Der Schwellenwert für Aufträge, ab welchem die Vergabeverfahren von diesem Gesetz erfasst werden, beträgt 10.000 € ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer.
Es geht, wie gesagt, um die öffentlichen Ausschreibungen. Ich hätte auch gerne etwas von Ihnen zum Nachunternehmereinsatz und den Kontrollen gehört. Da haben Sie sich – das gilt leider auch für den Herrn Minister – ziemlich ausgeschwiegen. Aber ich glaube, da liegt der Hund begraben.
Ich habe Ihnen erst heute wieder ein Beispiel aufgeführt, einen Auftrag der öffentlichen Hand, wo Skandallöhne gezahlt wurden, wo Sie mit der Achsel zucken und sagen, da kann man nichts machen.
Sie sind nicht bereit, den Hauptunternehmer, der Ihren Auftrag erhalten hat, zu belangen und auch mit Sanktionen zu belegen. In Ihrem Gesetzentwurf steht, der Subunternehmer handelt eigenverantwortlich. Ich frage Sie: Zahlt der Hauptunternehmer eine Strafe, wenn ein von ihm beauftragter Subunternehmer gegen die Regelungen verstößt? Falls ja, wie hoch sind diese Strafen? Bei Ihnen werden die
Strafen vom Auftraggeber festgelegt. Da steht überhaupt keine Größenordnung. Bei uns steht: bis zu 10 % des Auftragswerts.
Bei Ihnen steht, dass der Auftraggeber das mit dem Auftragnehmer vereinbart. Reden wir über ein Bußgeld von 500 €, oder reden wir über eine Strafe, die wirklich abschreckt und wehtut?
Ich sage Ihnen: Erst dann, wenn ein Großunternehmer eine Strafe zahlen muss, die wehtut, wird sich an dieser mafiösen Praxis etwas ändern. Ansonsten nimmt man einfach den nächsten Subunternehmer. Man weiß, die meisten sind gerade im Baugewerbe maximal zwei Jahre auf dem Markt. Dann kommen wieder neue. Ob die jetzt für eine bestimmte Zeit vom Markt verbannt werden, das hilft leider wenig.
Ich sage Ihnen noch einmal: Überarbeiten Sie Ihren Gesetzentwurf, nehmen Sie vor allem den Punkt Kontrolle und Nachunternehmereinsatz auf. Erst dann wird es ein Gesetz, das wirklich Wirkung erzielt. – Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit stelle ich fest, dass die erste Lesung dieser Gesetzentwürfe durchgeführt worden ist.
Vereinbarungsgemäß überweisen wir zur Vorbereitung der zweiten Lesung die Gesetzentwürfe an den Innenausschuss. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen jetzt zu einem Gesetzentwurf für den Innenausschuss. Ich möchte Ihnen aber vorher mitteilen, dass das Schulobstprogramm beim nächsten Mal aufgerufen wird.
In der normalen Aussprache. Ich muss schauen, dass das entsprechend ausgedruckt wird, damit Sie morgen früh eine neue Vorlage bekommen. – Also morgen im Ablauf der Tagesordnung. Dann geht das so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) – Drucks. 19/394 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten pro Fraktion. Es beginnt, zur Einbringung des Gesetzentwurfs, Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE bringt heute einen Gesetzentwurf ein, der die verpflichtende Kennzeichnung der hessischen Polizeibeamten endlich verbindlich regelt. Denn anders als in den meisten zivilisierten Staaten ist das in Deutschland die Ausnahme.
Drei Bundesländer haben die Kennzeichnung inzwischen eingeführt. Weitere Länder wollen folgen. Wir finden, Herr Klee, das ist eine unterstützenswerte Entwicklung. – Ich habe von zivilisierten Staaten gesprochen.
Hessen sollte nicht länger im Abseits stehen und zaudern, sondern die Kennzeichnung jetzt klar und schnell auf den Weg bringen. Eine Kennzeichnung erhöht die Transparenz der Polizeiarbeit, und sie ermöglicht die Aufklärung von Vorwürfen. Immer wieder geäußerte Befürchtungen dagegen sind nicht eingetreten, im Gegenteil. Dort, wo es die Kennzeichnung gibt, wird sie sehr positiv aufgenommen.
