Frank-Peter Kaufmann

Sitzungen

19/4 19/6 19/7 19/9 19/12 19/13 19/16 19/17 19/18 19/21 19/25 19/26 19/31 19/34 19/35 19/40 19/44 19/49 19/53 19/55 19/56 19/59 19/61 19/62 19/65 19/68 19/73 19/76 19/79 19/80 19/82 19/83 19/85 19/88 19/89 19/92 19/95 19/98 19/104 19/105 19/110 19/114 19/115 19/116 19/117 19/124 19/125 19/127 19/133 19/134 19/136 19/141 19/142 19/143 19/146 19/148

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss ehrlicherweise feststellen, dass ich doch ein bisschen verwirrt bin, auch ob der Rede des Kollegen Hahn.
Ich will zuvor einfügen – das soll keine Entschuldigung sein, nur damit Sie es richtig einordnen können –: Wir GRÜNE waren 2011 nicht an der Regierung und damit an Entscheidungen jedweder Art nicht beteiligt. Wir GRÜNE waren aber aufgrund unserer Aktivität nach der Gesetzesnovelle 2012 mit beratender Stimme im Landesschuldenausschuss vertreten, und zwar durch mich. Insoweit habe ich das alles mitbekommen.
Verehrter Herr Kollege Hahn, ich will es einmal so sagen – es kam in der Rede des Kollegen Schmitt noch deutlicher heraus –: Man kann sich nur dann darüber beschweren,
dass man Transparenz vermisst oder nicht hinreichend informiert worden ist, wenn man auch zugibt, dass die Beschaffung von Informationen nicht nur eine Bring-, sondern auch eine Holschuld ist. Wenn mich die Erinnerung an diverse Sitzungen des Landesschuldenausschusses nicht völlig täuscht, war auch dort das, was hier und heute Thema ist, des Öfteren Thema – eigentlich in jedem Jahr –, und am Ende gab es in diesen Sitzungen keine unbeantworteten Fragen.
Das heißt, wir alle müssen es uns selbst ankreiden, wenn wir jetzt Informationsdefizite feststellen.
Ich stelle keine Defizite fest in dem Sinne, wie ich meine, dass man es richtigerweise beurteilen müsste. Wir haben uns, glaube ich – zumindest bitte ich Sie, einmal darüber nachzudenken –, von der „Welt“ vor drei Wochen ein Stück weit in die Irre schicken lassen. Die politische Frage, warum ausgerechnet die „Welt“ dieses Thema in der Form aufmacht, wäre ganz interessant zu diskutieren; denn diejenigen, die daraus Honig saugen wollen, gehörten bisher nicht zur Klientel der „Welt“. Das stehe einmal dahin. Aber den Vorwurf zu erheben, gezockt zu haben, und zwischen den Zeilen letztendlich genau das zu verlangen, ist irgendwie, gelinde gesagt, Irrsinn.
Auf die Vorwürfe, die in die Richtung gehen, man hätte es nicht machen sollen, habe ich im Ausschuss schon gesagt: Man stelle sich einmal vor, man würde den gesamten Kreditbedarf des Landes über Tagesgeld abdecken. Da würde jeder sofort sagen: Das geht nicht, weil das Risiko aufgrund der Volatilität des Marktes zu hoch ist. – Man braucht längerfristige Perspektiven; wir nennen das auch Planbarkeit. Deswegen ist mit diesen Aspekten des Kreditmarkts richtig umgegangen worden. Wenn der Kollege Hahn sagt, man müsse am Markt bleiben, dann sage ich: Derivate gehören zum Finanzmarkt genauso wie Kreditzinsen. Auch diese werden in mindestens gleichem Maße gehandelt.
Insoweit ist in diesem Gesamtkomplex nicht die Frage, wie man das eigene Ergebnis möglichst optimieren kann. Die Frage ist vielmehr: Wie kann man eine stabile, planbare Finanzwirtschaft für die öffentliche Hand, für das Land betreiben? Deshalb gehört das, was Sie bisher betrachtet haben, zwar dazu, aber es ist doch keineswegs alles. Allein schon ein schlichter Blick auf die Fälligkeiten der bestehenden Kredite in den einzelnen Jahren – was wir im Landesschuldenausschuss immer getan haben – sagt viel über die Frage aus: In welcher Weise kommen zusätzliche Verpflichtungen auf uns zu? Wie können wir uns im Sinne einer stabilen Weiterentwicklung darauf einstellen?
Ich will – das mag Sie verwundern – ein Beispiel nehmen, das aus einer völlig anderen Welt stammt und einige von Ihnen dazu bringen wird, den Kopf zu schütteln. Ich rede von den Airlines. Es geht mir um folgenden Punkt: Da, wo ich einen Bedarf voraussehe, muss ich Sicherungsgeschäfte tätigen. Die Airlines haben mit den größten Bedarf an Kerosin; das wissen wir. Also tätigen sie Sicherungsgeschäfte, z. B. am Warenterminmarkt – wie auch immer. Da gibt es auch Derivate. Warum? – Sie machen das nicht, um nur
das Minimum bezahlen zu müssen, sondern um ihre Preise stabil zu halten, sie sozusagen abzusichern.
Das ist genau das Gleiche, wie wenn ein Finanzwirtschaftsunternehmen – wie das Finanzministerium in dem Sinne eines ist – erklärt: Mit meinen über 40 Milliarden € Schulden brauche ich eine Anschlussfinanzierung, weil ich die Schulden nicht so schnell wegbekomme. Deswegen muss ich so etwas machen. – Die Schulden bekommt man nicht so schnell weg; darin sind wir uns einig. Genau das ist geschehen.
Nach den Berichten, nach dem, was wir in der Vergangenheit erlebt haben, und nach dem, was wir kürzlich im Ausschuss hören konnten, haben wir festzustellen: Die Liquiditätsversorgung Hessens wird hoch professionell gemanagt. Dafür sollte man dankbar sein und ein Lob aussprechen. Herr Soll, der uns als Pensionär noch einmal zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stand, ist nicht anwesend. Es war früher immer der Gag, dass derjenige, der im Finanzministerium die Schulden verwaltet hat, den schönen Namen „Soll“ führte. Das hat uns immer zum Lächeln gebracht.
Das ist jetzt eine scherzhafte Anmerkung. Verehrter Kollege Hahn, ich glaube, fürs Haben ist eher die Haushaltsabteilung als Ganze zuständig.
Deswegen will ich auf die Eingangsbemerkung des Kollegen Schmitt zurückkommen, der in seiner Einleitung gesagt hat, es müsse über die Höhe der Schulden geredet werden. Die Schulden sind hoch; die Gesamtschuldenhöhe ist von uns in der Vergangenheit immer kritisiert worden. Jetzt liegen die Schulden bei gut 40 Milliarden €. Aber ich möchte gerade aus grüner Sicht an dieser Stelle unterstreichen – wir haben uns in der Vergangenheit immer gegen das Schuldenmachen ausgesprochen –: Wir haben in der schwarz-grünen Koalition ganz eindeutig die Wende hinbekommen, und das, obwohl uns das von der schreibenden Zunft kaum einer zugetraut hätte, in sehr hoher Geschwindigkeit.
Wir haben die Vorgaben der Schuldenbremse vorzeitig eingehalten, und wir haben nicht nur dafür gesorgt, dass wir keine weiteren neuen Kredite benötigen, sondern sogar auch dafür, dass wir anfangen konnten, Schulden zurückzuzahlen. Das wollen wir planmäßig fortsetzen. Das muss man an dieser Stelle auch noch einmal feststellen.
Ich will jetzt noch auf den Kollegen Schalauske eingehen, der sich mit der Frage auseinandersetzt, ob Derivate eine Versicherung oder eine Wette sind. Mir ist, ehrlich gesagt, die Terminologie völlig egal. Die Derivate dienen auf jeden Fall dazu – ich denke, das ist klar geworden –, innerhalb des Finanzmarkts dafür zu sorgen, dass die Finanzierung auf längere Zeit planbar ist. Insofern halte ich das Wort „spekulativ“ nicht unbedingt für einen Vorwurf.
Verehrter Herr Kollege Schalauske, nehmen Sie es mir nicht übel: Sie vertreten doch die politische Linie, gegen die Schuldenbremse zu sein. Das heißt, Sie wären eher dafür, dass sich das Land noch stärker verschuldet. Dann
müsste Sie das Problem der Planbarkeit der Finanzierung noch stärker drücken als diejenigen, die sich jetzt erfolgreich um die Reduzierung der Schulden bemüht haben. Das ist nicht ganz einsichtig.
Zu dem Teilaspekt des einseitigen Kündigungsrechts, das moniert worden ist: Wir haben dabei ein Geschäft gemacht.
Das kann man schon absehen. Die Kündigung wird nicht eintreten. Daran ändert sich nichts, wenn Sie widersprechen. Sie wird nicht eintreten, weil die Bankzinsen im Augenblick so niedrig sind. Dafür haben wir aber in der Zeit Geld kassiert. Man muss sich das also immer ein bisschen genauer anschauen, statt einfach darüber hinwegzugehen.
Ich denke, für uns ist hier entscheidend, dass sauber gearbeitet worden ist, dass nichts verschleiert worden ist und dass wir – vielleicht – etwas aus dieser Geschichte gelernt haben.
Insofern muss man der „Welt am Sonntag“ sogar ein bisschen dankbar sein. Sie haben uns mit ihrer völlig falschen, über mehrere Zeitungsseiten verbreiteten Behauptung darauf gestoßen, noch einmal genauer hinzuschauen. Dabei will ich Ihnen ehrlicherweise sagen: Die Genauigkeit des Hinschauens hat auch ihre – vernünftigerweise gezogenen – Grenzen; denn wir sind keine Bankabteilung. Das sollten wir auch nicht sein wollen; denn es gibt Fachleute für die verschiedenen Aspekte. Denen muss man dann auch etwas zutrauen.
