Marius Weiß

Sitzungen

19/4 19/5 19/6 19/7 19/13 19/17 19/21 19/25 19/31 19/34 19/35 19/40 19/44 19/49 19/54 19/56 19/62 19/64 19/68 19/73 19/75 19/76 19/77 19/80 19/84 19/85 19/89 19/95 19/99 19/110 19/112 19/114 19/115 19/123 19/124 19/133 19/136 19/146 19/149

Letzte Beiträge

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil von einigen Rednern darauf hingewiesen wurde, dass es sich hier um Tarifautonomie handle.
Ich will dazu gerne einmal etwas sagen. Aus Sicht der Sozialdemokraten ist die Politik dafür verantwortlich, für Waffengleichheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu sorgen. Wenn diese Waffengleichheit herrscht, dann soll sich die Politik aus diesen Tarifverhandlungen raushalten.
Worum es hier allerdings geht, da kann von Waffengleichheit nicht einmal im Ansatz die Rede sein, liebe Kolleginnen und Kollegen – nicht einmal im Ansatz.
Selbst die Metapher von David und Goliath würde hier fehlgehen, weil die jungen Leute, die dort oben sitzen, nicht einmal im Besitz einer Schleuder sind. Was die dort gemacht haben, ist, ein großes Risiko einzugehen.
Die Beschäftigten von Ryanair bekommen kein Geld bei Krankheit – ihre ganzen Fixkosten laufen entsprechend weiter. Ihnen droht, ihre Jobs zu verlieren, wenn sie sich hier gegen ihren Arbeitgeber stellen. 80 % der Streikenden, die gestern gestreikt haben, sind befristet beschäftigt. Alle, die gestern gestreikt haben, bekommen ein Disziplinarverfahren – und nicht nur diejenigen, die gestreikt haben, sondern auch diejenigen, die gestern frei hatten, weil Ryanair davon ausgeht, dass die auch nicht bereit waren, einzuspringen und Streikersatz zu machen. Das ist es, was uns die jungen Leute eben erzählt haben. Um so einen Arbeitgeber geht es hier, von Waffengleichheit kann hier aus unserer Sicht keine Rede sein.
Der zweite Punkt, warum wir hier darüber reden und warum es richtig ist, dass wir hier darüber reden. Was sich hier abspielt, spielt sich an Hessens größter Arbeitsstätte ab, und noch dazu ist diese größte Arbeitsstätte mehrheitlich in öffentlicher Hand. Das Land Hessen ist größter Anteilseigner an dieser öffentlichen Arbeitsstätte. Wo, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen wir denn diese Debatten führen, wenn nicht genau hier im Hessischen Landtag?
Frau Kinkel, ich habe bei Ihrer Rede zwischendurch viel geklatscht, auch beim Kollegen Heiko Kasseckert. Ich hätte mir nur gewünscht, dass Sie alles, was Sie hier zu den Arbeitsbedingungen oder zur Solidarisierung mit den Beschäftigten gesagt haben, auch in Ihren Antrag hineingeschrieben hätten – dann hätten wir dem nämlich zustimmen können. Aber da steht leider nichts davon drin.
Das finde ich ein bisschen schade. Deswegen werden wir uns an dieser Stelle zu Ihrem Antrag nur enthalten können.
Der letzte Punkt ist etwas, was man Ihnen nicht durchgehen lassen kann. Frau Kinkel, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen, niemand hätte sich Ryanair in Frankfurt gewünscht, oder wenn sich der Minister hierhin stellt und sagt, er könne im Prinzip gar nichts dafür: Wer glaubt denn ernsthaft, bei dieser Eigentümerstruktur und bei der politischen Relevanz dieser Entscheidungen, die dort getroffen wurden, dass diese Entscheidung vom Vorstand ohne politische Rückendeckung des größten Anteilseigners getroffen wurde? Wer glaubt das denn ernsthaft?
Natürlich ist das der Fall.
Der Vorstandsvorsitzende hat ja gerade seinen Vertrag noch einmal verlängert bekommen. So unzufrieden scheint also auch die Landesregierung mit der Arbeit und mit der Ansiedlung von Ryanair durch den Vorstand nicht zu sein, wie sie hier tut. Daher muss man das hier einmal erwähnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man auf eine LowCost-Strategie hätte setzen wollen, hätte es, wenn Sie Gewerkschaften fragen, durchaus andere Anbieter gegeben, bei denen die Mitarbeiterfreundlichkeit eine ganz andere ist. Das ist bei easyJet der Fall, das ist beispielsweise auch bei Eurowings der Fall oder bei anderen. Aber es war explizit der Vorstandsvorsitzende der Fraport, der über Monate Ryanair hinterhergelaufen ist, und zwar mit Rückendeckung dieser Landesregierung.
Das kann ich Ihnen auch insoweit belegen, als der Ministerpräsident sich direkt nach der Entscheidung hingestellt und gesagt hat, er finde das gut und begrüße das, er finde auch die neue Entgeltordnung gut. Als der Minister sich hingestellt und gesagt hat, er müsse erst einmal prüfen, ob er die überhaupt genehmige, hat der Ministerpräsident sich schon hingestellt und gesagt, er finde, das sei zulässig, und er finde es auch gut, dass Ryanair komme. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, so einen schlanken Fuß kann man sich nicht machen.
Und wenn die GRÜNEN beim Flughafen immer auf alles zeigen, wofür sie alles überhaupt nichts könnten und wofür
überall Schwarz, Gelb und auch die SPD verantwortlich seien – beim Thema Ryanair können Sie sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Das ist eine schwarz-grüne Entwicklung und eine schwarz-grüne Entscheidung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung bzw. der sie tragenden Fraktionen zur Änderung des Metropolregiongesetzes eine Anhörung gehabt – sogar in diesem Raum –, die ich als ziemlich unemotional empfand. Das ist eigentlich kein Wunder. Wenn in einem Gesetzentwurf nicht viel steht, kann man auch nicht zu vielen Dingen Stellung nehmen.
Es wurde daher von den Anzuhörenden hauptsächlich über Sachen geredet, die eigentlich gar nicht im Gesetzentwurf stehen. Der Regionalverband will gerne umfirmieren. Er wollte über seinen neuen Namen sprechen. Die ivm GmbH hat die fehlende finanzielle Beteiligung des Landes beklagt.
Ein interessantes Ergebnis der Anhörung war, dass es andere Bundesländer gibt, die mit Landesgeld ihre Metropolregion fördern und unterstützten. Dass das in Hessen nicht so ist, war ein interessantes Ergebnis der Anhörung.
Das IHK-Forum Rhein-Main hat über das Strategieforum geredet, das der Präsident der Frankfurter IHK ins Leben gerufen hat. Das steht aber gar nicht im Entwurf des Gesetzestextes, sondern wird peripher in der Begründung erwähnt.
Dazu, dass über so viel geredet wurde, was gar nicht im Entwurf des Gesetzes steht, passt, dass die Landesregie
rung einen Änderungsantrag eingebracht hat, der auch nicht das eigentliche Gesetz, das Metropolregiongesetz, betrifft. Vielmehr werden Sie mit dem Änderungsantrag das Landesplanungsgesetz ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt, dass dieser Gesetzentwurf nicht der große Wurf ist. Es ist der kleinste gemeinsame Nenner. Das erleben wir bei schwarz-grünen Initiativen sehr häufig. Es schadet nichts. Es bringt aber die Region auch nicht wirklich voran. Deswegen werden wir uns nachher bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Einzig und allein der neu gegründete Initiativkreis Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main hat in der Anhörung und auch in seiner schriftlichen Stellungnahme die großen und entscheidenden Fragen angesprochen, die die Metropolregion betreffen: Wie sieht es aus mit der regionalen Verfasstheit? Ist der Rahmen im Moment angemessen und handelbar? Oder müssten wir da über Änderungen reden? Wie sieht es mit der Organisation, den Aufgaben und den Kompetenzen des Verbandes aus? Wie sieht es mit der demokratischen Repräsentanz der Entscheidungsgremien des Verbandes aus? – All das sind Themen, zu denen SchwarzGrün offensichtlich nicht die Kraft hatte, sich zu bekennen. Sie wollten nicht wirklich darüber reden. Das hat man dem Initiativkreis überlassen. In dem Gesetzentwurf findet sich nichts davon wieder. Das finde ich ein bisschen dürftig.
