Dieser Gesetzentwurf ist im Übrigen abgeschrieben aus 13 Landesverfassungen. Jede der hier vertretenen Fraktionen ist in dem einen oder anderen Land sogar an der Regierung beteiligt. Man kann doch nichts dagegen haben, wenn festgeschrieben wird, dass die Opposition als grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie anerkannt wird.
Ich weiß, die Sozialdemokraten haben den 16. gemeinsamen Gesetzentwurf zunächst dadurch verhindert, dass sie gesagt haben: Das ist uns zu wenig.
Mehr ist immer gut – das haben wir schon im Laufe der Haushaltsdebatte vor zwei Tagen diskutiert. Mehr ist immer gut. Wir sind hier aber nicht beim Metzgermeister.
Ich glaube, dass es den Mitgliedern des Staatsgerichtshofs, der Richterin oder dem Richter, vollkommen klar ist, was wir damit gemeint haben, wenn dieser Satz so im Gesetz steht. Das gilt auch für die Folgerungen, die im zweiten
oder dritten Satz genannt werden, die von Bayern oder von wo auch immer übernommen wurden. Daher lautet unser Appell: Sehen wir zu, dass wir in der Anhörung
Ganz bewusst sage ich nun zum Abschluss: Im Unterschied zum Kollegen Wilken halten wir die Wirtschaftsverfassung in der Hessischen Verfassung für überholt. Wir halten sie für falsch. Wir hätten sie gerne herausgenommen. Allerdings haben wir gemerkt, dass das den Grundkonsens so erheblich ins Wanken bringen würde, dass wir, wie Sie gemerkt haben, noch nicht einmal einen Änderungsantrag hierzu gestellt haben.
Warum haben wir das getan, lieber Herr Wilken? Unsere Auffassung ist nicht etwa eine gefühlte Soziologenmeinung, sondern dem liegt eine abgestimmte, höchstrichterlich abgesicherte Rechtsmeinung zugrunde, die besagt, dass die Normen der Hessischen Verfassung hierzu zwar nett zu lesen sind, rechtlich jedoch keinerlei Auswirkungen haben.
Es ist schade, dass so etwas noch in der Verfassung steht. Wenn es aber so ist, dann ist es eben so. Ich wollte ganz bewusst am Ende meiner Rede ein wenig für Stimmung sorgen, sonst wären Sie alle gezwungen, mir den Abgang mit Beifall zu erleichtern.
Ich jedenfalls freue mich auf die Anhörungen und hoffe, dass wir am Ende nicht nur 16 erfolgreiche Gesetzentwürfe vorlegen, sondern auch 16-mal vom Volke mit einem „Das war ein richtiger Vorschlag von euch“ belohnt werden. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Enquetekommission hat sich – wir haben es schon gehört – in insgesamt 19 Sitzungen, darunter drei regionalen Bürgerforen, sowie in einer umfassenden dreitägigen öffentlichen Sachverständigenanhörung dem im Einsetzungsantrag vom 10. November 2015 formulierten Auftrag gestellt, die Hessische Verfassung zu überarbeiten und hierzu dem Hessischen Landtag beratungs- und beschlussfähige Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Die Landesregierung darf feststellen: Sie waren erfolgreich.
Die heute in erster Lesung zu beratenden 15 Gesetzentwürfe zur Änderung und zur Ergänzung unserer Verfassung sind das Ergebnis eines umfassenden und intensiven Beratungs- und Diskussionsprozesses, der von vornherein auf eine möglichst umfassende Beteiligung der hessischen Bürgerinnen und Bürger gerichtet war.
Die Landesregierung war gerne mit beratender Stimme in die Arbeit der Enquetekommission eingebunden. Sie hat insbesondere Formulierungshilfen, die in diesem Falle nicht kritisiert worden sind, geleistet, um die Änderungsvorschläge, die dort entwickelt worden sind, gesetzestechnisch umzusetzen. Die Landesregierung hat die Beratungen der Kommission gerne durch gutachterliche Hinweise zu den Rechtsfolgen unterschiedlicher Regelungsvarianten unterstützt.
Ich werde gerne den an uns gerichteten Dank an unsere Mitarbeiter der Rechts- und Verfassungsabteilung der Staatskanzlei weitergeben.
Die Entscheidung über die Änderung der verfassungsrechtlichen Grundordnung unseres Landes ist originäre und vornehmste Aufgabe des Hessischen Landtags. Die von ihm beschlossenen Verfassungsänderungen kommen freilich, wie wir alle wissen, nur dann zustande, wenn ihnen das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.
Ich möchte ausdrücklich betonen: Aus Respekt vor der Arbeit der Enquetekommission und vor unserem Parlament, dem Hessischen Landtag, wird sich daher die Landesregierung einer detaillierten inhaltlichen Bewertung der einzelnen 15 Gesetzentwürfe enthalten.
Es liegt in der Natur eines solchen Vorhabens, dass sehr unterschiedliche Grundüberzeugungen und Erwartungen aufeinandertreffen. Das hat sich in der Enquetekommission ebenso gezeigt wie in dem Beratungsgremium Zivilgesellschaft, in dem zahlreiche Institutionen und Verbände vertreten waren. Umso mehr begrüßt die Landesregierung, dass es trotz der teils widerstreitenden Ausgangspositionen gelungen ist, einen breiten, parteiübergreifenden Konsens zu finden und sich auf eine überschaubare Zahl von 15 Verfassungsänderungen zu einigen.
