Walter Arnold

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Schmitt hat sicherlich im ersten Teil seiner Ausführungen korrekt über die Sitzung des Landesschuldenausschusses am 21. August dieses Jahres berichtet. Wir haben festgestellt, dass die Prüfung der Landesschuldenverwaltung für das Jahr 2016 keine Beanstandungen ergeben hat.
Wir haben außerdem bei dieser Sitzung einen Bericht des Finanzministers über die Kreditaufnahme des Landes und über den Einsatz von Derivaten gehört; das sage ich, ohne die Vertraulichkeit zu verletzten. Das war für mich die dritte Sitzung des Landesschuldenausschusses. Die beiden Sitzungen davor verliefen in ähnlicher Weise, allerdings befassten wir uns mit anderen Haushaltsjahren.
Ich hatte nicht den Eindruck, dass wir den Einsatz von Derivaten dort in irgendeiner Weise mit Kritik begleitet hätten – diese wurden sehr ausführlich dargestellt –, im Gegenteil: Hervorzuheben ist, dass bei einem Schuldenstand von 42,056 Milliarden € zum 31. Dezember 2016 die Verzinsung des Kapitalmarktportfolios, einschließlich Derivaten und Disagio, einen historischen Tiefstand von 2,36 % erreicht hat. Das ist ohne Zweifel ein Erfolg der Schuldenverwaltung durch das hessische Finanzministerium.
Das wurde deswegen auch von den zuhörenden Abgeordneten sehr zustimmend zur Kenntnis genommen. Zum Vergleich: 2008 gab es einen Schuldenstand von 30,5 Milliarden € und einen Zinssatz von 4,5 %, also fast das Doppelte.
Bemerkenswert war auch, dass der Finanzminister vorstellen konnte, dass das wirtschaftliche Ergebnis ausgelaufener Geschäfte seit 2008 kumuliert einen positiven Saldo von 232,1 Millionen € aufweist – auch das ist ein Erfolg der Schuldenverwaltung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
So weit, so gut.
Die jetzige Unruhe – Kollege Schmitt hat dazu vorgetragen; ich komme nur zu anderen Bewertungen als Sie – kam an dem folgenden Sonntag, 26. August, auf, als eine der größeren überregionalen Tageszeitungen – Kollege Schmitt hat den Namen genannt: „Welt am Sonntag“ – in einem groß angelegten Bericht der Hessischen Landesregierung, namentlich Finanzminister Schäfer, im Zusammenhang mit den durchgeführten Geschäften mit Derivaten Spekulationen mit Steuergeldern vorgeworfen hat, Überschrift: Hessen zockt. – Ein Zitat aus diesem Bericht
lautet: Bislang ist die Regierung mit dem Schlamassel unentdeckt davongekommen.
Diese reißerisch aufgemachte Berichterstattung hat dazu geführt, dass plötzlich die Stimmung zu Derivaten aus meiner Beurteilung der Situation quasi über Nacht völlig umgeschlagen ist. Die Opposition forderte vehement eine umfassende Aufklärung. Das führte zu einer denkwürdigen Sitzung des Haushaltsausschusses am Mittwoch, 5. September.
Denkwürdig war diese Sitzung auch deshalb, weil ich nie zuvor eine Haushaltsausschusssitzung mit einer so umfassenden und detaillierten Berichterstattung von Finanzminister Thomas Schäfer zu einem speziellen Thema erlebt habe. Ich möchte aber auch deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben da einen Thomas Schäfer erlebt, der dies sehr souverän und fachlich sehr versiert absolviert hat.
Minister Schäfer unterrichtete den Haushaltsausschuss in einem einstündigen Powerpoint-Vortrag über das Kreditmanagement des Landes Hessen. Anschließend wurden die Fragen beantwortet – Kollege Schmitt hat das schon erwähnt –: 27 Fragen von der SPD, 38 Fragen von der LINKEN und 44 Fragen von der FDP. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich an dieser Stelle, wie auch im Ausschuss, Herrn Minister Schäfer sowie seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sehr herzlich danken, die in der Kürze der Zeit diesen detaillierten Bericht erstellt sowie auch eine präzise und klare Beantwortung der Fragen in höchst professioneller und auch verständlicher Weise durchgeführt haben.
Zweitens möchte ich feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Versuch – von wem auch immer initiiert –, durch diesen Artikel in der „Welt am Sonntag“ inszeniert, mit dem Einsatz von Derivaten ein über Länder- und Parteigrenzen hinaus etabliertes und bewährtes Mittel der Zinssicherung in Verruf zu bringen, ist kläglich gescheitert; das möchte ich deutlich sagen.
Minister Schäfer hat in seinem Bericht und bei der Beantwortung der Fragen seine Aussagen eindrucksvoll unterstrichen. Das hat er in einer Presseerklärung noch einmal deutlich gemacht, und das möchte ich hier wiederholen. Minister Schäfer hat gesagt: Hessen zockt nicht, Hessen spekuliert nicht, und Hessen wettet nicht. – Das kann ich an dieser Stelle nur unterstreichen.
Ich fand es – da bin ich in einem Punkt bei Ihnen, Kollege Schmitt – gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der die Regierung tragenden Fraktionen durchaus sehr angebracht, uns nach diesen aufgeregten Diskussionen der vergangenen zwei Wochen im Ausschuss mit dieser hochkomplexen Thematik der Zinssicherung durch Derivate zu befassen. Wir haben sicherlich alle etwas dazugelernt. Bis auf ein paar Äußerungen der LINKEN hatte ich durchaus den Eindruck einer sachlichen Diskussion im Ausschuss.
Als Fazit will ich für die Diskussion im Plenum Folgendes festhalten: Der Einsatz von Derivaten ist keine Erfindung von Finanzminister Schäfer.
Derivate sind in Hessen seit 1992 im Einsatz und werden vom Bund, von anderen Bundesländern und auch von vielen Unternehmen der Privatwirtschaft eingesetzt. Ihr Einsatz ist in § 13 Haushaltsgesetz und in einer mit dem Hessischen Rechnungshof abgestimmten Dienstanweisung sehr genau geregelt.
Ich möchte festhalten – ich denke, das wird nicht auf Widerspruch treffen –, dass sich alle Maßnahmen, von denen wir im Landesschuldenausschuss gehört haben, sehr korrekt im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben bewegen.
Vielen Dank für die Bestätigung. – An dieser Stelle sage ich deshalb auch ein herzliches Dankeschön an die Fachleute des Fachreferates im Finanzministerium für ihre jahrelange ausgezeichnete Arbeit.
Der Schuldenbericht 2016 stellt wie in den Vorjahren dem Land Hessen ein gutes Zeugnis für sein Kreditmanagement aus. Das sehen auch die unabhängigen Analysten von Standard & Poor’s so, die im Februar 2018 erstmals seit 13 Jahren das Rating von Hessen um eine Stufe auf AA+ angehoben haben
und die bei ihrer Ratingüberprüfung im Juli dieses Jahres das Zinsmanagement des Landes Hessen erneut und sehr klar gelobt haben.
Die derzeit historische Niedrigzinsphase verdeckt den Blick darauf, dass die Zinsen in der Vergangenheit um ein Vielfaches höher waren als zuletzt.
Das Land Hessen muss seine Zinsbelastungen – das sind bei derzeit rund 40,4 Milliarden € Schulden ca. 990 Millionen € – gerade auch im Hinblick auf die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse gut planen können. Diese Planbarkeit ist ein ganz wichtiger Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das mögliche Zinsänderungsrisiko hat uns vor wenigen Wochen bei den Kommunen dazu veranlasst, dass wir mit dem Projekt Hessenkasse – da ging es um Kassenkredite in Höhe von 5 Milliarden € – eine einschneidende Veränderung durch ein Gesetz vornehmen, um das Zinsänderungsrisiko für die Kommunen zu minimieren. Es wäre fatal, wenn wir uns bei dieser hohen Verschuldungssumme des Landes nicht auch Ähnliches für die Kommunen einfallen lassen würden. Deswegen ist es nur logisch, die Risiken zu streuen und einen Teil der Zinsausgaben langfristig auf einem relativ niedrigen Niveau festzuschreiben und nicht komplett den Zinsschwankungen des Marktes auszusetzen.
Jetzt zur Situation im Jahr 2011, denn darum geht es.
In diesem Jahr 2011 wurden durch Minister Schäfer und seine Fachleute bei einem historischen Tiefpunkt der Zinsen – das war damals klug und richtig – diese niedrigen
Zinsen für einen Teil der Gesamtverschuldung in Höhe von ca. 20 % dauerhaft und langfristig gesichert.
Diese damalige Managemententscheidung des Landes wurde von der Wissenschaft – zitiert wurde Herr Prof. Schlag –, aber auch von der Fachwelt ausdrücklich befürwortet. Das hat Minister Schäfer ausführlich berichtet. Es war klug und richtig, es damals so zu machen.
Die dann einsetzende Zeit konnte niemand voraussehen. Der jetzige negative Barwert ist eine Momentaufnahme, die sich mit Blick auf die Laufzeit der Zinssicherung durchaus ändern kann.
