anderes gab. Das war der Hintergrund. Es ging und geht nicht darum, eine Misstrauenserklärung abzugeben. Es geht in erster Linie darum, präventiv unterwegs zu sein, damit nicht die Falschen in ehrenwerten Organisationen tätig werden, diese quasi unterwandern und deren hehrer Zielsetzung schaden können.
Es geht letzten Endes darum, diese Organisationen, aber auch die Gesellschaft vor diesen Missetätern zu schützen. Ich halte das nicht für verwerflich und habe es auch nicht für verwerflich gehalten. Ich sage aber auch klar – das konnten wir lesen –, dass aufgrund der Missverständnisse ein Gespräch mit den Trägern stattgefunden hat. Man hat eine Sprachregelung gefunden, die alle zufriedenstellt. Diejenigen, die schon bewährt unterwegs sind, unterliegen dieser Überprüfung – so will ich es einmal nennen – nicht.
Ich sage aber auch, diese Träger müssen sich ihrer großen Verantwortung nach wie vor bewusst sein. Wir haben alle am 12. Dezember in der „Frankfurter Neuen Presse“ eine Aussage und einen Kommentar gelesen. In diesem Fall war es mit der Bildungsstätte Anne Frank eine herausragende Organisation, die erfolgreich unterwegs ist. Es wurde deutlich, wie gefährlich es ist, wenn man in Podiumsdiskussionen sitzt, bei denen – auch im Einladungskreis – Menschen sind, die eben nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, und wenn man eine leitende Mitarbeiterin hat, die sich auch in anderen Bereichen – im Klapperfeld – aufhält, wo die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachweislich eben nicht gewahrt wird.
Ich glaube, das Thema eignet sich jetzt nicht zum Klamauk. Ich glaube, es eignet sich nicht zum Klamauk.
Auch wenn die LINKEN das witzig nehmen, weil sie immer ablenken wollen, wenn es um Linksextremismus geht, den sie ja negieren, bleibe ich bei der gebotenen Sachlichkeit und sage, wir finden diese Sprachregelung in Ordnung. Wir sagen aber auch, bei neuen Trägern muss man in der Tat verlangen dürfen, dass sie sich schlicht und ergreifend zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Diejenigen, die dort tätig sind, müssen eine entsprechende Überprüfung akzeptieren. Der Bereich ist viel zu sensibel, als dass wir hier nachlässig sein können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer wie wir Freie Demokraten für Vielfalt und liberale Werte steht, muss sich natürlich mit aller Härte gegen jegliche Form von Extremismus stellen, egal, ob das das Links- oder Rechtsextremismus ist. Da der Staat diese Aufgabe der Extremismusprävention nicht allein schultern
kann, danken wir ausdrücklich all denen, die ehrenamtlich aktiv sind und sich im Bereich der Extremismusprävention und der Extremismusbekämpfung einsetzen. Das ist eine wichtige Aufgabe, die insbesondere von Ehrenamtlichen erfüllt wird.
Da wir diese ehrenamtliche Arbeit unterstützen möchten, habe ich in der gestrigen Haushaltsdebatte sehr ausdrücklich die Erhöhung der bereitgestellten Gelder für das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ gelobt. Ich darf daran erinnern, dass wir sogar zusätzlich beantragt haben, weitere Gelder zur Verfügung zu stellen, um das Programm ausdrücklich auf die Bekämpfung des Linksextremismus auszuweiten. Dort geschieht aus unserer Erfahrung und nach Aussagen in der Anhörung bislang zu wenig.
Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der Staat seine Zuwendungen nicht anlasslos verteilt, sondern dass staatliche Gelder zweckgebunden sind und wir gerade im Bereich der Extremismusprävention natürlich ein sehr klares Ziel verfolgen. Aufgrund dieser Zweckgebundenheit der Fördergelder steht dem Land Hessen nicht nur das Recht zur Überprüfung zu, ob die bereitgestellten Gelder tatsächlich für den Kampf für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgegeben werden. Im Gegenteil trifft den Staat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, dort eine entsprechende Kontrolle vorzunehmen.
