Dann wäre es nicht so viel leiser, verehrte Frau Kollegin, dass nicht auch Forderungen nach weiterer Kompensation für die Last entstehen.
Eine letzte Bemerkung möchte ich noch machen zum Änderungsantrag der SPD. Bei aller Zugewandtheit, verehrter Herr Kollege Weiß: Wir werden den Änderungsantrag ablehnen, weil er zunächst einmal völlig überflüssig ist. Selbstverständlich – das wurde ja auch betont, und das ist im Gesetzestext an keiner Stelle ausgeschlossen – sollen die Kommunen weitgehende Möglichkeiten der Eigenentscheidung haben, was sie mit den Mitteln machen. Diese Möglichkeiten haben sie auch, sodass wir den ausdrücklichen Hinweis, dass sie sie auch Privaten geben können, nicht im Gesetz brauchen.
Die Entfristung ist ausdrücklich nicht der Wunsch der kommunalen Seite, sondern vonseiten der Kommunen ist
der Wunsch geäußert worden, fünf Jahre Planungssicherheit zu haben. Das wollen wir im Gesetz vorsehen.
Deswegen ist dieser Gesetzentwurf zusammen mit dem Änderungsantrag rund. Ich bitte Sie um Zustimmung, damit wir für das Jahr 2017 und die folgenden vier Jahre die angegebenen Beträge an die Kommunen als Lastenausgleichsbeitrag für den Fluglärm auszahlen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ein paar Bemerkungen zum Formellen des Gesetzgebungsverfahrens. Herr Kollege Kaufmann hat es eben schon angesprochen. Nicht nur bei Abstimmungen scheint Schwarz-Grün ein bisschen von der Rolle zu sein. Das kann man an diesem Gesetzgebungsverfahren ganz gut erkennen.
Das Vorgängergesetz ist vor fast einem Jahr ausgelaufen. Zunächst hatte man geschlafen und dann einen ziemlich dürftigen Gesetzentwurf zusammengezimmert, der von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt schon zweimal nachgebessert werden musste. Erst gab es einen Rechenfehler. In der Begründung des Änderungsantrags treten Sie dem CDU-Landrat Quilling vor das Schienbein und schieben das auf ihn. Die Landesregierung hätte ja nur in gutem Glauben gehandelt.
Dann fällt Ihnen auf, dass Sie nicht nur die Anlage ändern müssen, sondern auch den Gesetzentwurf zur Anlage. Dann müssen Sie noch einen zweiten Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf einbringen.
(Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist die Freude der SPD! Das halten wir heute auch noch aus!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann man nicht mehr auf irgendwelche Weihnachtsfeiern schieben. Das ist schlicht handwerklich schlecht gemacht.
Trotzdem werden wir den beiden Änderungsanträgen zustimmen, weil sie natürlich Sinn machen. Trotz der Rede von Herrn Kaufmann hoffen wir, dass Sie mit unseren Änderungsanträgen das Gleiche machen.
Wir haben in der Anhörung auch sehr gut zugehört. Es gab zahlreiche Kommunen, die gern mehr Geld aus diesem Topf gehabt hätten.
Sie müssen gar nicht so skeptisch sein, was die Dividendenentwicklung der Fraport angeht. Herr Kaufmann, Sie
sind doch Mitglied im Aufsichtsrat. Sie wissen doch, dass unter dem grünen Wirtschaftsminister und mit dem Aufsichtsratsmitglied Frank-Peter Kaufmann die Fraport boomt. Die Zahlen sind super. Daher sollten Sie nicht so knauserig sein, wenn es darum geht, die Kommunen daran teilhaben zu lassen.
Wir haben uns auf zwei Änderungsanträge beschränkt. Das betrifft zunächst einmal die Entfristung. Herr Kaufmann, es stimmt natürlich nicht, was Sie vorhin gesagt haben. Fast jede Kommune hat in der Anhörung gesagt, dass die Befristung des Gesetzes keinen Sinn macht, weil auch der Fluglärm nicht befristet ist. Dieser ist verstetigt. Deswegen sollten auch die Zahlungen aus dem Lastenausgleich verstetigt werden.
Außerdem haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der auf eine Klarstellung abzielt, was die Weiterleitung der Mittel durch die Kommunen an Dritte angeht. Sie haben hier vorhin flapsig gesagt, es sei selbstverständlich, dass die Kommunen dies dürften. Im Gesetz steht das aber nicht. Im Gesetz steht ausdrücklich:
Die Verteilung der Entschädigungsleistungen an die Kommunen beruht auf einem Vorschlag des Forums Flughafen und Region (FFR) vom 22. Juni 2016, der nach objektiv nachvollziehbaren lärmbezogenen Kriterien erarbeitet wurde...
Das steht in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es wird auf diese Stellungnahme verwiesen. Wenn man in diese Stellungnahme hineinschaut, dann stellt man fest, dass darin steht, dass die Mittel nicht an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Sie können sich also nicht hierhin stellen und sagen, das sei selbstverständlich; denn das ist eben nicht so. Dies ist eindeutig eine missverständliche Regelung.