Verehrter Kollege Hahn, ein weiteres Gutachten – davon bin ich fest überzeugt – hätte keinen weiteren Erkenntnisgewinn gebracht; denn der Markt war so, dass die Marktteilnehmer nach dem Motto „Sichere dich jetzt langfristig ab“ gehandelt haben. Der Gutachter hätte das ebenso wie alle anderen gesagt. Dann hätte man das gemacht, und hinterher hätte man gesagt: Aber jetzt sind wir klüger.
Diese „Hinterher klüger sein zu wollen“-Attitüde gefällt mir dabei überhaupt nicht. Ich finde, das ist die falsche Brille, durch die man das betrachtet. Insoweit: Ich komme nicht vom Rathaus, sondern gehe immer gern dorthin – und jetzt weg von diesem Pult. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin und die beiden Vorredner haben Aspekte dieses Themas beleuchtet, die für uns nicht die entscheidungsrelevanten sind – das sage ich ganz offen –; denn die planerische Entscheidung darüber, was in Neu-Eichenberg geschieht, trifft nicht das Land Hessen.
Für uns ist die Antwort, die wir geben werden, ein Ausdruck dafür, sicherstellen zu wollen, dass das Land Hessen in getroffene Vereinbarungen eintritt und sich insoweit verlässlich verhält.
Ganz kurz will ich anhand einiger Stichworte darstellen, was geschehen ist. Bereits 2003 haben die Gemeindevertreter in Neu-Eichenberg das Logistikzentrum beschlossen. 2004 gab es einen Bürgerentscheid, der mehrheitlich für dieses Logistikzentrum ausgegangen ist. Dann wurde ein Abweichungsverfahren zum Regionalplan Nordhessen durchgeführt, und im Jahr 2005 endete das mit der Abweichung. Danach gab es Bürgerversammlungen vor Ort und diverse Debatten mit dem Ergebnis, dass im Jahr 2009 der Flächennutzungsplan von der Gemeinde geändert wurde und entsprechend ein Bebauungsplan entstand.
Aktuell wird – es ist gesagt worden – der Bebauungsplan ein Stück weit verändert. Die einen sagen, er wird besser. Die anderen sagen, er wird nicht besser. Das ist dann wieder Betrachtungsweise.
Aber all dies – das möchte ich betonen – ist für uns in der kommunalen Selbstverwaltung. Die kommunale Planungshoheit ist ein hohes Gut, und deswegen haben wir – ich würde so weit gehen – nicht das Recht, aus anderen Argumenten einzugreifen. Wir sind hier nicht der Retter der Enterbten. Denn, verehrte Kollegin Schott, ich muss Ihnen leider erklären, dass es einen Unterschied zwischen Rechtsstaat und Willkür gibt.
Das werden Sie offensichtlich nie verstehen wollen. – Die Entscheidung, was dort geschieht, haben die Zuständigen getroffen. Wir bedauern diese Entscheidung; ich komme noch darauf zu sprechen. Es wurden auf dieser Basis Vereinbarungen getroffen.
Diese Vereinbarungen hat das Land verbindlich zugesagt, und damit steht heute zur Debatte, diese Vereinbarung zu erfüllen.
Ich nenne es Willkür, wenn man, weil man anderer Meinung ist, aber sich im demokratischen Prozess mehrfach, auf allen Stufen, nicht hat durchsetzen können, sagt: Jetzt müssen wir einen, der aus anderen Gründen mit dafür zuständig ist, darum bitten, dass er, in diesem Fall, den Acker rettet. – Ja, Acker wäre das bessere Wort gewesen.
Der Zweck heiligt die Mittel nicht.
Wenn man der Meinung ist, das sei so, verehrte Kollegin Schott, dann hat man den Rechtsstaat verlassen. Das wollen wir nicht.
Die Vorlage, über die wir zu entscheiden haben, basiert auf einer 15 Jahre zurückliegenden, auch heute noch bindenden Zusage der Hessischen Landesregierung an die Gemeinde Neu-Eichenberg für ein projektiertes Logistikzentrum, die dafür notwendigen Grundstücke aus ihrem Domänenbesitz im Rahmen der Flurneuordnung zur Verfügung zu stellen.
Aus unserer grünen Sicht ist die Errichtung eines solchen Zentrums – ich sage das auch klar – planerisch wie ökonomisch eine gravierende Fehlentscheidung und wird deshalb, wie Sie wissen, von den GRÜNEN vor Ort auch politisch bekämpft.
Diese Bewertung gilt unverändert fort. Genau das verstehen Sie offensichtlich nicht.
Das liegt aber an Ihnen. – Wenn wir heute dennoch der Vorlage zustimmen, dann tun wir dies aus der Verantwor
tung einer Regierungsfraktion heraus, die rechtswirksame Beschlüsse einer Vorgängerregierung auch dann umsetzen muss, wenn sie sie inhaltlich für falsch hält.
Die Verlässlichkeit verbindlicher Zusagen achten wir generell als ein unverzichtbares Element demokratischer Kultur. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte den verehrten Kollegen Hahn doch sehr um Entschuldigung, dass ich auf seinen Ärger nicht vertieft eingehe. Die Uhr und der Status, den wir in dieser Gesetzesberatung erreicht haben, lassen es schlicht und einfach nicht zu; denn das müsste man schon sehr viel intensiver diskutieren, wenn man den Problemen, die Sie durch Verärgerung zu verstecken versucht haben, gerecht werden wollte.
Mein Beitrag sollte eigentlich sehr kurz sein. Er kann noch ein bisschen kürzer sein dadurch, dass der Kollege Kasseckert im Prinzip schon alles gesagt hat, was inhaltlich zu sagen ist. Wir haben – das war uns wichtig – die Veränderung beim Maßstab. Das hat breite Unterstützung gefunden. Keiner hat im Ausschuss dagegen gestimmt.
Die Änderung des Maßstabs geschieht gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt, weil im Bereich Südhessen sowohl die Regionalversammlung für den Gesamtsektor als auch der Regionalverband für den Regionalen Flächennutzungsplan jetzt mit der Aufstellungsarbeit für die nächste Auflage beginnen und deshalb zu diesem Zeitpunkt die Maßstabsfrage sinnvollerweise geklärt wird.
Wir geben den Gremien durch diese Ergänzung des Gesetzes die Möglichkeit, wenn sie sich übereinstimmend darauf verständigen, sich auf den deutlich besseren und schon immer geforderten Maßstab von 1 : 25.000 für den Regionalen Flächennutzungsplan einzulassen. Ich hoffe, dass das auch zustande kommen wird, weil ich damit zugleich sagen will: Wenn wir diese Runde des neuen Regionalen Flächennutzungsplans aus meiner oder grüner Sicht wieder nur so gestalten können wie den alten, dann steht für alle Zukunft das Konstrukt des gemeinsamen Regionalplans, der zugleich Regionaler Flächennutzungsplan sein kann, infrage.
Denn wir merken gerade auch beim Thema Wohnungsbau, wie schwierig es ist, in den verschiedenen Dimensionen der Pläne – gerade in diesem Bereich ist es besonders dringlich, also im Kern der Region – zu vernünftigen Lösungen zu kommen, wenn die Plangrundlage so viel Streit hervorrufen kann, weil sie nicht hinreichend präzise ist.
Ich hoffe, mit der Änderung und mit dem Gesetz werden wir jetzt auf diese Weise eine Grundlage schaffen, die zeigen kann, dass sich der Regionalplan, der zugleich Regionaler Flächennutzungsplan für den Kern der Region ist, bewährt. Das werden wir sehen. Das werden die nächsten Jahre zeigen. Dann werden wir das zu gegebener Zeit erneut evaluieren. – Für heute vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hätte ich gedacht, dass denjenigen, die sich mit dem Thema befassen, der Landesentwicklungsplan mehr wert ist, als nur platte Wahlkampfsprüche wechselseitig auszutauschen.
Verehrter Herr Kollege Eckert, wir wissen jetzt, Ihr Claim wird sein: 19 Jahre sind genug. – Diese Zahl haben Sie oft genug erwähnt. Das wird Sie aber nicht in die Thematik des Landesentwicklungsplans hineinführen.
Auch beim Kollegen Lenders vermisse ich sehr deutlich, dass auch nur an einer Stelle auf die Sache Bezug genommen wurde. Sie haben nur Fragen gestellt und gesagt: So geht es nicht. – Ja, wie geht es denn Ihrer Meinung nach?
Wir haben es an verschiedenen Stellen und auch während der Anhörung diskutiert. In der Tat gab es in der Anhörung Kritikpunkte aus verschiedenen Blickrichtungen, aber im Ergebnis war sie ein Beleg dafür, dass der Plan genau die richtige Ausgewogenheit hat. Sie alle würden doch ganz laut schreien, dass es ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit wäre, wenn wir in diesem Plan Vorschriften machen würden, wie was wo zu geschehen hat.
Also kann es sich auch nur um Leitplanken handeln. Leitplanken werden an einigen Stellen hart und an einigen Stellen eher weich sein. Das heißt, dort hat man noch Flexibilität. Genau dieses Instrumentarium stellt der Landesentwicklungsplan zur Verfügung.
Aus meiner Sicht ist er formal eine Änderung – deswegen hat er noch das alte Datum –, was ihn in seiner inhaltlichen Qualität überhaupt nicht beeinträchtigt. Er ist faktisch eine weitgehende Neufassung mit Ausnahme eines Abschnitts 3, eines Unterabschnitts 4.2 und eines Teils eines Unterunterabschnitts 4.1-2. Alles andere ist insgesamt neu.
Deswegen ist Ihre ganze Story, Herr Kollege Eckert, es sei alles alter Wein in noch nicht einmal neuen Schläuchen, schlicht falsch.
