räume ich gerne ein, dass ich – und vielleicht auch noch andere – das so interpretiert habe, dass die FDP dies tun könnte.
Aber entscheidend ist doch, dass der Innenminister aus seiner Verantwortung heraus gesagt hat: Dann können wir das so nicht stehen lassen, wir müssen etwas tun.
Deswegen unterstütze ich, was der Innenminister dann angeregt hat, nämlich dass wir darauf mit einer Gesetzesänderung reagieren.
So leid es mir auch tut, dass Eiterfeld durch diesen Vorgang dann den Wahlkreis 14 verlassen muss: Ich trage diesen Gesetzentwurf mit, weil ich keine Alternative zu dem sehe, was der Innenminister vorgeschlagen hat und was die beiden Fraktionen in ihrem Gesetzentwurf umgesetzt haben. – Herzlichen Dank.
dass mich das jetzt schon enttäuscht. Auf die klare Frage, ob das dort drinsteht, behaupten Sie weiterhin, in dem Brief stehe, wir hätten eine Klage angedroht. Das haben Sie nicht zurückgenommen, das haben Sie nicht korrigiert.
(Holger Bellino (CDU): Hat er korrigiert! Jetzt versuchen Sie doch nicht, sich herauszureden! – Weitere Zurufe von der CDU)
Ich stelle noch einmal fest: Die Behauptung, die Sie in der „Fuldaer Zeitung“ veröffentlicht haben, ist nichts anderes als schlicht unwahr.
(Beifall bei der FDP und der SPD – Holger Bellino (CDU): Erst Briefe schreiben und sich dann distanzieren, das ist fast à la Jamaika! – Gegenruf des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Unruhe)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man merkt, dass das ein Themenkomplex ist, der dazu führen kann, dass es hier emotional in die Höhe geht.
Ich kann das auch nachvollziehen. Es geht hier, das haben wir auch in der Anhörung gehört, um Gemeinden, die sich nicht richtig zugeordnet fühlen. Es geht um Landkreise, die äußern, ihre Landkreisgrenzen verrückten und würden zerschnitten, da seien Bezüge nicht vorhanden. Es geht auch um Kolleginnen und Kollegen, die hier im Hessischen Landtag Wahlkreise vertreten und die natürlich auch schauen, ob die Veränderungen unter Umständen etwas mit ihrem Wahlkreis, mit ihrem Mandat und mit den Ergebnissen in ihrem Wahlkreis zu tun haben könnten. Von daher kann ich verstehen, dass man ein bisschen emotional reagiert.
Aber ich finde, man sollte sich vielleicht doch einmal genauer anschauen, was hier vorliegt und auf welcher Grundlage wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Herr Kollege Arnold hat es gerade sehr deutlich gesagt. Ich will noch einmal betonen, dass wir in den ersten Gesprächen, die wir miteinander geführt haben – daraufhin sind ja die Briefe des Ministers entstanden –, der Auffassung waren, dass wir daran irgendwann etwas ändern müssen. Da verschieben sich Zahlen von Nordhessen nach Südhessen, Ungleichgewichte entstehen. Das ist dem demografischen Wandel geschuldet, das wussten wir alle. Wir hatten hierüber ja einmal eine Enquetekommission.
Wir sind aber eher davon ausgegangen, das in aller Ruhe in der nächsten Wahlperiode anzugehen, mit Sachverstand von außen, und dann zu entscheiden. Das war zumindest der Sachstand, den ich hatte. Dann – in der Tat, Herr Kollege Greilich – kam die Intervention der FDP.
Nach dieser Intervention haben wir miteinander gesprochen und gesagt: Na gut, wenn jetzt alle gemeinsam einhellig festgestellt hätten, dass das eine Geschichte für die nächste Wahlperiode ist, wenn alle sich darin einig gewesen wären, hätten wir uns das in der nächsten Wahlperiode vorgenommen. Aber dadurch, dass die FDP Einhalt geboten und gesagt hat, das sei komplex und schwierig und habe unter Umständen auch das Problem, dass die Wahl angefochten werden könne
Ich habe, glaube ich, hier noch nicht dazu beigetragen, in einen Streit zu gehen, sondern habe versucht, zu erklären, wie das entstanden ist, damit man aus dieser Debatte die Emotionen vielleicht ein bisschen herausnimmt.