Der Gesetzentwurf der LINKEN ist richtig und wichtig. Er müsste deshalb eigentlich eine breite Zustimmung finden, und er ist auch zügig umsetzbar, wenn man das will.
Warum ist er richtig, wichtig und im Konsens schnell umsetzbar? Eine Polizeikennzeichnung ist richtig und wichtig, um Polizeiarbeit transparent zu machen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, wie dieser Mensch, also ihr Gegenüber, heißt. Für die meisten Kolleginnen und Kollegen im Streifendienst in Hessen ist das schon selbstverständlich. Sie tragen schon seit Jahren freiwillig ein Namensschild, und sie wollen nicht anonym, sondern persönlich ansprechbar sein. Das finden wir gut.
Daneben gibt es aber auch einen handfesten Grund; denn Vorwürfe über Polizeigewalt, die auch in Hessen in den vergangenen Jahren zunehmend erhoben wurden und dann auch die Öffentlichkeit erreichten, können überhaupt nur aufgeklärt werden, wenn den Beamtinnen und Beamten ein Name oder zumindest eine Dienstnummer zuzuordnen ist. Ansonsten bleiben Vorwürfe zwangsläufig ungeklärt im Raum, und das ist für niemanden gut.
Der GRÜNEN-Kollege Jürgen Frömmrich hat in seiner Rede zur Einbringung des gleichen Gesetzentwurfs am 26.06.2013 Folgendes gesagt:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt immer wieder Beschwerden über Übergrifflichkeiten auch von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, über Regelverletzungen und anderes. Das ist auch systemimmanent und hat etwas mit großen Systemen zu tun. In großen Einheiten, in großen Systemen gibt es immer Einzelne, die sich nicht regelkonform verhalten. Genau um diese Einzelnen identifizieren und dann auch dienstrechtlich oder strafrechtlich belangen zu können, brauchen wir ein Erkennungsmerkmal, und das geht nur darüber, dass wir Beamtinnen und Beamte kennzeichnen.
Erst vor wenigen Tagen hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in ihrem aktuellen Deutschlandbericht kritische Zahlen vorgelegt. Amnesty spricht von 4.000 offiziellen Ermittlungsverfahren wegen Gewalt, Zwang und Amtsmissbrauch durch Polizeibeamte, wobei die Dunkelziffer noch weit höher sein soll.
Leider kommt es immer wieder zu Misshandlungen durch Polizisten – in den seltensten Fällen hat das aber Konsequenzen für die Beamten … Das Problem ist noch immer, dass Straftaten von Kollegen gedeckt werden oder gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden, weil die Opfer Angst vor Repressionen haben … 95 % der Verfahren werden bundesweit von der Staatsanwaltschaft eingestellt …
Meine Damen und Herren, seit Jahren steht Deutschland deshalb in der Kritik. Also lassen Sie uns solche Vorwürfe endlich ernst nehmen. Die Vorschläge sind seit Jahren bekannt. Gefordert werden unabhängige Ermittlungsstellen sowie eine Polizeikennzeichnung. Beides gibt es in anderen Ländern seit Jahren. Beides wurde von der CDU und der FDP aber immer abgelehnt. Unter Schwarz-Grün soll sich das ändern, so steht es zumindest im Koalitionsvertrag. Wir zeigen nun, wie es geht.
So ist das in Berlin vor ein paar Jahren von SPD und LINKEN in der Regierung gemacht worden. Aber auch die CDU in Berlin hält weiterhin daran fest, weil laut CDU-Innenminister die Erfahrungen dort sehr positiv sind. Befürchtungen aus der Polizei, dass die Beamten damit verstärkt Racheakten ausgesetzt wären, haben sich dort nicht bestätigt – im Gegenteil, die Anzeigen gegen die Polizei sind sogar zurückgegangen. Es gibt auch sonst keine negativen Auswirkungen zu verzeichnen.