Der zweite Punkt, der hier anzumerken ist. Das Thema Siedlungsstruktur beschäftigt uns schon eine ganze Weile, in der Tat. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass in den siedlungsstrukturellen Fragen sehr viele unterschiedliche Auffassungen, und zwar auch innerhalb der einzelnen politischen Gruppierungen, vorhanden sind. Das hat etwas mit den örtlichen Interessen zu tun. Ich schaue den Kollegen Rock an. Wir beide kommen aus dem Kreis Offenbach. Da gibt es mittlerweile mehr Mittelzentren als anderes. Das kann irgendwie nicht richtig sein, wie sich jeder vorstellen kann; denn ein Zentrum muss noch irgendetwas haben, was nicht zum Zentrum gehört, für das es Zentrum ist.
Das ist da nicht der Fall. Also zeigt es sich, dass man mit Sorgfalt darangehen muss. Deswegen ist die Expertenkommission übrigens nicht neu, sondern schon seit Anfang des Jahres in Marsch. Unter fachkundiger Leitung und unter Beteiligung aller verschiedenen politischen Aspekte wird sie einen Vorschlag machen.
Herr Lenders, Sie haben selbst zugegeben, etwas Besseres ist Ihnen auch nicht eingefallen.
Wir haben also eine weitgehende faktische Neufassung unter dem Namen „Änderung“. Wir haben einen Komplex – Stichwort: Siedlungsstruktur –, der noch bearbeitet werden muss, um dafür eine möglichst breit getragene Lösung zu haben. Denn genau in dieser Frage wäre es nicht richtig, das knapp an der Grenze von Mehrheit und Minderheit, möglicherweise nur mit wenigen Stimmen Unterschied festzulegen, weil wir da eine Wirkung über längere Zeit haben wollen. Da auf der kommunalen Ebene alle politischen Farben in unterschiedlicher Intensität an unterschiedlichen Stellen agieren, müssen sie deshalb mit eingebunden werden.
Auch wenn die Vorredner es nicht so recht getan haben, will ich auf einen Sachpunkt kommen, weil ich Ihnen deutlich machen will, wie sehr Sie Ihre eigenen Vorstellungen schnell wieder vergessen.
Wir hatten gestern eine Diskussion über Wohnungswesen. Der verehrte Kollege Schäfer-Gümbel hat uns – mit „uns“ meine ich die Regierungsmehrheit – im Zusammenhang mit den Ausbauwünschen oder Planungen der Stadt Frankfurt am Main das Thema Abstände zu Stromtrassen vorgehalten.
Ich darf Sie deshalb klar daran erinnern, dass sich der Hessische Landtag in dieser Wahlperiode schon einmal mit der Drucks. 19/967 der SPD-Fraktion beschäftigt hat. Sie lautet:
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend den Landesentwicklungsplan dahin gehend zu ändern, dass, analog zu Niedersachsen, eine landesplanungsrechtliche Festlegung hinsichtlich der Mindestabstände von Stromtrassen zu Wohnhäusern und Wohngebieten getroffen wird.
Das war damals der Antrag. Den haben wir nicht beschlossen, sondern wir haben nur eine Empfehlung für die nächste Runde ausgesprochen, es in den LEP hineinzunehmen. Das steht jetzt so darin, weil Niedersachsen z. B. vorgegeben hat – um Sie noch einmal daran zu erinnern –:
Bei der bauplanungsrechtlichen Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die dem Wohnen dienen oder in denen Anlagen im Sinne von Satz 7
das sind Krankenhäuser etc. –
zulässig sind, ist ein Abstand von mindestens 400 m zu Vorranggebieten Leitungstrasse … einzuhalten.
Das, was Sie gefordert haben, was wir gemacht haben, kritisiert jetzt Ihr verehrter Herr Vorsitzender. Da sehen Sie einmal, wie stringent Ihre Argumentation in Sachen Landesplanung ist.
Unser Plan ist gut. Wir werden dem Antrag zustimmen. Sie können noch lange warten. Soweit Sie an der Zahl 19 festhalten, scheint es sich weniger um eine Jahreszahl, sondern um eine Prozentzahl zu handeln.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erwähnt worden: Wir haben in der vergangenen Plenarwoche am 22. Mai, am 23. Mai und am 24. Mai das Thema Straßenbeiträge rauf und runter erörtert. Es ist also alles fast auch schon von jedem gesagt worden. Ich glaube, weitere inhaltliche Beiträge sind nicht notwendig.
Der Kollege Schaus hat beim letzten Mal gesagt, eine dritte Lesung würde aus Solidarität beantragt. Verehrter Herr
Kollege Schaus, besonders große Solidarität haben Sie nicht gezeigt. Sie hätten mindestens die Klugheit aufbringen müssen, da wir ja beim letzten Mal einen Gesetzentwurf hierzu verabschiedet haben, in Ihren Gesetzentwurf, wenn er wirklich wirksam werden sollte, noch eine Ergänzung aufzunehmen, nämlich dass das Gesetz, das wir beim letzten Mal beschlossen haben, wieder aufgehoben wird. Wenn wir das tun würden, was Sie gerne hätten, wären gleichzeitig zwei Gesetze in Kraft, die einander widersprechen. Dass das so gemeint war, würde ich Ihnen nicht einmal unterstellen. Sie haben damit aber bewiesen, dass es Ihnen überhaupt nicht um die Sache geht, sondern ausschließlich darum, noch eine Runde Trommel zu schlagen. Das haben Sie getan. Wir werden den Gesetzentwurf jetzt ablehnen, und dann ist gut.
Im Übrigen haben wir den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen und den Kommunen damit einen sehr großen Gefallen getan, damit man ab der Veröffentlichung im „Gesetz- und Verordnungsblatt“ tätig werden kann, dies vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht am heutigen Tage die erhobenen Straßenbeiträge alter Art als rechtmäßig erkannt hat und die klagenden Zahlungspflichtigen abgewiesen hat. Insofern hilft das, was wir gemacht haben. Was Sie hier propagieren, ist allein ein Wahlkampfmanöver. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt ein bisschen ein Problem, nachdem ich drei Oppositionsrednern hintereinander zuhören durfte, aber ich nehme ein Stichwort des Kollegen Hahn auf; denn es gilt in der Tat: „bescheiden im Intellekt“, das kann man diesen drei Rednern in der Tat durchaus bescheinigen.
Es bestätigt sich in meinen Augen auch ein bisschen das Sprichwort: „Judex non calculat“, Herr Kollege Hahn; denn die beiden Juristen, die hier zum Finanzplan vorgetragen haben, haben sich eher irrlichternd in den Zahlen bewegt, als dass sie irgendetwas richtig dargestellt hätten.
Meine Damen und Herren, wir sprechen in Wahrheit über eine ungewöhnlich erfolgreiche Finanzwirtschaft in Hessen, die von der Koalition, von CDU und GRÜNEN, strategisch eingeführt und Schritt für Schritt umgesetzt worden ist. In dieser Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2022 zeigt sich in der Zusammenstellung der Daten nicht nur die Bilanz seit 2014, sondern es zeigt sich auch die Quantifizierung der Perspektiven – darüber wurde schon gesprochen – für die kommenden Jahre. Unsere Finanzplanung wird ansonsten meist im Zusammenhang mit dem Haushalt diskutiert; der Finanzminister wies darauf hin. Dieses Mal ist das anders, weil wir einen Doppelhaushalt haben, und das ist ausgesprochen begrüßenswert; denn wir haben jetzt die Gelegenheit, der Finanzplanung endlich den ihr gebührenden Stellenwert zuzubilligen.
Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 wurde als Ziel festgeschrieben, spätestens im Jahr 2019 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Unter „strukturell“ verstanden und verstehen wir nicht nur ein ausgeglichenes Vollzugsergebnis, sondern auch, dass auf die planerische Vorgabe, neue Kredite aufzunehmen, verzichtet wird. Der heute zur Debatte stehende Finanzplan dokumentiert, dass dieses Ziel uneingeschränkt erreicht wurde. Für die beiden vergangenen Jahre haben wir es im Ergebnis geschafft; und für die beiden Jahre des Doppelhaushalts und die weitere geplante Zukunft findet planmäßig keine Nettoneuverschuldung mehr statt. Wir sind also insgesamt in der Konsolidierung der hessischen Staatsfinanzen deutlich schneller vorangekommen als ursprünglich vorgesehen und haben die Ziellinie damit bereits durchlaufen.
Das heißt nicht, dass wir uns jetzt ausruhen. Sie sehen an dem Plan auch, dass weiter ambitioniert finanzwirtschaftliche Perspektiven aufgegriffen werden.
Meine Damen und Herren, das bisher erreichte Ergebnis ist besonders erfreulich, zumal zu Beginn der gemeinsamen Haushaltspolitik der Koalition durchaus sehr viele skeptische Stimmen vorhanden waren, nicht nur bei der veröffentlichenden Meinung, sondern insgesamt in diesem Haus. Deswegen wiederhole ich die Anmerkung, die ich schon bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts von mir gegeben habe: Das erreichte Ergebnis ist hart erarbeitet. Konsolidierung ist immer auch mit Einschnitten verbunden. Wir haben dabei nicht nur hier heftige Kritik zur Kenntnis nehmen und ertragen müssen. Wir haben den klaren Kurs dessen ungeachtet gehalten und erfolgreich ins Ziel geführt. Das zeigt auch der aktuelle Finanzplan und bestätigt das in nachprüfbaren Zahlen.