Wir haben also festgestellt, dass wir daran doch noch etwas ändern müssen. Dann hat man sich darauf geeinigt – Herr Kollege Bauer hat das gerade so schön ausgedrückt –, minimalinvasiv vorzugehen und zu versuchen, die größten Schwierigkeiten auszuräumen. In der Regel kommen wir mit diesen 25 % hin. Der nächste Hessische Landtag kann darüber dann in aller Ruhe diskutieren und sehen, wie man
den demografischen Wandel in unserem Bundesland entsprechend abbildet. Das war sozusagen die Grundlage, auf der wir gearbeitet haben.
Ich betone es hier noch einmal, weil das, wie ich finde, immer ein wenig weggenuschelt wird. Wir haben immer gesagt: Wir unterbreiten einen Vorschlag; das ist unser Angebot, wie man es machen könnte. – Wir als Koalition haben im gleichen Atemzug aber immer wieder betont – auch Frau Kollegin Dorn in ihrer Einbringungsrede bei der ersten Lesung –, dass wir Vorschlägen aus dem Hause grundsätzlich positiv gegenüberstehen – etwa, dass man A nicht B zuordnen sollte, sondern eher C, weil diese Regelung besser passen würde und die gleichen Auswirkungen hätte. Wenn es Vorschläge gibt, die machbar sind und die das gleiche Ergebnis bringen, dann machen wir das mit, überhaupt kein Problem. Das war unsere Intention; dieses Angebot haben wir gemacht.
Vielleicht darf ich an etwas erinnern, ohne gleich wieder Schimpfe zu bekommen – aber ich tue es trotzdem. Ich möchte an den Satz eines ehemaligen, hoch geschätzten Fraktionsvorsitzenden in diesem Hause erinnern, der, wenn es Diskussionen gab, die man nicht nachvollziehen konnte, immer gesagt hat: Mir liegt nichts vor.
Wenn man hier schon so auftritt und alles kritisiert, wenn man sagt, dass alles schlecht gewesen sei, dann hätte ich mir wenigstens vorstellen können, dass man dem Hause etwas vorlegt und darlegt, wie man es gerne regeln würde. Doch uns liegt nichts vor. Auch Oppositionsfraktionen haben die Möglichkeit, dem Hause Anträge vorzulegen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Janine Wissler (DIE LINKE): Die lehnen Sie doch sowieso ab! – Gegenruf von der SPD: Nicht so emotional!)
Ein weiterer Punkt, der hier angesprochen wurde, ist das statistische Material. Ich sage Ihnen ganz ehrlich und habe das auch in der Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass es mich einigermaßen verwundert, dass wir mit all der Technik, die wir heute haben, und mit all dem Personal für Statistik nicht in der Lage sind, das vorzulegen. Die Präsidentin hat erläutert, warum das der Fall ist. Aber so einfach ist es nicht, wie Sie das hier gerade dargestellt haben, Herr Greilich. Das war – mein Kompliment; ich kenne das noch aus Oppositionszeiten – eine gute Inszenierung, die Sie hier gebracht haben.
Aber das betrifft nicht nur die Wählerinnen und Wähler, die im Ausland sind und bei einer Bundestagswahl mitwählen können. Nach dem hessischen Wahlrecht müssen Wähler ihren Wohnsitz mindestens drei Monate lang in
Derjenige, der von Mannheim nach Hessen zieht, hat bei einer Bundestagswahl in Hessen Wahlrecht, weil er in der Bundesrepublik Deutschland an der Bundestagswahl teilnimmt. Um aber bei der Landtagswahl wahlberechtigt zu sein, muss er, wenn er von Mannheim nach Hessen zieht, eine gewisse Zeit in Hessen gewohnt haben. Von daher ist das, was Sie gerade versucht haben, schnell wegzunuscheln, ein Problem.
(Norbert Schmitt (SPD): Herr Frömmrich, das kriegen Sie mit den Einwohnerzahlen doch auch nicht raus! – Zuruf von der FDP – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Herr Kollege Boddenberg hat es gerade dazwischengerufen. Das ist ein Problem, das ein bisschen komplexer ist, als es hier gerade dargestellt worden ist. Herr Kollege Boddenberg hat zu Recht dazwischengerufen. Auch dann hätten wir es wahrscheinlich mit fünf Juristen zu tun, die zehn verschiedene Meinungen vertreten und darlegen, warum ausgerechnet das nicht geht. Das ist ein sehr komplexes Gesetz, meine Damen und Herren.
Ich glaube, wir legen Ihnen am Ende etwas vor, was wir machen könnten. Wir geben Ihnen ja sogar eine Alternative.