Wir haben jetzt allerdings sage und schreibe elfeinhalb Jahre Zeit, darüber zu reden, ob das Gesetz gut ist oder nicht. Denn dieses Gesetz soll tatsächlich so lange in seiner Geltungsdauer verlängert werden. Da wir in dieser Legislaturperiode von dieser Landesregierung dazu keine großen Schritte mehr erwarten, kann ich eine Anregung machen und einen Hinweis an die nächste Landesregierung und den nächsten Landtag geben, ob es nicht überlegenswert wäre, zu dem Thema Zukunft der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und genau zu den Fragen, die angesprochen wurden, beispielsweise eine Enquetekommission einzurichten.
Dann hätte man über längere Zeit mit vielen Sachverständigen die Möglichkeit, sich auch einmal andere Metropolregionen anzuschauen, sich anzuschauen, wie die aufgestellt sind, wie sie gefördert werden, wie wir im Wettbewerb dastehen und ob wir eventuell Änderungen vornehmen müssen. Ich glaube, dass eine Enquetekommission eine gute Möglichkeit wäre, für die Region etwas Gutes zu erreichen. Meines Erachtens sollte sich der nächste Landtag einmal darüber Gedanken machen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sechs von 21 Landkreisen sind von Ultranet betroffen. Am Rande haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen gebildet. Es gibt eine Petition der BI Niedernhausen Eppstein, die im Landtag anhängig ist. 1.780 Petentinnen und Petenten unterstützen sie. Die Kommunen vor Ort wehren sich.
Im Rahmen der Bundesfachplanung sollte von den Kommunen in kurzer Frist während der Sommerferien zu 17 Aktenordnern Stellung genommen werden. Obwohl das eine Zumutung ist, haben sich zwei Landkreise sowie sechs Städte und Gemeinden zusammengetan und ein umfassendes Gutachten als Einwendung eingereicht. Tausende Bürgerinnen und Bürger haben als Privatleute ebenfalls Einwendungen bei der Bundesnetzagentur abgegeben.
Ich finde das gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, und ich finde, wir sind es diesen Kommunen und diesen Menschen schuldig, dass wir heute über das Thema Ultranet reden und das die Landesregierung zu diesem Thema eine Stellungnahme abgibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe den Antrag von Schwarz-Grün so, dass sie Ultranet als notwendig ansehen.
Dazu stelle ich fest,
dass es unterschiedliche Wissenschaftler gibt, die das anders sehen. Prof. Kemfert vom DIW oder Prof. Jarass von der Hochschule RheinMain in Wiesbaden sehen das durchaus anders.
Frau Kollegin Dorn, Sie müssen sich entscheiden. Ihr Kollege, Herr Matthias Wagner, sagt immer gern zu uns: Welche Meinung hat die SPD
und, wenn ja, wie viele?
Frau Dorn, gehen Sie zu diesen beiden Kreisen und zu diesen Kommunen. Fragen Sie bei Ihren GRÜNEN-Ortsverbänden nach, was sie von Ultranet halten
und ob das tatsächlich ein Beitrag zur Energiewende ist
oder ob da ausschließlich Kohlestrom durchfließt.
Frau Kollegin Dorn, was Sie hier getroffen haben, halte ich für eine mutige Positionierung. Ob das die Positionierung der GRÜNEN vor Ort ist, daran mache ich ein Fragezeichen.
Aber unterstellen wir, dass Ultranet notwendig ist. Dann ist es meines Erachtens ziemlich hasenfüßig von SchwarzGrün, in dem Antrag zu schreiben: Wir Hessen sind nicht die Entscheider. – Da kann man von einer Landesregierung deutlich mehr erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man kann sich erstens nicht von vornherein damit abfinden, dass die rechtsrheinische Trasse gewählt wird.
Ich finde, das Kostenargument darf bei einer Abwägung nicht mehr wiegen als das Schutzgut Mensch.
Zweitens sollte die Landesregierung Stellung zu dem Vorwurf nehmen, der auch im Gutachten enthalten ist, dass die bestehende Trasse formell rechtswidrig ist, weil es die damalige Landesregierung 2008 versäumt hat, dem Betreiber einen Antrag auf Planfeststellung nahezulegen.
Auch dazu sollte sich die Landesregierung aus meiner Sicht bekennen.
Drittens. Zu dem Hinweis in dem Gutachten und zu dem Hinweis der Bürgerinitiativen, dass die bestehende Trasse vom Bedarfsplan abweicht, gibt es ebenfalls keine Stellungnahme der Landesregierung. Auch hierzu muss ich feststellen: Noch längst ist nicht alles geschehen, was man eigentlich von einer Landesregierung erwarten könnte.
Zuletzt komme ich zu dem Punkt der 400 m. Frau Dorn, Sie haben angesprochen, dass die 400 m bei der Anhörung zum Landesentwicklungsplan durchaus emotional diskutiert worden seien, vor allem vom Frankfurter Planungsdezernenten Mike Josef.
Ich glaube – ich habe das damals geglaubt und glaube es jetzt noch –, dass die wahren Gründe dafür, dass der grüne Wirtschaftsminister einen LEP vorlegt, in dem die 400 m als Ziel enthalten sind, nicht im Gesundheitsschutz liegen. Vielmehr sind die wahren Gründe, dass die GRÜNEN damit versuchen, Siedlungsentwicklung zu verhindern.
Ich glaube, dass das die wahren Gründe der GRÜNEN waren. Ich habe eigentlich bis letzten Sonntag gedacht, dass sich die CDU-Fraktion über den Tisch hat ziehen lassen,
bis ich dann den denkwürden Auftritt von Herrn Banzer und der CDU mit dem Sternmarsch gegen weitere Siedlungsentwicklung gesehen habe.
Ich glaube, die CDU hat sich nicht über den Tisch ziehen lassen. Ich glaube, die CDU ist derselben Meinung, dass sie sich längst davon verabschiedet hat,
dass wir den Kommunen im Rhein-Main-Gebiet tatsächlich Siedlungsentwicklung ermöglichen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das hat Folgen, Frau Kollegin Dorn. Sie zeigen im Übrigen immer nach Berlin, wenn es darum geht, dass etwa der Netzausbau von der Großen Koalition beschleunigt werden muss. Die Folgen sind, dass Sie mit so einer Politik den Protest vor Ort bei den Betroffenen von Ultranet, bei den Kommunen, bei den Menschen, bei den Bürgerinitiativen erst schüren.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Sie von CDU und GRÜNEN sorgen so dafür, dass es keine Befriedung, sondern Klagen geben wird, die diesen Netzausbau weiter verhindern.
Sie als GRÜNE und auch dieser grüne Wirtschaftsminister müssen nicht mehr nach Berlin zeigen, wenn es darum geht, dass der Netzausbau in irgendeiner Weise verhindert wird. Er kann sich ab heute an die eigene Nase fassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zu drei Punkten.
Erstens. Die fehlende Stellungnahme. Dazu hat Stefan Müller gerade einiges gesagt. Auch ich finde es ein starkes Stück, sich fünf Minuten lang hierhin zu stellen und zu erklären, was man der Bundesnetzagentur in einer Stellungnahme Tolles bekannt gegeben hat. Schwarz-Grün legt uns einen Antrag vor, in dem steht, wir sollen diese Stellungnahme begrüßen; aber keiner von uns kennt die Stellungnahme, die diese Landesregierung abgegeben hat.
Die von den GRÜNEN und von der CDU vielleicht, aber nicht wir von den Oppositionsfraktionen.
Das finde ich ein ziemlich starkes Stück. So geht man nicht miteinander um.
Zweitens. Ich halte fest, dass Sie zu keinem einzigen der Kritikpunkte, die ich eben mehrfach vorgetragen habe, die von uns schon früher vorgetragen wurden, die von den Städten, Gemeinden und Kreisen, von den BIs und von den Gutachtern der Landesregierung vorgetragen wurden, etwas gesagt haben.