Deswegen meine Feststellung: Minister Schäfer hat ein hoch professionelles Schuldenmanagement betrieben. Die vorgenommene Zinssicherung erhöht signifikant die Planbarkeit des Landeshaushalts. Die Vorwürfe der Zockerei und der Spekulation weise ich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich zurück. Die Arbeit wurde gut gemacht.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit Zustimmung des Präsidenten zum Abschluss in eigener Sache einige Bemerkungen machen. Nach 15 Jahren als Abgeordneter der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und nach fünf Jahren als Staatssekretär im Finanzministerium ist dies meine letzte Rede im Hessischen Landtag. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen zu bedanken für Freundschaft und Kollegialität, durchaus auch über Fraktionsgrenzen hinweg. Ich wünsche Ihnen allen Glück und Gesundheit.
Zum Abschluss möchte ich eines betonen. Bei mir hat sich die Erkenntnis verfestigt, dass es wichtig ist, sich jederzeit mit gegenseitigem Respekt zu begegnen, trotz aller Auseinandersetzung in wichtigen Fragen. Ich halte es für wichtig, dass sich in diesem Hause Kolleginnen und Kollegen mit Respekt begegnen. Ich glaube, das ist unserer Arbeit angemessen.
Alles Gute, ein herzliches Glückauf und Gottes Segen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch in der gebotenen Kürze noch ein paar Bemerkungen für meine Fraktion machen.
Zu dem geänderten Gesetzentwurf Hessenkasse. Die beiden Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 31. Januar 2018 den Gesetzentwurf in erster Lesung und heute – nach drei Monaten – mit einem umfangreichen Änderungsantrag zur zweiten Lesung eingebracht. Ich will einmal deutlich sagen: Ich habe es in den fast 20 Jahren meiner parlamentarischen Zeit noch nicht erlebt, dass sich ein Gesetzentwurf in dieser Weise in zwei wesentlichen Aspekten geändert hat.
Was meine ich damit? – Sie erinnern sich: Im ersten Gesetzentwurf hatten wir noch Kassenkredite in Höhe von rund 6 Milliarden € und ein Investitionsprogramm von etwa 500 Millionen €. Heute reden wir von knapp 5 Milliarden € an Kassenkrediten und 620 Millionen € an Investitionen.
Was ist in der Zwischenzeit passiert? – Ich möchte deutlich sagen, dass die Gespräche, die im Finanzministerium mit den 423 Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen geführt wurden, dafür gesorgt haben, dass sich in Hessen die Situation der Kassenkredite grundlegend geändert hat. Was im Bereich der Gesetze geändert wurde, wurde auch dadurch deutlich gemacht wurde, dass Kassenkredite wirklich nur kurzfristig Liquiditätsschwierigkeiten überbrücken sollen.
Herr Minister Schäfer, ich möchte damit beginnen, dass ich Sie herzlich bitte, Ihren Mitarbeitern den Dank des Hauses zu übermitteln – da darf ich ausnahmsweise einmal einen namentlich nennen, nämlich Herrn Kraulich. Ihre Mitarbeiter haben mit ihrer akribischen Arbeit, die notwendig war, um die Situation in Hessen zu untersuchen und uns grundlegende Informationen darüber zu geben, dazu beigetragen, hier und heute einen guten Gesetzentwurf mit allen Änderungen vorzulegen. Herzlichen Dank dafür.
Wir stellen fest, dass durch diese Vorgehensweise jetzt 5 Milliarden € an Kassenkrediten von den Kommunen, die es betrifft, weggenommen werden.
Ich will einmal kurz etwas zu der Pressemitteilung sagen, die Kollege Warnecke heute für seine Fraktion veröffentlicht hat.
Da bringen Sie mich jetzt in eine Schwierigkeit. Dann nehme ich die Pressemitteilung zurück und darf es vielleicht allgemein formulieren – herzlichen Dank für den Hinweis.
Nein, da müssen wir korrekt vorgehen, das ist keine Frage.
Es ist aber in früheren Bemerkungen, auch im Ausschuss, gesagt worden: Liebe Freunde, diese Kassenkredite sind in den Gemeinden aufgenommen worden, weil in den letzten Jahren so viel verlangt wurde. – Aber eines will ich einmal deutlich machen: Die 5 Milliarden € an Kassenkrediten sind ja nicht bei allen Kommunen in Hessen vorhanden. Vielmehr hat etwa die Hälfte der Kommunen Kassenkredite, während die andere Hälfte der Kommunen, die gut gewirtschaftet hat, keine Kassenkredite hat.
Deswegen halte ich es für meine Fraktion für richtig – das ist auch etwas, was wir in der Koalition eindeutig diskutiert haben –, dass wir sagen: Von den rund 245 Millionen €, die wir jetzt jährlich brauchen, müssen die Kommunen einen Eigenanteil leisten. – Was ich bisher noch nicht gehört habe: Diejenigen Kommunen, die dann keine Kassenkredite mehr haben, haben dann auch keinen Kapitaldienst mehr für diese Kassenkredite. Das muss wohl gegen die 25 € pro Einwohner aufgerechnet werden. Damit senkt sich die Belastung schon sehr deutlich.
Auf der anderen Seite leisten wir mit den 66 Millionen € pro Jahr aus originären Landesmitteln einen wesentlichen Beitrag. Ich denke, dass das aus Sicht eines Bürgermeisters, der gut gewirtschaftet hat und der keine Kassenkredite hat, richtig ist. Denn das Land – das ist eine Erkenntnis, liebe Freunde von der SPD, die ich nicht müde werde zu wiederholen – kann das Geld nur einmal ausgeben. Jeder Bürgermeister wird sagen: Das Land soll nicht nur die Kassenkredite abfinanzieren, sondern auch einmal Straßen und Krankenhäuser oder Ähnliches bauen. – Ich glaube, dass das ein gerechter Weg ist, den wir dort gehen.
Ich komme zum Schluss. Das, was wir hier mit der Hessenkasse machen, ist ein Programm, das in Deutschland ohne Beispiel ist. Es ist ein Programm, um die Kommunen zu entschulden und die Leistungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen. Es ist ein Programm, das in den vier Bausteinen dafür sorgt, dass die Kommunen wieder gute finanzielle Möglichkeiten haben. Wenn wir als CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen: „Wir machen eine faire Politik für die Kommunen“, dann reden wir nicht nur davon, sondern wir tun es auch. Die Hessenkasse ist dafür ein gutes Beispiel. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Warnecke, vielen Dank. – Ich möchte zu der Bemerkung, dass zwei Fraktionen, die beiden die Regierung tragenden Fraktionen, diese Vereinbarung unterschrieben haben, bemerken, dass in dieser Vereinbarung Äußerungen, Feststellungen und Punkte enthalten waren, die Teil dieses Gesetzentwurfs sind.
Dieses Gesetz ist aber noch nicht beschlossen worden. Damit war es ein klarer Ausdruck der beiden regierungstragenden Fraktionen,
dass diese Vereinbarung unterschrieben werden kann, weil die beiden Fraktionsvorsitzenden für ihre Fraktionen erklärt haben, dass sie das entsprechend in einem Gesetz umsetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute Morgen für die Regierungsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Fraktionsgesetzentwurf für ein Hessenkassegesetz einzubringen. Ausführlich heißt es: Entwurf für ein Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen.
Dieses Hessenkassegesetz ist bundesweit einmalig.
Das ist ein vierter wichtiger Baustein bei der Konsolidierung der Kommunalhaushalte in Hessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich zum Ziel gesetzt, die hessischen Kommunen nachhaltig zu unterstützen auf ihrem Weg hin zur Konsolidierung und Entschuldung ihrer Kommunalfinanzen.
Dabei wurden bisher vier Bausteine auf den Weg gebracht. Der erste Baustein ist der Kommunale Schutzschirm mit einem Gesamtvolumen von über 3 Milliarden €. Die 100 Schutzschirmkommunen konnten sich im Jahr 2016 einen positiven Finanzierungssaldo von 140 Millionen € erarbeiten und somit mehr Einnahmen als Ausgaben generieren. Das ist ein Erfolg, der sich schnell und wirkungsvoll eingestellt hat.
Die Bausteine zwei und drei sind die Kommunalinvestitionsprogramme I und II. So fließen insgesamt über 1,5 Milliarden € Investitionsmittel in kommunale Projekte, vor allem auch ins Schulprogramm. Das ist ein weiterer großer Erfolg dieser Landespolitik.
Nunmehr bieten wir mit der Hessenkasse unseren Kommunen den vierten Baustein an. Über die Hessenkasse können sich die Städte, Landkreise und Gemeinden ihre über 5 Milliarden € Bestände an kommunalen Kassenkrediten vom Land im Rahmen eines eigens dafür angelegten Sondervermögens abnehmen lassen. Diese festgestellten hohen Kassenkredite lähmen die finanziellen Spielräume der Kommunen. Sie sind mit Blick auf das Zinsänderungsrisiko eine große Bedrohung für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte, Kreise und Gemeinden. Es ist eine gemeinsame Feststellung aller Beteiligten, dass dies umgehend, nachhaltig und schnell beseitigt werden muss.
