Protokoll der Sitzung vom 23.11.2017

Ich würde zuhören. – Der Kollege Rudolph hat schon darauf hingewiesen: Sie stützen sich auf Zahlen vom 31.12.2015 mit der Begründung, es gebe keine entsprechenden Zahlen mit einem aktuelleren Stand, weil sie beim Statistischen Landesamt nicht verfügbar seien. Ich sage Ihnen ganz einfach: Es gibt sehr viel konkretere und sehr viel besser geeignete Zahlen, die verfügbar sind,

(Norbert Schmitt (SPD): Das ist der entscheidende Punkt!)

die Zahlen der Bundestagswahl 2017, die, wie Sie wissen, erst wenige Wochen zurückliegt.

(Beifall bei der FDP und der SPD – Michael Bod- denberg (CDU): Das ist falsch!)

Herr Kollege Boddenberg, das ist nicht falsch. Diese Zahlen sind erstens aktueller; sie stammen aus dem September dieses Jahres. Sie unterscheiden sich in der Tat an einem Punkt.

(Michael Boddenberg (CDU): 17 Juristen werden uns etwas anderes erzählen!)

Ich weiß nicht, ob ich irgendwann noch dazu komme, das auch auszuführen.

(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Herr Kollege Boddenberg, wenn Sie zuhören würden, könnten Sie an der Stelle in der Tat etwas lernen. Jetzt erzählen Sie wieder, ich wäre ein Oberlehrer. Aber ich versuche nur einmal, den Sachverhalt zu klären.

Die Zahlen der Bundestagswahl unterscheiden sich bezüglich der Feststellung der Stimmberechtigten von denen bei der Landtagswahl. Das ist richtig. Aber woran liegt das? Es liegt daran, dass bei der Bundestagswahl auch Personen stimmberechtigt sind, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Das ergibt sich aus dem Bundeswahlgesetz. Da haben Sie eine Differenz, aber diese Differenz kann man ausräumen, wenn man will.

(Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Das ist eine relativ einfache Rechenoperation. Dafür muss man nur die Zahl der im Ausland lebenden Stimmberechtigten von der Anzahl der Stimmberechtigten bei der Bundestagswahl 2017 abziehen. Dann kommt man auf genau die richtige Zahl.

(Beifall bei der FDP und der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Da ist die CDU überfordert! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Dann erhalten Sie die Zahl derjenigen, die am 24. September, wenn Landtagswahl gewesen wäre, bei der Landtagswahl stimmberechtigt gewesen wären. Dass das eine aussagekräftige und aktuellere Zahl ist, das werden Sie nicht ernsthaft bestreiten wollen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Nun haben wir gehört, es sei schwierig, dort zu echten Zahlen zu kommen. Wir haben vorige Woche beim Bundeswahlleiter angerufen. Es sind in Hessen genau 9.776 Stimmen.

Nun könnte man auf die Idee kommen, das könne man nicht richtig auf die einzelnen Wahlkreise herunterbrechen. Auch das haben wir überlegt, weil im Ministerium anscheinend nicht die Möglichkeit besteht, solche Hausaufgaben zu erledigen. Wir haben heute früh – wann war es? –

(Günter Rudolph (SPD): 12:16 Uhr!)

beim Bundeswahlleiter angerufen und bekamen nach unserem Anruf von heute Vormittag heute um 12:40 Uhr per Mail die Zahlen heruntergebrochen auf die einzelnen Wahlkreise.

(Lebhafter Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Ich zeige es Ihnen einmal: So sieht das aus. Mit diesen Zahlen – rechnen müssen Sie noch selbst; Herr Minister, ich stelle sie Ihnen zur Verfügung – sind Sie in der Lage, einen verfassungsmäßigen Gesetzentwurf vorzulegen.

(Lebhafter Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Ich will das nur klarstellen. Diese Zahlen sind nicht nur über eineinhalb Jahre aktueller als die, die Sie zugrunde gelegt haben. Sie haben noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Sie beziehen sich auf die richtige Bezugsgröße, auf diejenigen, die wahlberechtigt sind, und nicht auf die Einwohner, von denen die abzuziehen sind, die aus irgendwelchen Gründen nicht wahlberechtigt sind, die zwar über 18 sind, aber nicht wahlberechtigt.

(Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Insofern komme ich zu dem ersten Fazit. Berechnen Sie einfach unter Einbeziehung der Anzahl dieser Stimmberechtigten auf aktueller Datenbasis neu. Dann sind Sie in der Lage oder haben eine Voraussetzung, um einen verfassungsmäßigen Gesetzentwurf vorzulegen.