Drittens. Herr Kollege Al-Wazir, wir haben oft darüber geredet, dass man die Menschen bei großen Infrastrukturprojekten mitnehmen muss. Bei der Windkraft haben Sie das selbst getan: Sie stellen extra Mediatoren bei der Hessen Agentur ein, die vor Ort Konflikte lösen sollen. Bei dem
aufgerufenen Thema aber stellen Sie sich als Minister Allwissend hierhin und erklären von diesem Pult aus den Leuten von oben herab, warum ihre Sorgen unbegründet sind, warum es Quatsch ist, wenn sie demonstrieren. Das tun Sie, statt sich auf einen Dialog einzulassen, mit den Leuten zu reden, zu argumentieren, um die Sache wirklich zu befrieden und dafür zu sorgen, dass diese Infrastruktureinrichtung, wenn sie aus Ihrer Sicht wirklich sinnvoll ist, tatsächlich vorankommt.
Liebe Leute, so geht es nicht. Ich finde, man darf nicht mit zweierlei Maß messen. So geht man mit den Leuten nicht um, wenn man sie überzeugen will, einer Infrastruktureinrichtung zuzustimmen. Da stellt man sich nicht hierhin und erklärt von oben herab, wie es ist, und man sei blöd, wenn man nicht wisse, dass es so ist, sondern man redet mit den Menschen auf Augenhöhe und versucht, sie zu überzeugen. Das bedeutet Bürgernähe, Herr Minister.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über das Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“ ist ein Sammelsurium, das mit heißer Nadel gestrickt wurde. Es gibt dort Dinge, die nichts miteinander zu tun haben; das ist quasi ein Äpfel-und-Birnen-Gesetz.
Es macht deswegen unserer Meinung nach eine Strukturierung erforderlich.
Vielleicht fangen wir mit der Historie an. Es geht hier erst einmal um die Geschichte des alten Polizeipräsidiums in Frankfurt. Die haben wir hier schon in mehreren Reden ausführlich diskutiert. 15 Jahre lang hat diese Landesregierung mit dem alten Polizeipräsidium in Frankfurt nichts hinbekommen. 15 Jahre lang ist dieses Gebäude in bester Lage in Frankfurt in Verantwortung der hessischen CDU vor sich hingerottet.
Was haben wir in den jeweiligen Debatten hier noch dazu festgestellt? – Es ist von der Landesregierung keine Konzeptvergabe vorgenommen worden. Das hätte passieren können; es wurde gefordert. Es ist keine Baupflicht in den Vertrag hineingeschrieben worden. Wir haben im Haushaltsausschuss mehrfach nachgefragt – das wäre rechtlich möglich gewesen. Das Ministerium hat von sich aus darauf verzichtet, nicht etwa der Vorhabenträger. Keine Konzeptvergabe, keine Baupflicht – stattdessen hat sich die Landesregierung als größter Wohnungsbauspekulant Hessens betätigt.
Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, der ein Reparaturversuch ist. Offensichtlich hat die Landesregierung festgestellt, dass das, was sie gemacht hat, draußen bei den Menschen doch nicht so gut ankommt und dass sie beim Thema „Wohnraum schaffen“ ziemlich miese Kompetenzwerte hat.
Deswegen versuchen Sie, mit diesem Gesetz etwas zu reparieren. Es soll ein Sondervermögen in Höhe von über 200 Millionen € geschaffen werden. Da fragt man sich als Erstes: warum?
Denn eigentlich gibt es keine Geldnot. Wir haben von Frau Hinz mehrfach gehört, beim Wohnungsbau und beim sozialen Wohnungsbau in Hessen sei Geld nicht das Problem; daran liege es nicht.
Also: Geldnot haben wir nicht.
Wir haben auch keine Zeitnot. Die Bedingungen, auf die sich die Landesregierung beim Verkauf des Polizeipräsidiums in Frankfurt eingelassen hat, besagen, dass es jetzt erst eine 10-prozentige Anzahlung gegeben hat. Erst in vier Monaten soll es eine 14-tägige Ratenzahlung von 400.000 € geben. Erst mit Ablauf von neun Monaten ist der volle Kaufpreis fällig. Das ist erst Mitte Dezember.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben überhaupt keine Zeitnot. Warum sollen wir deswegen jetzt ein Sondervermögen einrichten? Es wäre problemlos möglich und machbar, es z. B. mit einem Nachtragshaushalt für 2019 auf den Weg zu bringen.
Offensichtlich ist das den regierungstragenden Fraktionen bewusst, denn gestern Abend im Haushaltsausschuss ist eine Anhörung beschlossen worden. Die eigentliche Beschlussfassung soll erst im August im Plenum stattfinden. Daher sehen offensichtlich die Fraktionen von CDU und GRÜNEN gar keine Zeitnot bei diesem Projekt. Stattdessen wird ein Parallelhaushalt geschaffen, von dem sich viele Titel mit Haushaltstiteln, die bereits bestehen, überschneiden oder sogar identisch sind. Ich will sie einzeln durchgehen.
Unibibliothek. Unstreitig aus unserer Sicht ist, dass sie finanziert werden muss. Aber dafür braucht man kein Sondervermögen. Das kann man selbstverständlich im regulären Haushalt machen.
Nächster Punkt. Ich habe eine Frage: Wie viel Geld gibt es denn wirklich? Bei allen Punkten, die drinstehen, ist immer „bis zu …“ angegeben.
Da heißt es: „Das Sondervermögen dient … mit bis zu 105 Millionen € …“, oder „mit bis zu 60 Millionen € …“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was „bis zu …“ heißt, können Sie den Kollegen Gerhard Merz fragen. Er versucht seit Wochen und Monaten, aus der Landesregierung herauszubekommen, was „bis zu sechs Stunden Kita-Gebührenfreistellung“ bedeutet.
Nicht nur solche Formulierungen machen uns skeptisch. Vor wenigen Wochen – das ist noch gar nicht lange her – haben wir von dem CDU-Abgeordneten Caspar gehört, dass er stolz darauf ist, dass in der 19-jährigen Regierungszeit der CDU die Anzahl der Sozialwohnungen halbiert wurde.
Dass Sie von der Koalition sich jetzt hierhin stellen und sich als die sozialen Wohnungsbauer feiern wollen, macht uns skeptisch, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich komme zu weiteren Formulierungen. Da steht drin, „mit bis zu 60 Millionen €“ – „bis zu …“ – solle „in der Stadt Frankfurt am Main und hessischen Teilen des RheinMain-Gebietes …“ Was ist das denn? Welche Teile sind denn damit gemeint?
Nichts steht davon drin.
Was ist mit dem Rhein-Main-Gebiet? – Hier ist immer von „Ballungsraum“ die Rede. Der Ballungsraum erstreckt sich von Tann in der Rhön im Osten bis Lorchhausen im Westen. Es kann doch nicht wahr sein, dass das hier nicht näher definiert ist. Wir wollen, dass sozialer Wohnungsbau in der Stadt passiert und nicht irgendwo in der Peripherie als Ausgleich verwirklicht wird.
Dann heißt es, das Mietniveau solle „für breite Kreise der Bevölkerung tragbar“ sein. Ich habe mir an den Rand geschrieben: Was ist das denn?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hessischen Wohnraumfördergesetz ist das definiert. Da ist von mittleren Einkommen die Rede. Warum steht das hier nicht drin? Was heißt denn hier „für breite Kreise der Bevölkerung tragbar“?
Zu diesem Gesetzentwurf stellen sich so viele Fragen, dass ich wirklich gespannt auf die Anhörung bin; das sage ich Ihnen jetzt schon.
Die Verwaltung dieses Liegenschaftsfonds soll eingerichtet werden.
Aber wer verwaltet das denn alles?
Macht das nur die WIBank? Gibt es dafür neues Personal im Umweltministerium, das die Fachaufsicht haben soll? Es wird geschaffen eine neue
Beratungsstelle „Gemeinschaftliches Wohnen“. Sie soll mit 750.000 € für Errichtung und Betrieb gefördert werden. Im Gesetzentwurf steht nichts zu der Frage, ob überhaupt ein Bedarf vorhanden ist.