Meine Damen und Herren, ich bin auch schon ein paar Jahre in diesem Haus und kümmere mich um die Haushaltspolitik. Ich kann mich an keine Finanzplanung erinnern, die den Vorsorgeaspekt so stark berücksichtigt wie dieser Plan. Vorsorge heißt dabei: Wir bilden Rücklagen für die Verpflichtungen, die auf uns zukommen können, und für schlechte Zeiten. Damit wir auch bei plötzlich auftretenden Mindereinnahmen gut aufgestellt bleiben, stellen wir Mittel in die Konjunkturausgleichsrücklage. Damit wir bei plötzlich auftretenden zusätzlichen Bedarfslagen handlungsfähig sind, füllen wir die zentrale Rücklage und die Ressortrücklagen. Wir geben eben nicht alle verfügbaren Mittel aus, wie es in der Vergangenheit schon geschehen ist.
Das sehen wir auch von politischen Mitbewerbern gefordert.
Meine Damen und Herren, übrigens haben wir, und das können Sie an dem Finanzplan auch ablesen – Herr Kollege Hahn meldet sich gerade so nett –, die wiederholten Behauptungen der Opposition, und gerade von Ihnen, Herr Hahn, Schwarz-Grün würde mit diesem Finanzplan Wahlgeschenke verteilen, widerlegt. Mit diesem Finanzplan strafen wir diese Behauptung eindeutig Lügen. Unser jetziges Wahlgeschenk dient einzig der Nachhaltigkeit und beinhaltet eine deutliche Verstärkung der Rücklagen, also ein Mehr an Finanzierungsmöglichkeiten und Handlungsspielräumen in der Zukunft.
Herr Hahn, Sie könnten es ruhig zugeben, hinter dem Busch, hinter dem Sie uns gesucht haben, haben Sie bisher immer nur mit der FDP gesessen, genüsslich die wärmende Abendsonne genossen, die Beförderungen abwartend und den vollen Geschenkekorb zuversichtlich streichelnd. Ich finde es schön, dass Sie heute durchaus zugegeben haben, dass das nicht immer erfolgreich war. Das Wahlergebnis von 2013 zeigt es gerade in Ihrer Richtung überdeutlich.
Meine Damen und Herren, ich sagte es bereits, der Finanzplan legt die finanzwirtschaftlichen Perspektiven der Regierungspolitik dar. Er umschreibt damit auch den absehbaren Finanzierungsrahmen für die kommenden Haushalte.
Wir zeigen deutliche Kontinuität in den vielen Maßnahmen und Programmen, die wir angefangen haben und die spätestens mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 etatisiert wurden.
Die Ihnen bekannten, aber immer wiederholenswerten Stichworte sind dabei: Gebührenfreistellung im Kindergarten, Sozialbudget, Klimaschutzprogramm, Schülerticket, Jobticket für Bedienstete, Wohnungsbauprogramme, die Entschuldung der Kommunen, Stichwort: Hessenkasse, und ein Kommunaler Finanzausgleich, der bis 2022 auf rund 6 Milliarden € ansteigen wird. Das sind nur einige Beispiele.
Meine Damen und Herren, wir werden, und das ist dem Finanzplan auch zu entnehmen, ab 2020 keine Mittel mehr für den Länderfinanzausgleich bereitstellen müssen. Allerdings findet, wie Sie wissen, der Ausgleich ab dann über die Umsatzsteuerverteilung statt. Somit starten wir in die Zwanzigerjahre mit einem deutlichen Rückgang der Steuereinnahmen. Auch das steht im Plan. Das gilt bereits ohne steuerpolitische Entscheidungen auf Bundesebene.
Aus Sicht eines Finanzpolitikers bedeutet dies in der Konsequenz, eine Grundvermutung, dass die Einnahmen nur so sprudeln – wie sie hier auch geäußert wurde –, wäre sehr gewagt.
Richtigerweise trifft der Finanzplan auch Vorsorge für Veränderungen im Steuerrecht, die je nach Blickwinkel von dem einen ersehnt und von dem anderen eher befürchtet werden.
Wir treffen mit dem Plan keine Vorentscheidungen, sondern wir treffen Vorsorge. Meine Damen und Herren, damit unterscheiden wir uns sehr deutlich z. B. von der SPDOpposition, die, das deutete ich bereits an, eine drastische Steigerung der Ausgaben nicht nur in ihrem Programm ankündigt.
Was sich die Kolleginnen und Kollegen bereits in den vergangenen Monaten auf diesem Gebiet geleistet haben, hat Herr Kollege Boddenberg uns schon deutlich dargelegt. Es wurde kontrovers verhandelt. Sie merken, dass die Zahlen durchaus richtig zusammengestellt sind, man kommt in Summe auf über 3 Milliarden €.
Meine Damen und Herren, auffällig ist dabei besonders das Fehlen von Finanzierungsvorschlägen. Sie wollen es nicht gerne hören, aber es bleibt doch wahr: Die Roten lieben rote Zahlen und wissen nicht, wie sie wollen es bezahlen.
Meine Damen und Herren, in dem, was Sie bisher dargestellt haben, ist Ihr einziger Finanzierungsvorschlag immer der Griff in die Vorsorgeschatullen. Man könnte dem aktuellen Wahlprogramm der SPD – eigentlich Entwurf, mehr kenne ich bisher nicht – auch weitere Finanzierungsvorstellungen entnehmen
Sie haben es beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht –, z. B. Erbschaftsteuerreform, Vermögensbesteuerung, höherer Spitzensteuersatz. Das sind alles Aspekte, die da stehen.
Meine Damen und Herren, man könnte das zur Finanzierung ins Auge fassen, wenn es in der Koalitionsvereinbarung dieser SPD auf Bundesebene – das ist der Ort, wo steuerpolitische Entscheidungen tatsächlich getroffen werden – stehen würde. Das ist allerdings nicht der Fall. Insoweit können wir, was die Finanzierungsseite angeht, ganz eindeutig feststellen: Bis 2022 ist mit keiner Finanzierung der hessischen SPD-Milliardenträume zu rechnen. – Das nennen wir leere Versprechungen. Das ist die zutreffende Bezeichnung.
Meine Damen und Herren, Kollege Schmitt hat in seiner Pressemitteilung vom 15. Juni die Finanzpolitik der gegenwärtigen Regierung „windig und wirr“ in Abwandlung eines legendären Zitats von Adolf Kühn genannt. Das hat er nur deshalb getan, weil er den Plan nicht richtig gelesen hat. Verehrter Kollege Schmitt, das will ich Ihnen noch kurz sagen
ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin –: Nicht 34 Millionen €, sondern 305 Millionen € stehen für geförderte Wohnungen z. B. im Jahr 2020 zur Verfügung. Das ist neunmal so viel. Das, was Ihre Behauptung und Empörung stützen soll, ist schlicht und einfach die Unfähigkeit, genau zu lesen. Deshalb ist es eigentlich müßig, sich mit weiteren Behauptungen von Ihnen zu befassen. Ich werde es nicht tun. Ich will Ihnen nur noch zum Abschluss
mein letzter Satz – das Zitat in seiner ganzen Schönheit sagen: „Solide und transparent, wahr und klar, wie Haushaltswirtschaft zu sein hat, ist das alles nicht, sondern sprunghaft, windig, wirr, unüberlegt und nicht ganz seriös.“ – Das macht die SPD.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Schmitt, ja, ich stehe weiterhin auf zwei Füßen, und das ganz gerne. Denn Sie wissen, in der Politik kommt es öfter darauf an, die Sache vom Kopf auf die Füße zu stellen. Deswegen ist die tatsächliche Bezogenheit mit den Realitäten, mit dem Grund, auch richtig.
Ich will jetzt nicht versuchen, hier eine Haushaltsdebatte über die diversen Aspekte zu führen. Ich kann nur eines sagen, verehrter Kollege Schmitt: Jemand, der dauernd, zu jedem Haushalt und auch dazwischen immer wieder, fordert, mehr auszugeben, ist der optimale Kronzeuge dafür, anderen das vorzuhalten.
Der Unterschied zwischen uns beiden ist nur: Die Regierungsmehrheit finanziert das, was sie ausgibt, solide. Bei der SPD fehlt dazu jeder Vorschlag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Wissler, zunächst bedanke ich mich; denn es ist für mich eine Ehre, dass Sie gesagt haben, ich sei noch schlimmer als der Minister. Ich betrachte das zumindest als eine Ehre. Dann aber sage ich Ihnen: Sie haben mit dem Beitragsteil, in dem Sie über den Fluglärm und über meine Person geredet haben, eindeutig klargestellt, dass es Ihnen überhaupt nicht um die Sache, sondern ausschließlich um Polemik geht.
Wenn man nämlich zitiert, sollte man nicht nur vollständig zitieren, sondern sich dabei auch an den Fakten orientieren. An dieser Stelle des Interviews ging es um die Stadt NeuIsenburg.
In der Frage ging es darum, dass die Leute dort sagen, es sei lauter geworden. Angesichts der Tatsache, dass unter anderem Sie immer sagen – das schiebe ich jetzt ein –, das Ganze sei nur eine Lärmverschiebung, erkläre ich: Bei der Nutzung der Nordwestbahn hat es sich bisher um eine Lärmverschiebung gehandelt. Während nämlich die Flugzeuge früher aus südlicher Richtung über Neu-Isenburg angeflogen sind, nutzen sie jetzt eine nördlicher gelegene Anflugroute – die wohl Herrn Boddenberg, der mich gerade so freundlich anschaut, stärker trifft. Das ist also eine Lärmverschiebung. Deswegen ist es in Neu-Isenburg nicht lauter geworden. Wenn jetzt pro Jahr 100.000 Flugbewegungen über eine andere Bahn abgewickelt werden, kann es, nach allen Fakten, dort nicht lauter geworden sein.
Wenn die Leute trotzdem sagen: „Aber wir empfinden es so“, bedeutet das, dass in der Tat subjektive Gründe mit ausschlaggebend sind. Darauf habe ich hingewiesen, ohne auch nur mit einem Wort zu bestreiten, dass die Empfindung tatsächlich so ist, wie sie geschildert wird; denn es strömen in der Tat eine ganze Menge Reize auf die Leute ein.
