Protokoll der Sitzung vom 21.05.2014

So ist das in Berlin vor ein paar Jahren von SPD und LINKEN in der Regierung gemacht worden. Aber auch die CDU in Berlin hält weiterhin daran fest, weil laut CDU-Innenminister die Erfahrungen dort sehr positiv sind. Befürchtungen aus der Polizei, dass die Beamten damit verstärkt Racheakten ausgesetzt wären, haben sich dort nicht bestätigt – im Gegenteil, die Anzeigen gegen die Polizei sind sogar zurückgegangen. Es gibt auch sonst keine negativen Auswirkungen zu verzeichnen.

Mit dem heute vorgelegten Gesetz greifen wir eine letztjährige Initiative der GRÜNEN auf, die nach den Blockupy-Demonstrationen exakt, also wortgleich, diese Regelung forderten. Der seinerzeitige Gesetzentwurf der GRÜNEN basierte auf einem Gesetz des Landes Brandenburg. Dazu muss man wissen, dieses Gesetz in Brandenburg hatte ursprünglich die CDU eingebracht. Es wurde dann von der SPD/LINKEN-Regierung umgesetzt.

Das heißt doch, alle relevanten Parteien – also CDU, SPD, GRÜNE und LINKE – haben daran mitgewirkt. Die CDU hat ihn vorgelegt, die SPD und LINKE haben ihn mit Änderungen umgesetzt, und die GRÜNEN in Hessen haben ihn abgeschrieben, so wie wir jetzt auch.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Erfahrungen in Brandenburg sind ebenso wie in Berlin sehr positiv. Deshalb muss jetzt niemand das Rad neu erfinden. Der Grund, warum wir den Gesetzentwurf der

GRÜNEN aus dem Jahr 2013 wortgleich eingebracht haben, ist aber auch ein praktischer, denn zu diesem Gesetzentwurf hat bereits eine schriftliche Anhörung stattgefunden. Die vielen guten Stellungnahmen können wir nun nutzen, und die Sachverständigen brauchen nicht ganz vorne anzufangen.

Herr Kollege, die Redezeit ist zu Ende.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal Jürgen Frömmrich mit den Worten zitieren: „Die GRÜNEN im Landtag wollen darauf hinwirken, dass es eine eindeutige Zuordnung von Beamten etwa bei Demonstrationen noch vor der Blockupy-Demonstration im Herbst 2014 geben wird.“ – Herr Frömmrich, wenn Sie und die GRÜNEN das wirklich wollen, dann lassen Sie uns einfach damit anfangen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abg. Bauer, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schaus hat es jetzt zugegeben, der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN entspricht dem im Juli letzten Jahres vorgelegten Gesetzentwurf der GRÜNEN, also abgeschrieben, ein Plagiat. Er hat ausführlich begründet, warum er das so gemacht hat. Das spricht nicht gerade für Originalität. Er sagte ja, er hätte das übernommen. Aber schauen wir uns das doch einmal genauer an.

Wenn man die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs mit dem damaligen der GRÜNEN vergleicht, fällt doch ein wesentlicher Unterschied auf. Damals schrieb unser heutiger Koalitionspartner:

Die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols durch die Polizei ist ein zwingender und zentraler Aspekt des demokratischen Rechtsstaates. Es muss geschützt und gestärkt werden …

Und weiter:

Die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols durch die Bürger ist von erheblicher Bedeutung. Erkennen sie das staatliche Gewaltmonopol nicht an und üben selbst Gewalt untereinander, aber auch gegen staatliche Institutionen und Polizei aus, führt dies zu dramatischer gesellschaftlicher Desintegration und Selbstjustiz.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Schaus, jetzt frage ich Sie: Warum haben Sie denn in Ihrem Gesetzentwurf diese Begründung nicht übernommen? Das ist eine Frage, die Sie beantworten müssten.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Stehen Sie denn nicht zum Gewaltmonopol des Staates? Warum schreiben Sie alles Wort für Wort ab und lassen diese Passage weg? Das müssen Sie hier einmal erklären. Gilt das staatliche Gewaltmonopol für Sie – ja oder nein?