Was ist diese Beratungsstelle? Wie viele Leute sollen da arbeiten? Wo sollen die hin? – Nichts davon steht im Gesetzentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf hat für uns mehr Fragen als Antworten. Nach erster Beratung in diesem Haus überzeugt er uns nicht. Wir werden in der Anhörung viele Fragen an die Sachverständigen stellen. Wir sind sehr skeptisch und sehr gespannt, ob entweder die Anzuhörenden oder die regierungstragenden Fraktionen, die sich offensichtlich bei den Formulierungen etwas gedacht haben, uns unsere Fragen beantworten können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes Geburtstagskind Heiko Kasseckert! Es gibt zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine ganze Menge zu sagen. Vielleicht fange ich mit dem formellen Teil an.
Bei der letzten Fortschreibung des Metropolregiongesetzes 2010 gab es überhaupt keine Evaluierung. 2017 – im letzten Jahr – gab es eine. Mit Schreiben vom 16. März wurden die Kommunen und Verbände aufgefordert, innerhalb einer gerade einmal vier Wochen langen Frist Stellung zu nehmen. Dazwischen lagen noch zwei Wochen Osterferien.
Die Ergebnisse dieser Evaluierung bekommen wir als Parlament aber nicht, weil es jetzt einen Fraktionsentwurf gibt und keinen Entwurf der Landesregierung, obwohl die Stellungnahmen bereits seit einem Jahr dem Ministerium vorliegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die parlamentarischen Sitten sind inzwischen auf einem schlicht unterirdischen Niveau angelangt.
Zweiter formeller Punkt. Das Gesetz soll mit dem Entwurf wieder befristet werden – na, klar –, allerdings auf fast elf Jahre. Ich bin durch die Begründung in dem Gesetzentwurf auf einen Leitfaden im „Staatsanzeiger“ vom 1. Januar gestoßen, wonach Gesetzentwürfe der Landesregierung nunmehr grundsätzlich auf sieben Jahre zu befristen sind, sogar auf zehn Jahre, wenn nichts oder nur wenig geändert wird. Außerdem werden jetzt alle Gesetze immer bis zum 31. Dezember befristet.
Dazu zwei kleine Anmerkungen. Erstens. Offensichtlich hat die Landesregierung bei den ganzen Befristungen ihrer Gesetze die Übersicht verloren. Wenn zukünftig alle Gesetze zum Jahresende auslaufen, dann können wir demnächst eine Plenarrunde zwischen den Jahren einplanen. Eine Befristung auf fast elf Jahre, wie es vorliegend der Fall ist, ist nun wirklich Quatsch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann kann man es auch gleich ganz sein lassen.
Zweite Anmerkung dazu. Herr Kollege Kasseckert, ich schenke Ihnen zum Geburtstag eine Information.
Dieser Leitfaden, den Sie in Ihrer Gesetzesbegründung ansprechen, gilt nur für Regierungsgesetze. Er gilt nicht für Fraktionsgesetze. Sie müssen sich gar nicht daran halten, das Gesetz auf zehn Jahre zu befristen. Ich bin mir sicher, dass das nur ein Versehen war; denn Sie als Fraktion werden sich sicher nicht von der Regierung vorschreiben lassen, wie lange Sie Ihre Gesetze zu befristen haben.
Zum Materiellen im Gesetzentwurf. Ich habe schon gelernt, dass man die Erwartungen an die Problemlösungskompetenz von Schwarz-Grün nicht allzu hoch ansetzen darf. Auch beim Thema Metropolregion haben Sie unsere Erwartungen voll erfüllt. Die Novellierung des Metropolgesetzes wird den dramatisch gestiegenen Anforderungen an eine zukunftssichere Politik für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und ihr Kerngebiet, dem Regionalverband, nicht gerecht. Die Gebietsgrenzen werden nicht geändert. Schwarz-Grün scheut weiterhin die Diskussion, ob nicht die Landeshauptstadt Wiesbaden oder die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch Teil des Regionalverbands werden sollte. Schwarz-Grün scheut es weiterhin, den Regionalverband so stark zu machen, dass er die kaum über
schaubare Zahl von Initiativen, Steuerungskreisen und GmbHs, die sich die Gestaltung der Region zur Aufgabe machen, unter einem Dach vereinen kann.
Regionalpolitik muss in Zeiten der Globalisierung auch für globale Entwicklungen fit gemacht werden. Metropolregionen sind seit vielen Jahren die Knotenpunkte der Personen-, Waren- und Datenströme der Wirtschaft. Die Infrastruktur der Region ist in vielen Bereichen bereits überlastet oder nahe daran. Da ist es doch eigentlich zwingend, dass der Regionalverband vor allem die Kompetenz braucht, innerhalb bestimmter Themenbereiche Aufgaben zu übernehmen und entscheiden zu können. Er muss auf der Höhe der Zeit sein und wissen, von welchen positiven Beispielen weltweit die Region profitieren kann. Doch dazu fehlen ihm die personellen und finanziellen Ressourcen. Metropolregionen in anderen Bundesländern erhalten beispielsweise Finanzmittel des jeweiligen Landes. Der Regionalverband bei uns finanziert sich ausschließlich durch Umlagen der 75 Kommunen im Ballungsraum, soll aber für die gesamte Metropolregion wirken. Hier müsste meines Erachtens das Land auch einen Anteil leisten, wenigstens einen symbolischen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Umgang mit der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main ist ein Paradebeispiel dafür, dass Schwarz-Grün ein reines Zweck- und Machterhaltungsbündnis ist, von dem keinerlei Ideen oder Gestaltungskraft ausgehen. Der Motor der Weiterentwicklung der Region ist seit vielen Jahren die Wirtschaft, hier vor allem die Frankfurter IHK. Von der Landesregierung kommt dagegen nur schwarz-grünes Schweigen.
Als bestes Beispiel dafür ist das neue Strategieforum Frankfurt/Rhein-Main anzusehen, das sich in der Begründung des Gesetzes versteckt hält. Auch das war wieder eine Idee des Frankfurter IHK-Präsidenten, der schon im Frühjahr 2017 ein Strategic Board für die Region gefordert hat. Die Landesregierung hat dem doch überhaupt nur zugestimmt, weil sie dem regionalpolitisch sehr agilen Oberbürgermeister Peter Feldmann nicht gänzlich das Feld überlassen wollte.
Dazu passend möchte ich mit einem Zitat von Mechthild Harting aus der „FAZ“ vom 10. Mai 2017 abschließen. In einem Bericht über den Tag in der Metropolregion, an dem Präsident Müller seine Idee vom Steuerungskreis vorstellte, schrieb sie: In der schwarz-grünen Landesregierung gab es eine Schrecksekunde, als man von der Idee des Steuerungskreises hörte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sagt eigentlich alles aus. Diese Landesregierung erschrickt sich, wenn jemand mit Diskussionsvorschlägen für die Region kommt. Sie hat Angst vor einer Stärkung der Region. Sie hat Angst davor, über eine Stärkung der Region auch nur zu reden. Bis auf Kleinigkeiten soll lieber gar nichts geändert werden – und das dann auch gleich für elf Jahre nicht. Das ist zu wenig und wird der Bedeutung der Region nicht gerecht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ein paar Bemerkungen zum Formellen des Gesetzgebungsverfahrens. Herr Kollege Kaufmann hat es eben schon angesprochen. Nicht nur bei Abstimmungen scheint Schwarz-Grün ein bisschen von der Rolle zu sein. Das kann man an diesem Gesetzgebungsverfahren ganz gut erkennen.
Das Vorgängergesetz ist vor fast einem Jahr ausgelaufen. Zunächst hatte man geschlafen und dann einen ziemlich dürftigen Gesetzentwurf zusammengezimmert, der von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt schon zweimal nachgebessert werden musste. Erst gab es einen Rechenfehler. In der Begründung des Änderungsantrags treten Sie dem CDU-Landrat Quilling vor das Schienbein und schieben das auf ihn. Die Landesregierung hätte ja nur in gutem Glauben gehandelt.