Frau Kollegin Wissler, wenn man Ihnen zuhört, zuhören darf oder gar zuhören muss, kann man feststellen, Sie polemisieren hier und zeigen damit ganz eindeutig, dass Sie Lösungen und Verbesserungen für die Menschen, die rund um den Flughafen leben, nicht wollen. Genau an dieser Stelle unterscheiden wir uns deutlich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was meine Vorredner gesagt haben, insbesondere zu dem Komplex, wo es um das Konsensuale ging, will ich nicht wiederholen. Ich kann mich insoweit darauf beziehen, weil das von uns inhaltlich voll geteilt wird.
Wir haben bereits in der ersten Lesung einen Überblick gegeben und gedankt. Wir werden das sicher auch in der dritten Lesung zum Abschluss noch einmal tun. Deshalb will ich heute zwei Themenbereiche speziell – und ein bisschen streitiger – ansprechen.
Zum einen geht es um die Verfassung als solche, als Grundlage für uns alle. Sie ist nicht dafür da, Kontroversen zu regeln. Das ist an dieser Stelle meine Botschaft. Die Verfassung ist nicht dafür da, Streitigkeiten zu lösen, die alltäglich auftreten. Dafür ist die Politik des Alltags da. Die Verfassung ist dafür da, möglichst viele Grundlagen für das Volk, für die Menschen, die zusammenleben, zu formulieren, damit sie sich auf diesen Grundlagen versammeln können.
Deshalb ist in diesem Hause bei der Betrachtung möglicher Änderungen der Verfassung ein Konsensverfahren gewählt worden, sowohl in der Vergangenheit als auch jetzt wieder, wiewohl das nach den formalen Regeln für uns natürlich ein Stück weit ein Verzicht ist – ich komme später noch einmal darauf zu sprechen –; denn wir könnten die Mehrheit in diesem Hause, die wir als die Regierung tragenden Fraktionen haben, nutzen, Gesetze zu verabschieden.
Wofür eine Verfassungsänderung ebenfalls nicht da ist – das sage ich in Richtung des Kollegen Wilken sehr deutlich –: Wir halten den Ansatz für falsch, in der Verfassung politische Zeichen zu setzen; denn politische Zeichen sind an Fragen der politischen Aktualität geknüpft.
Eine Verfassung – zumal eine wie die hessische –, die dafür gelobt wird, dass sie so stabil funktioniert hat, ist deshalb nicht geeignet, der aktuellen Politik geschuldete politische Zeichen zu setzen, weil sonst darüber kontroverser diskutiert werden müsste.
Meine Damen und Herren, ich sprach schon das Wort Verzicht aus. Die Mehrheitsfraktionen haben darauf verzichtet, ihre Möglichkeiten im Parlament zu nutzen. Die Opposition hingegen hat sich die Freiheit genommen, eigene Gesetzentwürfe vorzulegen. Ich will das deshalb noch einmal ansprechen, um deutlich zu machen – der Kollege Heinz hat es angedeutet –: Die Regierungsfraktionen haben das nicht getan, und der Grund hierfür ist nicht, dass uns nichts eingefallen wäre, sondern weil wir keine Gesetzentwürfe vorlegen können, denen wir anschließend nicht zustimmen. Wenn wir ihnen aber zugestimmt hätten, wären sie beschlossen worden, egal, wie sich die anderen Fraktionen dazu verhalten hätten. Ich denke, Sie erkennen das Problem. Deshalb ist der Verzicht ein Teil der Bereitschaft, uns auf eine breite Mehrheit zu stützen. Das sollte, das ist meine Bitte, von den anderen Fraktionen nicht genutzt werden, zu behaupten, die Regierungsfraktionen hätten ja nicht gewollt. Das ist aber nicht der Fall. Uns war bewusst – das betone ich hier –, dass wir uns zurücknehmen mussten, um ein konsensuales Verfahren oder zumindest breite Mehrheiten sicherzustellen.
Lieber Kollege Schmitt, Sie haben zum Schluss Ihrer Rede deutlich gemacht, wie traurig Sie in der Angelegenheit „Studiengebühren/kostenfreie Bildung“ sind. Dazu gab es in der Debatte und an verschiedenen Stellen aber mehr als einen Vorschlag. Es wurden dann aber eher apodiktische Forderungen gestellt – das ist ein Problem, das man an Sie zurückspielen muss –, als dass es den Versuch gab, aufeinander zuzugehen. Wir haben das eine oder andere in der Debatte erörtert, und es wäre nicht ausgeschlossen gewesen, dass wir in der Diskussion zu einer Einigung gekommen wären, die ein Stück weiter gegangen wäre als das,
was jetzt vorgelegt wird – und zwar in Richtung dessen, was Sie eigentlich gewollt haben, wenngleich es Ihre Forderungen nicht vollkommen erfüllt hätte. Insoweit besteht hier das gleiche Problem, das jetzt den FDP-Vorschlag trifft, was die Oppositionsrechte angeht. Sie haben eine mögliche Einigung platzen lassen, weil sie Ihnen nicht weit genug ging. Das ist zwar Ihr gutes Recht, Sie sollten dann aber nicht versuchen, bei uns die Verantwortung für dieses Ergebnis abzuladen. Das ist nämlich Ihrer eigenen Taktik geschuldet.
Ich komme zu dem eigentlichen Hauptpunkt meiner heutigen Ausführungen, nämlich zum Stichwort „Gesetzgebung in Hessen“. Die Art. 116 und 117 der Hessischen Verfassung, die auch nicht geändert werden, beschreiben zum einen die Formen der Gesetzgebung und zum anderen die Arten der Gesetzesinitiativen. Art. 116 beschreibt, dass die Gesetzgebung ausgeübt wird „a) durch das Volk im Wege des Volksentscheids, b) durch den Landtag“. In Art. 116 Abs. 2 heißt es: „Außer in den Fällen des Volksentscheids beschließt der Landtag die Gesetze nach Maßgabe dieser Verfassung.“ In Art. 117 werden die Arten der Gesetzesinitiativen aufgezählt: „Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung, aus der Mitte des Landtags oder durch Volksbegehren eingebracht.“
Ich glaube, gerade das, was ich eben aus Art. 117 zitiert habe, wird zu oft übersehen, dass die Verfassung nämlich verschiedene – ich sage ganz eindeutig: gleichwertige – Wege der Gesetzgebung vorsieht. Die Verfassung sagt, das Volk kann und soll dem Landtag unmittelbar Gesetzentwürfe vorlegen können. Dazu gibt es das Instrument Volksbegehren. Deshalb ist auch noch einmal über das zu reden, was der Kollege Wilken kritisiert hat – Stichwort: Täuschung. Ich weise seine Kritik nachdrücklich zurück. Wir stärken die Gesetzgebung durch das Volk nämlich dadurch, dass wir das Quorum für das Bestehen eines Volksbegehrens deutlich senken: von 20 % auf 5 %. Damit erleichtern wir die Möglichkeit, dem Landtag Gesetzentwürfe vorzulegen, deutlich.
Um noch einmal klarzumachen, wie das zusammengehört: Wir haben die Regel – und wollen sie auch behalten –, dass es nur an einer Stelle eine Ausnahme gibt, nämlich bei einer Änderung der Verfassung. Da beschließt zwar der Landtag, aber das Volk hat als Souverän das letzte Wort und entscheidet, ob es das, was der Landtag vorlegt, haben möchte oder nicht. Im Rahmen dieses Prozesses sind wir gerade tätig. In allen anderen Fällen sind die verschiedenen Wege der Vorlage von Gesetzentwürfen gleichwertig. Deswegen ist es richtig und eine Stärkung des Instruments Volksbegehren, dass wir das Einleitungsquorum bei Volksbegehren deutlich heruntersetzen. Die bisherige Hürde war ja nicht nur eine solche, sondern sie führte zu einer Totalblockade.
Meine Damen und Herren, wenn ich das so sage, dann möchte ich gerne noch einmal auf die Anhörung sowohl im Ausschuss als auch in der Enquetekommission zurückkommen. Da haben wir nämlich mehrfach zu hören bekommen, die Regelung in Art. 124 Abs. 1 habe sich grundsätzlich bewährt. Das heißt, Anzuhörende haben uns erklärt, sie fänden es gut, dass die Hürden für ein Volksbegehren so hoch seien, dass in 72 Jahren des Bestehens der Hessischen
Verfassung Volksbegehren zu keinem Zeitpunkt erfolgreich waren. Ich finde, diese Aussage gehört hier zum einen angesprochen und zum anderen deutlich kritisiert, zumal es der Hessische Städte- und Gemeindebund war, der das vorgetragen hat. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat als Vertreter hessischer Gemeinden also gesagt: Den Weg, den die Verfassung für die Einbringung von Gesetzentwürfen durch das Volk vorsieht, wollen wir nicht. – Ich kann nur fragen: Was ist das für ein Demokratieverständnis?
Meine Damen und Herren, ich finde das für die Kommunalvertreter eher peinlich; denn wir wissen aus der Erfahrung, dass wir den Weg über die Volksgesetzgebung so gestalten müssen, dass es überhaupt eine Chance dafür gibt. Übrigens hat der Hessische Städtetag eher satirisch auf diesen Problembereich reagiert und uns erklärt, die Quoren seien – gemessen an seinen eigenen Regeln – noch viel zu hoch. Bei der Gelegenheit hat er wieder einmal völlig übersehen, dass die Gesetzgebung im Staat und die Entscheidung von Fragen per Bürgerentscheid in einer Gemeinde zwei verschiedene Dinge sind und dies auch sein müssen.