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Nancy Faeser und Thors- ten Schäfer-Gümbel (SPD))

Da sieht man doch, wes Geistes Kind Sie sind. Sie sprechen von Vertrauen der Bürger in das rechtsstaatliche Verhalten der Beamten, davon hänge es ab. Sie kennen selbst viele Umfragen, auch von Allensbach, über das Berufsprestige von Damen und Herren. Hinter Ärzten und Krankenschwestern liegen seit Jahrzehnten der Polizeiberuf und das Ansehen der Polizeibeamten an dritter Stelle. Das ist einer der am meisten wertgeschätzten und geachteten Berufe in Deutschland.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf für uns feststellen: Die Bürger vertrauen unserer Polizei in diesem Land. Das mag vielleicht bei Ihnen und bei den Ihnen nahestehenden Gruppen anders sein, Herr Schaus. Das beweist einmal mehr, wie weit Sie von den Menschen und wie weit Sie vom gesunden Menschenverstand entfernt sind.

Meine Damen und Herren, auch für Polizeibeamte gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Während ihrer Großeinsätze werden sie mittlerweile aus allen Blickwinkeln fotografiert und gefilmt. Das Ereignis wird dann im Internet eingestellt und ist auf Dauer abrufbar. Gerade die Einsätze geschlossener Einheiten werden auch von der eigenen Seite, von der Polizeiseite, fotografisch und auf Video festgehalten.

Dass sie im normalen Dienst bereits Namensschilder tragen, ist weithin üblich und außerhalb von Großstädten mit ihren Brennpunkten auch weitgehend unproblematisch. Meine Damen und Herren, der Dienstherr kann jetzt schon im Rahmen von transparenter Verwaltung eine Anordnung zum Tragen einer Kennzeichnung erlassen.

Genau das wurde vom damaligen Innenminister Boris Rhein auch mit einer Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung getan. In Hessen gilt bereits seit 2008 die Verpflichtung zum Tragen eines Namensschilds – mit Ausnahmen und nicht für geschlossene Einsätze, das will ich gern zugestehen.

Nach der Landtagswahl 2013 haben wir im Rahmen von Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GRÜNEN vereinbart, eine Kennzeichnung einzuführen. Es wird Sie sicher nicht überraschen, dass wir diese Vereinbarung, auch wenn wir die Notwendigkeit einer Kennzeichnung etwas anders gewichten, gewissenhaft umsetzen werden.

Ich sage aber ganz bewusst „gewissenhaft“, weil wir diese Umsetzung eng mit den Betroffenen und mit der Personalvertretung kommunizieren und absprechen möchten. In einem solch sensiblen Bereich wollen und müssen wir die betroffenen Polizeibeamten zu Beteiligten machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Nancy Faeser und Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

In Berlin, das Sie immer gern als Beispiel anführen, funktioniert die Kennzeichnungspflicht ohne ein Gesetz auf dem Weg einer verbindlichen Dienstanweisung. Im vergangenen Jahr haben Sie als LINKE an dieser Stelle selbst

eine Verordnung für ausreichend gehalten. Ich kann Ihnen daher ankündigen, dass wir Ihre Gesetzesinitiative ablehnen, denn wir brauchen für die Umsetzung schlicht kein Gesetz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Kennzeichnungspflicht darf man aber nicht die Kritiker außer Acht lassen, die sich kritisch zu einer Kennzeichnung äußern. Denn die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, über die wir hier sprechen, sind Menschen, das sind Bürger in Uniform, die einen anspruchsvollen und gesellschaftspolitisch wichtigen Dienst für uns alle verrichten. Wir müssen bei einer solchen Debatte unseren Blick immer wieder auf die richten, die uns schützen, dass wir auch sie schützen.