In einer Zeit, in der sich die Parteienlandschaft grundlegend wandelt und in der die Bevölkerung zunehmend daran Zweifel zu haben scheint, dass parlamentarische Entscheidungsprozesse zur Lösung anstehender Probleme geeignet sind, ist es ein wichtiges Signal, das heute gesendet wird.
Die antragstellenden Fraktionen demonstrieren nicht nur die Handlungsfähigkeit des Parlaments, sondern sie zeigen auch ihre Bereitschaft, sich über parteipolitische Grenzen hinweg gemeinsam über die Änderung der Hessischen Verfassung zu verständigen – und damit über die Grundlagen, die für unser Gemeinwesen und das gesellschaftliche Zusammenleben maßgeblich sind. Dafür möchte ich danken.
Folgerichtig hätte man dann aber auch auf die vier wohl nicht mehrheitsfähigen Einzelgesetze unterschiedlicher Fraktionen verzichten können. Ich bin davon überzeugt, dass die Arbeit der Enquetekommission und die breite Einbindung der Öffentlichkeit vielen Menschen in unserem Land vor Augen geführt haben, welche Bedeutung unsere Hessische Verfassung für die politische und gesellschaftliche Entwicklung unseres Gemeinwesens und die Gestaltung unseres Zusammenlebens hat.
Die Landesregierung wird das Ihre dazu tun. Sie wird, auch jenseits ihrer unmittelbaren Verantwortlichkeit, für
die Durchführung der Volksabstimmung das weitere Gesetzgebungsverfahren gerne konstruktiv begleiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich bei der vermutlich letzten Wortmeldung der Hessischen Landesregierung in diesem Jahr 2017 nicht verabsäumen, Ihnen allen ein frohes und segenreiches Weihnachtsfest, Tage der Entspannung und einen guten Start ins neue Jahr 2018 zu wünschen. Es wird sicherlich insgesamt ein spannendes Jahr, ganz sicher aber ein spannendes Jahr für unser Bundesland Hessen. – Vielen Dank.
Wir kommen nun zu den Formalitäten, die dazugehören. Unter den Tagesordnungspunkten 9 bis 23 sind Gesetzentwürfe aufgeführt, die zur Verfassungsänderung gehören und die wir jetzt in erster Lesung beraten haben. Ich frage, ob sich Widerspruch dagegen erhebt, dass wir sie zur weiteren Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens an den Hauptausschuss überweisen. – Dem widerspricht niemand. Dann sind diese Gesetzentwürfe überwiesen.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 25. Erhebt sich Widerspruch dagegen, dass dieser Gesetzentwurf nach vollzogener erster Lesung dem Hauptausschuss überwiesen wird? – Ich stelle fest, dass er überwiesen ist.
Außerdem haben wir noch die Tagesordnungspunkte 27 bis 29. Wenn dem niemand widerspricht, dann können wir auch diese Gesetzentwürfe nach vollzogener erster Lesung an den Hauptausschuss überweisen. – Das ist der Fall. Damit sind die Gesetzentwürfe überwiesen.
Meine Damen und Herren, ich will noch ein paar technische Dinge sagen, und dann kommen wir zum Schluss für dieses Jahr.
Auf der Tagesordnung haben wir noch 17 Anträge, sechs Große Anfragen und fünf Ausschussberichte. Das klingt viel, aber im Gegensatz zu dem, was wir schon einmal hatten, ist es schon ein bisschen weniger geworden. Das heißt, wir werden nicht arbeitslos im nächsten Jahr.
Ich gehe davon aus, dass alle Punkte bis auf einen, den ich nachher noch separat aufrufen werde, nämlich Tagesordnungspunkt 70, zurückgestellt werden bis zum nächsten Plenum. – Okay.
Die Fraktion DIE LINKE hat gebeten, dass der unter Tagesordnungspunkt 70 aufgeführte Antrag abschließend im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss beraten wird. – Damit ist er überwiesen. Damit ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich möchte für das ganze Haus und auch für die Öffentlichkeit feststellen: Der Hessische Landtag ist ein fleißiges Parlament. Das sollten wir uns auch nicht in Abrede stellen lassen. So viel Selbstbewusstsein hat der Hessische Landtag auf alle Fälle.
Wir haben trotz aller kritischen Auseinandersetzung eine fleißige Regierung mit einem fleißigen Apparat von Menschen, die dafür arbeiten, dass dieses Land funktioniert.
Zu jedem Streit gehört natürlich auch die Frage, an welcher Stelle Grenzen überschritten werden. Ich sage Ihnen persönlich: Wir sind Menschen wie alle anderen auch mit unseren Emotionen. Natürlich gibt es auch Grenzüberschreitungen. Insoweit gilt mein Hinweis besonders für das kommende Jahr. Das kommende Jahr ist ein Wahljahr für uns Hessen. Wer weiß, was uns sonst noch blüht.
Insofern meine herzliche Bitte für das nächste Jahr, diese Form der politischen Besonnenheit zu üben. Ich habe als Kind den Spruch gelernt: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu. – Darin steckt ein sehr hoher Anspruch.
In diesem Sinne möchte ich Sie entlassen in die Weihnachtspause. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine
entspannte und friedvolle Zeit. Uns alle eint der gemeinsame Wunsch, dass im nächsten Jahr ein Stück mehr Frieden auf der Welt entsteht. Sofern wir Hessen dazu beitragen können, wollen wir das gemeinsam tun. Alles Gute für Sie und Ihre Familien. Bis ins nächste Jahr.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass nun der Hauptausschuss in Sitzungsraum 100 A tagt.