Ich will es zusammenfassen: Wir sprechen uns für ein Einleitungsquorum von 5 % aus. Dann kam Kritik auf. Es wurde gefragt, warum es auch bei der Entscheidung ein Quorum gibt. Wir haben auf dem Weg der Parlamentsgesetzgebung die Möglichkeit der Einbringung eines Gesetzentwurfs durch eine Fraktion im Landtag. Eine Fraktion kommt nur zustande, wenn eine Partei bei der Wahl nicht an der 5-%-Klausel scheitert. Wenn man eine Mehrheit im Landtag haben will, um ein Gesetz durchzubringen, muss man selbst bei – glücklicherweise noch nicht immer oder noch nicht ganz erreichten – Wahlbeteiligungsquoten von um die 50 % mindestens 25 % der Wählerinnen und Wähler für eine Parlamentsmehrheit zusammenbringen; sonst bringt man das Gesetz nicht durch.
Damit entspricht eine Mehrheit im Landtag – Stichwort: Gleichwertigkeit der Gesetzgebungswege – einem 25-%-Quorum der Stimmberechtigten bei der Volksentscheidung über einen Gesetzentwurf, den der Landtag vorher nicht wollte. Man darf nämlich nie vergessen, dass es den Zwischenschritt „Volksbegehren ja, Landtag entscheidet anschließend“ gibt. Das ist möglich. Wenn der Landtag das nicht will und es einen Volksentscheid gibt, muss die Mehrheit im Landtag einer Mehrheit im Volk entsprechen. Das heißt, das Quorum ist sinnvoll, damit wir unsere Gesetzgebungsverfahren gleichwertig gestalten.
Das war uns wichtig. Das wollte ich in der zweiten Lesung sagen. In der dritten Lesung werden wir das zusammenfassen und alles noch einmal loben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD zum Thema Stiftungen wurde von der Kollegin Alex heute eher – nehmen Sie mir das nicht übel – unter Wert verkauft. Ich hatte mich richtig auf den Vortrag gefreut. Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern wir freuen uns auch auf einen
Vortrag zum Thema Stiftungen der Kollegin Alex. Wir dachten, es wäre erneut eine Bewerbung um den Kleinkunstpreis in Sachen Satire. Frau Kollegin, indes war es im Januar letzten Jahres deutlich besser; da hatten Sie mehr zu sagen.
Das kommt auch nicht von ungefähr. Sie haben sich im Wesentlichen darüber beschwert, dass die Beantwortung zu lange gedauert hat. Dem kann man im Prinzip nicht widersprechen, vor allem dann nicht, wenn man weiß, dass Sie die meisten Fragen gar nicht hätten stellen müssen, verehrte Frau Kollegin Alex. Ein Blick in den jährlich erscheinenden Geschäftsbericht des Landes und die ausgedruckte Anlage würde Ihnen einen Gesamtüberblick über die Stiftungen des Landes geben und alle Fragen zu Quantitäten beantworten.
Warum es so lange gedauert hat, habe ich nicht zu beantworten, verehrter Kollege Hahn. Das kommt vielleicht noch. Es könnte sein, dass sich ein Teil der Fragen ein wenig weitschweifig darum drehte, wer wann an welcher Stelle woran und wie mitgewirkt hat. Auf jeden Fall ist das gar nicht mehr das Thema gewesen.
Der Kollege Hahn hat sich große Verdienste erworben, auch wenn er jetzt nicht zuhören mag. Herr Kollege Dr. Hahn, ich habe gerade versucht, Sie zu loben.
Ich wiederhole gerne: Sie haben versucht, sich große Verdienste zu erwerben, indem Sie versucht haben, dem Kollegen Schalauske und auch der SPD – also den Linken im Hause – zu erklären, dass eine Stiftung nicht gleich der anderen Stiftung ist und man differenzieren muss. Indes fürchte ich, es war vergebens.
Die LINKEN hatten oder haben ihre Wurzeln immer noch in der proletarischen Bewegung. Der Grundgedanke der LINKEN ist so abartig weit weg vom Thema des Bürgerlichen, dass ein gemeinsames Verständnis offensichtlich nicht zu erkennen ist.
Herr Kollege Schalauske, Ihre Gesamttirade gegenüber den Stiftungen hätte wenigstens dann eine kleine Delle bekommen müssen, wenn Sie sich darüber klar werden, dass es auch eine Hans-Böckler-Stiftung gibt.
Und obendrein auch noch eine Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Das hat er nicht gesagt, sondern er hat erklärt: Stiftungen sind grundsätzlich des Teufels, weil sie einen falschen Ansatz haben.
Allein, wenn es dazu führt, dass diese Differenzierung jetzt endlich bei Ihnen ankommt und man sich darauf verständigen kann, dass es Stiftungen unterschiedlicher Art gibt, hat sich der heutige Nachmittag fast schon gelohnt; denn bisher hatten wir das noch nicht.
Bei der Kollegin Alex haben wir es ja erlebt. Auch die SPD hat generell ein Problem mit Stiftungen. Stiftungen sind Ihnen in ihrem Handeln zu individualistisch. Sie bevorzugen die flächendeckende Wohlfahrtsbürokratie, die offensichtlich sehr viel mehr schaffen kann als eine Stiftung, die natürlich in freier Entscheidungsverantwortung Engagement fördert und damit nicht jeden gleich behandeln kann. Aber das kann auch ein Vorzug sein. Es muss nicht immer richtig sein, alles mit den Begriffen „flächendeckend“ und „für jeden gleich viel“ zu bedenken. Das gilt vor allem dann, wenn man im Bereich des Engagements und der Kreativität fördern will. Da sind nun einmal nicht alle gleich.
Da ich zurzeit selbst die Ehre habe, dem Vorstand einer Stiftung anzugehören, und dort mit Ihrem Parteifreund, dem Kollegen Ockel, häufig einer Meinung bin, wenn es darum geht, wie wir Förderanträge behandeln, finde ich es eigentlich sehr gut, dass man eine solche Plattform hat. Eine solche Stiftungsplattform wird ja gut definiert:
Erstens unterliegt die Tätigkeit der Stiftung immer der staatlichen Aufsicht. Sie kann also nicht machen, was sie will.
Zweitens. Soweit das Land betroffen ist, definieren wir alle als der Haushaltsgesetzgeber genau das Volumen und den Umfang, in dem wir uns dort engagieren wollen.
Es kann also nicht richtig sein, wenn Sie sagen, das sei alles aus der Kontrolle des demokratischen Systems in Form des Parlaments entschwunden. Nein, es gibt die Möglichkeit, Entscheidungen jenseits von Vergaberichtlinien, EURecht, und was da noch alles sein mag, durch die individuelle Beurteilung einer Reihe von ausgesuchten und klugen Menschen zu treffen, die sich darauf verständigen, welche Projekte man fördern will und was damit für die Allgemeinheit bezweckt werden kann.
Dass wir solche Nischen haben, finde ich gut. Man kann jetzt in jedem Einzelfall nachschauen, ob etwas sinnvoll ist oder nicht.
Aber auch bei der SPD ist es mit der Ablehnung gar nicht so schlimm. Sie sollten sich einmal mit den Kollegen im Haushaltsausschuss austauschen. Wir hatten in dieser Runde einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Haushalt. Es ging um die Aufstockung der Mittel für die Stiftung Natura 2000. Oh, große Freude: Auch die SPD hat dem Änderungsantrag zugestimmt,
weil er richtig war und es in dem Fall darum ging, die Vereinbarung mit den Waldbesitzern zu verbreitern, um die Möglichkeit zu haben, alle Anträge abzuwickeln. Auch dafür ist die Rechtsform der Stiftung ausdrücklich gewollt. Sie hat ansonsten miteinander streitende Interessen zusam
mengebracht und eine gemeinsame Plattform für Entscheidungen geschaffen.
Meine Damen und Herren, daran merken Sie doch, dass man über das Thema Stiftungen anders reden sollte, als es hier von der linken Seite des Hauses versucht worden ist.
Ich weiß nicht, ob im nächsten Jahr wieder eine solche Debatte kommt, Frau Kollegin Alex. Aber wir sollten uns eigentlich vornehmen, Stiftungen gut zu finden, wenn sie ihre Zwecke erfüllen.
Sie polemisieren mit Ihren Daten. Die Stiftungsuniversität und das Universitätsklinikum mit dreistelligen Millionenbeträgen in einen Topf zu werfen und dann auch noch mit solchen Stiftungen wie dem Kloster Eberbach zusammenzumengen zeigt nur, dass Sie noch nicht den Schimmer einer Ahnung haben, was die inhaltliche Durchdringung dieser Thematik angeht.
Das finde ich eigentlich sehr schade. Wir haben gelernt, bei einem guten Vortrag passen die Qualität des Inhalts und die Qualität der Form zusammen. Mit der Form beeindrucken Sie uns immer wieder, aber es fehlt halt sehr am Inhalt. Dann wird es doch ein bisschen schräg. Das kann man nur ausdrücklich bedauern.
Meine Damen und Herren, am Dienstag dieser Woche – es ist also noch nicht so lange her – stand in der Zeitung für die klugen Köpfe ein Artikel „Hessen stark im Stiften“. Ich weiß nicht, wer ihn gelesen hat. Darin wird das Gesamtfeld der Stiftungen erwähnt. Darin steht, dass Hessen im Bundesländervergleich unmittelbar nach den Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die an der Küste noch andere Traditionen haben, auf dem dritten Platz liegt.
Ich finde, es ist eher ein Grund, sich darüber zu freuen, dass wir in Hessen ein aktives Stiftungsleben haben. Dass Stifter gerade in Städten wie Frankfurt eine hohe Tradition haben, haben Kollege Heinz und Kollege Dr. Hahn schon erwähnt. Aber das gilt auch darüber hinaus. Wir sollten nämlich immer wieder einmal daran denken – manche tun das stärker als auch wir GRÜNE –, was christlich-jüdische Tradition in diesem Land heißen könnte. Das ist, gerade was den jüdischen Aspekt und die Stiftungen angeht, von ausgesprochen großer Relevanz.