Es gab eine Diskussion über die neuen Regelungen zur Überprüfung der Tauglichkeit von Partnern, die auch Anlass für die heutige Debatte sind, und die noch zu beratende Regelung, die im Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes enthalten ist. Das ist eine problematische Geschichte, weil wir eines verhindern müssen: Mitarbeiter und Organisationen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. – Wir brauchen eine Lösung des Zielkonfliktes, die es ausschließt, dass im Bereich der Bekämpfung z. B. des Rechtsextremismus aktive Linksextremisten von staatlichen Fördergeldern profitieren. Genauso müssen wir verhindern, dass Ehrenamtliche unter Generalverdacht gestellt werden.
Aus unserer Sicht wäre z. B. die Einführung einer Demokratieerklärung denkbar, die als Auflage der Zuwendungserteilung von den Demokratieprojekten abgegeben werden müsste. So etwas gab es einmal auf Bundesebene. Das wurde dann bedauerlicherweise von Frau Schwesig, die der Auffassung ist, dass es Linksextremismus nicht gibt, wieder einkassiert. Das war meines Erachtens ein schwerer Fehler.
Eine solche Demokratieerklärung muss ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Verpflichtung beinhalten, dafür Sorge zu tragen, dass sich die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten und Mitarbeiter ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.
Ich bin dankbar, dass Kollege Bellino schon auf die problematische Situation in Frankfurt hingewiesen hat. Ich bin allerdings mit der gefundenen Sprachregelung, wie sie bis jetzt kommuniziert worden ist, nicht ganz glücklich. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll es so sein, dass diejenigen, die bis jetzt schon Zuwendungsempfänger waren, das
ohne weitere Auflagen bleiben. Der Zuwendungsempfänger Bildungsstätte Anne Frank ist sicherlich eine honorige Einrichtung, hat aber die Problematik, die Kollege Bellino geschildert hat. Wenn die Einrichtung aber Menschen wie ein bekanntes Mitglied der Frankfurter autonomen Szene und eine Aktivistin des Anlaufpunktes für gewaltbereite Linksextremisten in der Klapperfeldstraße weiterhin beschäftigt, muss man schon einmal fragen, wie man damit umgehen will. Ein einfaches „Weiter so“ kann es sicherlich nicht sein. Vielmehr muss da etwas gemacht werden.
Eine Klausel, die eine Erklärung zur Demokratie verlangt, ist verfassungskonform, wenn sie gleich und gerecht ausgestaltet wird und von allen Zuwendungsempfängern eingefordert wird, also auch von denen, die bisher schon dabei sind. Es kann keinen Bestandsschutz geben. Jeder Empfänger von Förderungen muss ohne Ausnahme ein entsprechendes Bekenntnis abgeben. Das dürfen wir in einem demokratischen Rechtsstaat von Menschen erwarten, die in sich zur Demokratie bekennenden Projekten arbeiten.
Abschließend sage ich: Wir werden dem Dringlichen Entschließungsantrag der Koalition zustimmen. Denn im Gegensatz zu dem, was im Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes steht, und im Gegensatz zu dem, was ich zumindest bis jetzt an Erklärungen lesen konnte, was dort wohl vereinbart und vorgesehen ist, hat er eine sehr klare Positionierung. Punkt 7 des Dringlichen Entschließungsantrags lässt offen, wie man das ausgestaltet. Das, was in dem Dringlichen Entschließungsantrag steht, können wir uneingeschränkt mittragen. Aber wir werden insbesondere bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes noch sehr genau zu diskutieren haben, wie das im Einzelfall ausgestaltet werden muss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir, die Mitglieder der SPD-Fraktion, möchten zunächst denjenigen, die in Hessen als freie Träger, als Ehrenamtliche oder als Angestellte der freien Träger wertvolle Arbeit in der Prävention und bei der Extremismusbekämpfung leisten, unseren ganz herzlichen Dank aussprechen.