Mit der Hessenkasse bauen wir nun diese Risiken ab. Wir befreien die kommunale Familie von ihren gesamten Kassenkreditbeständen. Das Programm hilft den Kommunen, sich zu entschulden, indem es verlässliche und tragfähige Bedingungen schafft. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Der Finanzierungsbedarf der Hessenkasse, die eine Laufzeit von 30 Jahren umfasst, wird jedes Jahr ca. 300 Millionen € betragen.
Dieser Betrag finanziert sich zum einen durch einen Eigenanteil der begünstigten Kommunen von rund 100 Millionen €. Das entspricht 25 € pro Einwohner. Weitere 59 Millionen € werden aus Bundesmitteln des Bundesteilhabegesetzes ab 2019 finanziert, die dem Land zur Entlastung der Kommunalhaushalte zur Verfügung gestellt wurden. Rund 60 Millionen € stammen aus der Absenkung der erhöhten Gewerbesteuerumlage, die bisher den Kommunalanteil des Fonds Deutsche Einheit gespeist hat. Schließlich trägt das Land rund 20 Millionen € aus dem Landesausgleichsstock sowie rund 61 Millionen € aus weiteren Landesmitteln bei.
Die Kommunen mit Kassenkrediten – der Stichtag ist der 30. Juni 2018 – entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie am Landesprogramm teilnehmen wollen oder nicht teilnehmen wollen. Gleichzeitig werden im Gesetzentwurf entsprechende klare Änderungen im Kommunalrecht vorgenommen, um die zukünftige Nutzung von Kassenkrediten, die natürlich weiterhin als Finanzierungsmittel eingesetzt werden können, auf ihre ursprüngliche Funktion zur Überbrückung unterjähriger kurzfristiger Liquiditätsengpässe zurückzuführen.
Wir wollen aber auch den Kommunen helfen, die sparsam gewirtschaftet haben und ohne Kassenkredite ausgekommen sind. Dazu stellen wir dem Programm zur Entschuldung zusätzlich ein Investitionsprogramm zur Seite. Mit nunmehr ca. 540 Millionen € eröffnen wir finanzschwachen oder strukturschwachen Kommunen ohne Kassenkredite zusätzliche Handlungsspielräume für Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur. Dieses Investitionsprogramm wird im Wesentlichen aus originären Landesmitteln finanziert.
Das Zuschusskontingent aus Landesmitteln errechnet sich aus vorgegebenen Pauschalen je Einwohner. Kleinere Gemeinden erhalten einen Mindestbetrag von 750.000 €. Jede teilnehmende Kommune ist durch das Gesetz verpflichtet, ein Zehntel der Gesamtinvestitionssumme aus eigenen Mitteln beizutragen, wobei auch die Möglichkeit besteht, dies durch ein Darlehen der WIBank darzustellen.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf zur Hessenkasse einen wichtigen Beitrag für die Kommunen leisten, ihre Verschuldung und auch die Kassenkredite nachhaltig zu beseitigen. Ziel ist, die kommunalen Haushalte in Hessen grundsätzlich bis zum Jahr 2020 auszugleichen. „Vier gewinnt“ ist hier das Stichwort, meine Damen und Herren. Wir helfen den Kommunen in Hessen, dies zu erreichen.
Dabei hilft auch der neue KFA mit einem Rekordvolumen von mittlerweile über 5 Milliarden €. Ausgeglichene Haushalte, eine Begrenzung der Kassenkredite auf unterjährige Liquiditätsunterstützung des Haushalts und eine Stärkung der Investitionskraft sind der richtige Weg, um den nach
folgenden Generationen echte Handlungsspielräume statt Schuldenberge zu hinterlassen.
Eine letzte Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss: Wir haben ja heute Abend die Sondersitzung, in der wir den weiteren Fortgang und einen Zeitplan für die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs – Anhörung und zweite und dritte Lesung – vorschlagen werden. Ich denke, dass dieser Vorschlag die in der letzten Woche vorgetragenen Bedenken beseitigen wird und wir gemeinsam diesen Gesetzentwurf in der nötigen Ruhe und in der nötigen Konsequenz beraten werden. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten beiden Beiträge des Herrn Kollegen Hahn und des Herrn Kollegen Warnecke haben mich veranlasst, jetzt noch einmal ans Rednerpult zu gehen.
Mein Lieber, nein, das war zum Haushaltsentwurf. – Ich lasse es nicht zu, dass Sie diesen Gesetzentwurf und die Maßnahme Hessenkasse mit falschen Argumenten hier schlechtreden. Das ist der Sache nicht angemessen.
Was Sie sagen, ist auch falsch. Ich möchte sehr deutlich machen, dass wir in beiden Fraktionen außerordentlich froh darüber sind, dass dieser Gesetzentwurf durch Finanzminister Schäfer, durch Innenminister Peter Beuth und durch alle Mitarbeiter in den Ministerien sehr sorgfältig vorbereitet wurde. Festzustellen, wie hoch letztendlich die verbleibenden Kassenkredite zum 30. Juni dieses Jahres sein würden, war eine riesige Arbeit. Der erste Ansatz, die 6,3 Milliarden €, war eine erste Schätzung.
Denn bei der ersten Ermittlung haben einigen Gemeinden ihr Limit gemeldet, also nicht die tatsächlich in Anspruch genommenen Kassenkredite.
Herr Präsident, nein, das möchte ich nicht. Ich möchte erst einmal ausführen.
Diese Ermittlungen haben eine gewisse Zeit in Anspruch genommen. Das halte ich auch für richtig. Denn wir brauchen eine sorgfältige Vorbereitung.
Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem wir sagen können: Es werden 5,2 oder 5,1 Milliarden € sein. Das werden wir in den nächsten Wochen noch feststellen.
Sie haben ein zweites Thema angeführt. Dabei geht es um die Frage Regierungsentwurf oder Fraktionsentwurf. Es ist nicht so, dass wir als Fraktionen eine Vorlage der Regierung übernommen hätten und nun als unseren Fraktionsentwurf einbringen. Natürlich sind die Mitglieder der Fraktionen auch in die Beratungen verschiedener Einzelheiten eingebunden gewesen. Als Beispiel möchte ich die 750.000 € für die kleinen Gemeinden nennen. Ein anderes Beispiel ist, dass bei dem Eigenanteil eine Begrenzung auf 25 € pro Einwohner eingeführt werden soll. Das sind Themen, die wir diskutiert haben. Dabei haben wir auch noch andere Details diskutiert.
Eines möchte ich noch einmal sehr deutlich sagen. Herr Warnecke, ich glaube, Sie waren es. Sie haben gesagt, die Kommunen würden durch den Teil im Gesetz, der sich mit kommunalrechtlichen Dingen beschäftigt, „geknechtet“ werden.
Ich bin überzeugt, jeder hat Verständnis dafür, dass Kommunen und Land jetzt gemeinsam sehr viel Geld in die Hand nehmen, um diese Kassenkredite aus der Welt zu schaffen. Wir müssen alles tun, um zu vermeiden, dass so etwas noch einmal passiert. Denjenigen, die gut gewirtschaftet haben, nämlich über die Hälfte der Kommunen, ist das klar. Aber es gibt andere, die eben keine so klare und auch für folgende Generationen wichtige Haushaltspolitik betreiben.
Es ist nicht nur nachvollziehbar, sondern mehr als richtig, dass wir dafür sorgen, dass es hier klare Regeln gibt, die eine erneute Verschuldung durch Kassenkredite vermeiden. Der eigentliche Zweck der Kassenkredite ist schon längst in der HGO festgelegt.
Man muss wieder dahin zurückkehren, sie als einen unterjährigen kurzfristigen Ersatz fehlender Liquidität zu sehen. Das und nicht mehr ist hier gemacht worden. Deswegen sind wir sehr bei dem, was der Innenminister vorgeschlagen hat.
Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden. Wir wollen alle Einzelheiten klären. Lassen Sie uns gemeinsam etwas tun, was den Kommunen hilft, um wieder zu guten Finanzen und zu einem guten Haushalt zu kommen. Das ist der eigentliche Zweck. Wir sollten uns hier nicht in Einzelheiten verlieren, die der Sache nicht dienlich sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in dritter Lesung und werden dann den Doppelhaushalt 2018 und 2019 beschließen. Das ist ein guter Tag für unser Land Hessen.
Dieses Haushaltsgesetz ist aus verschiedenen guten Gründen der Höhepunkt einer erfolgreichen parlamentarischen Arbeit von Schwarz-Grün in dieser Legislaturperiode und beinhaltet eine ganze Reihe von wichtigen Elementen für unser Land.
Erstmals seit über 50 Jahren kommt dieser Haushalt ohne jede Nettoneuverschuldung aus. Das ist wahrhaft ein historischer Moment, den ich hier noch einmal deutlich hervorheben möchte.
Für das Haushaltsjahr 2020 ist sogar ein Abbau der Altschulden in einer Größenordnung von 100 Millionen € geplant. In beiden Haushaltsjahren ist ein deutlich positiver Finanzierungssaldo, d. h. der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben ohne Rücklagenbewegungen, in einer Größenordnung von 106 Millionen € im Jahr 2018 bzw. 77 Millionen € im Jahr 2019 vorgesehen. Das ist, wie gesagt, das erste Mal seit 50 Jahren und damit ein historischer Moment. Das ist hier noch einmal deutlich zu sagen, meine Damen und Herren.