Dann fällt Ihnen auf, dass Sie nicht nur die Anlage ändern müssen, sondern auch den Gesetzentwurf zur Anlage. Dann müssen Sie noch einen zweiten Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf einbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann man nicht mehr auf irgendwelche Weihnachtsfeiern schieben. Das ist schlicht handwerklich schlecht gemacht.
Trotzdem werden wir den beiden Änderungsanträgen zustimmen, weil sie natürlich Sinn machen. Trotz der Rede von Herrn Kaufmann hoffen wir, dass Sie mit unseren Änderungsanträgen das Gleiche machen.
Wir haben in der Anhörung auch sehr gut zugehört. Es gab zahlreiche Kommunen, die gern mehr Geld aus diesem Topf gehabt hätten.
Sie müssen gar nicht so skeptisch sein, was die Dividendenentwicklung der Fraport angeht. Herr Kaufmann, Sie
sind doch Mitglied im Aufsichtsrat. Sie wissen doch, dass unter dem grünen Wirtschaftsminister und mit dem Aufsichtsratsmitglied Frank-Peter Kaufmann die Fraport boomt. Die Zahlen sind super. Daher sollten Sie nicht so knauserig sein, wenn es darum geht, die Kommunen daran teilhaben zu lassen.
Wir haben uns auf zwei Änderungsanträge beschränkt. Das betrifft zunächst einmal die Entfristung. Herr Kaufmann, es stimmt natürlich nicht, was Sie vorhin gesagt haben. Fast jede Kommune hat in der Anhörung gesagt, dass die Befristung des Gesetzes keinen Sinn macht, weil auch der Fluglärm nicht befristet ist. Dieser ist verstetigt. Deswegen sollten auch die Zahlungen aus dem Lastenausgleich verstetigt werden.
Außerdem haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der auf eine Klarstellung abzielt, was die Weiterleitung der Mittel durch die Kommunen an Dritte angeht. Sie haben hier vorhin flapsig gesagt, es sei selbstverständlich, dass die Kommunen dies dürften. Im Gesetz steht das aber nicht. Im Gesetz steht ausdrücklich:
Die Verteilung der Entschädigungsleistungen an die Kommunen beruht auf einem Vorschlag des Forums Flughafen und Region (FFR) vom 22. Juni 2016, der nach objektiv nachvollziehbaren lärmbezogenen Kriterien erarbeitet wurde...
Das steht in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es wird auf diese Stellungnahme verwiesen. Wenn man in diese Stellungnahme hineinschaut, dann stellt man fest, dass darin steht, dass die Mittel nicht an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Sie können sich also nicht hierhin stellen und sagen, das sei selbstverständlich; denn das ist eben nicht so. Dies ist eindeutig eine missverständliche Regelung.
Weil wir gerne Klarheit und Rechtssicherheit für die Kommunen haben wollen, bitten wir, dass wir das mit unserem Änderungsantrag schlicht und einfach klarstellen. Wenn es unstreitig ist, dass wir das wollen, können Sie es ja auch machen. Vielleicht springen Sie in diesem Fall einmal über Ihren Schatten. Wenn es so wäre, dann würden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. Da ich allerdings davon ausgehe, dass Sie unseren Anträgen wie immer nicht zustimmen, werden wir uns leider bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt nur der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Ich bin fast geneigt, zu sagen: Wenn der Offenbacher Wirtschaftsminister gestern nicht so lange geredet hätte, dann hätten wir von dem Eintracht-Spiel auch noch etwas mitbekommen. Aber das ist ein anderes Thema.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe im Vorfeld meiner Rede heute Morgen einmal bei Wikipedia nachgeschaut, ob es zu dem Begriff „Wahlkampfhaushalt“ einen Eintrag gibt. Den gibt es nicht. Ich bin, ehrlich gesagt, geneigt, einen ersten Beitrag zu diesem Wort zu schreiben. Denn der Entwurf und auch die Anträge von SchwarzGrün zu diesem Doppelhaushalt sind ein Beispiel für das, was zum Muster für den Begriff „Wahlkampfhaushalt“ taugt.
Herr Finanzminister, Sie haben vor allen Dingen durch die Anträge der Sie tragenden Fraktionen ein wahres Füllhorn ausgeschüttet, teilweise ohne Plan und vor allem ohne Nachhaltigkeit. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele aus den Beratungen in der letzten Haushaltsausschusssitzung. Daran kann man ganz gut sehen, auch angesichts des Doppelhaushalts, wie es um die Nachhaltigkeit bestellt ist.
Im Landschaftswegebau gibt es ein Programm, das von 2018 auf 2019 um 300.000 € sinkt. Ein Tourismusprojekt sinkt von 2018 auf 2019 um 200.000 €. Die Position „Gutachten ländlicher Tourismus“ sinkt von 2018 auf 2019 um 20.000 €.
Der Betrag für WLAN-Hotspots sinkt von 2018 auf 2019 um 700.000 €. Das groß gefeierte Projekt der Bürgerbusse sinkt von 2018 auf 2019 um sage und schreibe 2,5 Millionen € auf dann nur noch 400.000 €. Sie zünden im Wahlkampf ein Strohfeuer und drehen es direkt nach der Wahl wieder auf Sparflamme herunter.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP)
Herr Finanzminister, vielleicht sollten Sie sich in Ihrem nächsten Werbefilmchen als Frau Holle darstellen lassen: Thomas Schäfer lässt es Flocken über das Land rieseln. – Das ist wie am letzten Sonntag, als alles schön weiß war, aber nur einen Tag gehalten hat. Am nächsten Tag war alles wieder weggetaut, alles versickert. Nichts davon ist nachhaltig.
Wir müssen zum Einzelplan 06 eigentlich noch auf ganz viele andere Punkte eingehen. Im Bereich IT z. B. stehen auf einmal 25 Millionen € Mehrausgaben für 2018 komplett ohne Konzept da. – Herr Finanzminister, Sie können nicht ernsthaft vom Haushaltsgesetzgeber erwarten, dass wir Ihnen so viel Geld bewilligen, ohne dass Sie ganz klar darlegen, was Sie damit machen wollen.
Ein anderes Thema ist das Personal in den Finanzämtern. Auf unseren Berichtsantrag hin wurde offenbar, dass es eine Abweichung von 630 Stellen vom Ist zum Soll gibt. Jede elfte Stelle in hessischen Finanzämtern war 2016 nicht besetzt.
Dabei war das Soll schon zu niedrig angesetzt.
Herr Dr. Schäfer, im Frühjahr dieses Jahres hat der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Michael Volz, in einem Brandbrief kritisiert, dass das Projekt „SilbeBest“ nicht einmal mit 4,5 Vollzeitäquivalenten ausgestattet wurde – ein Projekt, das ganz klar zum Kampf gegen Steuervermeidungsmodelle initiiert wurde. Inzwischen ist nachgebessert worden. Auch diese Personalsituation zeigt: Sie reagieren nur auf Druck. Ihr eigentlicher Ansatz ist viel zu niedrig, wie man auch an diesem Doppelhaushalt sehen kann.
Wie man sich dann für den Kampf gegen Steuervermeidung feiern kann, wie Sie es tun wollen, ist mir angesichts dieser Zahlen ein Rätsel.
Zuletzt komme ich zu den Kommunen. Der Ministerpräsident hat gestern und der Innenminister eben die Mär von der kommunalfreundlichen Landesregierung erzählt. Fangen wir mit der Hessenkasse an. Es gibt noch immer kein komplettes Konzept. Es gibt noch immer keinen Entwurf, der mehr Antworten als Fragen enthält. Es gibt noch immer kein Gesetz zur Hessenkasse, das in den Landtag eingebracht wurde. Aber Stellen gibt es schon einmal. Da ist die Landesregierung immer schnell dabei. Vielleicht müssen auch hier wieder irgendwelche abgewählten Funktionsund Mandatsträger versorgt werden. Vielleicht ist ja auch für den Marburger Ex-MdB noch etwas dabei, Herr Minister. Das kann ja sein.
Ich war im November auf einer der Regionalkonferenzen zum Thema Hessenkasse in Taunusstein.