Es sollte eigentlich in diesem Haus unstreitig sein, dass etwas gemacht wird, wenn es wirklich erhärtete Hinweise darauf gibt, dass die Träger die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht einhalten.
Aber der Anlass der heutigen Debatte ist ein anderer. Den will ich hier noch einmal aufrufen. Denn das ist nicht so ohne, wie Herr Greilich es eben dargestellt hat.
Wir haben in Hessen eine jahrelange Zusammenarbeit mit vielen Trägern, die wertvolle Arbeit leisten. Ohne sie könnte das Innenministerium die Präventionsarbeit nicht bewältigen. Ich muss Folgendes sagen: Durch die vorgese
hene Regelung im Verfassungsschutzgesetz und durch die neuen Förderrichtlinien, die den Trägern schon zugestellt wurden – sie sollten einer anlasslosen Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz zustimmen –, gibt es einen Bruch des Vertrauensverhältnisses. Damit ist es mehr als berechtigt, diesen Dringlichen Antrag zu stellen.
Was zeigt das denn? Das zeigt eine Grundhaltung des Misstrauens gegenüber den Trägern. Sie haben seit Jahren wertvolle Arbeit geleistet. Nichts anderes zeigt das.
Da muss man schon einmal fragen: Wie kam es denn zu diesen Regelungen? – Wir haben einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN zum Verfassungsschutzgesetz vorliegen. Mit § 21 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. i soll die Regelung aufgenommen werden, dass es regelmäßige Überprüfungen durch den Verfassungsschutz gibt. Den Trägern wurden neue Überprüfungsrichtlinien zugeschickt.
Welche Haltung steht dahinter? – Ich würde sagen, mit Sicherheit nicht die der GRÜNEN. Insofern stellt sich die Frage: Wer hat denn den Gesetzentwurf für die Fraktionen geschrieben? Ich gehe einmal davon aus, dass es das Innenministerium war.
Also kommt hier die Haltung des Innenministers mit regelrechtem Misstrauen gegenüber diesen Trägern zum Ausdruck.
Der Innenminister kommt aus dem Rheingau. Er hat einen sehr bekannten Ziehvater. Das ist Klaus-Peter Willsch. Er ist Mitglied des Deutschen Bundestages.
hinsichtlich kriegsähnlicher G-20-Ausschreitungen der Linksextremisten in Hamburg die Wiedereinführung der Loyalitätsklausel bezüglich unserer Demokratie für staatlich geförderte Vereinigungen.
Genau dieses Misstrauen kommt mit diesen Regelungen im Verfassungsschutzgesetz und in den Förderrichtlinien zum Ausdruck. Herr Innenminister, wir erwarten heute schon eine Erklärung, mit welcher Haltung das zustande kommt.
Ihrer Pressemitteilung können wir etwas entnehmen. Mehr haben wir nämlich nicht. Es liegt noch kein Entwurf für eine gesetzliche Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vor. Ihrer Presseerklärung entnehmen wir jetzt, dass Sie an dem, was Sie zunächst vorgelegt haben, etwas ändern wollen. Dessen müssen Sie sich bewusst sein. Wir lesen in der Pressemitteilung von einer „anlassbezogenen Überprüfung“. Was heißt das denn? Wann ist denn ein solcher Anlass gegeben?
Ich frage das, weil mir bisher in dieser Debatte ein Aspekt viel zu kurz gekommen ist. Dieses Misstrauen öffnet doch denjenigen Tür und Tor, die im Internet über soziale Medi
en und über Blogeinträge nichts anderes machen, als solche Trägervereine zu denunzieren. Das ist doch genau das Problem, das damit produziert wird.