Zu den Gegnern der Kennzeichnungspflicht – von daher bin ich auf die Stellungnahmen bei der Anhörung wirklich gespannt – zählten bisher auch die Polizeigewerkschaften. Ich konnte lesen, dass die GdP bei den Überlegungen „von einem Kontrollwahn gegen Polizisten“ spricht. Ich konnte lesen, dass die Deutsche Polizeigewerkschaft „eine Zunahme von willkürlichen Vorwürfen gegen Polizeibeamte“ befürchtet.

Meine Damen und Herren, die Betroffenen haben doch zu Recht auch die Sorge, und wir nehmen diese Bedenken sehr ernst, dass die Zurschaustellung ihrer Identität auch missbraucht werden kann. Es können nicht gerechtfertigte Verfahren eingeleitet oder auch Beamte und ihre Familien in ihrer Lebensgestaltung beeinträchtigt werden. Deshalb müssen wir bei diesem Thema zwingend darauf achten – das ist unsere feste Überzeugung –, dass die Beamtinnen und Beamten nicht der Gefahr einer Nachstellung ausgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP)

Wenn in der Vergangenheit Fälle von vermeintlicher Polizeigewalt eingetreten sind, so wurden die verantwortlichen Beamten auch bisher ohne eine persönliche Kennzeichnung ermittelt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Transparenz polizeilichen Handelns und das bürgernahe Verhalten sind bereits jetzt gegeben. Wir können und wollen dies aber in Abstimmung mit der Polizei weiter verbessern und werden deshalb gemäß unserer Vereinbarung diese Polizeikennzeichnung einführen.

Es soll allerdings sichergestellt werden – das steht auch ausdrücklich in unserer Koalitionsvereinbarung –, dass geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit keine unbefugten Personen aus den Nummern auf die Namen der Beamtinnen und Beamten schließen können und dass dies nur dem Dienstherrn bzw. der Strafverfolgungsbehörde möglich ist.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage hier nichts Neues. Wir wären viel weiter, wenn wir uns darauf verständigen könnten, dass es in diesem Falle eine bundeseinheitliche Regelung geben müsste.

(Demonstrativer Beifall der Abg. Nancy Faeser und Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Denn was ist bei Großlagen, wenn Beamte aus anderen Bundesländern kommen, die keine Kennzeichnung tragen? Da ist doch der Streit schon vorprogrammiert. Wir brauchen also eine Lösung, die weit über Hessen hinausgeht.

Wir müssen uns auch – das haben CDU und GRÜNE in ihrer Koalitionsvereinbarung vereinbart – Gedanken darüber machen,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Dann machen Sie das doch einmal!)

wie wir private Sicherheitskräfte kennzeichnen, die im Auftrag des Landes tätig sind.

Ich freue mich auf die Debatte, kann Ihnen aber jetzt schon sagen, dass wir für diese Maßnahme kein Gesetz brauchen. Wir werden die Kennzeichnungspflicht in Abstimmung mit der Polizei einführen, und zwar so sicher einführen, dass es keine Beeinträchtigung dieses wichtigen Dienstes der hessischen Polizei gibt. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Greilich. – Entschuldigung, Herr Schaus will kurzintervenieren. Bitte schön, zwei Minuten.

Herr Bauer, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil natürlich genau das passiert ist, was wir erwartet haben: dass Sie in den Krümeln der Begründung suchen. Ich will deshalb für diejenigen, die nicht so genau in dem Text drin sind, darauf hinweisen, dass wir die Begründung komplett neu geschrieben und überarbeitet haben. Insofern finden Sie da eine Menge von neuen Argumenten.

Wir haben den Gesetzestext übernommen. Den fanden wir gut, den finden wir nach wie vor gut. Wir finden es aber auch gut, wenn endlich etwas passiert. Insofern ist die Frage, ob Sie jetzt aufgrund unserer Initiative eine Verordnung machen oder unserem Gesetzentwurf beitreten, für uns Jacke wie Hose. Herr Bauer, ich nehme Sie beim Wort, dass Sie in den nächsten Wochen eine Verordnung machen, die das Begehren dieses Gesetzentwurfs dann auch umsetzt, und zwar zeitnah umsetzt; denn das ist unsere Intention.