Ich kann nur sagen: Es war komisch. Von großer Dankbarkeit oder gar Jubelschreien der Kommunalen habe ich da so gar nichts gespürt. Im Gegenteil, ich habe massive Kri
tik der anwesenden Landräte und Bürgermeister gehört, dass bei der Hessenkasse 80 % nicht vom Land getragen werden, dass es Ungerechtigkeiten bei der Handhabung des Landesausgleichsstocks und der Anträge dazu gebe, dass die 60 Millionen € Umsatzsteueranteil und Gewerbesteuerumlage eigentlich für eine andere Verwendung vorgesehen waren.
Es gab Kritik an den Abundanzkriterien und am 2-prozentigen Liquiditätspuffer. Der Bürgermeister von Kronberg hat gesagt, allein die 2 % würden ihn 100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B kosten. Es gab Kritik an der Bestrafung der Kommunen, die ihre Kassenkredite bereits abgebaut haben.
Diese Kritik wurde nicht nur von roten oder parteilosen Bürgermeistern geäußert, sondern Kritik geäußert haben auch die Bürgermeister von Hattersheim, Waldems und Königstein, die allesamt ein CDU-Parteibuch haben.
Herr Finanzminister, Sie haben leider kein kommunales Mandat mehr. Deswegen kann ich Ihnen nur raten: Gehen Sie einmal in eine der kommunalen Haushaltsberatungen, die gerade überall stattfinden. Hören Sie sich das einmal an. Dann sehen Sie einmal, wie das Bild in den Kommunen vor Ort tatsächlich ist. Dort sehen Sie Ehrenamtler, die so langsam den Spaß an der ehrenamtlichen Kommunalpolitik verlieren. Da sehen Sie fehlende Motivation. Das liegt daran, dass es überhaupt nicht mehr um Möglichkeiten zur Gestaltung kommunaler Politik geht, sondern es geht einzig und allein darum: Schaffen wir die schwarze Null in den kommunalen Haushalten, wie es uns vorgegeben wird? – Das ist die Realität in den kommunalen Parlamenten.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Die Belastungen für die Bürger und die Gewerbetreibenden sind in den letzten Jahren massiv erhöht worden. Jetzt gibt es in den kommunalen Parlamenten die Angst vor weiteren Belastungen für die Kommunen. Ich nenne nur einige: § 3 Gemeindehaushaltsverordnung schreibt vor, dass die Tilgung aus dem Cashflow bezahlt werden muss. Die angebliche Kitafreistellung, die viele Bürgermeister und viele Kommunen viel Geld kostet. Ich nenne Hattersheim und Idstein. Die Bürgermeister haben beide ein CDU-Parteibuch und haben beide gesagt: Das kostet uns 250.000 € extra. – Es gibt Kritik an der Hessenkasse, an den 25 €, die erwirtschaftet werden sollen. Es gibt Kritik am Liquiditätspuffer. Nicht zuletzt hat Kommunalminister Beuth auch noch angekündigt, dass es ab dem Jahresende überhaupt keine Kassenkreditmöglichkeit mehr für die Kommunen geben werde. Auch das macht den kommunalen Mandatsträgern Angst und Sorge.
Das ist die Situation in den Kommunen. Das nagt an der Motivation.
Ich frage mich: Wie kommt es wohl bei den ehrenamtlichen Mandatsträgern an, dass derjenige, der für diese Situation verantwortlich ist, sich selbst als „Eier legende Wollmilchsau“ bezeichnet? Man muss die Leute vor Ort einmal fragen, wie das ankommt.
Ich finde, mit Ihren vergifteten Angeboten erinnern Sie eher an Heinrich Haffenloher. Das ist der Kleberfabrikant aus „Kir Royal“, der von Mario Adorf gespielt wurde. Zur Vermeidung eines Ordnungsrufs verzichte ich hier allerdings auf das entsprechende Zitat. Die Älteren werden sich erinnern. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Knapp neun Monate ist es her, dass das Regionalfondsgesetz ausgelaufen ist. Jetzt kommt endlich eine Nachfolgeregelung auf den Tisch – ein Dreivierteljahr nach Auslaufen des Vorgängergesetzes. – Herr Minister Al-Wazir, manchmal frage ich mich, was Sie eigentlich morgens arbeiten, während ich mich im Bett noch mal umdrehe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fluglärmkommission hat mehrfach Nachfolgeregelungen für das Regionalfondsgesetz angemahnt. Das Jahr 2017, in dem wir uns jetzt befinden, soll ja auch schon von dem Gesetz, das nun eingebracht wird, umfasst sein; dabei haben wir fast Oktober. Allein das ist ein Zeichen dafür, dass dieses Gesetz viel zu spät eingebracht wird.
Wir werden uns im Gesetzgebungsverfahren und auch in der Anhörung über die Höhe der Förderung unterhalten müssen. Wir haben es eben gehört: 4,5 Millionen € pro Jahr aus der Dividende der Fraport AG. – Für dieses Jahr erhält das Land 43,5 Millionen € Fraport-Dividende. Das heißt, der Betrag, der aus der Fraport-Dividende über das Regionallastenausgleichsgesetz weitergeleitet wird, macht gerade einmal 10 % aus. Ich finde, das ist kein Grund, sich auf die Schultern zu klopfen. Wir werden nach der Anhörung genau prüfen, ob das tatsächlich ausreichend ist oder ob es angesichts des Ausmaßes der Dividende in diesem Jahr nicht viel zu wenig ist.
Aus Offenbach kommt diesbezüglich auch schon Kritik, dies sei angesichts der Dividende nur eine homöopathische Dosis. Wir werden dieser Kritik nachgehen, allein schon aus dem Grund, weil wir am Sonntag bei der Oberbürgermeisterwahl gesehen haben, dass es in Frankfurt sehr viele kluge Menschen gibt – nein, in Offenbach.
Ja, in Frankfurt auch. In Frankfurt werden wir es im nächsten Jahr sehen, in Offenbach haben wir am Sonntag gesehen, dass da viele kluge Menschen leben.
Wir werden die Kommunen befragen. Bei der regierungsinternen Anhörung sind die 21 Kommunen, wenn ich es richtig mitbekommen habe, nicht einzeln befragt worden, sondern nur über die Fluglärmkommission, das Forum Flughafen und Region, was zu begrüßen ist, Herr Minister. Aber ich halte es für sinnvoll, auch die einzelnen Empfängerkommunen noch einmal anzuhören und nachzufragen: „Reicht das Geld aus, das ihr jeweils bekommt?“, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Maßnahmen der letzten Jahre, das heißt: Habt ihr vor Ort überhaupt genug Maßnahmen, was den passiven Lärmschutz, aber auch die Verbesserung der Lebensqualität angeht, die ihr umsetzen könnt?
Man muss sich dann auch die Frage stellen: Bestehen nach dem Gesetz Möglichkeiten, dass auch private Träger mit diesem Geld gefördert werden können? Wenn die Stadt
oder die Kommune etwas nicht fördern kann, kann es dann vielleicht ein privater Träger machen? Es sieht im Moment so aus, als ginge das nicht. Das ist sicherlich ein Punkt, den man noch einbringen sollte. Das werden wir uns genau anschauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen Ausgleich, was die Lasten angeht. Wenn die anliegenden Kommunen, Städte und Gemeinden, die Menschen, die da wohnen, schon unter den Belastungen des Fluglärms leiden, dann sollen sie auch an dem Wohlstand, der durch den Flughafen generiert wird, partizipieren.
Das ist auch keine neue Idee des grünen Ministers oder dieses Gesetzes, sondern die Forderung des Lastenausgleichs ist schon Jahre alt, nicht zuletzt in der Mediation angesprochen worden. Deswegen ist es richtig, dass sich das Land beteiligt und auch Zahlungen leistet.
Ich stimme dem Minister auch zu, was Frankfurt angeht. Die Stadt Frankfurt könnte sich mit ihrer Dividende, die allein für dieses Jahr ebenfalls im zweistelligen Millionenbereich liegt, deutlich mehr engagieren. Ich bin gespannt, was Frau Weyland heute Abend dazu sagt. Herr Minister, ich werde mir dann auch genau anschauen, was Frau Eskandari-Grünberg in den nächsten Tagen und Wochen dazu sagt, ob sie Ihrer Forderung nachkommt.