Weil wir gerne Klarheit und Rechtssicherheit für die Kommunen haben wollen, bitten wir, dass wir das mit unserem Änderungsantrag schlicht und einfach klarstellen. Wenn es unstreitig ist, dass wir das wollen, können Sie es ja auch machen. Vielleicht springen Sie in diesem Fall einmal über Ihren Schatten. Wenn es so wäre, dann würden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. Da ich allerdings davon ausgehe, dass Sie unseren Anträgen wie immer nicht zustimmen, werden wir uns leider bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt nur der Stimme enthalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über diesen Gesetzentwurf bereits diskutiert. Deshalb will ich nur noch zwei, drei ergänzende Hinweise geben.
Das ist nicht unparlamentarisch. Ich habe zumindest keine Rüge des Präsidenten eingefahren. – Entscheidend ist, was hinten rauskommt, und das, was hier herausgekommen ist, ist für die Kommunen auf jeden Fall sehr positiv. Es ist sogar etwas mehr an Geld herausgekommen.
Ich will dem Eindruck widersprechen, dass wir dem Landrat Quilling die Schuld zuschieben wollen. Ganz im Gegenteil, er selbst hat in der Anhörung vorgetragen, dass es einen Übertragungsfehler des Forums Flughafen gab, und zwar bei der Berechnung der Summen. Das Land hat dann, wie ich meine, richtigerweise entschieden, die Summe nach oben anzupassen, sodass sich niemand schlechtergestellt hat gegenüber der ursprünglichen Berechnung. Daher ist bei dem Ganzen für die Kommunen noch etwas Gutes herausgekommen.
Ich will ganz generell sagen, dass wir uns in der Verantwortung gegenüber den Kommunen im Umland des Frankfurter Flughafens sehen. Deshalb war es völlig unstreitig, dass dieses Regionallastenausgleichsgesetz fortgesetzt wird.
Es ist richtig, dass wir es, wie es üblich ist, auf fünf Jahre befristen, weil sich in fünf Jahren vieles im Umfeld des Frankfurter Flughafens verändern kann und wir vielleicht in fünf Jahren zu einer völlig neuen Gestaltung, zu einer völlig anderen Ausprägung, zu völlig neuen Informationen kommen, die es notwendig machen, das Gesetz anzupassen. Deshalb ist es meines Erachtens richtig, diesen Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Wir sind uns auch darüber einig, dass die Kommunen Dritte beauftragen können mit der Verwendung der Mittel. Wir haben das geprüft. Das ist nach der derzeitigen Auslegung notwendig und möglich. Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit, dem Änderungsantrag der SPD zuzustimmen, aber nicht, weil wir das für inhaltlich falsch halten, sondern weil das, was geregelt ist, nicht noch einmal im Gesetz niedergeschrieben werden muss.
Insofern stimmen wir dieser Vorlage zu und sind zuversichtlich, dass sich die Kommunen im Umfeld des Frankfurter Flughafens darüber freuen. – Vielen Dank.
Kollege Kasseckert, ich habe Sie nicht gerügt, aber Sie haben ein Plagiat benutzt. Sie hätten sagen müssen: Ich zitiere Helmut Kohl. – Dann wäre es in Ordnung gewesen. Es ist verziehen und vergessen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zu Beginn sagen, dass ich grundsätzlich der Meinung bin, dass man Gesundheitsbelastungen durch Fluglärm, aber auch durch Schadstoffe – um die geht es an dieser Stelle leider nicht – nicht durch einen finanziellen Ausgleich mildern kann.
Herr Boddenberg, in dem Gesetzentwurf geht es nun einmal um die Auswirkungen von Fluglärm. Zu den Beeinträchtigungen durch den Frankfurter Flughafen gehören eben nicht nur der Lärm, sondern auch die Schadstoffe.
Wir reden hier über den passiven Lärmschutz. Wir reden also darüber, wie man es schafft, dass es innerhalb eines Gebäudes leiser wird. Wir reden nicht über Balkone, wir reden nicht über Gärten, wir reden nicht über Spielplätze, wir reden nicht über Parkanlagen. Dort bleibt es so laut, wie es ist. Deswegen will ich zumindest eingangs sagen, dass unser Ansatz stets war und ist, dass man beim aktiven Lärmschutz ansetzen muss. Das heißt, nicht die Menschen müssen sich vor dem Lärm schützen, sondern der Lärm muss reduziert werden, um die Menschen zu schützen.
Deshalb ist unser wichtigster Ansatzpunkt der aktive Lärmschutz, nicht der passive Lärmschutz. Ich finde die Logik, die Herr Kaufmann hier vorgetragen hat, interessant, wenn gerade er als GRÜNER sagt: Wenn man die Zahl der Flugbewegungen auf 350.000 reduzieren würde, wie es die Bürgerinitiativen fordern, dann gäbe es weniger Mittel für den Lärmschutz. – Ich meine: Dann gäbe es erst einmal weniger Lärm.
Wir brauchen keinen Lärm zu produzieren, um danach Lärmschutz zu finanzieren. Der Ansatz sollte eigentlich andersherum sein.
Das, was die Landesregierung an der Stelle macht, ist viel zu wenig. Mit dem Terminal 3 wird der Frankfurter Flughafen praktisch weiter ausgebaut. Wir haben einen Lärmdeckel, mit dem es in den nächsten Jahren noch sehr viel lauter werden kann. Von daher wünschen wir uns mehr Anstrengungen beim aktiven Lärmschutz. – Das als Vorbemerkung.