Protokoll der Sitzung vom 12.12.2017

Das schließt sich auch nahtlos an die Haushaltsdebatte an. Da haben Ihnen, so glaube ich, mehrere Redner hier vorne vorgerechnet, wie viele Vorschläge Sie hier in Milliardenhöhe gemacht haben, ohne auch nur ein einziges Mal zu sagen, wo Sie das Geld hernehmen.

(Nancy Faeser (SPD): Das stimmt doch überhaupt nicht! Was soll denn das?)

Ich stelle fest: Wir können weitere Beträge auf die Rechnung nehmen und Sie weiterhin fragen, Herr Kollege Rudolph. Vielleicht erklären Sie einmal, wo Sie das Geld hernehmen wollen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Aus den Spielhallen!)

Frau Kollegin, bei fünf Minuten gibt es keine Kurzintervention. Aber vielleicht gibt es noch eine Chance.

Wir haben eine weitere Wortmeldung: Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung im Innenausschuss hat mich in meinen

grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf eher bestärkt und darüber hinaus noch weitere Kritikpunkte hervorgebracht.

Ich habe bei der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf im September die Befürchtung geäußert, dass es durch die geplante Änderung des § 3 Abs. 1 zu einem weiteren Ausbau von Spielbankstandorten kommen könnte. Die Anhörung hat gezeigt, dass dies tatsächlich droht. Wenn Sie, wie vorgesehen, den vier Standorten weitere Zweigstellen zugestehen, führt dies nämlich, wie bei der Kurhessischen Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG schon geschehen, zu einer Ausweitung der Spielbankenlandschaft. Da, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, mit der Spielbankerlaubnis „die Unterhaltung von Zweigspielbetrieben erlaubt werden“ kann, ist die Zahl der Zweigbetriebe sogar nach oben offen. Es wird ja von „Zweigbetrieben“, also von mehreren Betrieben, gesprochen.

Eine solche – noch dazu nach oben offene – Erlaubniserteilung wollen wir aber auf keinen Fall. Diese Ausweitungsmöglichkeit konterkariert zudem die Bemühungen, den Spielerschutz an anderen Stellen im Gesetz auszubauen. Es mag historische Gründe dafür geben, die Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen zu erhalten, obwohl es sich – ich sage es einmal so – bei einer „GmbH & Co. KG“, so habe ich es einmal gelernt, oft um ein windiges Konstrukt handelt. Wenn es aber nur um diese eine Spielbank geht, warum schreiben Sie das nicht einfach in das Gesetz, statt allen, die eine Spielbankerlaubnis haben, die Einrichtung von Zweigniederlassungen zu ermöglichen? Wir schließen uns deshalb ausdrücklich der Landesstelle für Suchtfragen an, die eine Streichung dieser Zweigstellenerlaubnis gefordert hat.

Es gäbe darüber hinaus eine Reihe von Ergänzungen, die im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörung genannt wurden, deren Eingang in das Gesetz wünschenswert wäre. Beispielsweise wäre ein Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, wie Sie ihn richtigerweise mit einem Änderungsantrag in das Spielhallengesetz einbringen, ein wichtiger Punkt, der diesem Gesetzentwurf gut zu Gesicht stünde. Aber: leider Fehlanzeige. So viel, Herr Frömmrich, zu Vorschlägen der Anzuhörenden, die von Ihnen eben nicht übernommen wurden, weil sie Ihnen nicht in den Kram gepasst haben.

Unsere größten Bedenken gegen den Gesetzentwurf konnten auch in der Anhörung in keinster Weise ausgeräumt werden. Wir halten, wie bereits angesprochen, die von Ihnen vorgesehene Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten sowie die Erfassung biometrischer Merkmale für übertrieben und für rechtlich problematisch. Ich möchte meine Ausführungen aus der ersten Lesung nicht wiederholen; dennoch stellt sich mir angesichts der bisherigen Erfahrungen mit Videoüberwachungen in anderen Bundesländern die Frage der Notwendigkeit. In anderen Bundesländern gibt es in dieser Hinsicht keine nennenswerten Erfolge. So wurde in Schleswig-Holstein in der Debatte um die Änderung des dortigen Spielbankgesetzes im Jahr 2014 die Zahl von gerade einmal zwei Straftaten genannt, die durch den Einsatz von Videoüberwachung überhaupt entdeckt werden konnten – entdeckt, nicht verhindert. Zugleich wurden aber Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pausenlos gefilmt und aufgezeichnet. Meine Damen und Herren, dies steht in keinem Verhältnis.