Zum Schluss: Auch dieses Gesetz ist wieder einmal befristet. Auch vor diesem Gesetz hat der Befristungswahn der Landesregierung keinen Halt gemacht, wobei es hier besonders keinen Sinn macht. In fünf Jahren gibt es auch noch Fluglärm, auch über 2021 hinaus gibt es noch Fluglärm.
Daher macht es keinen Sinn, das Gesetz, das die Belastungen mindern bzw. verteilen soll, auf fünf Jahre zu begrenzen, wenn die Belastungen über fünf Jahre hinausgehen. Die Fluglärmkommission hat das schon im Vorhinein einer Anhörung klar kritisiert. Dieser Kritik schließen wir uns an. Wir sind gespannt, was die weiteren Anhörungen und Beratungen in diesem Bereich bringen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Fipronil heute früh jetzt die Biosphärenregion. Da könnte man rein thematisch sagen: nach den alten Eiern nun die ungelegten Eier. Zumindest dachte ich, dass es sich um ungelegte Eier handeln würde. Darauf komme ich später noch einmal zu sprechen.
Wir reden über die Biosphärenregion Wiesbaden/Rheingau-Taunus/Mainspitze – in der Tat ein hochinteressantes
Projekt. Deswegen hat der Kreistag des Rheingau-TaunusKreises auf Antrag der dortigen SPD-Fraktion beschlossen, dieses Projekt weiterhin zu untersuchen. Unsere Landschaft in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main steht unter Druck. Die Region wächst dynamisch. Wir stellen einen fortschreitenden Flächenverbrauch fest.
Unsere Region hat aber auch große Chancen, Teil des weltweiten Netzwerkes der UNESCO zu werden. Eine Biosphärenregion im Gebiet von Taunus, Rheingau, Wiesbaden, Main-Taunus und Rhein kann vor allem folgenden Zielsetzungen nachkommen: Bewahrung und Entwicklung einer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft mit einmaligen Merkmalen; nachhaltige Entwicklung einer Metropolregion im Einklang mit der Bewahrung der Natur und grüner Infrastruktur; Bewahrung und Beförderung der biologischen Vielfalt in einer prosperierenden Region; nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Klimaanpassung, zur Energiewende und zur Infrastrukturentwicklung.
Das alles sind Punkte, bei denen wir große Chancen mit einer solchen Biosphärenregion sehen.
Aber es gibt – das hat der Kollege Lenders schon angesprochen, und das kann man nicht einfach wegwischen –, viele Akteure vor Ort, die darin auch gewisse Risiken sehen. Man muss hier abwägen, man muss vor allem darüber aufklären, was das Ganze für eine Region bedeutet. Dazu gehört es dann auch, zu sagen, dass selbstverständlich eine Kernzone erforderlich ist, die aber schon definiert ist, und dass kein kommunaler Wald betroffen ist, sondern dass es sich ausschließlich um hessischen Staatswald handelt.
Kollege Lenders, auch eine Pufferregion ist erforderlich, und zwar nicht von 25 % oder 30 %, sondern von 20 %. Auch diese Region ist schon klar umrissen. Beides wird im Übrigen im Rheingau-Taunus-Kreis liegen. Wenn der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises dieser Machbarkeitsstudie zustimmt, dann sollte man das auch so hinnehmen; denn dort hat man sich mit den geäußerten Bedenken sicherlich auseinandergesetzt. Im Übrigen bedeutet eine Pufferzone von 20 % zugleich, dass 80 % dieses Gebiets völlig frei von Restriktionen sind.
Die Etablierung einer Biosphärenregion im Gebiet einer europäischen Metropolregion bedeutet eine große Herausforderung. In Deutschland ist so etwas noch Neuland. Die Machbarkeitsprüfung, die rechtliche Ausweisung und das UNESCO-Antragsverfahren, die Etablierung einer urban geprägten Biosphärenregion – das ist ein sehr großes Vorhaben mit vielen Facetten.
Gerade in einer Metropolregion sind die Problemstellungen der Umwelt-Mensch-Beziehungen am größten und nur schwierig zu lösen, da schon heute über 50 % der Menschheit in Städten und Ballungsräumen leben. Eine Biosphärenregion lebt von und mit ihren Menschen. Die Zivilgesellschaft, ihre Teilhabe und deutliche Einbindung sind daher ausschlaggebend für den Erfolg eines solchen Projekts. Dies soll und muss daher von Beginn eines solchen Prozesses an bis zu seiner Realisierung und Durchführung gewährleistet sein.
Damit kommen wir so langsam in den Bereich, wo die Landesregierung tätig werden müsste. Das ist eine klare Aufgabe, eine entsprechende Einbindung der Akteure vor Ort zu administrieren. Es gibt vor Ort eine ganze Menge an
Einzelpersonen, aber auch an Verbänden und Institutionen, die sich bereits mit diesem Thema beschäftigen.
An erster Stelle muss der Naturpark Rhein-Taunus mit dem Geschäftsführer Andreas Wennemann genannt werden. Der Naturpark könnte als zentrale Kooperationsstelle dienen, in der Koordinierung eine wichtige Rolle übernehmen und gegebenenfalls später in der Biosphärenverwaltung aufgehen. Die Stiftung „Unser Land! Rheingau und Taunus“ ist hier zu nennen.
Ebenso gehören Bildungsinstitutionen vor Ort dazu. Hier könnte die Hochschule Geisenheim als fester Partner auftreten. Der dortige Prof. Werk hat sich in diesem Zusammenhang sehr hervorgetan und hochinteressante Ideen zu diesem Thema entwickelt. Auch die Hochschule RheinMain in Wiesbaden oder die Hochschule Fresenius in Idstein könnten wichtigen Partner werden.
Viele Verbände und Einzelpersonen sind bereits engagiert und befassen sich mit diesen Themen. Dazu gehören auch kritische Verbände; so hat sich der Kreisbauernverband damit befasst, aber auch – der Kollege Lenders hat den Weinbau erwähnt, der im Rheingau-Taunus-Kreis besonders wichtig ist – der Rheingauer Weinbauverband. Natürlich gibt es dort auch kritische Stimmen. Der Präsident des Rheingauer Weinbauverbandes, unser ehemaliger Kollege Peter Seyffardt, hat schon Kontakt aufgenommen mit der Wiener Region – die Kollegin Hammann hat schon gesagt, dass es auch in Wien eine solche Biosphärenregion gibt –, um zu schauen, wie man Weinbau in einer solchen Biosphärenregion betreiben kann und welche Restriktionen es eventuell gibt. Es gibt also eine Menge Akteure vor Ort. Jetzt ist die Landesregierung gefordert, diese Akteure mitzunehmen. Vor allem muss sie jedoch vor Ort für Akzeptanz werben.
Einen Vorwurf kann ich Ihnen allerdings nicht ersparen, Frau Hammann. Bei den GRÜNEN sehe ich bislang wenig Erfolg bei dieser Handlungsweise. Lassen Sie mich das an ein paar Beispielen erklären. Es sind ja nicht nur der Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden dabei, sondern auch der Main-Taunus-Kreis. In Ihrem Antrag steht, dass sich auch der Main-Taunus-Kreis dafür einsetzt und die Bereitschaft unterstützt.
Ich sage Ihnen mal, wie das wirklich gelaufen ist: Ihre hauptamtliche Kreisbeigeordnete im Main-Taunus-Kreis, Frau Overdick, hat die vier betroffenen Bürgermeister eingeladen, hat sie mit ziemlich dicken Tischvorlagen bombardiert und gesagt: Ihr könnt jetzt erst mal eine Lesepause machen und euch mit diesem Thema beschäftigen. – Die Bürgermeister sind dann wutentbrannt gegangen. Im Kreistag ist das Thema überhaupt nicht debattiert worden. Wenn hier steht, dass der Main-Taunus-Kreis das Ganze unterstützen würde, ist das schlicht die Unwahrheit. So wirbt man nicht für Akzeptanz, wenn man bewusst etwas Falsches in einen Antrag schreibt.