Das ist trotz hoher Ausgaben für den Länderfinanzausgleich in Höhe von 2,4 Milliarden € im Jahr 2019 und eines Kommunalen Finanzausgleichs von über 5 Milliarden € in beiden Jahren sowie eines sehr umfangreichen Investitionsprogramms möglich.
Bevor ich zu den wesentlichen Eckpunkten dieses Doppelhaushalts komme, möchte ich gern auch im Namen meiner Fraktion herzlich für die Erstellung dieses Doppelhaushalts danken. Ich bedanke mich bei unserem Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, bei seinem Staatssekretär Dr. Martin Worms, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium und allen beteiligten Ministerien und ausdrücklich auch bei unserem Budgetbüro hier im Landtag für eine hervorragende Arbeit. Herzlichen Dank dafür.
Um das alles in einen Kontext zu bringen, möchte ich Ihnen gern noch einmal die wesentlichen Eckpunkte dieses Doppelhaushalts nennen: 600 neue Stellen bei der Polizei, 72,3 Millionen € für die Verbesserung der Polizeiausstattung, eine Cyberservice-Kompetenzstelle mit einem Investitionsbetrag von 10 Millionen €. In der Bildung werden in den beiden Haushaltjahren rund 5,5 Milliarden € für Wissenschaft, Forschung und Lehre investiert – wahrlich ein Rekordbetrag in diesem Bereich. In den Jahren 2016 und 2017 wurden rund 2.500 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Das setzt sich jetzt fort. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts werden weitere 1.800 neue Lehrerstellen geschaffen. Auch das ist eine wesentliche Investition für die Bildung.
Dazu kommt, dass wir zur Unterstützung von Lehrkräften an über 1.000 Schulen in Hessen rund 700 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen haben. Meine Damen und Herren, auch das ist ein wichtiger Schritt in der Bildungspolitik.
Wir haben die Kindergartenbeiträge für das erste und das zweite Kindergartenjahr abgeschafft. Dafür setzen wir 2019 rund 440 Millionen € ein. Außerdem werden zur Verbesserung der Kindergartenqualität weitere 50 Millionen € eingesetzt. Auch das ist ein wichtiger Beitrag für die Bildung in unserem Land Hessen.
Unsere Kommunen werden intensiv unterstützt durch einen Kommunalen Finanzausgleich in Rekordhöhe: rund 5 Milliarden € 2018, 5,2 Milliarden € 2019, das Kommunalinvestitionsprogramm I und II mit insgesamt 1,5 Milliarden €, die Hessenkasse, über die wir uns gerade unterhalten haben, mit voller Übernahme der kommunalen Kassenkredite und zusätzlich einem Investitionsprogramm, derzeit etwa 560 Millionen € – möglichweise noch ein bisschen mehr. Meine Damen und Herren, auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Entschuldung unserer Kommunen, zur Gesundung der Finanzen und für lebensfähige und finanzstarke Kommunen.
Wir haben die Entschuldung über den Schutzschirm mit rund 3,3 Milliarden € vorgesehen, ein Schwimmbadsonderprogramm für die Sanierung oder den Neubau von Freibädern mit einem jährlichen Betrag von 10 Millionen € ab
2019 über fünf Jahre. Auch das ist ein wichtiger Beitrag, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Bereich der Finanzverwaltung gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichen Maßnahmen. Ich erwähne hier stellvertretend: jedes Jahr 700 Bewerber, die neu eingestellt werden. Das Landesticket Hessen mit einer ÖPNV-Freifahrtregelung für ganz Hessen zugunsten unserer Landesbediensteten mit einem Betrag von rund 55 Millionen € in jedem Jahr – auch das ist ein wesentlicher Beitrag und eine Anerkennung für unsere Landesbediensteten.
Wir haben ein umfangreiches Förderprogramm für den ländlichen Raum. Das ist der Beginn einer besonderen Beachtung auch dieses wichtigen Teils unseres Landes – 12 Millionen €. Erwähnen möchte ich Bürgerbusse, die Gesundheitsversorgung mit Landarztpraxen, MVZ, Gemeindeschwestern, Telemedizin, wohnortnahe Heimatarbeitsplätze und vieles mehr. Das, auch zusammengefasst in einem Programm „Land hat Zukunft“, wird uns in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen. Meine Damen und Herren, das ist eine wesentliche Maßnahme.
Die beiden Koalitionsfraktionen haben mit 69 Änderungsanträgen zur zweiten Lesung, mit weiteren 23 Änderungsanträgen zur dritten Lesung und fünf interfraktionellen Anträgen Schwerpunkte gesetzt. Sie haben diese Änderungsanträge hier aber auch mit einer seriösen Gegenfinanzierung vorgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz anders ist der Blick auf die Haushaltsänderungsanträge der Opposition. DIE LINKE erträumt sich weiterhin eine völlig realitätsferne Steuermehreinnahmesituation, Stichwort: Vermögen- und Erbschaftsteuer mit einem Volumen von über 2 Milliarden €. Liebe Freunde der LINKEN, träumen Sie weiter, das werden wir so nicht realisieren.
Frau Wissler, wenn ich es noch einmal betonen soll: Das war mehr als ironisch gemeint. Ich hoffe, es ist bei Ihnen auch so angekommen.
Die FDP ist leider sehr verantwortungslos, vor allem in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz. Die Ansätze rasieren – das ist etwas, was wir nicht mittragen werden.
Bei der SPD waren wir, nachdem zur zweiten Lesung noch keine Anträge vorlagen, zur dritten Lesung sehr gespannt, wie sie ihre im Vorfeld ja ausführlichst skizzierten Forderungen von über 3 Milliarden € Umfang dann in entsprechende Anträge umsetzen und vor allen Dingen für eine seriöse Gegenfinanzierung sorgen wollte. Bei den eingereichten Änderungsanträgen der SPD ist zwar das Volumen auf rund 800 Millionen € zurückgefahren worden, aber die Probleme bei der seriösen Gegenfinanzierung waren weiterhin offensichtlich: 360 Millionen € aus der allgemeinen Rücklage, die wir aus bestimmten Gründen aufbauen, um Vorsorge zu treffen für verschiedene Entwicklungen bis hin zu noch nicht bekannten Entwicklungen in Berlin. Meine Damen und Herren, das ist keine seriöse Finanzpolitik.
Die Verwendung der Steuermehreinnahmen aus dem Jahr 2017 für die Haushaltsfinanzierung verstößt, wie Sie wissen, gegen die Regelungen zur Schuldenbremse. Auch das ist keine seriöse Finanzpolitik, meine Damen und Herren.
Schließlich der Einsatz des Verkaufserlöses einer Immobilie in Frankfurt, die noch gar nicht verkauft ist. Dazu möchte ich keinen weiteren Kommentar geben.
Ich sage eines ganz deutlich: Sie von der SPD zeigen mit diesen Änderungsanträgen einmal mehr aufs Neue, dass die SPD den Landeshaushalt in kürzester Zeit gegen die Wand fahren würde. Das werden wir nicht zulassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich: Das ist neben anderen Dingen ein großer Ansporn, die Regierungsverantwortung am 28. Oktober weiterhin mit aller Kraft anzustreben. Ihnen können wir dieses Land nicht überlassen. Das ist eindeutig.
Der Verzicht im Jahr 2018 und den folgenden Haushaltjahren auf eine planmäßige Nettoneuverschuldung, die deutlich frühere Einhaltung der Schuldenbremse – viel früher als in der Verfassung vorgeschrieben –, ein seriös finanzierter Doppelhaushalt 2018/2019 mit herausragenden Schwerpunkten – das ist das Markenzeichen der Regierungspolitik und auch der Politik der Fraktionen von Schwarz und Grün. Das ist ein historischer Haushalt dieser Koalition. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über einen Rekordhaushalt in den Jahren 2018 und 2019 mit einem Gesamtansatz von rund 28,5 Milliarden € im Jahr 2018 und von 29,4 Milliarden € im Jahr 2019. Als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion möchte ich insbesondere darauf hinweisen, dass dies ein historischer Doppelhaushalt ist, weil wir einen ausgeglichenen Haushalt haben. Wir haben erstmals seit rund 50 Jahren keine Nettoneuverschuldung. Das ist ein Erfolg dieser Haushaltspolitik.
Im Haushaltsjahr 2019 ist sogar eine Tilgung der Altschulden in einer Größenordnung von 100 Millionen € vorgesehen. Mit beiden Haushalten werden wichtige Investitionen und wichtige Maßnahmen angegangen.