(Beifall bei der LINKEN)

Ebenfalls fraglich ist in diesem Komplex auch die Art und Weise, wie Sie die Videoüberwachung regeln wollen. In den Stellungnahmen wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass Art und Umfang der Videoüberwachung so, wie sie im Gesetzentwurf geregelt wurde, auch verfassungsrechtlich bedenklich sei. Auch das ist schon angesprochen worden.

Meine Damen und Herren, das Suchthilfezentrum der Caritas Darmstadt hat in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Spielsüchtige, die Spielbanken frequentieren, mit einer besonders hohen Verschuldung zu kämpfen haben, da hier die Einsätze in aller Regel deutlich höher sind als in Spielhallen. Wir sollten daher Lösungen erarbeiten, die sinnvoll und geeignet sind, dieses Problem gezielt anzugehen, statt den Spielbankbetreibern weiterhin den roten Teppich auszurollen. Deshalb werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der hessische Innenminister.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man ist versucht, nachzufragen, ob wir wirklich über den Gesetzentwurf betreffend das Spielbankgesetz miteinander reden, denn das, was hier zum Teil vorgetragen worden ist, war zumindest nicht Gegenstand der Anhörung und der Beratungen, wie mir meine Mitarbeiter und der Herr Staatssekretär berichtet haben.

Ich finde es völlig maßlos, hier von „rechtsstaatlich bedenklich“ und Ähnlichem zu reden.

(Günter Rudolph (SPD): Das müssen Sie schon uns überlassen! Sie entscheiden das nicht!)

Das überlasse ich Ihnen. Ich sage ja nur, ich beurteile das nach meiner Auffassung, und ich sage Ihnen, es ist völlig maßlos, was Sie hier betreiben. Es wird der Sache, der wir uns alle verpflichtet fühlen sollten, nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Hier geht es um Grundrechte!)

Seien Sie mir bitte nicht böse, wenn ich sage: Herr Kollege Greilich, der Vorwurf, den Sie hier vortragen, ist wirklich nicht mehr ernst zu nehmen. Wenn wir nach Anhörungen Änderungen an Gesetzentwürfen vornehmen, dann sagen Sie, der ursprüngliche Gesetzentwurf sei handwerklich nicht sauber erstellt worden. Wenn wir aber bei dem bleiben, was wir ursprünglich aufgeschrieben haben, dann sind wir „ignorant“, im besten Falle „arrogant“. Meine Damen und Herren, so kann man mit solchen Fragen nach meiner Einschätzung nicht umgehen. Ich kann solche Vorwürfe hier im Plenum nicht mehr ernst nehmen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unter den Anzuhörenden gab es viel Zustimmung für die Abgabensenkung um moderate 5 %. Wie Sie wissen, zielt die Abgabenerhebung bei den Spielbanken auf eine Abschöpfung der Gewinne bis zur Grenze der Wirtschaftlichkeit. Durch den Rückgang der Erträge um ca. 25 % in den letzten Jahren ist eine Anpassung des Abgabensatzes un

umgänglich geworden. Dies wurde in der öffentlichen Anhörung am 9. November bestätigt. Die Abgabensenkung ist angezeigt, um eine erdrosselnde Wirkung auf die Spielbanken abzuwenden.

Ich finde, wir können ein Stück weit stolz darauf sein, dass wir Spielbanken haben, die im bundesweiten Vergleich, zumindest was ihren wirtschaftlichen Betrieb und was die Attraktivität angeht, herausragend dastehen. Sie erfüllen die Anforderungen an den Spielerschutz, an die Manipulationsvermeidung und an vieles andere. All das tun sie in herausragender Weise. Ich finde, auch das sollten wir an dieser Stelle einmal deutlich machen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Frage der Spielbankzuweisungen aus dem Landesausgleichsstock kann man hier durchaus thematisieren. In der Tat ist es aber so, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage ausgeführt, dass die Spielbankzuweisungen in den Haushalten von Bad Homburg, Bad Wildungen, Wiesbaden und Kassel unter 1 % des Haushaltsvolumens ausmachen. Daher finde ich nicht, dass wir rechtfertigen können – ich zitiere die vom Finanzminister hier häufig angesprochene Gemeinde Breitenbach am Herzberg –, das Beispiel Breitenbach am Herzberg dafür heranzuziehen, aus dem Landesausgleichsstock Zahlungen an Bad Homburg, Bad Wildungen, Wiesbaden und Kassel zu leisten. Das ist weder angemessen noch gerecht. Deswegen war das zurückzuführen.

