Eine sehr kompakte, aber ebenso aktuelle Ergänzung der Verfassung formulieren wir mit der Förderung der Infrastruktur. Dabei geht es um die Errichtung und den Erhalt nicht nur technischer und digitaler, sondern auch sozialer Infrastruktur und um angemessenen Wohnraum. Das ist schon intensiv vom Kollegen Schmitt angesprochen worden. Wenn Sie diese Aussagen in den Rahmen der von mir
schon beschriebenen Staatszieldefinition einpassen, dann gibt es eine gute Zielperspektive für unser Land.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Meine Damen und Herren, nach den Staatszielen komme ich zu einem weiteren Ergänzungsvorschlag, den besonders Kollege Heinz für die CDU reklamiert hat. Sie wissen, wie das ist: Erfolg hat immer viele Väter und Mütter, bei Niederlagen ist das eher weniger so. – Wir haben uns gemeinsam verständigt. Ich rede von der Aufnahme Europas als explizites Stichwort in unsere Verfassung. Wir haben insbesondere darauf bestanden, den Begriff „Europäische Union“ mit unterzubringen und ansonsten darzustellen, dass sich Hessen bekennt
… zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.
Das ist bei uns im Landtag und in der hessischen Politik eigentlich schon lange gängige Praxis. Es spricht also nichts dagegen, das auch als Zukunftsperspektive in unsere Verfassung zu schreiben. Besonders diese gesamteuropäische Perspektive für unser Land entspringt, wie Sie wissen, grünem Herzblut. Ich glaube, die GRÜNEN sind nach wie vor die einzige deutsche Partei, die auch einen europäischen Gebietsverband hat und pflegt, um damit deutlich zu zeigen, dass die europäische Zusammenarbeit für uns besondere Wichtigkeit hat. Schließlich haben wir einen historischen Kontext. Dieser Rahmen in Europa ist der allein mögliche, der uns eine friedliche Zukunft garantieren kann.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen kann ich nicht mehr alle weiteren Punkte erwähnen. Die Stärkung der Volksgesetzgebung, sprich: die Herabsetzung des Einleitungsquorums für Volksbegehren von 20 % auf 5 %, ist sicherlich ein wichtiger Schritt. Das wurde bereits erwähnt. In sieben Jahrzehnten gab es in Hessen kein einziges erfolgreiches Volksbegehren, weil die bisherige Hürde schlicht und einfach prohibitiv war. Das werden wir jetzt hoffentlich mit Zustimmung des Volkes ändern. Dann haben wir mehr Möglichkeiten, dass die Gleichwertigkeit von Volks- und Parlamentsgesetzgebung umgesetzt werden kann. Damit ist dem Grundgedanken der Gleichwertigkeit in der Hessischen Verfassung Rechnung getragen.
Ich komme zum Schluss. Selbstverständlich werden wir im Laufe der parlamentarischen Beratungen intensive Anhörungen und weitere Kommunikation haben, weil wir gut informierte Bürgerinnen und Bürger über die Verfassung abstimmen lassen wollen. Das ist umso nötiger, als es sich bei dem Paket um eine große Änderung handelt. Manch einer war der Meinung, es sei nur eine kleine Änderung. Das ist in der hessischen Geschichte das deutlich größte und wichtigste Änderungspaket, was wir je hatten. Es formu
liert eine zukunftsfähige Gestaltung der Verfassung des Landes Hessen für das achte Jahrzehnt ihres Bestehens.
In diesem Sinne wünsche ich eine lebhafte und konstruktive Debatte über die vorgelegten Gesetzentwürfe und freue mich auf eine hoffentlich breite Zustimmung durch das Volk im Herbst 2018. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erwähnt worden, vor ziemlich genau zwei Jahren haben wir in diesem Saal die Enquetekommission zur Veränderung der Hessischen Verfassung eingesetzt. Erinnern Sie sich daran, welche Erwartungshaltungen hier vor zwei Jahren geäußert worden sind: Die Hessische Verfassung gehöre generell umgebaut und endlich modernisiert. Es wurden ähnlich breite Veränderungen herbeigeredet, wie sie 2006 gescheitert sind. – Verglichen mit dem Anspruch von vor zwei Jahren machen wir jetzt doch eher etwas Kleinteiliges.
Wir haben schon vor zwei Jahren die Auffassung vertreten – und tun es immer noch –, dass unsere Hessische Verfassung maßgeblich stilgebend und als erste deutsche Landesverfassung nach dem Zweiten Weltkrieg eben auch eine Verfassung ist, die besonders die sozialen Grundrechte betont. Das wollen wir auf jeden Fall erhalten. Das machen wir jetzt ja auch.
Deswegen finden wir es auch nur richtig und wichtig, dass insbesondere die Regelungen zur Wirtschaftsverfassung in Hessen ausdrücklich nicht angetastet werden. Sie gehören mit zu den sozialen Grundrechten unseres Landes.
Als jemand, der als Marburger Soziologe an die Hessische Verfassung herangeführt wurde, also im Sinne Wolfgangs Abendroths, habe ich als einer der wenigen Nichtjuristen in der Enquetekommission selbstverständlich manchmal schon die Stirn runzeln müssen. Denn wir diskutieren das doch grundlegend anders. Ich will das hier an nur einem Beispiel noch einmal deutlich sagen.
Meine Auffassung bleibt: Das Grundgesetz gibt nicht vor, wie die Wirtschaft in Deutschland zu organisieren ist. Die Hessische Verfassung gibt vor, dass sie in Hessen sozialistisch zu organisieren ist. So ist die Faktenlage.