Deswegen kann ich nur davor warnen, einem billigen Gag zuliebe gegen das Stiftungswesen in der Art, wie Sie es getan haben, verehrte Kollegin Alex, zu polemisieren. Sie schaden damit letztendlich allen und vor allem auch der kreativen Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Das wäre sehr zu bedauern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Kollege Kötter aus dem Regionalvorstand! Wir reden heute über die Fortschreibung des Metropolgesetzes. Das Metropolgesetz bleibt – wie es der Kollege Hahn schon dargestellt hat und wie insbesondere der Kollege Kasseckert in seiner Geburtstagsrede uns deutlich gemacht hat – im Prinzip unverändert.
Jetzt will ich etwas sagen, was Sie vielleicht verwundern mag. Viele Fachleute sehen nicht unerhebliche Probleme in der derzeitigen Konstruktion. Wir sind alle immer wieder von neuen Initiativen im Land konfrontiert worden, die grundsätzlich auf etwas anderes abzielen. Das betrifft unter anderem den Initiativkreis zur Metropolregion Frankfurt/ Rhein-Main. Dabei kommt immer wieder die Frage nach der Verfasstheit der Region auf.
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass das, was in Tradition nach mehreren Jahrzehnten leidvoller Debatte darüber, wie man die Region vernünftig verfassen kann, diskutiert worden ist, am Ende zu keinem Ergebnis geführt hat. Deshalb haben wir gesagt, dass das
Prinzip der Freiwilligkeit der Zusammenschlüsse für die Lösung spezifischer Aufgaben das bei Weitem erfolgreichste Prinzip ist. Deswegen bleiben wir dabei.
Das kann man grundsätzlich natürlich auch anders sehen. Verehrter Herr Kollege Hahn, manches von dem, was Sie an Aufgaben beschrieben haben, deren Erfüllung Sie sich wünschen, würde nach meiner Einschätzung erfordern, dass man die Verfasstheit in anderer Weise löst als bisher. Deshalb kann ich nur zur Vorsicht raten. Dies gilt beispielsweise für eine abschließende Planungsentscheidung in dem Sinne, dass diese zugleich auch exekutiert werden kann.
Meine Damen und Herren, man kann das bejammern oder zur Kenntnis nehmen. Manche finden das auch gut. Wir haben bei all den Planungsfragen den Heiligen Gral der Planungshoheit der Kommunen zu beachten. Deswegen werden so merkwürdige Konstruktionen wie beispielsweise diese Verbandskammer von den meisten Juristen als notwendig erachtet, weil man ein normal gewähltes Parlament, das eine demokratische Legitimierung für exekutierbare Entscheidungen darstellt, nicht produzieren kann. Vielmehr ist die Planungshoheit – und damit das Entsendungsrecht der Kommunen – zu beachten. Deswegen hatten wir seinerzeit bei dem Umlandverband die Doppelkonstruktion sowohl einer Versammlung als auch einer Kammer, um genau aus dieser Schwierigkeit herauszukommen.
Jetzt hat der Regionalverband die Kammer, die die Entscheidungen trifft. Damit konzentrieren sie sich natürlich auch auf die Planungsfragen.
Was inhaltlich mit der Gesetzesänderung ergänzend hinzugefügt wird, hat Kollege Kasseckert schon hinreichend beschrieben. Ich denke, das brauche ich nicht zu wiederholen.
Zu den Bemerkungen des Kollegen Weiß über die Dauer der Verlängerung muss ich dann doch noch eine Bemerkung machen. Verehrter Kollege Weiß, Sie werden sich vielleicht erinnern, wenn Sie es beobachtet haben. Durch einen Koalitionsbruch Ihrer sozialdemokratischen Freunde kam es im Regionalverband zu einer Koalitionsverabredung, die eine Periode über zweieinhalb Wahlperioden festgelegt hat.
Jetzt nehmen Sie es doch so, dass wir diese Verlängerungszeit genau so angepasst haben, dass Sie Ihre Verabredung in Ruhe bis zum Ende gewärtigen können und zwischendurch voraussichtlich nicht mit Gesetzesänderungen konfrontiert werden.
Sie waren der Veranlasser für diese aus unserer Sicht nicht ganz demokratische Entscheidung, sich völlig unabhängig von der Wählerentscheidung über Wahlperioden hinweg festzulegen. Deswegen sollten Sie das als Letzter kritisieren.
Ich bitte um Nachsicht, aber diese Bemerkung konnte ich mir nicht verkneifen.
Insoweit müssen Sie doch froh sein, dass wir Ihnen entgegenkommen.
Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube und sage, wir wollen die Verlängerung so machen. Wir werden eine ausführliche Anhörung durchführen. Ich ahne ein bisschen, dass die weiter gehenden Wünsche, die der Kollege Hahn hier vorgetragen hat, weder bei der Mehrheit im Hause noch bei den Anzuhörenden auf breite Unterstützung stoßen werden. Aber das werden wir gern abwarten und am Ende entscheiden.
Ich will nicht ausschließen, dass wir uns in der nächsten Wahlperiode noch einmal mit dem Thema in dem Zusammenhang befassen, wie wir die Gesamtregion aufstellen. Dann kann die neue Verbandsspitze zuerst einmal in Ruhe arbeiten, und wir können schauen, ob Sie das, was Sie sich selbst vorgenommen haben und was viele erwarten – nämlich endlich in die Puschen zu kommen –, tatsächlich hinbekommen. Es ist erlaubt, den einen oder anderen Zweifel zu haben. Verehrter Kollege Kötter, dennoch begleiten Sie auch unsere guten Wünschen. Sie wissen, wir werden das weiterhin kritisch beobachten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Irgendwie habe ich ein bisschen Probleme mit meinen beiden Vorrednern; denn beide haben nicht über das geredet, was der Inhalt der Vorlage ist, sondern über das, was sie daraus ableiten zu können glaubten.
Wir reden über den Landesentwicklungsplan. Der Landesentwicklungsplan ist im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben, ausgehend vom Raumordnungsgesetz des Bundes, eine der Planungsstufen. Es ist diejenige Planungsstu
fe, die das Land zusammenfasst. Die wichtigen Planungsstufen, die danach kommen, sind insbesondere die Regionalplanung und dann die kommunale Planung, bestehend aus den zwei Stufen Flächennutzungsplanung bis hin zur Bebauungsplanung, die vor Ort stattfindet.
Wenn wir jetzt an verschiedenen Stellen, sowohl vom Kollegen Eckert als auch vom Kollegen Lenders, zu unserer Überraschung hören, dass das Land zu wenig gestalterischen Impetus in diese Planung hineingelegt hat, dann wundert mich das, weil es in diametralem Gegensatz zu dem steht, was Sie hier sonst immer fordern, nämlich die Wahrung der kommunalen Planungshoheit. Deswegen kann ein Landesentwicklungsplan auch nur Rahmenvorgaben machen und an bestimmten Punkten die Entwicklungsrichtung, die das Land nehmen will, beschreiben. Genau das tut dieser Landesentwicklungsplan sehr gut – ich finde, auch an wichtigen Punkten, die der Minister genannt hat.
Der Landesentwicklungsplan erleichtert die Schaffung von Wohnraum, ohne weiterhin eine Zersiedlung der Landschaft zu betreiben. Er begrenzt damit zugleich den Flächenverbrauch. Sie werden sich erinnern – es wurde genannt –: Er sichert die Abstände zu Stromleitungen, was hier immer wieder gefordert wurde. Er sorgt nicht nur für die Begrenzung des Fluglärms, sondern – was noch wichtiger ist – er führt erstmals über die Lärmobergrenzen, die wir hier schon diskutiert haben, zu einer Verbindung zwischen dem Interesse der Luftverkehrswirtschaft, den Flugverkehr zu vermehren, und dem Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner,
das nur zuzulassen, wenn es dadurch nicht lauter wird. Das heißt, es gibt erstmals eine Kombination aus der Erweiterung der Entwicklung und der Lärmdrosselung. Genau das ist ein ganz wesentlicher Fortschritt.
Deshalb verstehe ich nicht ganz, worauf Sie hinauswollen. Am allerwenigsten habe ich den Kollegen Eckert verstanden, der hier eine Litanei vorgebetet hat, was angeblich alles versäumt worden sei. Da kann ich nur sagen: Sie wollen mit einem Wahlslogan auftreten, der lautet: „Zukunft jetzt machen“. Zugleich polemisieren Sie aber gegen den Landesentwicklungsplan, der exakt das angibt, was die Regierungskoalition jetzt macht und welche Grundlagen sie dafür schaffen will. Daraufhin habe ich gedacht: Na ja, wenn er das so kritisiert, dann wird die SPD wahrscheinlich eigene Vorstellung haben.
Dann schauen wir doch einmal in den Beschluss, mit dem der berühmt-berüchtigte neue große rote Hessenplan angekündigt worden ist. Da steht schon einmal nichts. – Dann habe ich gedacht: Na, ja, sie arbeiten ja weiter. Es gibt auch einen Entwurf für das Landtagswahlprogramm der SPD, den man nachlesen kann.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie zur Kenntnis, dass alles das, was Kollege Eckert uns hier als unbedingt notwendig erzählt hat – Stichwort: Zentrale-Orte-Prinzip usw. –, mit keiner Silbe in dem Wahlprogrammentwurf genannt wird.
Da kann man sich nur die Frage stellen: Was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie Zukunft jetzt machen, oder wollen Sie ausschließlich zurückschauen und sagen: „Wie schön war es doch damals“? Wir haben eher den Eindruck, dass Letzteres der Fall ist. Zumindest ist das Ihr Umgang mit der Vorlage des Landesentwicklungsplans, wie wir sie hier haben.
Meine Damen und Herren, wir reden zurzeit alle so viel über den Begriff Heimat.