Die Haushaltsplanung der vergangenen Jahre ist im Übrigen ein Paradebeispiel für eine grundsolide und seriöse Haushaltspolitik der Koalition von Schwarz und Grün. Seit 2016 machen wir keine neuen Schulden mehr. Seit dem Jahr 2017 nehmen wir auch im Haushaltsvollzug keine neuen Schulden mehr auf – bei einer geplanten Nettokreditaufnahme von 350 Millionen €. Damit – das möchte ich hier sehr deutlich betonen, und wer hätte das zu Beginn dieser Legislaturperiode im Jahr 2013 für möglich gehalten – halten wir die in der Verfassung vorgegebene Schuldenbremse deutlich früher ein, als dies die Verfassung mit dem Jahr 2020 vorschreibt. Das ist ebenfalls ein großer Erfolg dieser Landesregierung und dieser Koalition.
Der Doppelhaushalt – das zeigt sich in allen Einzelplänen sehr deutlich – hat viele Schwerpunkte. Ich nenne einige: 600 neue Stellen bei der Polizei. Neue Lehrerstellen zur Sicherung der 105-prozentigen Unterrichtsversorgung. 700 neue Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte. Insgesamt über 2.200 neue Stellen. In beiden Jahren werden insgesamt für Wissenschaft, Forschung und Lehre 5,5 Milliarden € vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg dieser Koalition, meine Damen und Herren.
Auch in der Steuerverwaltung haben wir mit jeweils 700 neuen Anwärtern im Jahr 2018 und im Jahr 2019 einen Neubeginn für viele junge Leute in unserem Land Hessen, die gerne in den Dienst der Steuerverwaltung eintreten. Die Zahlen zeigen, dass es immer sehr viel mehr Bewerber gibt, als tatsächlich Stellen zur Verfügung stehen. Weitere 100 neue Stellen für den Bereich der Betriebsprüfung sind ebenfalls sehr erwähnenswert.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das zu sprechen kommen, was der Kollege Rock gestern angesprochen hat. Dies hat heute auch der Kollege Degen erwähnt. Er ist offenbar derzeit nicht da, aber er wird es nachlesen.
Herr Rock, Sie haben zu Recht die Steuermehreinnahmen im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2013 angesprochen. 6,4 Milliarden € sind tatsächlich ein bedeutender Betrag. Was Sie aber nicht in Ihrer Rechnung erwähnt haben, was den beiden Koalitionsfraktionen aber wichtig ist, das ist, dass sich in der gleichen Zeit auch die Ausgaben entsprechend gesteigert haben.
Michael Boddenberg hat es gestern schon einmal erwähnt. Ich trage es Ihnen heute ebenfalls vor, damit Sie es noch einmal hören. Personalausgaben: plus 1,5 Milliarden €. KFA: mehr als 1,2 Milliarden € mehr. LFA: 1 Milliarde € mehr. Für die Flüchtlinge kommt eine weitere Milliarde hinzu.
Durch die Reduzierung des Finanzierungssaldos wegen einer geringeren Rücklagenentnahme und des Verzichts auf Nettoneuverschuldung sind es weitere rund 1,5 Milliarden €. Damit sind diese 6,4 Milliarden € Steuermehreinnahmen sozusagen egalisiert durch höhere Ausgaben, und trotzdem haben wir einen ausgeglichenen Haushalt und keine Nettoneuverschuldung. Das ist der Erfolg dieser Landesregierung und dieser Koalition, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Kollege Weiß, was Sie zur Stimmung in den kommunalen Parlamenten vorgetragen haben, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Wir haben allein wegen KIP I und KIP II im Haushalt des Landkreises Fulda explosionsartig ansteigende Investitionsmittel. Dies waren bisher rund 22 Millionen €. Wir sind nun bei 45 Millionen € Investitionen angekommen aufgrund dieser Programme.
Es gibt sehr viele kommunale Parlamente, die froh sind, dass ihnen von der Landesregierung Wege aufgezeigt worden sind, wie sie zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen. Dass das die Ehrenamtler beschwert, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Im Gegenteil, wir haben durch den Kommunalen Schutzschirm fast alle der 100 beteiligten Kommunen so weit, dass sie einen ausgeglichenen Haushalt fahren. Alle sind sehr froh, dass dieser Erfolg verbucht werden kann. Das ist ein Erfolg dieser Landesregierung, meine Damen und Herren.
Wenn Innenminister Beuth und Finanzminister Schäfer die vier Bausteine für die kommunalen Finanzen vorstellen – ich war bei solchen Veranstaltungen dabei, und ich kann mir vorstellen, dass viele Kolleginnen und Kollegen ebenfalls dabei waren –, dann ist die Aussage „Vier gewinnt“ tatsächlich eine Aussage, die belegt werden kann durch die
vier Programme. Durch den Kommunalen Schutzschirm werden 3,2 Milliarden € bereitgestellt. Das Kommunalinvestitionsprogramm I weist ein Fördervolumen von mehr als 1 Milliarde € auf und zählt mehr als 3.000 Maßnahmen. Über das KIP II werden für Investitionen im kommunalen Bereich mehr als 533 Millionen € bereitgestellt. Hinzu kommen die Hessenkasse mit einer Umschuldung von 6 Milliarden € Kassenkrediten und ein Investitionsprogramm, das jetzt schon fast 600.000 € erreicht hat. Hinzu kommt der Kommunale Finanzausgleich. 2017: 4,59 Milliarden €. 2018: fast 5 Milliarden €.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie, die Sie immer die mangelhafte kommunale Finanzausstattung beklagt haben, jetzt mit einem fürchterlichen Neid auf diese vier Bausteine schauen, weil viele Kommunen sagen: Jetzt geht es aufwärts. – Das ist ein Erfolg, den wir uns nicht kleinreden lassen durch die kleinliche Kritik, die Sie hier vorgebracht haben, meine Damen und Herren.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses in der letzten Woche haben wir die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen eingebracht und auch über die Anträge der Opposition diskutiert. Leider – ich sage das ganz deutlich, Herr Kollege Schmitt – hat die SPD-Fraktion ihre Anträge noch nicht einbringen können. Ich finde das bedauerlich.
Sie haben sie noch nicht einbringen wollen. Soweit ich es in meiner fast 18-jährigen Praxis hier im Haus übersehe, ist es immer gute Tradition gewesen, dass wir über die Änderungsanträge in der Vorbereitung zur zweiten Lesung diskutiert haben.
Lieber Herr Kollege, Sie können mir vieles vorwerfen, aber zu behaupten, dass ich keine Ahnung hätte, finde ich ziemlich unverschämt. Das ist nicht in Ordnung.
Ich sage eines ganz deutlich. Sie gehen unsere Anträge an und kritisieren sie, sagen aber überhaupt nichts dazu, was Sie vorhaben. Sie haben in vielen Äußerungen – der Ministerpräsident hat es gestern hier vorgetragen, Michael Boddenberg hat es eben vorgetragen – Forderungen in Höhe von über 3 Milliarden € angekündigt. Ich kann es Ihnen gerne vorrechnen.
Ich vermute auch, dass Ihre Anträge deshalb noch fehlen, weil Sie erhebliche Probleme mit der Gegenfinanzierung haben.
Ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommen wird.
Zurück zu unseren Anträgen, denn die sind viel wichtiger. Wir haben 69 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingebracht und Schwerpunkte gesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Förderung des ländlichen Raumes, gerade auch mit dem Programm „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“. Wir wollen die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum stärken, wir wollen die Mobilität durch Bürgerbusse stärken, wir wollen den Tourismus ankurbeln,
wir wollen die Handwerksbetriebe bei ihrem Umgang mit digitalen Technologien stärken, wir wollen das Ehrenamt fördern, und wir wollen den Breitbandausbau vorantreiben: freie WLAN-Hotspots im ländlichen Raum. Das sind Stichworte dieses Programms. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf der Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Wir werden darüber nachher noch sprechen.
Ich möchte an dieser Stelle mit einer Ihrer falschen Behauptungen aufräumen. Sie haben uns vorgeworfen, wir würden mit der Schaffung einer Stabsstelle in der Staatskanzlei eine Aktion „Abendsonne“ oder Mitarbeiterversorgung durchführen. Ich weise das ganz entschieden zurück. Leider ist der Kollege von der SPD-Fraktion, der das gerade vorgetragen hat, nicht da, aber der Kollege Weiß wird es ihm vielleicht sagen: Diese Stabsstelle ist aufgrund von intensiven Diskussionen in den Facharbeitskreisen der beiden Koalitionsfraktionen von CDU und GRÜNEN entstanden. Die Stabsstelle soll dafür sorgen, dass die vielfältigen Projekte im kommunalen Bereich entsprechend unterstützt werden, dass vor allen Dingen auch die Möglichkeiten der Verlagerung von Arbeitsplätzen verschiedener Ministerien und nachgeordneter Behörden in den ländlichen Raum vorangetrieben wird. Die Programme Smart I – das läuft schon – und Smart II – das wird jetzt kommen –, die beispielgebend vom Finanzministerium durchgeführt werden, sind gute Beispiele dafür.
Zur Stärkung des ländlichen Raumes möchte ich aus dem Einzelplan 06 das Projekt „Wohnortnahe Heim- und Büroarbeitsplätze“ nennen, ausgestattet mit je 1 Million € für beide Jahre. Das ist sicherlich eine gute Sache für unsere Mitarbeiter.