Herr Hahn, Sie haben nach mir das Wort. – Der Krieg ist in Hessen geächtet. Auch das wird so bleiben. Das finden wir ausgesprochen richtig und gut.
In der Konsequenz heißt das, dass diese Aufträge der Verfassung, die wir haben, von uns Politikerinnen und Politikern, aber auch von uns als Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden müssen. Das muss Realität werden und darf nicht als historischer Text verbleiben.
Nun möchte ich noch einmal eine Klarstellung machen, damit das nicht zu Verwirrungen hier oder draußen im Land führt. Selbstverständlich tragen wir LINKE einen guten Teil der Verfassungsänderungen, die wir in der Enquetekommission erarbeitet haben, mit. Selbstverständlich sind wir dafür, dass die Todesstrafe abgeschafft wird. Sie ist abgeschafft. Das wissen wir alle.
Selbstverständlich tragen wir mit, dass die Betonung der Gleichberechtigung von Mann und Frau hineingenommen werden soll. Das ist alles im Grundgesetz geregelt. Aber gut, wir wollen es noch einmal hier hineinschreiben. Selbstverständlich finden wir es gut, dass wir als erstes deutsches Bundesland Kinderrechten Verfassungsrang geben wollen. Das finden wir richtig und gut.
Der einzige Grund, warum wir diese Gesetzentwürfe nicht miteinbringen, liegt bei der Fraktion der CDU, die nicht will, dass wir gemeinsame Sache machen. Das muss man der Ehrlichkeit halber so deutlich sagen.
Ich hoffe, dass Sie nicht in die Verfassung hineinschreiben werden, dass Sie mit der LINKEN nicht zusammenarbeiten. Ich bin mir auch nicht sicher, welche Peinlichkeiten Ihnen noch so einfallen.
Ich will noch einmal kurz auf ein paar Probleme zu sprechen kommen. Das wurde schon angesprochen. Wir sehen die Bedeutung der Verankerung der Staatsziele, die immerhin knapp ein Dutzend der Änderungsvorschläge ausmachen, äußerst kritisch. Zum einen ist das so, weil in die Definition der Staatsziele von vornherein hineingeschrieben werden soll, dass sie nur so lange verfolgt werden, wie man dafür Geld hat. Das ist eine uns viel zu weit gehende Einschränkung.
Zweitens. Das haben die einbringenden Fraktionen im jeweiligen Vorblatt des Gesetzentwurfs auch sehr deutlich gemacht. Sie haben bei der Verfolgung der Staatsziele Ehrenamt, Nachhaltigkeit, Sport und Kultur jeweils angegeben, das habe keinerlei finanzielle Auswirkungen. Auf dem Vorblatt steht zu „finanzielle Auswirkungen“ jeweils „keine“. Wir alle wissen es doch: Wenn wir politische Ziele umsetzen wollen, dann müssen wir Geld in die Hand nehmen. Meiner Meinung nach entlarvt dies Ihre Staatszielbestimmungen als eine große Geste, bei der nichts nachkommt.
Wir haben exemplarisch einen anderen Weg gewählt. Ich sage „exemplarisch an einer Stelle“, weil wir sehr genau wissen, dass dieser Gesetzentwurf in diesem Haus keine
Mehrheit finden wird. Wir haben exemplarisch ein Grundrecht auf Wohnen formuliert. Man muss wohnen können, damit man in dieser Gesellschaft leben kann. Das heißt, es gibt ein Grundrecht auf Wohnen.
Wir wollen, dass das so formuliert wird, dass es ein individuelles einklagbares Grundrecht auf Wohnen gibt. Zum Grundrecht auf Wohnen soll dann auch gehören, dass ich Energie brauche. Sie soll nicht abgestellt werden dürfen. Ich soll auch nicht gekündigt bzw. herausgeklagt werden können, ohne dass angemessener Ersatz zur Verfügung steht. Das haben wir formuliert. Das ist unser Verständnis der Grundrechte.
Selbstverständlich sagen wir auf unserem Vorblatt ganz klar: Das kostet richtig Geld. – Das ist uns klar.
Einen weiteren Gedanken will ich zu dem äußern, was die Enquetekommission jetzt nicht als Änderung vorschlägt. Da werde ich schon ein bisschen nachdenklich. Ich meine dabei jetzt nicht den politischen Streit, den wir über den Gottesbezug geführt haben. Vielmehr geht es mir um andere Anregungen, die wir nicht aufgenommen haben. Ich habe noch sehr gut im Ohr, wie insbesondere der Sozialverband VdK darauf gedrängt hat, die besonderen Rechte der Menschen mit Behinderungen zu verankern.
Mich macht das schon nachdenklich, dass die vier Fraktionen, die jetzt die Gesetzentwürfe zur Änderung einbringen, das nicht berücksichtigt haben. Auch macht mich nachdenklich, dass die Ansprüche auf sexuelle Identität und keine anderen Diskriminierungen nicht aufgenommen wurden. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, zu sagen, dass viele Vorschläge, die meiner Ansicht nach überzeugend vorgetragen wurden, nicht berücksichtigt worden sind.
Wie geht es jetzt weiter? – Es gibt einen Gesetzentwurf von der SPD-Fraktion alleine. Es gibt zwei Gesetzentwürfe allein von der FDP-Fraktion. Einer stammt allein von unserer Fraktion. Dann gibt es noch die 15, die aus der Enquetekommission kommen. Wir werden all diese Gesetzentwürfe im Hauptausschuss beraten.