Ein weiterer Punkt. Sie bringen diesen Antrag im Alleingang ein. Wenn man so etwas politisch auf breite Füße stellen will und wenn man weiß, dass es, mit Ausnahme der FDP, außer der Koalition noch zwei andere Fraktionen gibt – nämlich DIE LINKE und die SPD –, die im Kreistag zugestimmt haben und die diesem Projekt im Grundsatz offen gegenüberstehen, dann finde ich es ziemlich unklug, aus reinem Themenmangel aus diesem Punkt einen Alleingang zu machen und die anderen Fraktionen nicht einzu
binden. So macht man es nicht, wenn man Akzeptanz schaffen will.
Damit komme ich zum letzten Punkt. Hier steht: „Der Landtag … bittet … die Landesregierung, eine ergebnisoffene Machbarkeitsstudie … auf den Weg zu bringen.“ Da kann man aus unserer Sicht erst mal nichts dagegen haben. Daraufhin habe ich interessehalber in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank nachgeschaut und festgestellt – Referenznummer 17/3265; das können Sie nachlesen –: Auftraggeber: Land Hessen, vertreten durch das HCC; Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Rahmenvertrag zur Erstellung, Prozessbegleitung und zum -management einer Machbarkeitsstudie „Biosphärenregion im Gebiet Rheingau-Taunus/Wiesbaden/Mainspitze“; Tag der Veröffentlichung in der HAD: 24.08.2017.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, man könnte fast meinen, das sei eine Missachtung des Parlaments.
Zumindest aber ist das eine echte Unverschämtheit, was Sie uns hier vorlegen. Wir sollen hier und heute beschließen, dass die Landesregierung gebeten wird, eine solche ergebnisoffene Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen, wo sie es doch schon längst getan hat.
Und das mit Datum vom 22. August dieses Jahres – am 24. August hat die Landesregierung das Ganze auf den Weg gebracht. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Für dumm verkaufen können wir uns alleine.
Das ärgert mich wirklich, weil wir inhaltlich nämlich zu dieser Machbarkeitsstudie stehen. Wir stehen dazu, und wir würden diesem Antrag eigentlich gerne zustimmen. Wenn aber erstens in dem Antrag etwas Falsches im Hinblick auf die Machbarkeitsstudie steht und wir zweitens veräppelt werden sollen, indem wir etwas beschließen sollen, was die Landesregierung längst beschlossen hat, wir also über einen Schaufensterantrag beschließen sollen, dann hat das eher etwas mit Eigensinn und amateurhaftem Verhalten zu tun, trägt aber nicht dazu bei, die Akzeptanz für einen solchen Antrag zu erhöhen.
Deswegen können wir uns bei dem Antrag heute nur enthalten, was ich sehr bedauere. Dafür ist jedoch niemand anders verantwortlich als Sie und Ihre Fraktion, liebe Frau Hammann. Wenn man weiterhin so mit diesem Projekt umgeht wie Sie, dann fährt man es gegen die Wand.
Ich frage die Landesregierung:
Wer hat für Hessen an der Konferenz der Beauftragten für Informationsfreiheit in den Ländern am 13. Juni 2017 in Mainz teilgenommen?
Herr Minister Beuth, finden Sie es nicht auch ärgerlich, dass Hessen bei auf der Konferenz besprochenen wichtigen Themen wie Transparenz bei Geheimdiensten oder Vorgehen gegen Fake-News außen vor war, weil die Landesregierung es trotz mehrfacher Ankündigungen noch nicht hinbekommen hat, ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen vorzulegen?
Herr Minister Beuth, könnten Sie das „in nächster Zeit“ etwas genauer konkretisieren?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die größten privaten Arbeitgeber in Hessen befinden sich in der Luftverkehrsindustrie. Wir freuen uns, dass wir mit der Fraport und der Lufthansa zwei hessische Unternehmen haben – ich zähle die Lufthansa jetzt einfach einmal dazu –,
die im wahrsten Sinne des Wortes ausgezeichnet sind. Fraport hat vom europäischen Flughafenverband ACI gerade bescheinigt bekommen, die weltweit beste Konnektivität aller Flughäfen zu haben.
Lufthansa wurde gerade als beste Airline Europas ausgezeichnet und kann sich Hoffnungen machen, als erste europäische Airline den begehrten fünften Stern zu bekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, dass wir diese beiden starken Unternehmen hier am Standort Frankfurt/Rhein-Main haben.
Wir haben diesen Setzpunkt gewählt, weil wir uns bei den 10.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedanken wollen, die ihre beiden Unternehmen zu Eckpfeilern der hessischen Wirtschaft machen. Wir haben den Punkt aber auch gewählt, weil wir uns Sorgen über den Zustand der Partnerschaft von Lufthansa und Fraport machen.
Seit Monaten schaukelt sich hier ein Konflikt hoch, der vorhersehbar war und den man hätte verhindern können.
Öffentlich ausgetragen wird er nicht erst seit der Beantragung und Genehmigung der neuen Entgeltordnung.
Wir haben hier im Plenum mehrfach vor den Entwicklungen gewarnt. Im März hat unser Vorsitzender Thorsten Schäfer-Gümbel dem Ministerpräsidenten einen Brief in dieser Angelegenheit geschrieben.
Im April gab es einen Krisengipfel in der Dienstvilla des Ministerpräsidenten. Der vereinbarte Burgfrieden hielt gerade einmal zwei Wochen, bis die Giftpfeile bei den jeweiligen Hauptversammlungen wieder durch die Interviews flogen. Mitte Juni kam der vorläufige Höhepunkt mit der
Entscheidung der Lufthansa, fünf ihrer A-380-Maschinen von Frankfurt nach München zu verlegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht gut für den Standort des Flughafens Frankfurt, wenn sich die dortigen Systempartner über Monate hinweg aufführen wie Agamemnon und Klytämnestra.
Es ist selbstverständlich Aufgabe des Managements, der Vorstände und auch der Aufsichtsräte, solch einen Konflikt erst gar nicht entstehen zu lassen oder ihn zumindest schnell wieder beizulegen.
Es ist unstreitig aber auch Aufgabe der Politik, das ihr Mögliche für dieses Ziel zu tun, erst recht angesichts der Bedeutung der Unternehmen für den Standort und bei den Einflussmöglichkeiten, die das Land als größter Anteilseigner eines der beiden Unternehmen hat. Es bleibt festzustellen, dass die Wirtschaftspolitik dieser schwarz-grünen Landesregierung in diesem Fall komplett versagt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Landesregierung hat einen erheblichen Anteil daran, dass der Konflikt überhaupt erst entstanden ist, z. B. durch ihren Umgang mit der neuen Entgeltordnung. Ich zitiere Nicoley Baublies von der Gewerkschaft UFO aus der „Waldeckischen Landeszeitung“ vom 15. Juni 2017:
Das Verhalten von Wirtschaftsminister Al-Wazir ist nicht akzeptabel. Wenn ein Ministerium eine Rabattaktion für ein eigenes Luftfahrtunternehmen genehmigen muss, dann kann es auch politischen Einfluss darauf nehmen. Natürlich kann man auf einen Fraport-Chef einwirken, eine solche Gebührenordnung gar nicht erst vorzulegen. Und Ministerpräsident Bouffier und Al-Wazir können sich auch für eine Änderung der Gesetzeslage starkmachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, recht hat Herr Baublies.
Immer wenn es für Tarek Al-Wazir eng wird, sind die anderen schuld, oder ihm sind leider die Hände gebunden.
Das hat man ja bei der 22-bis-6-Uhr-Regelung gesehen oder bei Terminal 3. Dieses Verhalten hat Tarek Al-Wazir zum größten politischen Prahlhans dieses Landes gemacht.
Das legt er auch bei der Entgeltordnung wieder an den Tag. Wenn der Minister sagt, er habe rechtlich keine Möglichkeit gehabt, an dem Antrag etwas abzulehnen, so stimmt das schlicht nicht. Er hätte die Möglichkeit gehabt, die Subventionierung für angebotene Strecken abzulehnen, die bereits von einer anderen Airline bedient werden.
Stattdessen hätte er nur neue Destinationen incentivieren können. Diese Möglichkeit hätte er gehabt und hätte dadurch den Hauptkritikpunkt der Lufthansa entschärfen können. Das hat er fahrlässig unterlassen.