Gesetz für den Bundestag ist das so geregelt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit in die parlamentarischen Kontrollgremien dürfen.

(Zuruf)

Natürlich müssen die sicherheitsüberprüft werden. Das habe ich gar nicht in Zweifel gestellt. Darum geht es nicht. „Nach Anhörung der Landesregierung“ ist etwas anderes als eine Geheimschutzüberprüfung.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch albern!)

Herr Kollege Wagner, da sollten Sie sich nicht einmischen. Da gibt es einen deutlichen Unterschied. Gegen eine Geheimschutzüberprüfung haben wir nichts. Es geht um die Formulierung „nach Anhörung der Landesregierung“. Das ist der Unterschied. Herr Kollege Wagner, jetzt reden wir einmal von den Rechten beim Bund.

Ich bitte um mehr Ruhe, auch auf der Regierungsbank. Danke schön.

Jetzt reden wir einmal von den Rechten der Abgeordneten des Bundes. Sie dürfen die Mitarbeiter immer ins Kontrollgremium mitnehmen.

Jetzt lese ich Ihnen einmal vor, wie Sie das in Ihrem Entwurf geregelt haben. § 5 Abs. 2:

Sie [die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter] haben grundsätzlich keinen Zutritt zu den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann im Einzelfall mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter … teilnehmen können.

Meine Damen und Herren, das ist doch keine Stärkung von parlamentarischer Kontrolle. Das ist das Gegenteil, das sind Rechte der Landesregierung.

(Beifall bei der SPD – Unruhe bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie bestimmen Art und Umfang, wann und wie die Kontrolle stattfinden kann. Das ist genauso, wie wir es damals im NSU-Untersuchungsausschuss herausgefunden haben: Sie verbessern gar nicht, sondern verstärken Ihre eigenen Kontrollrechte.

(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Mürvet Öz- türk (fraktionslos))

Herr Minister, ich bin Ihnen ja dankbar, dass Sie zum Schluss noch einmal gesagt haben, dass es Ihnen darum geht, den Verfassungsschutz und die Eingriffsrechte zu stärken. – Ja, das scheint für die CDU in Ordnung zu sein; das ist an Bayern angelehnt. Ich appelliere an die GRÜNEN, dass sie vielleicht auch einmal zu der Erkenntnis kommen, dass man auf Instrumentarien wie die Onlinedurchsuchung verzichtet, die einfach einen sehr starken Eingriff in Bürgerrechte darstellt.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eingeführt von Heiko Maas, SPD!)

Herr Wagner, ich bin Ihnen für den Hinweis dankbar, weil es da nämlich – im BKA-Gesetz – um die Befugnisse der Polizei und gerade nicht um Nachrichtendienste geht.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Sie müssen diese Unterschiede doch endlich zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Sie sind doch maßgeblich. – Das ist auch genau das Problem auf Ihrem Parteitag gewesen. Herr Wagner, jetzt obliegt es mir doch nicht, Sie sind frei darin – –

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich brauche keine Ratschläge von Ihnen anzunehmen, Frau Faeser!)

Die bekommen Sie auch nicht von mir; die brauchen Sie auch nicht von mir.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich gebe Ihnen auch keine!)

Ich möchte auch nicht, dass Sie mir welche geben. – Ich will nur darauf hinweisen – ich sage es noch einmal –, dass es um den massiven Unterschied zwischen den Rechten von Nachrichtendiensten im Vorfeld des Entstehens von Straftaten und der Frage geht, ob bei terroristischen Bedrohungslagen beim Vorliegen konkreter Gefahren ausnahmsweise für die Polizei Eingriffsbefugnisse wie im BKA-Gesetz geschaffen werden. Das ist ein substanzieller Unterschied; den sollten Sie endlich begreifen.

(Beifall bei der SPD)