Dieser Haushalt ist eine Erfolgsgeschichte solider Haushaltspolitik. Wir schaffen dadurch für unsere Kinder und Enkel neue Handlungsmöglichkeiten. Meine Damen und Herren, Hessen ist damit gut aufgestellt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zweimal angesprochen worden in den letzten beiden Beiträgen und möchte dazu Folgendes sagen: Ja, es ist richtig. Ich bedauere, dass offensichtlich durch diese Wahlkreisveränderung Eiterfeld den Wahlkreis 14 verlässt. Eiterfeld ist als Marktgemeinde sehr verwurzelt mit dem Landkreis Fulda und ist Teil meines Wahlkreises gewesen.
Ich sage auf der anderen Seite auch – hören Sie bitte zu, Herr Rudolph – ganz deutlich, und das auch in Richtung FDP: Ich war im Frühjahr dieses Jahres der Auffassung, dass durch den Brief des Innenministers ganz klar vorgegeben ist, dass es hier ein möglicherweise größeres Problem in der Wahlkreisneuordnung gibt und dass man das in der neuen Legislaturperiode in Ruhe hätte angehen können.
Der Brief der FDP, den Sie ja nicht abstreiten, Herr Kollege Greilich,
hat zu der Frage geführt, ob das beklagt werden könnte. Jetzt haben Sie es so dargestellt, dass Sie das nur theoretisch angesprochen hätten und dass in dem Brief nicht drinstehe, dass die FDP es beklagen würde.
Lieber Herr Kollege Hahn, nachdem jemand sagte, es könne beklagt werden,
räume ich gerne ein, dass ich – und vielleicht auch noch andere – das so interpretiert habe, dass die FDP dies tun könnte.
Aber entscheidend ist doch, dass der Innenminister aus seiner Verantwortung heraus gesagt hat: Dann können wir das so nicht stehen lassen, wir müssen etwas tun.
Deswegen unterstütze ich, was der Innenminister dann angeregt hat, nämlich dass wir darauf mit einer Gesetzesänderung reagieren.
So leid es mir auch tut, dass Eiterfeld durch diesen Vorgang dann den Wahlkreis 14 verlassen muss: Ich trage diesen Gesetzentwurf mit, weil ich keine Alternative zu dem sehe, was der Innenminister vorgeschlagen hat und was die beiden Fraktionen in ihrem Gesetzentwurf umgesetzt haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln nun in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes. Wir haben in der Sitzung des Haushaltsausschusses ausführlich den Änderungsantrag diskutiert, den wir eingebracht haben. Dieser wurde notwendig, weil die Verwaltungsvorschriften des Bundes uns dort Dinge vorgegeben haben.
Wir haben deswegen das Landesprogramm um 20 Millionen € erhöht. Wir haben aus diesen Gründen, auch weil jetzt 18 der 31 Schulträger Mittel aus dem Bundesprogramm und dem Landesprogramm bekommen, die Zinsregelungen für beide Programme angeglichen, also deckungsgleich gemacht. Wir haben auch eine gute Regelung gefunden, um die Trägerneutralität mit Blick auf die Ersatzschulen zu gewährleisten.
Mit Blick auf diese ausführliche Diskussion möchte ich meine Rede zu Protokoll geben und bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Doppelhaushalt 2018/2019, den unser Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute vorgelegt hat, ist ein herausragender, ein nachhaltiger Haushaltsplanentwurf, er ist ein neues Kapitel in der hessischen Finanzpolitik, ein Meilenstein, und diesen Erfolg lassen wir uns von niemandem wegdiskutieren.
Ich möchte das an ganz wesentlichen Eckpunkten festmachen. Dieser Doppelhaushalt ist erstmals seit einem halben Jahrhundert ein Haushalt, der keine Neuverschuldung plant, und zwar trotz hoher Zahlungen in den Länderfinanzausgleich und auch in den Kommunalen Finanzausgleich, immerhin über 5 Milliarden €. Er ist außerdem erst
mals seit einem halben Jahrhundert, genau genommen seit 1969, ein Haushaltsplan, der den Abbau von Altschulden vorsieht, nämlich 200 Millionen € im Jahr 2019. Auch das ist ein Erfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Hessen macht seit 2016 keine neuen Schulden mehr, also vier Jahre früher, als dies in der Verfassung vorgesehen ist. Das ist ein Erfolg der Haushaltspolitik der vergangenen Jahre. Darüber können und dürfen wir nicht hinwegdiskutieren. Das muss das ganze Haus rückhaltlos anerkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte deswegen ausdrücklich im Namen der CDUFraktion unserem Finanzminister Dr. Schäfer, aber auch dem neuen Staatssekretär, Herrn Dr. Worms, der die Haushaltspolitik schon seit vielen Jahren mit verantwortet, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums für dieses gelungene Werk herzlich danken. Es ist ein historischer Erfolg, an dem wir festhalten. Das ist vor allen Dingen etwas für die nachfolgenden Generationen. Das können wir gar nicht hoch genug bewerten.
Wer das abstreitet, der vergisst – viele von uns haben das sicherlich noch in Erinnerung –, dass noch im Jahr 2009 die Nettokreditaufnahme bei minus 2,7 Milliarden € lag. Im Jahr 2014 hatten wir erstmals die 1-Milliarde-€-Grenze unterschritten und eine Nettoneuverschuldung von minus 895 Millionen € zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren vorsorglich noch 350 Millionen € eingeplant, die wir letztlich aber nicht in Anspruch genommen haben.
Für die Jahre 2018 und 2019 sind keine neuen Schulden geplant. Das sollten wir beibehalten. Das sieht auch die mittelfristige Finanzplanung so vor. Deswegen ist der heutige Tag, an dem dieser Doppelhaushalt eingebracht wird, ein guter Tag für Hessen. Das möchte ich deutlich sagen, meine Damen und Herren.
Ich nehme auch in Anspruch, dass dieser Doppelhaushalt nicht nur doppelt gut ist, sondern er ist auch ein klares Zeichen für eine große finanzielle Seriosität dieser Landesregierung und der beiden die Landesregierung tragenden Fraktionen. Auch das möchte ich sehr deutlich sagen. Genauso wichtig wie die Schuldenvermeidung ist die ab 2019 beginnende Tilgung der Schulden mit einer jährlichen Tilgungsrate von mindestens 200 Millionen €.
Jetzt komme ich zu einer Aussage, die der Kollege Schmitt getätigt hat, die ich aber auch vom Kollegen Hahn, bezogen auf das Jahr 2017, im Ohr habe. Sie haben von Mehreinnahmen von rund 4,5 Milliarden € gesprochen. Kollege Schmitt hat heute von etwa 6,8 Milliarden € Mehreinnahmen im Vergleich zum Jahr 2013 gesprochen. Wir haben nachgerechnet und sind auf 6,4 Milliarden € mehr Steuereinnahmen gekommen. Darüber wollen wir uns aber nicht streiten.
Ich werfe beiden Kollegen jedoch vor, dass sie sich nur eine Seite der Medaille anschauen.
Wenn wir die Zahlen für das Jahr 2013 mit den Zahlen für das Jahr 2018 vergleichen, dann müssen wir feststellen, dass es rund 6,4 Milliarden € mehr Steuereinnahmen gibt. Es gibt aber auch mehr Personalausgaben in einer Größenordnung von rund 1,5 Milliarden €. Es gibt rund 1,2 Milliarden € mehr KFA-Mittel. Es gibt Mehrausgaben im Länderfinanzausgleich, fast 1 Milliarde € im Jahr 2018.
Wir haben 1 Milliarden € mehr für die Flüchtlinge ausgegeben. Außerdem haben wir eine Reduzierung des Finanzierungssaldos von knapp 1,5 Milliarden € zu verzeichnen. Es entsteht also Mehraufwand durch den Verzicht auf Neuverschuldung und Rücklagenentnahme. Außerdem haben wir mehr Investitionsausgaben von rund 360 Millionen €.
Das heißt, das, was Sie uns vorgerechnet haben an mehr Steuereinnahmen, ist weggegangen durch Mehrausgaben. Im Saldo bleibt das also gleich. Insofern sind die guten Ergebnisse, die Herr Finanzminister Schäfer hier vorgetragen hat, tatsächlich ein Zeichen für hervorragende Haushaltsführung.
Ich möchte noch etwas aus Ihrer Rede aufgreifen, Herr Kollege Schmitt. Sie haben kritisiert, der Finanzminister entnehme im Jahr 2018 Rücklagen. Die Kraft dieser Worte möchte ich einmal anhand von Zahlen festmachen. Für das Jahr 2018 ist im Haushaltsplan eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 216,4 Millionen € vorgesehen.
Gleichzeitig ist aber auch eine Zuführung in die Rücklage vorgesehen in Höhe von 194,9 Millionen €.
Im Saldo sind das 21,5 Millionen €. Dazu kann ich nur eines sagen: Lieber Herr Kollege Schmitt, Ihre Eier legende Wollmilchsau geht auf keine Kuhhaut. Das sage ich einmal ganz deutlich.