Wir haben jetzt einen Bundesminister mit Heimatmuseum, wie wir wissen. Wir haben auch an anderen Stellen das Thema Heimat. Lachen Sie nicht zu früh: Das, was der Landesentwicklungsplan an Rahmenbedingungen vorgibt, ist genau die Perspektive, wie wir auch aus grüner Sicht, aus Sicht der Koalition unsere Heimat, nämlich unser Land, weiterentwickelt sehen wollen. Dazu gehören in der Tat die Punkte, die Herr Kollege Lenders durchaus kritisch angemerkt hat: Ja, wir wollen nicht, dass der Fluglärm beliebig wächst. Ja, wir wollen nicht, dass Stromleitungen überall durch Siedlungsgebiete gehen, usw. Die Punkte sind genannt worden. Genau das ist nämlich die richtige Art und Weise, sich um die Heimat zu kümmern, indem man die Perspektiven in einen Plan hineinschreibt, diesen zur Diskussion stellt und dann genau danach handelt und nicht erklärt: „Zukunft jetzt machen“, aber nicht weiß, was man tut. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein allseits bekannter und richtiger Spruch lautet: Gute Politik beginnt mit der Wahrnehmung der Wirklichkeit. – Der Kollege Schalauske hat gerade bewiesen, dass DIE LINKE zu guter Politik nicht in der Lage ist.
Das, was Sie uns gerade erzählt haben, hat mit der Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun. Schauen wir doch einmal, wie die Abläufe tatsächlich waren.
Meine Damen und Herren, im Laufe des letzten Jahres wurde deutlich, dass die Finanzwirtschaft, die die Koalition aus CDU und GRÜNEN zu Beginn des Jahres 2014 aufgesetzt hat, ihre Früchte trägt; sprich: dass die Konsolidierung des Landeshaushalts erfolgreich gewesen ist und wir uns Spielräume erarbeiten konnten.
In dem Augenblick, in dem wir das festgestellt haben, haben wir entsprechende Maßnahmen ergriffen. In der Haushaltsdebatte werde ich sicherlich noch ein paar Worte dazu verlieren.
Das Zweite ist: In Hessen wurde immer behauptet und auch durch Statistiken nachgewiesen, dass es unseren Kommunen, was die Zahl der Kassenkredite angeht, im Bundesvergleich besonders schlecht gehe; sprich: Sie sind sehr weit hinten gewesen, oder umgekehrt, sie hatten sehr hohe Kassenkreditbelastungen.
Dann lag es doch nahe – warum Sie nicht auf die Idee gekommen sind, weiß ich nicht, aber wir sind es –, dass wir in der Situation, in der wir handlungsfähig geworden sind und die Kommunen Not leiden und wir als dritten Aspekt die extrem niedrigen Zinsen haben, sodass die Kassenkredite, oder die Kredite überhaupt, die öffentlichen Hände nicht so drücken, wie es alle Kämmerer in der Vergangenheit schon einmal erlebt haben, gesagt haben: Wir machen jetzt einen großen Schnitt.
Es sollte bitte niemand vergessen, dass es dabei um Kredite geht, die die Kommunen aufgenommen haben. Das sind alles Schulden der einzelnen Landkreise, Städte und Gemeinden. Das sind alles keine Schulden des Landes. Wenn immer behauptet wird – selbst der sehr nachdenklich argumentierende Herr Warnecke hat versucht, es darzulegen –, das Land sei an den Schulden schuld, dann kann ich nur erwidern: Das Land kann schon deshalb nicht an den Schulden schuld gewesen sein, weil in Hessen ungefähr die Hälfte aller Kommunen gar keine Kassenkredite hat. Es sind sehr unterschiedliche Kommunen. Das ist zum einen die zweitgrößte Stadt, Wiesbaden, und zum anderen die kleinste Gemeinde, Weißenborn. Es geht also über die gesamte Palette der Kommunen in Hessen, die keine Kassenkredite haben.
Wenn jetzt also die Landespolitik so schlecht und an allem schuld gewesen wäre, wie Sie behaupten, dann hätte dieser Sachverhalt so nicht eintreten können. Dann hätten alle gleichermaßen darunter gelitten. Diese Behauptung ist also schlicht falsch. Die kommunale Verantwortung und insbesondere die kommunale Selbstverantwortung und Selbstverwaltung halten wir hoch. Deswegen gilt auch: Wenn man entsprechende Entscheidungen vor Ort trifft, dann muss man die Konsequenzen zunächst bei sich sehen.
Meine Damen und Herren, ich will die Kommunen damit überhaupt nicht beschimpft wissen, aber man kann schon sagen, dass angesichts der Zinsentwicklung der letzten Jahre die Kassenkredite nicht unmittelbar im Fokus der Haushaltswirtschaft der jeweiligen Gemeinde waren und eine stille Hoffnung bestand – man hat manchmal den Eindruck –, diese Kassenkredite lösten sich von selbst auf.
Das tun sie logischerweise nicht, sodass es sinnvoll war, dass das Land ein Angebot unterbreitet. Das haben wir im letzten Sommer öffentlich verkündet. Warum im Sommer? – Weil das der Zeitpunkt war, zu dem auf kommunaler Ebene begonnen wurde, die Haushalte zu planen und aufzustellen. Demzufolge war die Information wichtig, damit man das einfließen lassen und sich darauf einstellen konnte.
Dann haben der Finanzminister und insbesondere auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angelegenheit vorbereitet. Das haben sie auf zwei Stufen getan. Zum einen wurde es landesweit an verschiedenen Stellen präsentiert, sprich: informiert. Es waren beispielsweise viele Mandatsträger der hiesigen Opposition dabei.
Zweitens wurden auf der Fachebene die haushaltsmäßigen Vorkehrungen getroffen oder ermittelt, wie sich das Ganze darstellt. Deswegen mussten mit allen Kommunen Einzelgespräche geführt werden, wie die Situation wirklich aussieht.
Wir haben aber, das ist sozusagen das andere Ende, angekündigt – das ist auch sinnvoll –, dass wir die Niedrigzinsphase nutzen wollen, um im Rahmen eines Jahres, bis zum Sommer dieses Jahres, die Angelegenheit tatsächlich umsetzen zu können.
Wenn man dieses Gesamtpaket zusammennimmt, dann sind all die Vorwürfe, wir würden hier unnütz Hektik machen, natürlich völlig aus der Luft gegriffen. Vom fachlichen Ablauf her stellt es sich so dar, dass man die Fachsachverhalte im Einzelnen ermitteln muss und dann die richtigen Schlussfolgerungen zieht.
Damit aber auch das Gesetzgebungsverfahren in hinreichender Präzision ablaufen kann, haben wir uns entschlossen, den Gesetzentwurf jetzt einzubringen.
Prompt kommt der Kollege Hahn und sagt, wir hätten einen falschen Gesetzentwurf eingebracht.
Wir haben nicht gesagt, dass wir einen falschen Gesetzentwurf eingebracht hätten, sondern wir haben den Gesetzentwurf auf einem realistischen Kenntnisstand formuliert und eingebracht, der den Daten Ende vergangenen Jahres entsprach, damit wir in die Beratung gehen können. Die Beratungsergebnisse werden – das wurde mittlerweile auch vom Kollegen Dr. Arnold hinreichend dargelegt – dann durch eine Anhörung ganz sicherlich geprägt.
Der verehrte Direktor des Städtetags hat uns kurzfristig noch schöne Grafiken – um nicht zu sagen: Tortenstücke – präsentiert, um seine Position darzulegen und den Kampf dafür aufzunehmen, dass die Kommunen zu der Beseitigung ihrer eigenen Schulden möglichst wenig selbst leisten müssen. Das ist ja das Ziel der Aktivitäten von Herrn Dr. Dieter.
Das ist auch ein völlig legitimes Ziel. Logischerweise möchte jeder gerne, dass der andere für ihn bezahlt. Dass wir in solchen Diskussionen immer vergessen, dass am Ende alles derselbe bezahlt, nämlich der Steuerzahler, daran sollte man gelegentlich erinnern.
Das ist eigentlich die Frage, die man sich stellen sollte, bevor man sozusagen das Geld ausgibt, das man nicht hat. Denn, noch einmal darauf zurückkommend, wenn die Hälfte aller hessischen Städte und Gemeinden keine Kassenkredite haben, dann muss es doch in den Entscheidungsinhalten zwischen diesen und der anderen Hälfte, die erhebliche Kassenkredite haben, gewisse Unterschiede geben. Ich weiß nicht, wer es war, aber es wurde der Kreis Offenbach genannt: Völlig richtig, Herr Hahn, das ist mit der am dramatischsten verschuldete. Wenn man sich die Politik der letzten Jahre ansieht, kann ich Ihnen auch ein paar Gründe dafür nennen.
Ich kann Ihnen auch sagen, dass meine Freunde z. B. immer stark dagegen argumentiert haben.
Insoweit sind wir uns da einig. Aber beide würden wir wahrscheinlich sagen, das war auch kommunale Verantwortung. Demzufolge ist es auch kommunale Verantwortung, mitzuwirken, dass die Verschuldung wieder zurückgeht – nur, damit da kein Missverständnis entsteht.
Meine Damen und Herren, wir haben in dem Gesetzentwurf das, was sozusagen in dem ersten Teil des Ablaufs schon an Wünschen der Kommunalen Spitzenverbände erkennbar war, artikuliert und die Wünsche aus den Kommunen zu einem erheblichen Teil – um nicht zu sagen: weitgehend – berücksichtigt.
Eine Frage ist heute noch immer nicht abschließend zu beantworten, weil noch nicht alle Einzelgespräche mit allen Kommunen durchgeführt worden sind. Erst wenn man da die Bilanz ziehen kann, weiß man tatsächlich die exakten Zahlen. Dann wird man sich – das können wir im Gesetzgebungsverfahren wohl auch ohne Probleme leisten – eine Antwort auf die Frage überlegen müssen, wie die Finanzierung am Ende aufgestellt wird.