(Zuruf der Abg. Elke Barth (SPD))

Wir haben den vierten Standort, der nicht erforderlich ist, herausgenommen, und wir haben damit eine Bitte der Standortkommunen aufgegriffen, die gesagt haben: Nehmt uns den wirtschaftlichen Druck, der von einem vierten Standort ausgeht. – Das wurde uns zumindest von Bad Homburg und anderen widergespiegelt. Insofern haben wir die Bedenken aufgenommen und umgesetzt.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, warum Sie kritisieren, dass wir Hinweise des Hessischen Datenschutzbeauftragten über den Änderungsantrag in den Gesetzentwurf aufnehmen. Ich verstehe das nicht; denn normalerweise kritisieren Sie uns dafür, dass wir Anregungen des Datenschutzbeauftragten nicht bis auf den letzten Punkt und das letzte Komma in unsere Gesetzentwürfe aufnehmen. Das ist nach unserer Einschätzung nicht immer angemessen. Aber wenn es angemessen ist, wie hier, dann tun wir es auch. Ich weiß nicht, warum das kritikwürdig ist.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich sind in der Anhörung auch weitere Änderungen angemahnt oder dargestellt worden. Aber es ist nun einmal so, dass die Videoüberwachung kein Selbstzweck ist. Wir schreiben das nicht deswegen in das Spielbankgesetz, weil wir dort unbedingt Videoüberwachung machen wollen, sondern weil wir den gestiegenen Anforderungen der Geldwäscheprävention in den Spielbanken nachkommen müssen. Das müssen wir im Gesetz entsprechend darstellen. Wir brauchen eine Sicherstellung des Vertrauensschutzes der Öffentlichkeit und der ordnungsgemäßen Spielabläufe und den Schutz vor Kriminalität. Dafür setzen wir hier die Videoüberwachung ein. Am Ende dient sie auch dem Jugendschutz und vermeidet Manipulation der Spielgeräte.

Meine Damen und Herren, auch hier kann ich in keiner Weise nachvollziehen, warum Sie dies kritisieren. Ich fin

de, wir haben mit den Änderungen jetzt einen guten Gesetzentwurf, den wir heute Abend verabschieden können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Greilich.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir leid, wenn wir zu dieser späten Stunde, für die wir nichts können, sondern für die diese Koalition verantwortlich ist – –

(Zuruf von der CDU: Na, na, na!)

Entschuldigen Sie mal, es liegt doch nicht an uns, dass wir in diesem Plenum massenweise mit Gesetzentwürfen überfallen werden, die Sie offensichtlich nicht rechtzeitig fertiggebracht haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD – Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken übernimmt den Vorsitz.)

Sie waren nicht in der Lage, die Gesetzentwürfe zu einem Zeitpunkt einzubringen, zu dem noch ein ordentliches parlamentarisches Verfahren möglich gewesen wäre.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie der Abg. Gabriele Faulhaber (DIE LINKE))

Das ist nicht unsere Schuld in der Opposition, das fällt auf Sie in der Koalition zurück und auf niemand anderen.

(Horst Klee (CDU): Das hat doch keiner gesagt!)

Wenn wir hier eine zweite Runde machen – –

(Holger Bellino (CDU): Wir haben doch Zeit!)

Herr Kollege Bellino, ich habe ein Hotelzimmer in Wiesbaden, ich bleibe hier. Wir arbeiten das alles ordentlich ab. Wir wären auch ein bisschen schneller fertig, wenn Sie – –

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU) – Alexander Bauer (CDU): Kommen Sie doch einmal zur Sache! – Glockenzeichen des Präsidenten)