Jetzt zu den Investitionen. Wir haben ab dem Jahr 2018 Investitionsausgaben in der Größenordnung von über 2,2 Milliarden €, die in den nächsten Jahren auf diesem Niveau bleiben. Dies entspricht einem um knapp 12 % gegenüber 2017 erhöhtem Ausgabenniveau.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal deutlich sagen, was nicht untergehen darf und was auch Herr Minister Schäfer klar gesagt hat: In diesem Doppelhaushalt haben wir für jedes Jahr Ausgaben in Höhe von 5,5 Milliarden € für die Hochschulen sowie Ausgaben in einer Größenordnung von 8 Milliarden € für unsere Schulen vorgesehen. Jeder dritte Euro im Haushalt wird also für den Bildungsbereich ausgegeben. Das muss man auch einmal deutlich machen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auch das sind Investitionen in unsere Kinder, in unsere Nachkommen, und das ist außerordentlich wichtig.
Sie haben die Finanzen der Kommunen und auch den Kommunalen Finanzausgleich angesprochen. Der Kollege Hahn hat einiges dazu gesagt. Ich sage ganz deutlich, dass wir erst am Anfang sind, wenn es um die Umstellung auf die Ermittlung der Bedarfe der Kommunen geht. Keine Frage: An dieser Stelle haben wir sicherlich noch das eine oder andere nachzusteuern.
Die Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs darf aber nicht vergessen werden. 2017 waren es rund 4,5 Milliarden €. Im Jahr 2012 waren es im Ansatz 1 Milliarde € weniger. Für das Jahr 2018 ist ein Ansatz von 4,9 Milliarden € vorgesehen, für das Jahr 2019 ein Ansatz von 5,211 Milliarden €. Das ist eine Steigerung, mit der den Kommunen viele Möglichkeiten eröffnet werden. Damit und mit weiteren Programmen erweisen wir uns als ein verlässlicher Partner der Kommunen.
Das ist einer der Schwerpunkte, den Sie gefordert haben, den Sie aber nicht sehen. Lieber Herr Kollege Schmitt, es ist aber Schwerpunkt unserer Politik, den Kommunen zu helfen, ihren Aufgaben nachzukommen.
Dazu gehört die Hessenkasse mit zusätzlichen Investitionsmitteln in Höhe von 500 Millionen €, die wir an dieser Stelle vorgesehen haben. Dazu gehört das Kommunalinvestitionsprogramm II mit über 530 Millionen € Investitionsmitteln. Darin fließen zwar auch Bundesmittel ein, aber auch Landesmittel in einer Größenordnung von 93 Millionen €. Hinzu kommt das Programm KIP I Wohnen, das im Jahr 2019 mit einem Volumen von 320 Millionen € aufgelegt wird.
Das Sonderprogramm zur Sanierung von Schwimmbädern sieht ab 2019 10 Millionen € jährlich für die folgenden fünf Jahre vor. Die Mittel für den Städtebau werden sich bis zum Jahr 2020 von rund 54 Millionen € auf ca. 99 Millionen € nahezu verdoppeln. Insofern ist das für den Aspekt des Wohnens eine wichtige Botschaft.
Die Ausgaben für Investitionen in den Landesstraßenbau steigen kontinuierlich: von 130 Millionen € im Jahr 2014 auf 180 Millionen € im Jahr 2018 und rund 190 Millionen € im Jahr 2019.
Im Bereich Bildung beweist ein ganzes Feuerwerk an Ausgaben, dass dies ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist. Ab dem 1. August 2018 ist die Betreuung im Kindergarten für sechs Stunden am Tag beitragsfrei. Dafür sehen wir im Doppelhaushalt insgesamt rund 44 Millionen € vor. Zur Verbesserung der Kitaqualität sind für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 50 Millionen € in den Doppelhaushalt eingestellt.
In den nächsten beiden Schuljahren sehen wir jeweils 230 zusätzliche Stellen für den Ausbau des Ganztagsbereiches mit dem Schwerpunkt „Pakt für den Nachmittag“ vor, und auch für den Ausbau der inklusiven Beschulung werden in diesen beiden Jahren jeweils 60 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt.
Das Land wird an über 1.000 Schulen die Sozialarbeit fördern und dafür ab Februar 2018 insgesamt 700 neue Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte schaffen. Auch das ist ein Fortschritt für unsere Schulen und für die Erziehung unserer Kinder.
Ein weiterer Schwerpunkt, den Minister Schäfer deutlich dargestellt hat, ist das Sicherheitspaket II zur Stärkung der Polizei und der Justiz in Hessen. In den Jahren 2018 und 2019 werden jeweils 300 neue Stellen bei der Polizei geschaffen. Hinzu treten jeweils 45 zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaften und die ordentliche Gerichtsbarkeit. Zur Verbesserung der Ausstattung der Polizei sind im Doppelhaushalt insgesamt 21 Millionen € vorgesehen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erhält 30 zusätzliche Stellen, und zur Stärkung des Strafvollzugs werden im Doppelhaushalt insgesamt über 10 Millionen € bereitgestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Programm „Digitales Hessen“. Zur Förderung der digitalen Kompetenz an den Schulen stehen in jedem Haushaltsjahr jeweils 4,5 Millionen € bereit; außerdem werden zehn Stellen zur Förderung der digitalen Kompetenz geschaffen. Die Telemedizin, E-Health und die IT-Infrastruktur der Universitätsmedizin in Frankfurt werden mit 12 Millionen € bzw. 7 Millionen € gefördert.
Es wird eine zentrale Cyberservice-Kompetenzstelle eingerichtet. Dafür stehen knapp 10 Millionen € zur Verfügung. Außerdem wird der weitere Breitbandausbau wird mit rund 7,4 Millionen € gefördert.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich hier deutlich herausstellen möchte, ist der Klimaschutzplan des Landes Hessen. Hierfür werden im Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt 14 Millionen € bereitgestellt. Auch das ist ein wesentlicher Beitrag für unsere Umwelt.
Ein bundesweit einmaliger Vorgang ist die Einführung eines Landestickets in Hessen für unsere Bediensteten. Das sind in 2018 und 2019 jeweils über 55 Millionen €, die wir für unsere Mitarbeiter vorsehen. Auch das Sozialbudget steigt mittelfristig von 70 Millionen € auf deutlich über 100 Millionen €.
Ich sage abschließend als Fazit: Wir haben heute mit großer Freude erstmalig festzustellen, dass es einen Haushalt ohne neue Schulden gibt, mit dem wir die schwarze Null darstellen und trotzdem viele wichtige Investitionen in ganz unterschiedlichen Bereichen durchführen können. 2.000 neue Stellen für die Schulen, für die Polizei, für die Justiz und für die Finanzverwaltung, trotz einer sparsamen Haushaltsführung viele wichtige Investitionen und der Abbau von Altschulden: Das ist eine moderne Haushaltspolitik, das sind Beweise finanzieller Seriosität, und das ist die Handschrift von Schwarz-Grün in Hessen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt sicherlich noch unterschiedlichen Handlungsbedarf im kommunalen Schulbau. Herr Kollege Schalauske, aber gleich von „einstürzenden Schulbauten“ zu reden und als Grundlage ein sehr einseitiges und sehr unausgewogenes Papier der GEW zu nutzen, das ist eine Sache, die wir noch einmal etwas näher beleuchten müssen.
Ich sage ganz deutlich: Ich finde es wenig hilfreich, wenn Sie ein solch ideologiebefrachtetes Papier der GEW hier zum Mittelpunkt der Aktuellen Stunde machen und Ausführungen zu ÖPP machen. Es ist im Zusammenhang mit KIP I und II überhaupt niemals die Rede davon gewesen. Dass Sie sich hier den Thesen von Herrn Eicker-Wolf anschließen, kann ich für einen Abgeordneten der LINKEN zwar verstehen, deswegen werden sie aber nicht richtiger. Das ist überhaupt nicht der Plan, sondern was wir hier gemacht haben, ist, dass wir in zwei ausführlich diskutierten und auch schon vorgestellten Programmen, nämlich dem KIP I und KIP II, den Kommunen sehr viel an Finanzmitteln zur Verfügung stellen, um im Investitionsbereich zu wirken.
Eines will ich auch noch einmal deutlich voranschicken, Herr Schalauske: In der Aufgabenteilung der Bildungseinrichtungen ist es Aufgabe des Landes, für die Lehrer in den Schulen zu sorgen, aber die Schulbauten selbst sind immer noch Aufgabe der Kommunen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.
Was wir hier machen, ist, dass wir die Kommunen mit ausführlichen Finanzunterstützungen dazu bringen, dass sie einen Teil dieser Mängel beseitigen. Es gibt mittlerweile Schulträger, die schon fast vollständig ihre Schulen wieder ordentlich saniert haben. Da kann ich Ihnen auch aus meinem Bereich durchaus Beispiele aufzeigen. So schlimm sieht die Situation also nicht aus.
Das, was wir jetzt mit den 500 Millionen € machen, die wir mit dem KIP II den Kommunen zur Verfügung stellen, ist eine ganze Menge. Das möchte ich hier einmal deutlich herausstreichen.
