Herr Schmitt, der Gesetzentwurf, den Sie vorlegen, zielt ausschließlich auf Personalkosten ab: 1,4 Milliarden € Personalkosten, die das Land zu übernehmen hat.
Ich höre Ihnen gerne zu, aber vielleicht hören Sie mir auch zu. – Das geht aus von 2015, Status quo. Herr Rock hat die Entwicklung der Kindertagesstätten gezeigt. Das ist eine Entwicklung, die wir fördern. Von 2015 auf 2017, 2018 bis 2022 wird es extrem steigen. Sie gehen dann noch von 20 % für mittelbare pädagogische Zeiten Leitungsfreistellung plus entsprechende Gruppenfreistellung aus. Das bedeutet, dass diese 1,4 Milliarden €, wenn wir vom Status quo 2015 ausgehen, im Jahr 2022 – so lang wirkt der Gesetzentwurf – um ein Vielfaches überzogen werden. Aber Sie gehen bei Ihren Finanzierungsvorschlägen vom Status quo 2017 aus, und zwar unter dem Gesichtspunkt ungedeckter Schecks, der Frage des Länderfinanzausgleichs und anderer Punkte.
An dieser Stelle wird sehr deutlich, mit welchen ungedeckten Schecks Sie im Hinblick auf die Finanzierung Ihrer Vorstellungen arbeiten. Deswegen sage ich: In jeder Beziehung – das werden wir auch morgen und übermorgen in den Diskussionen, die noch folgen, sehr deutlich darlegen – ist das, was Sie vorgelegt haben, ein ungedeckter Scheck. Es ist ein Versprechen, um Menschen schlicht und einfach auf einen Weg zu führen, der vollkommen unrealistisch ist. Ich finde, das hat mit realistischer und realer Politik nichts zu tun. Insofern werden Sie damit umgehen müssen.
(Günter Rudolph (SPD): Jetzt müssen wir ein paar Sachen klarstellen! Das war ein bisschen wirr! – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Es ist alles gesagt!)
Ich fange einmal damit an: Herzlichen Dank, Herr Minister, dass Sie mir Gelegenheit geben, hier noch einmal zu sprechen.
Ich fange mit der Verwirrung an, was Kosten und Mehrbelastung des Haushalts betrifft, also mit den ernsthaften Fragen, die auch Sie aufgeworfen haben und die insbesondere Kollege Rock aufgeworfen hat.
Doch. Natürlich ist es so. Der Stand der Betriebskosten für die Kinderbetreuung in Hessen ist 2,1 Milliarden €, Herr Staatsminister,
davon zwei Drittel. Es ist die Frage gestellt worden, wieso es zwei Drittel sind. Wir haben uns an Baden-Württemberg
orientiert, das in grün-roten Zeiten genau diese Regelung für die U-3-Finanzierung zugrunde gelegt hat,
Zwei Drittel sind die Größe, auch weil wir wollen, Herr Minister und Herr Dr. Bartelt, dass die Kommunen nicht nur in der operativen und juristischen Verantwortung, sondern auch in der finanziellen Verantwortung bleiben.
Deswegen zwei Drittel und nicht vier Fünftel und vor allem nicht alles. Das ist schon wohlüberlegt. Das habe ich hier auch schon oft erzählt.
Zwei Drittel von 2,1 Milliarden € sind 1,4 Milliarden €. Das Land gibt zum Zeitpunkt 2015 nach Ihren eigenen, hier immer wieder vorgetragenen Bekundungen 460 Millionen €. Das macht eine Differenz von 960 Millionen €. Wenn man den derzeitigen Stand der Zuwendungen des Landes nimmt und die Differenz zu dem berechnet, wohin wir wollen, macht es 960 Millionen € am Ende des Jahres 2022 aus, nämlich in der Endausbaustufe. Dazwischen ist es weniger.
Das sind aber die Mehrkosten, die sich aus den Neuregelungen im Gesetz im Verhältnis zu dem ergeben, was derzeit die gesetzlichen Vorgaben sind.
Jetzt kommen wir zu dem, was ein Gesetzentwurf verlangt, nämlich eine Abschätzung der Mehrbelastungen des Haushalts. Bei den Mehrbelastungen des Haushalts ist nicht nur das zugrunde zu legen, was an Mehrkosten entsteht, sondern auch gegenläufige Wirkungen. Wir haben z. B. Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich, die sich daraus ergeben, dass wir die ganze Finanzierung der Kinderbetreuung aus dem Kommunalen Finanzausgleich herausziehen.
Nein, das ist auch nicht gut zu rechnen. Das will ich Ihnen gerne zugeben. Es ist nicht gut zu rechnen, und insofern ist das eine Zahl, die stimmen kann.
Herr Kollege Boddenberg, die Mehrkostenberechnung ist ganz gut belastbar. Aber sie ist dynamisch. Natürlich ist sie dynamisch. Das ist doch Sinn und Zweck der Übung.
Jetzt zu der Frage – Kollege Rock und auch andere haben es gefragt –, wie es gerechnet wird. Das ist relativ einfach. Wir wollen – das haben wir sehr ausführlich mit uns selbst und auch mit freien Trägern und mit kommunalen Vertretern diskutiert – zurückkehren zur gruppenbezogenen Betrachtungsweise. Das bedeutet, wir haben, weil wir den Fachkraftschlüssel selbst nicht ändern, bei der Ü-3-Gruppe 1,75 Basisabdeckungsfachkräfte pro Gruppe. Darauf kommen 20 % mittelbare pädagogische Zeiten. Darauf kommen 20 % statt derzeit 15 % Ausfallzeiten. Darauf käme dann eine Leitungsfreistellung von derzeit fünf Stunden
pro Gruppe. Auch darüber haben wir lange diskutiert, Frau Kollegin Schott, und ich weiß, dass das ein kritischer Punkt war und nach meiner fachlichen Perspektive auch nach wie vor ist. Aber wir haben uns an dem orientiert, was wir gerade noch für machbar halten.
Dann kommen Sie zu einem Tableau. Nehmen wir eine viergruppige Einrichtung. Es ist relativ einfach gerechnet, welche Fachkraftstunden Sie dann brauchen. Zugrunde gelegt wird der jeweils gültige Tarifvertrag. Das heißt, der Träger macht seine Personalbedarfsberechnung auf dieser Grundlage. Diese ist ziemlich einfach. Er macht dann eine Abrechnung unter Zugrundelegung des geltenden Tarifs in der geltenden Eingruppierung bzw. Einstufung. Das reicht er beim Land ein. Dann bekommt er die 82,5 % der Personalkosten.
Wie gesagt, wir sind von den Betriebskosten weggegangen, weil man dann bei der Ermittlung der Sachkosten relativ komplizierte Verhandlungen mit den Kommunen und freien Trägern hätte führen müssen. Das hatte ich in meiner Eingangsrede erwähnt.
Ich bin gleich fertig. – Man hätte zu ziemlich schrägen Pauschalierungen kommen müssen. Deswegen sind wir auf eine Regelung ausgewichen, die sich auf die Personalkosten konzentriert. Das ist das Einfachste.
Ich sehe der Anhörung und der weiteren Debatte mit großer Freude entgegen, weil ich jetzt schon im Vorfeld sehr viel Zustimmung zu diesem Grundansatz und auch zu vielen der konkreten Regelungen gehört habe. Wir sehen uns wieder. – Herzlichen Dank.