Ich will an dieser Stelle eines einschieben, weil ich hier Herrn Kollegen Dr. Arnold sehe und in der Tat auch gelesen habe, was gestern in der „Fuldaer Zeitung“ unter seinem Namen veröffentlicht ist. Vielleicht kann er es hier geraderücken. Es heißt dort:

Leider ist schnelles Handeln jetzt nötig geworden, weil die Landtagsfraktion der FDP in einem Schreiben mit einer Klage gegen die Wahlergebnisse der kommenden Landtagswahl gedroht hat, falls es vorher zu keinen Änderungen kommt.

Lieber Herr Kollege Dr. Arnold, gerade wenn man ein in Fulda direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter ist, sollte man sich an die Gebote halten, unter anderem auch an das: Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Was ist denn der Sachverhalt? Der Sachverhalt ist, dass uns der Innenminister mitgeteilt hat, es ist zwar alles verfassungswidrig, was wir dort stehen haben, aber wir wollen diese Wahlperiode nichts mehr daran ändern. – Das war der durchschaubare Versuch, die Parteien und die Fraktionen in Mithaft zu nehmen für die Gefahr, ein verfassungswidriges Wahlverfahren durchzuführen.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Was haben Sie denn geschrieben?)

Was haben wir geschrieben? – Wir haben geschrieben, dass wir feststellen, dass die Befürchtungen des Innenministers zutreffend sind, dass wir in die Gefahr laufen, dass eine Wahl angefochten werden könnte. Wer das im Zweifelsfall tun würde, ist eine völlig andere Frage. Wir würden es nicht tun.

Aber ich weiß von Parteien, die in anderen Bereichen kandidieren und gewählt worden sind. Wenn, was wir hoffen könnten – mittlerweile zweifle ich, dass es gelingt, dass diese Parteien an der 5-%-Klausel scheitern –, die AfD gescheitert wäre, hätten Sie sich darauf verlassen können, dass Sie diese Klage bekommen hätten. Genau das ist unser Ansinnen gewesen, das zu vermeiden. Wir haben mit keinem Wort eine Klage angedroht.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen hoffe ich, lieber Herr Kollege Dr. Arnold, damit nichts Falsches zurückbleibt, dass Sie das hier entsprechend klarstellen.

Ich will jetzt nicht im Einzelnen wiederholen, warum die Begründung, die Sie gegeben haben, und auch die Begründung in Ihrem Änderungsantrag nicht ausreicht, um kon

kret zu begründen, warum genau diese Änderungen an den Wahlkreiszuschnitten gemacht werden. Da kann ich mich auf die verschiedenen Stellungnahmen in der Anhörung beziehen, die Sie nur nachlesen müssen, um zu einem richtigen Ergebnis zu kommen.

Ich sage deshalb abschließend – das ist mein zweites Fazit, und da hoffe ich, dass wir in diesem Haus Einigkeit haben –: Kein Demokrat wünscht sich ein angreifbares Wahlrecht. Kein Demokrat kann wünschen, dass wir auf einer falschen Grundlage Landtagswahlen durchführen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb fordere ich Sie nochmals auf: Räumen Sie die verfassungsrechtlichen Bedenken aus. Bessern Sie Ihren Gesetzentwurf nach. Ihr Änderungsantrag wird dem nicht gerecht. Verwenden Sie aktuelles Zahlenmaterial, wählen Sie die exakte Bezugsgröße, und begründen Sie die vorgenommene Neueinteilung. Man könnte auch einfach sagen: Machen Sie endlich einmal Ihre Hausaufgaben.

(Lebhafter Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abg. Dr. Arnold das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zweimal angesprochen worden in den letzten beiden Beiträgen und möchte dazu Folgendes sagen: Ja, es ist richtig. Ich bedauere, dass offensichtlich durch diese Wahlkreisveränderung Eiterfeld den Wahlkreis 14 verlässt. Eiterfeld ist als Marktgemeinde sehr verwurzelt mit dem Landkreis Fulda und ist Teil meines Wahlkreises gewesen.

(Günter Rudolph (SPD): Ist das schon beschlossen?)

Ich sage auf der anderen Seite auch – hören Sie bitte zu, Herr Rudolph – ganz deutlich, und das auch in Richtung FDP: Ich war im Frühjahr dieses Jahres der Auffassung, dass durch den Brief des Innenministers ganz klar vorgegeben ist, dass es hier ein möglicherweise größeres Problem in der Wahlkreisneuordnung gibt und dass man das in der neuen Legislaturperiode in Ruhe hätte angehen können.

Der Brief der FDP, den Sie ja nicht abstreiten, Herr Kollege Greilich,

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wieso auch, Kollege Arnold?)

hat zu der Frage geführt, ob das beklagt werden könnte. Jetzt haben Sie es so dargestellt, dass Sie das nur theoretisch angesprochen hätten und dass in dem Brief nicht drinstehe, dass die FDP es beklagen würde.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ja, steht das denn drin? Steht es drin?)

Lieber Herr Kollege Hahn, nachdem jemand sagte, es könne beklagt werden,

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Sie behaupten es doch!)