Wenn wir also einmal das Finanzvolumen von KIP I und KIP II nehmen, dann reden wir über 1,5 Milliarden €, die den Kommunen zur Verfügung stehen. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wie hoch der Aufwand für Investitionen in den Kommunen in Hessen im Jahr ist. – Ich will es Ihnen sa
gen: Das sind rund 1 Milliarde €, die dort investiert werden. Im Baubereich sind es knapp 800 Millionen €.
Mit den 1,5 Milliarden € stellen wir den Kommunen Mittel im Umfang eines zweifachen Jahresvolumens zur Verfügung. Das muss erst einmal abgearbeitet werden.
Wir haben uns sehr wohl sehr viel dabei gedacht, wie dieses Bundesprogramm entsprechend gestaltet wird und wie mit dem Landesprogramm eben auch für die nicht finanzschwachen Kommunen Finanzmittel bereitgestellt werden, die dafür sorgen, dass alle Kommunen und alle Schulträger etwas investieren können. Ich glaube, damit haben wir den Kommunen sehr viel an Mitteln zur Verfügung gestellt, die dazu dienen, dort entsprechende Investitionen vorzunehmen.
Wenn ich noch hinzufüge, dass wir in diesem Jahr einen Kommunalen Finanzausgleich von 4,6 Milliarden € haben – immerhin 1,7 Milliarden € mehr als im Jahr 2010 –, und auch die 3 Milliarden € für den Kommunalen Schutzschirm erwähne,
dann haben wir eines klar als Fazit festzustellen: Mit den beiden Programmen KIP I und KIP II im Umfang einer doppelten Jahresinvestition im Baubereich gibt es im Moment sehr viele Mittel, die den Kommunen alles abverlangen, was die Planung anbelangt. Sie sollen es selbst machen, weil es auch viele kleine Aufgaben sind, die dort entsprechend umgesetzt werden müssen.
Aber das muss mit Qualität und entsprechender Umsicht gemacht werden. Die Kommunen werden das in den nächsten Jahren machen. Deswegen ist die Laufzeit auch bis zum Jahr 2022 angesetzt worden. All das ist wohlüberlegt und auch vorbildlich für andere Bundesländer, die das nicht haben.
Lassen Sie uns deswegen nicht über ideologische Vorgaben der GEW reden, sondern darüber, wie wir weiterhin den Kommunen die entsprechende Unterstützung geben, damit auch im Schulbaubereich gute Maßnahmen umgesetzt werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gute Bildung und moderne Bildungseinrichtungen, das ist die Grundlage für die Zukunft unserer Kinder und damit auch für die Zukunft unseres Landes insgesamt. Deshalb freue ich mich sehr, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes im Hessischen Landtag heute in erster Lesung einbringen zu können. Mit diesem zweiten Kommunalinvestitionsprogramm ermöglichen die Finanzhilfen von Bund und Land zusätzliche Investitionen in die kommunale Schulinfrastruktur in einer Größenordnung von über 500 Millionen €. Das ist eine gute Nachricht für unsere kommunalen Schulträger.
Das Programm ist ein Riesenschub für moderne Schulen, für moderne Bildungseinrichtungen, aber sicherlich auch ein guter Konjunkturmotor für die hessische Wirtschaft, meine Damen und Herren. Bereits über das erste Kommunalinvestitionsprogramm wurden durch Zuwendungen von Bund und Land den Landkreisen, Städten und Gemeinden
finanzielle Hilfen bereitgestellt. Vielfältige Investitionen wurden möglich in einer Größenordnung von über 1 Milliarde €. Über 50 % der verschiedenen Förderkontingente aus diesem Programm sind Maßnahmen, die im Bereich der Bildungsinfrastruktur angemeldet wurden. Das zeigt den großen Bedarf bei den kommunalen Schulträgern. Das Kommunalinvestitionsförderprogramm II des Bundes sieht bundesweit Zuschüsse vor in einer Größenordnung von 3,5 Milliarden € für Schulinfrastrukturinvestitionen in finanzschwachen Kommunen. Von diesem Betrag sind 330 Millionen € für das Bundesland Hessen vorgesehen. Dieses Bundesprogramm ist sicherlich auch im Sinne unserer Kommunen eine sehr begrüßenswerte Maßnahme.
Mit einem zusätzlichen Landesförderprogramm sollen nun auch die nicht für das Bundesprogramm antragberechtigten öffentlichen Schulträger in Hessen in die Lage versetzt werden, ihre Schulinfrastruktur zu ertüchtigen. Das ist sicherlich eine gute Entscheidung des Landes, ein guter Vorschlag unseres Finanzministers, um in allen Kommunen, die Schulen haben, entsprechende Investitionen vorzusehen, meine Damen und Herren.
Ich möchte insbesondere denjenigen, die immer wieder die finanzielle Situation der hessischen Kommunen beklagen, deutlich sagen, dass mit den beiden Kommunalinvestitionsprogrammen KIP I und KIP II in den nächsten Jahren ein Gesamtinvestitionsprogramm von über 1,5 Milliarden € zur Verfügung steht, das größtenteils in die hessische Schulinfrastruktur gelenkt wird, aber auch noch andere Investitionen ermöglicht. Das ist ein sehr großes Programm, beispiellos und eine tolle Sache für unsere Kommunen.
Wenn es dann noch möglich ist, dass auch die kommunalen Schulträger – wie in den Jahren 2008 und 2009, bei dem damaligen Konjunkturförderprogramm – die Möglichkeiten unseres neuen Vergabe- und Tariftreuegesetzes nutzen können, dass also eine völlig rechtskonforme Förderung unseres Mittelstandes auch bei einer beschränkten Ausschreibung und einer freihändigen Vergabe möglich ist, dann werden sich beide Seiten freuen – die Kinder, die Eltern und die Lehrer über gute Schulen und unsere mittelständische Wirtschaft über ein tolles Konjunkturprogramm. Das ist sicherlich eine gute Nachricht.
Das KIP-II-Programm hat ein Volumen von gut 513 Millionen €, wobei den Schulträgerkommunen – ergänzend zu den Bundeszuschüssen in Höhe von 330 Millionen € – über die WIBank vom Land zinsfreie Darlehen in Höhe von insgesamt 110 Millionen € im Rahmen der 25-prozentige Kofinanzierung des Bundesprogrammes durch die Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Für dieses Darlehen trägt das Land die Zinsen.
Im Rahmen des Landesprogramms stellt das Land, wiederum über die WIBank, weitere 73 Millionen € als Darlehen mit einer 30-jährigen Laufzeit zur Verfügung, die das Land zu 75 % tilgt. Die restlichen 25 % sind der Eigenanteil der Kommunen. Das Land trägt bei diesem Landesprogramm
in den ersten zehn Jahren die Zinsen und gibt einen Zinszuschuss für weitere zehn Jahre.
Im Landesprogramm sind ausdrücklich auch Schulneubauten als förderfähig angemerkt. Der Gesetzentwurf des Bundes, der derzeit in der parlamentarischen Beratung ist, sieht das bisher nicht vor. Die Länder haben im Bundesrat einstimmig dafür plädiert, auch im Bundesgesetz die Aufnahme der Förderfähigkeit von Schulneubauten vorzusehen, insbesondere von Ersatzneubauten. Wir wissen, dass dies in vielen Kommunen eine dringende Notwendigkeit ist.
Verschiedener Kollegen aus diesem Hause haben ein gemeinsames Schreiben an die hessischen Bundestagsabgeordneten gerichtet und darum gebeten, die von uns verfolgte Absicht zu unterstützen. Ich habe gemeinsam mit unserem Finanzminister Thomas Schäfer bei einer passenden Gelegenheit mit Bundesfinanzminister Schäuble direkt darüber gesprochen, der sich gegenüber unserem Wunsch verständnisvoll gezeigt hat. Ich hoffe, dass dieser Wunsch in die Diskussionen einbezogen wird. Es gibt schon Signale, dass unser Wunsch befürwortet wird. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass auch der Bund die Förderung von Schulersatzbauten ermöglicht. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass dies bei den parlamentarischen Beratungen im Bundestag in das Programm aufgenommen wird.
Ich freue mich sehr auf eine weitere erfolgreiche Diskussion über unseren Gesetzentwurf und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hahn hat mich in seinen Ausführungen angesprochen, und ich möchte darauf direkt antworten. Lieber Herr Kollege Hahn, ich kann den Schmerz darüber ja verstehen, dass ein Antrag der FDP-Fraktion bei den Haushaltsberatungen von der Regierungskoalition nicht angenommen wurde. Es ist nicht meine Schuld, dass Sie nicht mehr Teil der Regierungskoalition sind.
Das ist nun einmal die Beurteilung derer, die eine Entscheidung darüber zu treffen haben, was wir machen wollen und was wir nicht machen wollen. Aber uns im Zusammenhang mit diesem Kommunalinvestitionsprogramm II vorzuwerfen, es sei ein Lippenbekenntnis, dass uns Bildungseinrichtungen wichtig sind, ist falsch. Das weise ich ganz entschieden zurück.
Was Sie vergessen haben und was ich Ihnen vorwerfe, ist, dass Sie nicht deutlich sagen, es kommen bei den kommunalen Schulträgern in Hessen 513 Millionen € an. Das ist die entscheidende Botschaft.